Behauptung | Richtigstellung | Weitere Informa-tionen |
„Waldschutz ist Klimaschutz“
“Zerstört Natur”
“Bodenverdichtung und Erosion” | Klimaschutz ist Waldschutz!
Wenn Wälder großflächig zerstört werden (wie das aktuell in Südamerika passiert) hat dies natürlich negative Auswirkungen auf das Klima. Dies passiert beim Bau von Windkraftanlagen aber nicht. Die Fläche, die während des Baus benötigt wird, beträgt pro Windrad 0,8 – 1 Hektar plus Wege. Insgesamt sind in Deutschland 0,9% der Waldfläche für Windkraft ausgewiesen; bebaut und von Bewuchs freigehalten werden aber maximal 0,15% der Waldfläche, was daran liegt, dass natürlich nicht alle denkbaren Flächen vollständig zubetoniert werden.
Umgekehrt gehen in Deutschland jährlich ca. 1,3% des Waldes durch den Klimawandel verloren, welchen die Windkraftanlagen abmildern. Man kann also mit größerem Recht umgekehrt sagen: Klimaschutz ist Waldschutz! | |
„Ein solches 1500m2 Betonfundament benötigt 200 Betonmischerladungen. Die Kranstandflächen und Zufahrten bleiben dauerhaft„
„pro WKA bis zu 1.400 m3 Beton und 180 t Stahl im Wald“ | Geringer Platzbedarf
Die 1500 m2 werden als Kranstandfläche benötigt. Das eigentliche Fundament hat einen Durchmesser von 20 – 30 Metern, somit eine Fläche von 300-600 m2.
Die Fundamente sind 2 – 3 Meter stark, d.h. sie haben ein Volumen von 400 – 1200 m3. Ein dreiachsiger Betonmischer fasst ca. 7 m3 Beton, d.h. es sind zwischen 57 und 170 Fuhren nötig.
Inzwischen gibt es auch Fundamente aus Betonfertigteilen, die wieder mit Erdreich verfüllt werden. Eine solche Konstruktion kann auch leichter wieder entfernt werden und ist daher vorzuziehen.
Ca. 0,4 Hektar bleiben dauerhaft frei. |
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„Die bleibende Bodenversiegelung großer Flächen kann bei Starkregen zu Sturzfluten wie im Ahrtal führen“ | Kaum Versiegelung
Das Fundament hat die Größe von 3-10 Einfamilienhäusern. Ein Vergleich mit dem Ahrtal verbietet sich daher komplett. | |
„Schneisen und Trassen führen zu einer netzartigen Verödung, Temperaturanstieg an den Waldrändern und Schädlingsbefall“
„Zerstückelung geschlossener Waldflächen“ | Zufahrten sind Waldwege
Der deutsche Wald ist sowieso durchzogen von einem dichten Wegenetz. Für die Errichtung einer Windkraftanlage müssen in der Regel nur vorhandene Wege verbreitert werden, sie werden nicht betoniert. Es werden außerdem natürlich nicht kreuz und quer durch den Wald Zufahrten gebaut. Im Gegensatz zu Straßen und insbesondere Autobahnen können Waldwege ohne Verkehr von Tieren problemlos überquert werden.
Bäume an Einschlagrändern sind höherer Sonneneinstrahlung ausgesetzt als zuvor und können tatsächlich darunter leiden und natürlich sind die Temperaturen auf Brach- und Grasflächen höher als unter den Bäumen, dies ist aber ein lokaler Effekt und führt nicht automatisch zu Schädlingsbefall. | |
„Der Odenwald ist ein Schwachwind-gebiet, Windindustrie lohnt sich nur durch hohen Einsatz von Steuergeldern (Subventionen)“
„Ineffizient im Odenwald“
„Unsinnig subventioniert“ | Windkraft im Odenwald lohnt
Der Wind auf hochgelegenen Odenwald-Gipfeln weht ähnlich stark wie im norddeutschen Tiefland. Nur in tieferen Lagen wie in Tälern oder der Rheinebene ist die Windhöffigkeit in der Regel zu schlecht für den wirtschaftlichen Betrieb. Dies liegt daran, dass der Wind in höheren Lagen beständiger und schneller weht und der Ertrag mit der dritten Potenz der Windgeschwindigkeit steigt.
