Rückenwind für Klimaschutz!

Autor: Thomas Rinneberg

Anmerkungen zum Kriterienkatalog Windkraft Schriesheim und Dossenheim

Die Gemeinden Schriesheim und Dossenheim haben u.a. als Ergebnis der Bürgerdialoge einen Kriterienkatalog für die Errichtung von Windenergieanlagen auf dem Gebiet rund um den weißen Stein erstellt:

Wir als Verein haben zu diesem Katalog folgende Anmerkungen:

Gutachten:

Es werden im Kriterienkatalog eine Reihe von Gutachten gefordert, die bereits vor Vergabe der Grundstücke an einen konkreten Betreiber zu erbringen sind. Unklar bleibt, wer diese Gutachten bezahlen bzw. beauftragen soll. Es ist nicht zu erwarten, dass alle diese Gutachten von allen sich bewerbenden Betreibern im Vorfeld der Vergabe auf eigenes Risiko erbracht werden können. Sollen diese daher von der Gemeinde bezahlt werden? Das einzig Sinnvolle ist, dass bei der Vergabe an den ausgewählten Betreiber im Vertrag festgelegt wird, dass dieser mit dem konkreten Bau der Anlagen oder Vorbereitung der Flächen nur beginnen darf, wenn all diese Gutachten beziehungsweise genannten Kriterien erfüllt sind. Die weiteren Bemerkungen gehen von letzterem Szenario aus.

Lärm, Abstand und Schattenwurf:

Alle möglichen Standorte sind weiter als die vorgeschriebenen 700m von der Wohnbebauung entfernt, liegen leewärts bzw. im Osten, somit sind hier keine Konflikte zu erwarten, trotzdem ist es im Sinne der Akzeptanz gut, diese Prüfungen zu fordern und die Ergebnisse zu kommunizieren. 

Idealerweise sollten diese Untersuchungen zumindest beispielhaft für das vom Regionalverband vorgeschlagene Vorranggebiet bereits vor Auswahl eines Betreibers auf Initiative der Stadt erfolgen, um so Befürchtungen in der Bevölkerung von vorneherein zu zerstreuen.

Darüber hinaus sind getriebelose Anlagen zu bevorzugen, welche leiser sind, um auch die touristische Nutzung möglichst wenig zu beeinträchtigen. Diese benötigen auch kein Öl, so dass eventuelle Havarien geringere Umweltauswirkungen haben.

Artenschutz, Biotope, FFH-Gebiete:

Die aktuelle Bewertung des Regionalverbands legt als Auflage fest, dass eine vertiefende Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt wird. Insofern sind die Forderungen im Kriterienkatalog deckungsgleich mit denen des Regionalverbands. Es ist allerdings hervorzuheben, dass das Vorranggebiet um den weißen Stein keinen Überlapp mit einem FFH-Gebiet hat. Es grenzen nur FFH-Gebiete an den 300m-Puffer um das Vorranggebiet an. Dies ist gegenüber der Bevölkerung klar zu kommunizieren. 

Dort, wo dies nicht der Fall ist, ist zu prüfen, ob auch innerhalb des 300m-Puffers Anlagen gebaut werden können. Dies vergrößert den Suchraum und vermeidet eine Konzentration der Anlagen. Eine Suche nach prinzipiell möglichen Standorten und ihre jeweiligen Vor- und Nachteile sollte nach Möglichkeit schon vor Auswahl eines Betreibers erfolgen und zu veröffentlichen, um falschen Informationen, dass die Anlagen mitten in den schönsten Ecken des Waldes errichtet werden, den Boden zu entziehen.

Außerdem sind die bereits bekannten, umweltbezogenen Informationen zum Vorranggebiet so bald wie möglich zusammenzustellen und zu veröffentlichen

Bodenverlust, Erschließung, Ausgleichsmaßnahmen:

Es ist anzustreben, nicht nur die beeinträchtigten Flächen 1:1 auszugleichen, sondern die Ökologie der Gemarkungen Schriesheim und Dossenheim insgesamt positiv zu beeinflussen. Falls irgend möglich, sollten die Freiflächen der Windkraftanlagen selbst in ökologisch möglichst wertvolle Flächen umgewandelt werden, die neu entstandenen Waldränder sind von Förstern explizit zu modellieren. Außerdem sollten neue Biotope geschaffen oder vorhandene verbessert und Artenschutzprogramme aufgelegt werden. 

