Energiewende Bergstraße

Rückenwind für Klimaschutz!

Anmerkungen zum Kriterienkatalog Windkraft Schriesheim und Dossenheim

Die Gemeinden Schriesheim und Dossenheim haben u.a. als Ergebnis der Bürgerdialoge einen Kriterienkatalog für die Errichtung von Windenergieanlagen auf dem Gebiet rund um den weißen Stein erstellt:

Wir als Verein haben zu diesem Katalog folgende Anmerkungen:

Gutachten:

Es werden im Kriterienkatalog eine Reihe von Gutachten gefordert, die bereits vor Vergabe der Grundstücke an einen konkreten Betreiber zu erbringen sind. Unklar bleibt, wer diese Gutachten bezahlen bzw. beauftragen soll. Es ist nicht zu erwarten, dass alle diese Gutachten von allen sich bewerbenden Betreibern im Vorfeld der Vergabe auf eigenes Risiko erbracht werden können. Sollen diese daher von der Gemeinde bezahlt werden? Das einzig Sinnvolle ist, dass bei der Vergabe an den ausgewählten Betreiber im Vertrag festgelegt wird, dass dieser mit dem konkreten Bau der Anlagen oder Vorbereitung der Flächen nur beginnen darf, wenn all diese Gutachten beziehungsweise genannten Kriterien erfüllt sind. Die weiteren Bemerkungen gehen von letzterem Szenario aus.

Lärm, Abstand und Schattenwurf:

Alle möglichen Standorte sind weiter als die vorgeschriebenen 700m von der Wohnbebauung entfernt, liegen leewärts bzw. im Osten, somit sind hier keine Konflikte zu erwarten, trotzdem ist es im Sinne der Akzeptanz gut, diese Prüfungen zu fordern und die Ergebnisse zu kommunizieren. 

Idealerweise sollten diese Untersuchungen zumindest beispielhaft für das vom Regionalverband vorgeschlagene Vorranggebiet bereits vor Auswahl eines Betreibers auf Initiative der Stadt erfolgen, um so Befürchtungen in der Bevölkerung von vorneherein zu zerstreuen.

Darüber hinaus sind getriebelose Anlagen zu bevorzugen, welche leiser sind, um auch die touristische Nutzung möglichst wenig zu beeinträchtigen. Diese benötigen auch kein Öl, so dass eventuelle Havarien geringere Umweltauswirkungen haben.

Artenschutz, Biotope, FFH-Gebiete:

Die aktuelle Bewertung des Regionalverbands legt als Auflage fest, dass eine vertiefende Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt wird. Insofern sind die Forderungen im Kriterienkatalog deckungsgleich mit denen des Regionalverbands. Es ist allerdings hervorzuheben, dass das Vorranggebiet um den weißen Stein keinen Überlapp mit einem FFH-Gebiet hat. Es grenzen nur FFH-Gebiete an den 300m-Puffer um das Vorranggebiet an. Dies ist gegenüber der Bevölkerung klar zu kommunizieren. 

Dort, wo dies nicht der Fall ist, ist zu prüfen, ob auch innerhalb des 300m-Puffers Anlagen gebaut werden können. Dies vergrößert den Suchraum und vermeidet eine Konzentration der Anlagen. Eine Suche nach prinzipiell möglichen Standorten und ihre jeweiligen Vor- und Nachteile sollte nach Möglichkeit schon vor Auswahl eines Betreibers erfolgen und zu veröffentlichen, um falschen Informationen, dass die Anlagen mitten in den schönsten Ecken des Waldes errichtet werden, den Boden zu entziehen.

Außerdem sind die bereits bekannten, umweltbezogenen Informationen zum Vorranggebiet so bald wie möglich zusammenzustellen und zu veröffentlichen

Bodenverlust, Erschließung, Ausgleichsmaßnahmen:

Es ist anzustreben, nicht nur die beeinträchtigten Flächen 1:1 auszugleichen, sondern die Ökologie der Gemarkungen Schriesheim und Dossenheim insgesamt positiv zu beeinflussen. Falls irgend möglich, sollten die Freiflächen der Windkraftanlagen selbst in ökologisch möglichst wertvolle Flächen umgewandelt werden, die neu entstandenen Waldränder sind von Förstern explizit zu modellieren. Außerdem sollten neue Biotope geschaffen oder vorhandene verbessert und Artenschutzprogramme aufgelegt werden. 