Für die Errichtung von Windenergieanlagen gibt es kein Geld, sondern dies muss vom Betreiber aufgebracht werden. Er muss für Gutachten, den Bau und die Anlage selbst bezahlen. Geld erhält er nur für den erzeugten Strom, daher werden keine Anlagen an Stellen errichtet, an denen zu wenig Wind weht.
Es gibt zwei unterschiedliche Vergütungsmodelle für Windstrom: Die sogenannte Marktprämie und die EEG-Vergütung. Bei der EEG-Vergütung wird für die Laufzeit der Anlage ein fester Preis pro kWh erzeugtem Strom garantiert, genauso wie dies für Photovoltaik-Anlagen der Fall ist, und der Netzbetreiber verkauft den erzeugten Strom. Die meisten Windenergieanlagen werden aber mit der Marktprämie gefördert. Bei dieser verkauft der Anlagenbetreiber den Strom selbst an der Strombörse, bekommt aber einen eventuellen Differenzbetrag zum garantierten Preis pro kWh erstattet. Dass es überhaupt zu solchen Differenzen kommt, liegt am Merit-Order-Prinzip, nach dem der Strom von erneuerbaren Energien mit 0ct/kWh Grenzkosten angeboten wird. Dies führt dazu, dass ausgerechnet bei großem Angebot von Windstrom die erzielten Preise gering sind. Um diesem Problem zu begegnen, wird auf europäischer Ebene seit einiger Zeit an einer Reform der Strombörse gearbeitet. |
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„Eine ausgeglichene CO2-Bilanz erreichen Windenergie-anlagen erst nach mehrjährigen Betriebsjahren wegen des hohen Materialeinsatzes und der Folgeinvestitionen in Netze und Speicher“
„Minimaler Beitrag zur CO2 Reduzierung“ | Windkraft spart enorm CO2
Rechnet man den CO2 -Ausstoß für Herstellung und Errichtung einer Windkraftanlage gegen den Ausstoß, der durch alternative Verbrennung von Braun- oder Steinkohle erzeugt wird, so hat sich die CO2-Bilanz einer Windkraftanlage bereits nach 3 bis 7 Monaten amortisiert. Da ein Windrad aber mindestens 20 Jahre in Betrieb ist, ist die Bilanz massiv positiv.
Den Ausbau von Netzen und Speichern hinzuzurechnen ist fragwürdig, da diese Investitionen auch der Photovoltaik zugutekommen und zudem nur einmalige Investitionen sind. Außerdem wird auch die CO2 Belastung bei der Herstellung durch mehr erneuerbare Energien ständig besser, wogegen bei der fossilen Energieerzeugung ständig neues CO2 entsteht | |
„Das wirtschaftliche Risiko muss von den Bürgern und Gemeinden getragen werden, gleiches gilt für Haftungsschäden und den Rückbau nach 20 Jahren“ | Kein Risiko für die Gemeinden
Wie oben dargestellt trägt das wirtschaftliche Risko der Betreiber der Anlage.
Für den Rückbau muss gesetzlich vorgeschrieben eine Rückstellung gebildet werden, diese Kosten werden also ebenfalls vom Betreiber getragen. | |
„Immer mehr Vögel, Fledermäuse und Insekten sterben in immer mehr Rotoren – natürlich auch geschützte Arten!“
„WKAs sind Todesfallen für Vögle, Fledermäuse und Insekten“ | Geringe Gefahren für Tiere
In Wirklichkeit entwickeln sich die Bestände von Rotmilan und Schwarzstorch parallel zum bundesweiten Zubau von Windenergieanlagen positiv. Der Rotmilan wurde inzwischen sogar von der Liste der bedrohten Arten gestrichen. Der Grund dürfte in Artenschutzmaßnahmen zu suchen sein und der Tatsache, dass viel weniger Tiere in den Anlagen geschädigt werden als behauptet.
Für Fledermäuse gibt es Abschalteinrichtungen, die zu Zeiten des Fledermausflugs die Anlagen stillstehen lassen. Da Fledermäuse nur in Nächten mit wenig Wind unterwegs sind, stellt dies keine allzu großen finanziellen Einbußen dar.
Insekten kommen in Windenergieanlagen gar nicht zu Schaden. Derartige Behauptungen beruhen auf einer theoretischen Hochrechnung, die aber mittlerweile durch praktische Untersuchungen widerlegt wurde. |
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„Fußläufig erreichbare Naherholungs-gebiete werden zerstört“
„Verlust der Attraktivität als Wanderregion und Naherholungs-gebiet“ | Kinder und Touristen stören sich an Windrädern nicht
Was Zerstörung ist, liegt im Auge des Betrachters. Tatsächlich steigt die Akzeptanz von Windrädern, je jünger die Befragten sind, da diese mit ihnen eher Fortschritt und klimaneutrale Energie verbinden als Landschaftsveränderung.