Das Geld hierfür sollte allerdings nicht vom Betreiber gefordert werden, sondern aus einem Teil der Pachteinnahmen bezahlt werden, welche die Gemeinden vom Betreiber erhalten werden. Dadurch bleibt das Projekt für potentielle Investoren attraktiv und gleichzeitig haben die Gemeinden den vollen Gestaltungsspielraum. 

Außerdem sollten nicht nur aktuelle Waldflächen dafür genutzt werden, sondern auch landwirtschaftliche Nutzflächen. Beispielsweise könnte die Gemeinde von einem Teil der Windkraft-Pachteinnahmen in Zusammenarbeit mit einer Bürgergenossenschaft geeignetes Ackerland kaufen und dort in Kombination mit Freiflächen-Photovoltaik Blühwiesen einsähen, es könnten Teiche geschaffen werden etc. 

Betreiberwahl, regionale Wertschöpfung, finanzielle Bürgerbeteiligung:

Die Formulierung „möglichst kleinteilig“ ist unklar. 

Regionale Betreiber/Investoren oder zumindest solche, welche ausschließlich erneuerbare Energien-Anlagen errichten und keine fossilen Anlagen betreiben (und auch keiner fossilen Holding / Mutterkonzern angehören), und außerdem die übrigen Kriterien des Katalogs mitgehen (insb. Bürgerbeteiligung), sind eindeutig vorzuziehen

Um diesen Betreibern eine Chance zu geben, ist darauf zu achten, dass die geforderte Pachthöhe im Rahmen bleibt. Es ist aktuell eine Gier ausgebrochen, die es kleineren Betreibern zunehmend schwer macht, und diese Tendenz führt dazu, dass sich immer öfter die alten großen Energiekonzerne wie z.B. RWE durchsetzen. 50.000 – 150.000 Euro pro Standort und Jahr sind übliche, nicht überhöhte Beträge.

Vor einer Entscheidung im Gemeinderat für einen Betreiber sind idealerweise die Kandidaten bekanntzugeben, um eventuellen Verschwörungstheorien den Boden zu entziehen. 

Da es sich um Flächen im Eigentum der öffentlichen Hand, d.h. im Eigentum aller Bürgerinnen und Bürger handelt, sollte grundsätzlich darüber nachgedacht werden, wie der Einsatz dieser Flächen in einer Weise gestaltet werden kann, dass damit erzielte finanzielle Gewinne möglichst vollständig der Förderung des Gemeinwohls aller Bürgerinnen und Bürger zugute kommen und zwar idealerweise so, dass die Bürger aktiv in die Entscheidungen zur Mittelverwendung eingebunden werden (z.B. Bürgerhaushalt für Klimaschutz und nachhaltige Transformation der Gemeinde). 

Dies kann erreicht werden, indem die Gemeinden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel selbst investieren, weiterhin durch eine direkte finanzielle Beteiligung der Bürger. Diese sollte auf zweierlei Weise möglich sein: 

  1. als klassische Bürgergenossenschaft, welche die Erträge an die Investoren ausschüttet (Beispiele: HEG, Hohe Waid, Starkenburg)
  2. als Stiftung, welche die Erträge an gemeinnützige Projekte ausschüttet, über welche die Investoren entscheiden. (Beispiel: Klimaschutz+ Stiftung)

Die erste Beteiligungsform dient zwar nicht dem Gemeinwohl, allerdings der Akzeptanz des Projekts. Beide Beteiligungsformen lassen sich verbinden, wenn der Bürger beim Zeichnen eines Anteils angeben kann, dass ein wählbarer Prozentsatz des Gewinns aus seiner Einlage für gemeinnützige Projekte zu verwenden ist. 