Das Geld hierfür sollte allerdings nicht vom Betreiber gefordert werden, sondern aus einem Teil der Pachteinnahmen bezahlt werden, welche die Gemeinden vom Betreiber erhalten werden. Dadurch bleibt das Projekt für potentielle Investoren attraktiv und gleichzeitig haben die Gemeinden den vollen Gestaltungsspielraum. 

Außerdem sollten nicht nur aktuelle Waldflächen dafür genutzt werden, sondern auch landwirtschaftliche Nutzflächen. Beispielsweise könnte die Gemeinde von einem Teil der Windkraft-Pachteinnahmen in Zusammenarbeit mit einer Bürgergenossenschaft geeignetes Ackerland kaufen und dort in Kombination mit Freiflächen-Photovoltaik Blühwiesen einsähen, es könnten Teiche geschaffen werden etc. 

Betreiberwahl, regionale Wertschöpfung, finanzielle Bürgerbeteiligung:

Die Formulierung „möglichst kleinteilig“ ist unklar. 

Regionale Betreiber/Investoren oder zumindest solche, welche ausschließlich erneuerbare Energien-Anlagen errichten und keine fossilen Anlagen betreiben (und auch keiner fossilen Holding / Mutterkonzern angehören), und außerdem die übrigen Kriterien des Katalogs mitgehen (insb. Bürgerbeteiligung), sind eindeutig vorzuziehen

Um diesen Betreibern eine Chance zu geben, ist darauf zu achten, dass die geforderte Pachthöhe im Rahmen bleibt. Es ist aktuell eine Gier ausgebrochen, die es kleineren Betreibern zunehmend schwer macht, und diese Tendenz führt dazu, dass sich immer öfter die alten großen Energiekonzerne wie z.B. RWE durchsetzen. 50.000 – 150.000 Euro pro Standort und Jahr sind übliche, nicht überhöhte Beträge.

Vor einer Entscheidung im Gemeinderat für einen Betreiber sind idealerweise die Kandidaten bekanntzugeben, um eventuellen Verschwörungstheorien den Boden zu entziehen. 

Da es sich um Flächen im Eigentum der öffentlichen Hand, d.h. im Eigentum aller Bürgerinnen und Bürger handelt, sollte grundsätzlich darüber nachgedacht werden, wie der Einsatz dieser Flächen in einer Weise gestaltet werden kann, dass damit erzielte finanzielle Gewinne möglichst vollständig der Förderung des Gemeinwohls aller Bürgerinnen und Bürger zugute kommen und zwar idealerweise so, dass die Bürger aktiv in die Entscheidungen zur Mittelverwendung eingebunden werden (z.B. Bürgerhaushalt für Klimaschutz und nachhaltige Transformation der Gemeinde). 

Dies kann erreicht werden, indem die Gemeinden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel selbst investieren, weiterhin durch eine direkte finanzielle Beteiligung der Bürger. Diese sollte auf zweierlei Weise möglich sein: 

  1. als klassische Bürgergenossenschaft, welche die Erträge an die Investoren ausschüttet (Beispiele: HEG, Hohe Waid, Starkenburg)
  2. als Stiftung, welche die Erträge an gemeinnützige Projekte ausschüttet, über welche die Investoren entscheiden. (Beispiel: Klimaschutz+ Stiftung)

Die erste Beteiligungsform dient zwar nicht dem Gemeinwohl, allerdings der Akzeptanz des Projekts. Beide Beteiligungsformen lassen sich verbinden, wenn der Bürger beim Zeichnen eines Anteils angeben kann, dass ein wählbarer Prozentsatz des Gewinns aus seiner Einlage für gemeinnützige Projekte zu verwenden ist. 