Touristen sind weniger empfindlich gegenüber Windenergieanlagen als „Alteingesessene“, da sie seltener einen Vorher/Nachher-Vergleich haben. Weder in Umfragen noch in statistischen Untersuchungen Untersuchungen lässt sich ein Einfluss von Windrädern auf Buchungszahlen nachweisen, da unklar ist, ob Touristen ihre (sehr seltene) Drohung, wegen der Windräder nicht wieder zu kommen wahr machen, und weil die Buchungszahlen insgesamt ansteigen, so dass ein eventueller negativer Effekt darin untergeht. Da sich die Einstellung gegenüber erneuerbaren Energien in der Bevölkerung insgesamt positiv entwickelt, werden die Anlagen mittlerweile auch eher mit Fortschritt und Umweltschutz in Verbindung gebracht als mit Störung. |
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„Schutz wertvollster Naturräume für Mensch und Tier“ | Artenschutz und Windkraft
In der Tat ist es wichtig, Wald- und Artenschutzmaßnahmen durchzuführen. Diese können Flora und Fauna für den Klimawandel fit machen, kosten aber natürlich Geld. Dieses Geld könnte u.a. durch Einnahmen von Windstrom aufgebracht werden.
Außerdem sind sie nachgewiesenermaßen effektiver als die bloße Verhinderung von Windrädern im Wald. Man muss das eine tun aber das andere nicht lassen. | |
„Windräder sind nicht löschbar. Bei Blitzschlag und technischem Defekt steigt die Waldbrandgefahr“ | Keine Waldbrandgefahr
Windenergieanlagen müssen zur Genehmigung ein Brandschutzkonzept vorlegen und die entstandenen Schäden beschränkten sich in der Regel auf die Anlage selbst. Insgesamt ist das Risiko eines Windrad-Brandes äußerst gering, nämlich 0,01% bis 0,04% (zwischen 3 und 10 Anlagen pro Jahr von ca. 25.000). Die zunehmende Trockenheit aufgrund des Klimawandels stellt eine viel größere Gefahr für Waldbrände dar. | |
„Umliegende Immobilien verlieren erheblich an Wert“
„Verlust der Attraktivität als Wohnort“
„Hoher Wertverlust bei Immobilien bis hin zur Unverkäuflichkeit“ | Kein Einfluss auf Immobilien
Es gibt genau eine Studie, welche vom eng mit dem Energieunternehmen RWE verflochtenen Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung stammt – der Zweck dieses Institutes ist die Unterstützung der Kampagne der Lobbyorganisation „Neue Soziale Marktwirtschaft“ gegen die Energiewende.
Darüber hinaus ist die Studie methodisch fragwürdig und ihre Ergebnisse stützen diese Aussage auch gar nicht. Sämtliche anderen Studien kommen zum Ergebnis, dass die Nähe des Gebäudes zu Windkraftanlagen keinerlei Einfluss auf den Verkaufspreis hat.
Hinzu kommt: Sofern eine finanzielle Beteiligung der Gemeinden und Bürger existiert, gewinnt der Wohnort sogar an Wert! | |
„Mehr als 35 Großwindräder mit jeweils bis zu 250m Höhe können auf den vom Regionalverband Rhein-Neckar ausgewiesenen Potentialflächen installiert werden.“
„Auf den knapp 600 ha könnte man durchaus 20 oder mehr 250 Meter hohe Windanlagen bauen“ | Standorte werden sorgfältig ausgewählt
Das aktuell höchste Windrad ist nur 240 Meter hoch – außerdem sind die Windräder auf der Karte von Gegenwind Schriesheim natürlich schematisch und damit viel zu groß dargestellt.
Die angegebenen Anzahlen sind theoretisch, die Betonung liegt auf „bis zu“ und „können“. Die Potentialflächen berücksichtigen nicht die topografischen Gegebenheiten vor Ort. Manche Potentialflächen sind z.B. zu steil für die Errichtung von Windrädern. In jedem Fall aber stehen vor der Errichtung Auswahlprozesse und Gutachten und es werden natürlich nicht auf allen denkbaren Flächen Windräder errichtet werden.