Interkommunale Standorte:

Die Festlegung auf gleiche Anzahl von Anlagen auf beiden Gemarkungen ist kritisch, da die Gebiete möglicherweise unterschiedlich groß sind bzw. unterschiedlich gut geeignete Standorte haben. Dieses Kriterium führt u.U. zu weniger Anlagen als möglich wären oder zu Anlagen an weniger geeigneten Standorten. Ein derartiger Aufteilungsschlüssel steht im Konflikt mit dem Kriterium Naturschutz bei der Standortwahl. 

Stattdessen sollte vorab festgelegt werden, dass die gesamten Pachteinnahmen aus dem Windpark nach einem vorab vereinbarten Schlüssel (z.B. 50:50 oder nach Einwohnerzahl oder Gemarkungsgröße) zwischen den Gemeinden aufgeteilt werden, unabhängig davon, wo die konkreten Anlagen stehen.

Vereinfacht gesagt: Geld lässt sich leichter teilen als Standorte.

Kritisch ist auch, dass die geplante Kooperation nicht auch mit Heidelberg gesucht wird, denn das Gebiet um den weißen Stein erstreckt sich einen Gutteil auch auf Heidelberger Gemarkung, dieses ist sogar einer der größten zusammenhängenden Anteile, insbesondere wenn das Gebiet an der Grenze zum Vogelschutzgebiet (d.h. am Hartenbühl) verkleinert wird (wovon auszugehen ist). Der guten Nachbarschaft wegen sollte auch der Dialog mit Wilhelmsfeld gesucht werden, deren Gemarkung ebenfalls an das geplante Gebiet grenzt. 

Rückbau, Insolvenz, Wartung, Brandschutz:

Diese Punkte sind gesetzlich geregelt und bedürfen keiner eigenen kommunalen Kriterien. Aber natürlich ist es sinnvoll, dies zu kommunizieren und bekannt zu machen.

Repowering:

Repowering bedeutet, die vorhandenen Anlagen durch neue am selben Ort zu ersetzen. Insofern ist dieser Punkt missverständlich formuliert. Es sollte stattdessen deutlich werden, dass die gewählten Standorte auch über die 20 Jahre Mindestnutzungsdauer hinaus für Windkraft verwendet werden sollen.

Bodengutachten:

Es ist unklar, was durch dieses Gutachten geprüft werden soll. Welcher Art der Untergrund ist, ist schon aufgrund der Bauvorschriften zu prüfen, um die entsprechende Standfestigkeit der Anlagen zu garantieren.

Zusätzliche Anregungen:

Um den Tourismus zu fördern und diesbezüglichen Bedenken zu begegnen, regen wir an, eine der Anlagen begehbar zu machen – entweder dauerhaft via Außentreppe oder falls dies aus statischen Gründen nicht möglich ist, dann durch Führungen innen. Beispiel hier.

Außerdem sollte der Windpark oder zumindest einzelne Anlagen an besonders leicht zugänglichen Stellen künstlerisch gestaltet werden – sowohl die Masten selbst als auch auf der Freifläche ringsum. Beispiele hier und hier.

Bericht zum Vortrag „Chancen der Energiewende“ von Bertram Fleck

Der Vortrag „Chancen der Energiewende“ von Bertram Fleck am 20.04.2024 im Zehntkeller in Schriesheim war begeisternd! Bertram Fleck, ehemaliger Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises und Initiator der dortigen Energiewende, berichtete, wie er mit einem starken Team bereits vor 35 Jahren in den Veränderungsprozess einstieg und welche Wertschöpfung daraus seit vielen Jahren für die Bevölkerung und Gemeinden entstand.

Bertram Fleck

Auch jetzt noch mit 74 Jahren vermittelte er mit bemerkenswerter Begeisterung, Humor und viel Fingerspitzengefühl sein Thema. So gewann er schnell die Hörerschaft im Zehntkeller für sich und in der sich anschließenden Fragerunde meldete sich nur eine moderat kritische Stimme zu Wort, ansonsten waren zustimmende, begeisterte Äußerungen oder nach Informationen oder Rat Fragende zu hören.