Interkommunale Standorte:

Die Festlegung auf gleiche Anzahl von Anlagen auf beiden Gemarkungen ist kritisch, da die Gebiete möglicherweise unterschiedlich groß sind bzw. unterschiedlich gut geeignete Standorte haben. Dieses Kriterium führt u.U. zu weniger Anlagen als möglich wären oder zu Anlagen an weniger geeigneten Standorten. Ein derartiger Aufteilungsschlüssel steht im Konflikt mit dem Kriterium Naturschutz bei der Standortwahl. 

Stattdessen sollte vorab festgelegt werden, dass die gesamten Pachteinnahmen aus dem Windpark nach einem vorab vereinbarten Schlüssel (z.B. 50:50 oder nach Einwohnerzahl oder Gemarkungsgröße) zwischen den Gemeinden aufgeteilt werden, unabhängig davon, wo die konkreten Anlagen stehen.

Vereinfacht gesagt: Geld lässt sich leichter teilen als Standorte.

Kritisch ist auch, dass die geplante Kooperation nicht auch mit Heidelberg gesucht wird, denn das Gebiet um den weißen Stein erstreckt sich einen Gutteil auch auf Heidelberger Gemarkung, dieses ist sogar einer der größten zusammenhängenden Anteile, insbesondere wenn das Gebiet an der Grenze zum Vogelschutzgebiet (d.h. am Hartenbühl) verkleinert wird (wovon auszugehen ist). Der guten Nachbarschaft wegen sollte auch der Dialog mit Wilhelmsfeld gesucht werden, deren Gemarkung ebenfalls an das geplante Gebiet grenzt. 

Rückbau, Insolvenz, Wartung, Brandschutz:

Diese Punkte sind gesetzlich geregelt und bedürfen keiner eigenen kommunalen Kriterien. Aber natürlich ist es sinnvoll, dies zu kommunizieren und bekannt zu machen.

Repowering:

Repowering bedeutet, die vorhandenen Anlagen durch neue am selben Ort zu ersetzen. Insofern ist dieser Punkt missverständlich formuliert. Es sollte stattdessen deutlich werden, dass die gewählten Standorte auch über die 20 Jahre Mindestnutzungsdauer hinaus für Windkraft verwendet werden sollen.

Bodengutachten:

Es ist unklar, was durch dieses Gutachten geprüft werden soll. Welcher Art der Untergrund ist, ist schon aufgrund der Bauvorschriften zu prüfen, um die entsprechende Standfestigkeit der Anlagen zu garantieren.

Zusätzliche Anregungen:

Um den Tourismus zu fördern und diesbezüglichen Bedenken zu begegnen, regen wir an, eine der Anlagen begehbar zu machen – entweder dauerhaft via Außentreppe oder falls dies aus statischen Gründen nicht möglich ist, dann durch Führungen innen. Beispiel hier.

Außerdem sollte der Windpark oder zumindest einzelne Anlagen an besonders leicht zugänglichen Stellen künstlerisch gestaltet werden – sowohl die Masten selbst als auch auf der Freifläche ringsum. Beispiele hier und hier.

Bericht zum Vortrag „Chancen der Energiewende“ von Bertram Fleck

Der Vortrag „Chancen der Energiewende“ von Bertram Fleck am 20.04.2024 im Zehntkeller in Schriesheim war begeisternd! Bertram Fleck, ehemaliger Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises und Initiator der dortigen Energiewende, berichtete, wie er mit einem starken Team bereits vor 35 Jahren in den Veränderungsprozess einstieg und welche Wertschöpfung daraus seit vielen Jahren für die Bevölkerung und Gemeinden entstand.

Bertram Fleck

Auch jetzt noch mit 74 Jahren vermittelte er mit bemerkenswerter Begeisterung, Humor und viel Fingerspitzengefühl sein Thema. So gewann er schnell die Hörerschaft im Zehntkeller für sich und in der sich anschließenden Fragerunde meldete sich nur eine moderat kritische Stimme zu Wort, ansonsten waren zustimmende, begeisterte Äußerungen oder nach Informationen oder Rat Fragende zu hören.

