Rückenwind für Klimaschutz!

Kategorie: Windkraft (Seite 1 von 11)

Energiewende konkret!

Unter dem Motto

„Energiewende konkret – informieren, profitieren“

am Samstag, den 17. Mai 2025,

auf dem Bürgermeister-Rufer- Platz (Schulgasse 5 / unter der Linde / Unterer Schulhof)

laden die Energiewende Bergstraße e.V. und die Ökostromer Dossenheim Sie herzlich ein zum ersten Energiewende-Markt in Schriesheim!

Schirmherr Bürgermeister Christoph Oeldorf eröffnet um 10 Uhr die Veranstaltung, bis 16 Uhr erwarten Sie spannende Aussteller, interessante Vorträge und Mitmachaktionen.

Unser Ziel: Die Energiewende greifbar machen. Wir möchten informieren, inspirieren und zeigen, wie jede und jeder profitieren kann. Unterstützt werden wir dabei von zahlreichen Partnern und Initiativen, die aktiv an der Energiewende mitwirken.

Inhaltsverzeichnis

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Sachstand von Lammerskopf und Weißem Stein beim Regionalverband

In seiner Sitzung am 26.2.2025 hat der Regionalverand Rhein-Neckar die bisherigen Einschätzungen und Gutachten zu den Windvorranggebieten sowie nachgemeldete Flächen bekannt gegeben.

grün:
Fläche ist konfliktfrei und kann in die zweite Offenlage übernommen werden
gelb:
Sachverhaltsermittlung noch nicht abgeschlossen, d.h. hier stehen noch Gutachten aus, bzw. müssen Gutachten noch plausibilisiert werden, oder sind noch Sachverhalte durch die Verbandsverwaltung zu klären (z.B. militärische Belange oder die zivile Luftfahrt betreffende Belange).
rot:
Gebiete bzw. Flächenanteile sind nach Auswertung der Offenlage zur Weiterführung in die zweite Offenlage nicht geeignet. Hier stehen sachliche Gründen einer Weiterverfolgung entgegen. Betroffen sind hier zum Teil auch Gebietsverkleinerungen aufgrund der Vergrößerung des Mindestabstandes zur Wohnbebauung in Baden-Württemberg sowie Tauschflächen.
violett:
Neu gemeldete Flächen. Die Verbandsverwaltung befindet sich diesbezüglich noch in der verwaltungsinternen Prüfung und hat hierzu weitere bilaterale Gespräche geführt, bzw. wird diese noch führen müssen.

Das Vorranggebiet Weißer Stein ist gelb (wegen der Flugsicherung und der Nähe zum Vogelschutzgebiet) und grün; der Lammerskopf rot (die vom FFH-Gutachten ausgeschlossenen Flächen) und gelb. Außerdem haben Dossenheim und Neckargemünd weitere Flächen nachgemeldet (violett).

Die Karten für den gesamten Rhein-Neckar-Kreis für die Sachstände und die neu gemeldeten Flächen finden Sie hier.

Weiterer Zeitplan: Bis Anfang Mai 2025 müssen fehlende Gutachten eingereicht werden, die Gutachten werden bis spätestens 22. August 2025 bewertet und in die Beschlussvorlage eingearbeitet. Am 26. September 2025 wird die zweite Offenlage beschlossen. Die Festlegung der Vorranggebiete kann dann zum Jahreswechsel 2025/26 erfolgen.

Den zugehörigen Bericht der Rhein-Neckar-Zeitung finden Sie hier

Den Sachstand speziell zum Weißen Stein finden Sie hier

Informationsveranstaltung des GVV Schönau zum Windpark Lammerskopf

Inhaltsverzeichnis

Gutachten

Das Gutachten der IUS zum Lammerskopf finden Sie hier.

Die Stellungname des BUND zum Gutachten finden Sie hier.