Wir als Verein setzen uns dafür ein, dass diese Auswahlprozesse unter frühzeitiger Information und Einbindung der Bevölkerung erfolgen. | |
„aber nicht so“ über einem Bild von sechzehn sehr eng beieinanderstehenden großen Windkraftanlagen
„Belastet das Gemeinwesen“ | Chancen statt Spaltung
Das Bild erweckt einen verzerrten Eindruck, sowohl was die Sichtbarkeit, die Größenverhältnisse und die Anzahl angeht. Niemals wird ein Windpark im Odenwald so aussehen.
Sofern mit „Belastung“ eine finanzielle Belastung gemeint ist, ist das Gegenteil richtig. Da in Schriesheim und Dossenheim die meisten Windpotentialflächen auf Gemeindeland liegen, sind hohe Pachteinnahmen (üblicherweise zwischen 50.000 und 150.000 Euro pro Jahr und Windkraftanlage) zu erwarten. Zusätzlich könnte eine Bürgergenossenschaft sich direkt beteiligen und so zusätzliche Einnahmen erzielen.
Sofern mit „Belastung“ eine emotionale Belastung bzw. unschöne Diskussionen der Bürgerschaft gemeint ist, so sorgen gerade Flyer wie der von „Lebenswerter Odenwald“, der gespickt ist mit emotionalen Falschbotschaften, für derartige Diskussionen. | |
„Information über Windkraft im Odenwald und eine entgleiste Energiewende“ | Die Energiewende sorgt für Stabilität
Leider sind die von „Lebenswerter Odenwald“ präsentierten Informationen manipulativ und überzogen, wie wir hier darlegen.
Die Energiewende ist nicht entgleist, sondern sie ist gerade erst im Aufbau. In diesen Zeiten des Umbruchs, wenn noch beide Systeme nebeneinander existieren, kommt es naturgemäß zu Konflikten. Langfristig ist ein dekarbonisiertes Energiesystem aber genauso sicher und stabil und zudem günstiger als das alte atomar-fossile System. Trotz des aktuellen Umbruchs gehören Deutschlands Netze neben denen Dänemarks, das bereits fast vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt ist, zu den stabilsten der Welt. Eine dezentrale und verbrauchsnahe Erzeugung sorgt nämlich für mehr Stabilität, nicht für weniger. | |
„Energie einsparen ist eine effektivere Möglichkeiten die notwendige Energiewende zu unterstützen und den CO2 Ausstoß zu reduzieren“ | Strom sparen ersetzt kein Windrad
Die Energiewende bedeutet eine Elektrifizierung aller Sektoren. Durch die Umstellung der Bereiche Verkehr und Wärme (und soweit möglich auch von industriellen Prozessen) auf Strom sinkt der Primärenergie-bedarf Deutschlands auf ungefähr die Hälfte, der Bedarf an Strom steigt aber. Somit ist die Energiewende an sich bereits das gigantischste vorstellbare Energiesparprogramm, was aber nichts daran ändert, dass mehr Strom erzeugt werden muss als heute.
2018 betrug der Anteil der Haushalte am Endenergieverbrauch ziemlich genau ein Viertel (25,46%). Strom wiederum hatte an diesem Verbrauch nur einen Anteil von 20,3%. Dies bedeutet, dass der Einfluss der Privathaushalte auf den Strombedarf Deutschlands minimal ist (5,17%). Öfter mal das Licht auszumachen wird also kein Windrad überflüssig machen. |
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„Dezentrale, integrierte Mischkonzepte zur regionalen Energieversorgung“ | Die Energiewende ist dezentral
Dies ist in der Tat das Konzept der Energiewende und wird erreicht durch Windkraftanlagen, Photovoltaikanlagen, Ausbau des Nieder- und Mittelspannungsnetzes (nicht des Hochspannungsnetzes wie Südlink) sowie regionale Batterie- und Wärmespeicher. Windräder sind also Teil dieses Konzeptes. | |
„Nutzung der EEG Umlage zur Erforschung und Entwicklung neuer Energie-technologien“ | Atomkraft ist zu teuer und zu spät
„Neue Energietechnologien“ meint wahrscheinlich „neue Atomkraftwerke“. In der Tat sind gigantische Summen notwendig, um diese Technologien marktreif zu machen, die überdies ökonomisch nicht gegen den Hochlauf der erneuerbaren Technologien konkurrieren können. Erste SMR-Projekte (Small and Medium Reactors) in den USA wurde daher bereits wieder gestoppt.