Das Publikum

Als entscheidend betonte er die Teamarbeit, Kommunikation, Transparenz und Einbindung der Bevölkerung. In Kürze zusammengefasst sind Bertram Flecks Kernbotschaften folgende: Tragt mit allem, was ihr könnt zur Reduzierung des Energieverbrauchs bei (er hat sehr einfache und pfiffige Ideen dazu), setzt euch mit vollem Engagement für erneuerbare Energie ein, zieht alle an einem Strang (hier bot er erneut überzeugende Ideen, um Bürger und politisch Entscheidende für die Sache zu gewinnen), wartet nicht, bis alle Hemmnisse beseitigt sind, „es ist kein Geld da“ sei kein Argument (Geld lasse sich immer auftreiben, auch hier berichtet er von erfolgreichen Beispielen). Und ganz entscheidend: Handelt jetzt! Zum einen, weil die Klimaveränderungen ein Zögern, Zagen, Zaudern nicht mehr zulassen – zum anderen, weil laut Gesetzeslage ab 2028 ohne Einbeziehung der Kommunen und Bevölkerung Windradanlagen gebaut werden dürfen. Das heißt, es wird sowieso Windräder geben, wenn diese aber von Großkonzernen gebaut werden, ist zu vermuten, dass die Bevölkerung vor Ort nicht an den finanziellen Gewinnen beteiligt sein wird. 

Als Ergebnis der konsequenten Umstellung auf erneuerbare Energien konnte sein Landkreis die regionale Wertschöpfung auf über 40 Millionen Euro jährlich erhöhen. Die einzelnen Gemeinden haben sehr davon profitiert und seitdem genügend Spielraum, um Kindergärten, Schulen, Umweltschutz und das gesamte Angebot an die Bürger hervorragend auszustatten.

Gleichzeitig stimmt Bertram Fleck zu, dass Windräder für manche Menschen nicht schön sind und sie sich dadurch gestört fühlen. Er betont die Wichtigkeit, diese Befürchtungen der Menschen ernst zu nehmen und in die Planungshase einzubeziehen. Meist habe er Ängste vor Veränderungen oder negativen Konsequenzen abbauen und mit den positiven Effekten nachhaltig überzeugen können.

Inzwischen erlebten die Ortschaften mit den erneuerbaren Energien einen deutlichen Zuzug. Daran sehe man auch, wie hoch die Akzeptanz von Windrädern und anderen Anlagen für die ökologische Energiegewinnung inzwischen sei.

Auf die gestellte Frage, ob man prinzipiell lieber anstatt im Wald nur in der Ebene Windräder bauen sollte, erwidert Bertram Fleck, dass wir es uns gerade zum langfristigen Schutz unserer Wälder nicht mehr leisten könnten, auf Standorte im Wald zu verzichten. Vielmehr müsse man für den erfolgreichen Klimaschutz an allen Standorten bauen, an denen es möglich sei. Er betont jedoch auch, dass gut geprüft werden müsse, ob ein Standort entsprechend des Arten- und Naturschutzes angemessen ist (auch in seinem Landkreis seien 148 Windräder abgelehnt worden, aber an den anderen Standorten wurden ca. 270 Windräder gebaut, auch nah an Wohngebieten und im Wald). Sein Landkreis nutze zusätzlich viele andere erneuerbare Energien (z.B. Biogasanlagen, Erdwärme, Photovoltaik, Solarthermie, Grünschnittverbrennung). Durch die Grünschnittverbrennung würden zum Beispiel vier Schulen geheizt.

Bertram Fleck präsentierte in seinem Vortrag sein Lebenswerk, betonte aber von Beginn an, dass diese erfolgreiche Energiewende nur im Team gelingen konnte und es auf die Köpfe ankomme, die am Werk seien. Es ist schwer vorstellbar, dass jemand, der ihn an dem Abend gehört hat, nicht beeindruckt gewesen sein könnte! Und wer wünschte nicht, in solch einem innovativen, mutigen und menschennahen Team mitzuarbeiten – oder dass die Energiewende auf diese Weise und mit solchen Ergebnissen auch bei uns schon vollzogen wäre!