Berichte der RNZ

Bericht der Veranstaltung von Stefan Geißler

Werner Fischer (ehemaliger GVV Geschführer): Bericht: Gutachten des Konsortiums liegt vor („Windprojekt möglich!“), alle anderen Stellungnahmen (RP, Obere Naturschutzbehörde, Freiburger Inst für angw. Tierökologie, …) sehen ein Projekt dort kritisch. „Zustimmung wäre daher nicht nachvollziehbar!“. Er bedankt sich beim Konsortium, dass sie im Steinachtal das Gutachten auch bereits in Vorabversionen bekommen hatten.
Vortrag Jochen Schwarz, Edith Spielmann (BUND Steinachtal): Jochen Schwarz betont, sie seien pro Windenergie, Windenergie ist nötig. Aber nicht im FFH Gebiet. „Respekt für FFH Gebiete ist in BW weniger ausgeprägt als anderswo“. Es habe da für BW bereits Strafzahlungen gegeben.
Jochen Schwarz und Edith Spielmann kritisieren das Gutachten als unvollständig, fehlerhaft, nicht ergebnisoffen und daher als rechtlich angreifbar. Sie würden sich wüschen das Projekt wird insgesamt abgelehnt und der Lammerskopf würde stattdessen eine Landesartenhilfsprogram-Fläche. Es gebe zu viele Konflikte mit den Stellen wo Fledermäuse wohnen (Habitat) oder jagen (Kollision). Gutachten habe die Flächen, wo Fledermäuse nachgewiesen wurden, zu kleinräumig angelegt. Aber der Aktionsradius der Tiere sei halt größer als das Gutachten annehme.
Es wird die Frage in den Raum gestellt, ob denn die Windmessungen der Stadt Heidelberg durch ihre Lärmemissionen Fledermäuse erst vertrieben hätten, die man dann bei den Zählungen entsprechend auch nicht gefunden habe …
Jochen Schwarz beschreibt den „Geist“ der FFH-Regelungen: Es sei durchaus nicht jeder menschliche Eingriff verboten. Aber bei menschlichen Eingriffen hatte man an kleinere Eingriffe als das Errichten von 150-200m hohen WKA gedacht, das passe nicht zusammen.
Stimmung ruhig, kein Gepöbel, ca 150 Besucher. Vereinzelte pro-Energiewende Stellungnahmen aus dem Publikum. Fischer und Steinachtalbürgermeister kommunizieren ruhig, aber schon eindeutig mit der Richtung, man müsse halt jetzt schauen, wie man das Lammerskopf-Projekt noch verhindert bekommt.
Fischer verwahrt sich gegen den Vorwurf, man betreibe Sankt Florians Politik. Man stehe zur Notwendigkeit der Energiewende und jeder müsse seinen Beitrag leisten. „Unser Beitrag hier ist halt, dass wir dieses Gebiet schützen! Dazu stehen wir!“
Anschließend Wortmeldungen aus dem Publikum: „Versiegelung“, „Versteppung“, „Infraschall“, „WKA drehen sich ja oft gar nicht“, … Das volle Programm. Als Dangel (Bürgermeister Wilhelmsfeld) fragt woher denn die Gelder für die Gutachten kämen, ergreife ich das Wort und verteidige die Tatsache, dass am Lammerskopf regionale BEGs (und eben nicht ferne Konzerne) aktiv sind, deren Mitglieder da jetzt in der Tat ein stückweit ins Risiko gehen.

Unser Standpunkt zum Lammerskopf

Der Streit um das FFH-Gutachten zum Lammerskopf bewegt sich auf einem sehr detaillierten Niveau, so dass eine fundierte Einschätzung selbst für Experten nur mit großem Zeitaufwand möglich ist, für Laien ist sie unmöglich. Sowohl der ausführende Gutachter Ness von IUS als auch Edith Spielmann und Jochen Schwarz vom BUND sind anerkannte Biologen und Naturschutz-Experten. Klar ist, dass die Untersuchungen zum Lammerskopf über alles hinausgehen, was üblicherweise in einem so frühen Projektstadium erfolgt. Es wurden z.B. weit mehr Fledermaus-Horchboxen installiert als gesetzlich gefordert (20 statt 3).

Die Kritik des BUND ist insoweit gerechtfertigt, als dass das Gutachten einen ausführlichen Methodenteil vermissen lässt, welcher für eine wissenschaftliche Studie notwendig wäre. Aus diesem Grund sind manche Schlüsse des Gutachtens nicht klar nachvollziehbar. Das veröffentlichte Gutachten umfasst 199 Seiten, eine vollständige wissenschaftliche Arbeit mit allen Details und Rohdaten wäre wahrscheinlich 1000 Seiten lang.

Umgekehrt genügt allerdings auch die Stellungnahme des BUND nicht diesen umfassenden Ansprüchen. Z.B. wird bei der Abschätzung des tolerierbaren Flächenverlusts von 1600 m2 auf einen Bericht eines FuE Projektes im Auftrag des BfN von Lambrecht und Trautner (2007) zurückgegriffen, der seinerseits diesen Wert von 1600 m2 nirgends begründet. Auch in der Stellungnahme werden die angegebenen eigenen Beobachtungen nicht hergeleitet sondern sind nur auf Karten eingetragen.

Dem Vorwurf des BUND, dass das Gutachten pauschal 15° Hangneigung fordert um so die flacheren Gipfel für Windräder freizuhalten, hat der Gutachter Ness in einem Artikel der RNZ inzwischen widersprochen.

Der Vorwurf des BUND, dass die Zuwegungen nicht berücksichtigt wurden ist insofern nicht gerechtfertigt, da diese erst im zweiten Schritt bei der konkreten Planung der Standorte einfließen. Dann ist auch vorgeschrieben, weitere Untersuchungen über die der erfolgten FFH-Verträglichkeitsprüfung hinaus durchzuführen (spezielle Artenschutzprüfung).

Das im Artikel genannte Gegengutachten des Freiburger Instituts für angewandte Tierökologie liegt aktuell nicht öffentlich vor, daher können wir dazu nicht Stellung nehmen.

Sowohl Gutachten der IUS als auch Stellungnahme des BUND und Gegengutachten des Freibuger Instituts werden nun bis September von den Experten der Naturschutzbehörde geprüft und dann dem Regionalverband zur Entscheidung vorgelegt. Dieser Prüfung sollte aufgrund der dargelegten Komplexität des Sachverhalts nicht vorgegriffen werden und daher enthalten wir uns einer Beurteilung, ob das Gebiet Lammerskopf für Windkraftanlagen geeignet ist oder nicht. In jedem Fall wünschen wir uns, dass die berechtigten Anliegen des Naturschutzes mit denen des Klimaschutzes in Einklang gebracht werden.

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