Darüber hinaus werden selbst bei intensiver Forschung diese Technologien zu spät zur Verfügung stehen, um den Klimawandel zu beeinflussen. Den Einsatz der aktuell verfügbaren Technologien mit Verweis auf vielleicht später einmal existierende zu verhindern kann man nur vertreten, wenn man den Klimawandel leugnet. | |
„Die für Windindustrie ausgewiesene Fläche ist […] zum großen Teil Wasserschutzgebiet bzw. Fauna-Flora-Habitat-Gebiet und damit eigentlich streng geschützt“
„Gefährdung des Grundwassers“ | Keine Gefährdung des Grundwassers
Gebiete, die der Gewinnung von Trinkwasser oder der Speisung von Oberflächengewässern dienen, sind in Deutschland durch das Wasserhaushaltsgesetz geschützt. Diese Gebiete sind in drei Schutzzonen unterteilt:
Zone I umgrenzt das Wasserwerk in einem Radius von 50 m. Hier sind auch Windenergieanlagen untersagt.
Zone II soll das Trinkwasser vor Verunreinigungen schützen und sicherstellen, dass Regenwasser durch den Boden gefiltert werden kann. Auch in diesem Bereich ist die Errichtung von Windenergieanlagen in aller Regel untersagt.
Zone III reicht von den Grenzen der Zone II bis zu den oberirdisch oder unterirdischen Wasserscheiden. Baumaßnahmen sind in dieser Zone grundsätzlich erlaubt, sofern kein Eintrag von schädlichen Substanzen erfolgt. Da Windenergieanlagen i.d.R. eine Fundamentfläche von nur 350 qm haben und außerdem keine Medienleitungen (Wasser, Öl, Abwasser, Gas,…) nötig sind, sowie keine grundwassergefährdenden Baustoffe eingesetzt werden, ist eine Errichtung grundsätzlich zulässig. Es ist anzumerken, dass in der Zone III auch Landwirtschaft zulässig ist, und viel zu oft eine Verunreinigung des Trinkwassers durch Nitrat durch Überdüngung wegen Massentierhaltung erfolgt – nicht durch Windkraftanlagen. | |
„Aushebelung bestehender Schutzgesetze für Mensch, Tier und Landschaft“ | Umweltverträglichkeitsprüfungen
Vor Errichtung von Windenergieanlagen ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben, sofern eine Vorprüfung ergeben hat, dass die Anlagen in einem besonders schutzwürdigen Gebiet errichtet werden sollen. Diese Vorprüfung sowie die abschließende Genehmigung erfolgt durch das Landratsamt. Der Antragsteller (also der zukünftige Betreiber der Anlagen) hat hierfür dem Landratsamt einen sogenannten UVP-Bericht vorzulegen, welcher auch elektronisch veröffentlicht werden muss. Diesen Bericht muss der Antragsteller zuvor bei unabhängigen Beratungsunternehmen und Expertenteams in Auftrag geben. Für diese gilt: „Der UVP-Bericht muss den gegenwärtigen Wissensstand und Prüfmethoden berücksichtigen.“ Das Landratsamt wiederum ist verpflichtet, den Bericht zu prüfen und Stellungnahmen von allen Behörden einzuholen, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird. | |
„Betroffene Anwohner sollen nicht gefragt werden“
„Ohne einen demokratischen Meinungsbildungsprozess, denn echte Bürgerbeteiligung ist politisch nicht gewollt“ | Bürgerbeteiligung
Die Beteiligung der Bevölkerung ist zumindest in Baden-Württemberg konkret geregelt: Nämlich genau dann, wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben ist, muss die Bevölkerung noch vor Antragstellung informiert werden und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung erhalten.
Die Windenergiebranche ist sich sehr bewusst, dass eine frühzeitige und umfassende Einbeziehung der Bürger in den Planungsprozess die Akzeptanz von Windkraftprojekten bei der Bevölkerung massiv steigert.
Auch wir als Verein setzen uns für eine solche Einbeziehung und eine offene Informationspolitik von Verwaltung und Gemeinderat zu diesem Thema ein. | |
„Es droht der Bau von bis zu 500 Windkraftanlagen auf den Höhenzügen des Odenwaldes“ | Moderater Ausbau
Diese Formulierung der Behauptung impliziert „wenn wir uns nicht dagegen wehren“. Tatsächlich aber sind der Neckar-Odenwald- und der Rhein-Neckar-Kreis im Gesamtdurchschnitt nur Standorte mittlerer Güte.