Den Bericht der Rhein-Neckar-Zeitung zum Vortrag lesen Sie hier

Stellungnahme des Regionalverbands zu Behauptungen des Stadtteilvereins Tiefburg Handschuhsheim

Der Stadtteilverhein Heidelberg-Handschuhsheim behauptet auf seiner Internetseite zu Windkraft im Wald, dass die Angaben in einem Artikel der RNZ insbesondere zu den von der Stadt gemeldeten Flächen in der Ebene falsch seien. Der Regionalverband nimmt zu diesen Aussagen auf Nachfrage wie folgt Stellung:

Auf die wahrscheinlich folgende Einwendung, dass die gekappte Windleistungsdichte aus dem Windatlas ja wohl falsch sei (Hauptargument von Dieter Teufel) sei hingewiesen, dass durch eine höhere Kappungsgrenze höhere Leistungen folgen, sowohl im Wald wie auch in der Ebene (siehe dazu auch die Originalarbeit von Herrn Teufel). Wenn dieser Wert in der Ebene also zu niedrig ist, ist er mit einer reduzierten Kappungsgrenze noch niedriger.

Übertriebene Fotomontagen durch Windkraftgegner an der Bergstrasse

Die Anzahl und Größe von Windkraftanlagen zu übertreiben, um Angst zu schüren und Ablehnung in der Bevölkerung hervorzurufen ist ein beliebtes Mittel von Bürgerinitiativen gegen Windkraft. Auch entlang der Bergstraße werden entsprechende Fotomontagen verbreitet. Im direkten Vergleich wird deutlich, wie sehr diese von der Realität abweichen.

Zur Vergrößerung bitte auf das Bild klicken

Das obere Bild zeigt eine realistische Darstellung der möglichen Windkraftanlagen am weißen Stein über Dossenheim und Schriesheim. Sie wurde mit Höhendaten der NASA mit Hilfe der Software OSM2World erstellt. Es wurden fünf Anlagen mit 200m Nabenhöhe an geeigneten Standorten gerendert.

Das zweite Bild zeigt eine Fotomontage von Dieter Teufel aus Heidelberg von ungefähr denselben Standort. Deutlich wird, dass entgegen dem Potentialflächen- und Regionalplan Anlagen direkt an die Kante der Höhenrücken eingefügt wurden, darüberhinaus sind die Größenverhältnisse stark überzeichnet, selbst bei Anlagen mit 180m Nabenhöhe. Weiterhin wurde die Absenkung hinter den Horizont und die Verkleinerung mit der Entfernung nur unzureichend berücksichtigt und natürlich wurden die Lichtverhältnisse ignoriert, um die Anlagen mit maximalem Kontrast darzustellen.

Das dritte Bild ist von Handschuhsheim aus aufgenommen, auch hier wurden die Größenverhältnisse übertrieben sowie Absenkung, Verkleinerung und Kontrast nicht korrekt wiedergegeben.

Abschätzung Ertrag Windkraft Wald vs. Ebene

Aufgrund der höheren Windgeschwindigkeiten über den Mittelgebirgen in Baden-Württemberg ist dort der zu erwartende Ertrag so viel höher, dass sich im Vergleich dazu Anlagen in der Rheinebene speziell um Heidelberg finanziell nicht lohnen.

Um die Erträge an verschiedenen Standorten anhand des Windatlas zu vergleichen, nutzt man nicht die „gekappte Windleistungsdichte, sondern die Kennzahl „Jahresertrag in kWh/a“, da dort drei Referenzanlagen anhand ihrer luftdichtekorrigierten Leistungskennlinie und somit ihrer tatsächlichen, anlagespezifischen Kappungsgrenze berechnet sind. Auch die höhere Rauigkeit des Waldes ist im Windatlas bereits berücksichtigt. Für die Windkraftanlage Vestas V-150 4,2 MW zeigt sich folgendes Bild:

Ertragsprognose Gebiet Heidelberg/Schriesheim 160m über Grund für Windkraftanlage Vestas V-150 4,2 MW im Windatlas Baden-Württemberg

Man erkennt, dass statt ca. 13-15 Millionen kWh/a (rosa/violetter Bereich) in der Ebene nur ca. 9-11 Millionen kWh/a erreicht werden (oranger bzw. gelber Bereich). Dies ist ein durchschnittlicher Minderertrag von über 30%. Man würde also für je zwei Anlagen, die man in der Ebene statt auf den Höhen errichtet, noch eine zusätzliche Anlage benötigen, um einen vergleichbaren Stromertrag zu erzielen.