Das Publikum

Als entscheidend betonte er die Teamarbeit, Kommunikation, Transparenz und Einbindung der Bevölkerung. In Kürze zusammengefasst sind Bertram Flecks Kernbotschaften folgende: Tragt mit allem, was ihr könnt zur Reduzierung des Energieverbrauchs bei (er hat sehr einfache und pfiffige Ideen dazu), setzt euch mit vollem Engagement für erneuerbare Energie ein, zieht alle an einem Strang (hier bot er erneut überzeugende Ideen, um Bürger und politisch Entscheidende für die Sache zu gewinnen), wartet nicht, bis alle Hemmnisse beseitigt sind, „es ist kein Geld da“ sei kein Argument (Geld lasse sich immer auftreiben, auch hier berichtet er von erfolgreichen Beispielen). Und ganz entscheidend: Handelt jetzt! Zum einen, weil die Klimaveränderungen ein Zögern, Zagen, Zaudern nicht mehr zulassen – zum anderen, weil laut Gesetzeslage ab 2028 ohne Einbeziehung der Kommunen und Bevölkerung Windradanlagen gebaut werden dürfen. Das heißt, es wird sowieso Windräder geben, wenn diese aber von Großkonzernen gebaut werden, ist zu vermuten, dass die Bevölkerung vor Ort nicht an den finanziellen Gewinnen beteiligt sein wird. 

Als Ergebnis der konsequenten Umstellung auf erneuerbare Energien konnte sein Landkreis die regionale Wertschöpfung auf über 40 Millionen Euro jährlich erhöhen. Die einzelnen Gemeinden haben sehr davon profitiert und seitdem genügend Spielraum, um Kindergärten, Schulen, Umweltschutz und das gesamte Angebot an die Bürger hervorragend auszustatten.

Gleichzeitig stimmt Bertram Fleck zu, dass Windräder für manche Menschen nicht schön sind und sie sich dadurch gestört fühlen. Er betont die Wichtigkeit, diese Befürchtungen der Menschen ernst zu nehmen und in die Planungshase einzubeziehen. Meist habe er Ängste vor Veränderungen oder negativen Konsequenzen abbauen und mit den positiven Effekten nachhaltig überzeugen können.

Inzwischen erlebten die Ortschaften mit den erneuerbaren Energien einen deutlichen Zuzug. Daran sehe man auch, wie hoch die Akzeptanz von Windrädern und anderen Anlagen für die ökologische Energiegewinnung inzwischen sei.

Auf die gestellte Frage, ob man prinzipiell lieber anstatt im Wald nur in der Ebene Windräder bauen sollte, erwidert Bertram Fleck, dass wir es uns gerade zum langfristigen Schutz unserer Wälder nicht mehr leisten könnten, auf Standorte im Wald zu verzichten. Vielmehr müsse man für den erfolgreichen Klimaschutz an allen Standorten bauen, an denen es möglich sei. Er betont jedoch auch, dass gut geprüft werden müsse, ob ein Standort entsprechend des Arten- und Naturschutzes angemessen ist (auch in seinem Landkreis seien 148 Windräder abgelehnt worden, aber an den anderen Standorten wurden ca. 270 Windräder gebaut, auch nah an Wohngebieten und im Wald). Sein Landkreis nutze zusätzlich viele andere erneuerbare Energien (z.B. Biogasanlagen, Erdwärme, Photovoltaik, Solarthermie, Grünschnittverbrennung). Durch die Grünschnittverbrennung würden zum Beispiel vier Schulen geheizt.

Bertram Fleck präsentierte in seinem Vortrag sein Lebenswerk, betonte aber von Beginn an, dass diese erfolgreiche Energiewende nur im Team gelingen konnte und es auf die Köpfe ankomme, die am Werk seien. Es ist schwer vorstellbar, dass jemand, der ihn an dem Abend gehört hat, nicht beeindruckt gewesen sein könnte! Und wer wünschte nicht, in solch einem innovativen, mutigen und menschennahen Team mitzuarbeiten – oder dass die Energiewende auf diese Weise und mit solchen Ergebnissen auch bei uns schon vollzogen wäre!

Den Bericht der Rhein-Neckar-Zeitung zum Vortrag lesen Sie hier

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