Daher ist kaum zu erwarten, dass in diesen Gebieten insgesamt mehr als 200 Anlagen errichtet werden. Außerdem muss jeder Standort individuell geprüft werden, sowohl hinsichtlich des Abstands zur Wohnbebauung, des Naturschutzes und der Machbarkeit der Zuwegung als auch hinsichtlich des erwarteten Ertrags. | |
„Vorranggebiete wurden aufgehoben –> Es können inzwischen überall Windkraftanlagen entstehen. Sowohl der Forst BW, die Gemeinden und jeder private Waldbesitzer kann Flächen für die Windkraft ausschreiben.“ | Gesteuerter Ausbau
Die sogenannten Alt-Flächennutzungspläne zur Steuerung der Windkraftanlagen (Ausweisung von Standorten mit Ausschlusswirkung für den übrigen Planungsraum) sind mit der neuen Gesetzeslage nicht unwirksam geworden, allerdings unterliegen sie einer Anpassungspflicht an die Ziele der Raumordnung, d.h. sie müssen dem „Gebot, der Windenergie substanziell Raum zu schaffen“ genügen.
Die Gemeinden sind verpflichtet, sogenannte harte und weiche Tabuzonen zu definieren, wobei auch nicht ausreichend windhöffige Gebiete zu den harten Tabuzonen zählen (im Fall von Schriesheim also die Rheinebene). Es können hierbei auch größere Gebiete betrachtet werden, die sich über mehrere Gemeinden erstrecken. Im Rhein-Neckar-Kreis erfolgt die Definition der neuen Vorranggebiete durch den Regionalverband Rhein-Neckar, der diesen Prozess bis spätestens September 2025 abgeschlossen haben will. Gesetzlich vorgeschrieben ist der Abschluss bis Ende 2027 (1,1% der Fläche) bzw. 2032 (1,8% der Fläche). Bis dahin dürfen auch die Gemeinden eigene Gebiete definieren.
Es darf also nicht jeder überall Windkraftanlagen ausschreiben, aber jede Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, genügend geeignete Flächen auszuweisen. Theoretisch ist es auch möglich, dass im Ergebnis keine Flächen ausgewiesen werden, dies benötigt allerdings gute Gründe. Sofern noch weiche Tabuzonen existieren, sind diese einer erneuten Prüfung zu unterziehen. | |
„Windabhängigkeit erfordert weiterhin die volle Absicherung durch Kohle- und Kernenergie“ | Vollständige Dekarbonisierung
Das Energiesystem befindet sich aktuell im Umbau. Bei vollständiger Klimaneutralität sollte ein ca. 4-fache Überkapazität an erneuerbaren Energien installiert sein, welche zu fast allen Zeiten eine Versorgung sicherstellt. In Zeiten von sogenannten „Dunkelflauten“ soll grün erzeugter Wasserstoff oder synthetisches Methan zum Einsatz kommen. Bis dahin werden konventionelle Kraftwerke nur dann abgeschaltet, wenn sie für eine sichere Energieversorgung nicht mehr nötig sind. Eine „volle“ und insbesondere eine dauerhafte parallele Absicherung durch fossile Kraftwerke ist nicht Ziel der Energiewende. | |
„Die geplanten 500 WKAs ersetzen nur max. 20% des Großkraftwerkes Mannheim“ | In Baden-Württemberg fehlen 2000 Anlagen Ein modernes Windrad erzeugt pro Jahr zwischen 7 und 10 GWh. Das Großkraftwerk Mannheim erzeugt pro Jahr ungefähr 18.798 GWh. Dies bedeutet, dass 500 moderne Windräder zwischen 18% und 40% des Stroms des Großkraftwerks ersetzen können.
ABER: Zum einen ist das Großkraftwerk Mannheim ein Moloch (es steht auf Platz 7 der größten Kohlekraftwerke Deutschlands) und zum andern braucht ganz Baden-Württemberg nicht 500, sondern ungefähr 3000 Windkraftanlagen, verteilt über das ganze Land. Die implizierte Schlussfolgerung „daher lassen wir es besser“ sollte viel eher lauten: „also müssen wir endlich mal Tempo machen!“ | |
„Alle installierten 30.000 WKAs in Deutschland decken nur 2,6% des Gesamtenergie-bedarfs“ | Primärenergie vs. Endenergie
Es ist ein beliebter Trick der Energiewendegegner, den Primärenergiebedarf zu betrachten. Relevant für die Energiewende ist aber eine andere Zahl, nämlich der Endenergiebedarf – das ist die Energie, die tatsächlich für Bewegung und Wärme genutzt wird. Diese beträgt nur 70% des Primärenergiebedarfs – der Rest sind Verluste bei Gewinnung, Transport und Verbrennung fossiler Energieträger. Am Endenergiebedarf hatten die erneuerbaren Energien 2022 einen Anteil von ca. 21% – in der Tat noch immer viel zu wenig.
Aber da zur Energiewende die Elektrifizierung aller Sektoren gehört, und Wärmepumpen ca. zwei Drittel effizienter sind als Gasheizungen und Elektroautos zwei Drittel effizienter als Verbrennerfahrzeuge, sinkt der Endenergiebedarf durch die Energiewende auf ungefähr die Hälfte des heutigen Primärenergiebedarfs. |
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„Negative Auswirkungen auf die Gesundheit (Infraschall, Schattenwurf, Lärmbelästigung, Blinklichter bei Nacht, etc.)“ | Keine Auswirkungen auf die Gesundheit
In Deutschland wird die „Technische Anleitung“ (TA) Lärm für die Genehmigung von Windenergieanlagen nach dem Bundesimmissions-schutzgesetz herangezogen. Diese schreibt vor, dass für ein Wohngebiet die Lautstärke 40dB nicht überschritten werden darf – das ist so laut wie eine ruhige Wohnung innen. Bei der Berechnung wird meist eines von zwei Verfahren angewendet, welche die Lautstärke eher überschätzen – die Anlagen sind tatsächlich also meist leiser als vorhergesagt.
Windräder sind in allen Tonlagen ungefähr gleich laut. Das menschliche Ohr kann höhere Töne besser hören als tiefe, ist aber für die Wahrnehmung aller Arten von Luftschwingungen das empfindlichste Organ, also auch für Infraschall. Das bedeutet: Es gibt keine unhörbare Wirkung von Infraschall durch Windenergieanlagen. Bevor der Infraschall eine negative Wirkung auf den Körper hätte, hätte man ihn längst gehört. Allerdings kann die Angst davor tatsächlich krank machen, auch wenn gar kein Infraschall vorhanden ist!
Wird durch astronomische Simulation ermittelt, dass Schatten einer Windkraftanlage auf Wohngebäude fallen können, wird eine Schattenabschalteinrichtung installiert. Hierzu wird ein Lichtsensor installiert, der zu den Zeiten, zu denen aufgrund des Sonnenstandes theoretisch ein Schattenwurf möglich ist, die tatsächlichen Lichtverhältnisse misst. Wenn die Sonne scheint, wird die Anlage abgeschaltet, sofern bereits mehr als die erlaubten 30 Minuten pro Tag und 8 Stunden pro Jahr tatsächlich bewegter Schatten auf betroffene Gebäude gefallen war.
Neue Windräder müssen über ein Radarsystem verfügen, welches die vorgeschriebene Nachtkennzeichnung zur Flugsicherung auf Zeiten beschränkt, in denen sich tatsächlich Flugzeuge nähern. |
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„unter dem Deckmantel des Klimaschutzes und der Energiewende“ | Es gibt keine Alternative gegen die Klimakrise
Die Behauptung entlarvt, dass die Verfasser entweder die Klimakrise an sich oder zumindest die Sinnhaftigkeit der Windkraft für den Klimaschutz in Frage stellen.
Über die Klimakrise braucht man heutzutage nicht mehr zu diskutieren, zu offensichtlich sind die weltweiten Folgen bereits geworden.
Windkraft und Photovoltaik sind neben Geothermie die einzigen in großem Stil ausbaufähigen erneuerbaren Energiequellen – der Flächenbedarf für Biomasse ist im Vergleich gigantisch, die Wasserkraft kann in Deutschland und weltweit kaum noch ausgebaut werden und ist darüber hinaus noch umweltschädlicher, so dass mittlerweile Kraftwerke und Dämme wieder zurückgebaut werden und Atomenergie ist sowohl sehr viel teurer als auch zu langsam für die rechtzeitige Klimaneutralität – von den Gefahren und dem Abfallproblem ganz zu schweigen. |
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