Betrachtet man die finanzielle Seite, so ist es korrekt, dass der Bau im Mittelgebirge besondere Herausforderungen stellt (insb. Geländemodellierung und Baumfällungen), aber auch in der Ebene gibt es  Herausforderungen: Speziell in der dicht besiedelten Rheinebene können selten viele Anlagen zu einem Windpark zusammengefasst werden, wodurch weit verteilte Anlagen zu unterschiedlichen Netzanschlusspunkten geführt werden müssen, und somit keine Skaleneffekte genutzt werden. Auch gibt es in der Ebene Ortsdurchfahrten, Querungen, Brücken, Schienen, enge Kurven etc, die alle die Kosten in die Höhe treiben.

Ein weiterer wichtiger Aspekt, der die Errichtung von Windkraftanlagen in der Ebene erschwert, sind die Eigentumsverhältnisse nicht nur am geplanten Standort der Anlage sondern auch der Grundstücke, durch die Zufahrten und Kabel verlegt werden müssen. Auch ist die Vergabe der Pachteinnahmen bei Projekten im Mittelgebirge gerechter, gehören die Flächen doch meist den Gemeinden oder dem Land, wogegen im Offenland zumeist einige wenige Privatpersonen stark profitieren und die Allgemeinheit leer ausgeht.

Wenn man trotz allem annimmt, dass für die Anlagen auf den Höhen ggf. bis zu 2 Millionen Euro höhere Investitionskosten anfallen sollten, so sind das je nach Anlage nur ungefähr 10-20% der Gesamtkosten. Selbst unter diesen Annahmen wird ein Projekt mit identischem Ertrag (also 3 Anlagen in der Ebene vs. 2 Anlagen auf der Höhe) daher in der Ebene insgesamt mindestens 25% teurer (eine Anlage in der Ebene koste z.B. 10 Millionen Euro, dann würde dieselbe Anlage auf dem Berg schlimmstenfalls 12 Millionen Euro kosten. Drei Anlagen in der Ebene kosten dann 30 Millionen, zwei Anlagen auf dem Berg 24 Millionen).

Ein weiterer Aspekt bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist die zu erwartende Rendite. Da der Referenzertrag für die Vestas V-150 4,2 MW nicht öffentlich verfügbar ist, habe ich dies für die kleinere Vestas V126-3.3 MW mit 166m Nabenhöhe berechnet. Dem Windatlas entnehmen wir, dass der durchschnittliche Ertrag in der Ebene (türkiser Bereich) im Schnitt 6 – 7 Millionen kWh pro Jahr beträgt, auf dem Berg (gelber – dunkelbrauner Bereich) im Durchschnitt 10 – 11 Millionen kWh.

Ertragsprognose Gebiet Heidelberg/Schriesheim 160m über Grund für Windkraftanlage Vestas V-126 3,3 MW im Windatlas Baden-Württemberg

Dies sind Brutto-Erträge, d.h die tatsächlichen Erträge können je nach Entfernung zum Einspeisepunkt (max. 0,5% auf 10km) und Abschaltungen (2%) auch leicht geringer ausfallen. Ob diese Verluste im Wald grundsätzlich höher sind, ist spekulativ und hängt von den konkreten Standorten ab. Längeren Wirbelschleppen über dem raueren Waldgebiet kann man mit größeren Abständen zwischen den Anlagen begegnen. Da die Ertragsschätzungen sowieso nur grobe Schätzungen sind, rechnen wir mit den jeweiligen Mittelwerten.

Um die folgende Ertragsberechnung zu verstehen, muss man wissen, dass im Rahmen der 2017 eingeführten Ausschreibungen der Betreiber einen Preis pro kWh bieten muss (der sogenannte „Gebotswert“). Alle Gebote, die unter einem jedes Mal neu durch die Bundesnetzagentur festgelegten Höchstgebot  bleiben (welches gesetzlich festgesetzt 7,35ct/kWh nicht überschreiten darf), erhalten einen Zuschlag. Um windärmere Standorte nicht zu benachteiligen, wird der Gebotswert nach dem Zuschlag mit einem Korrekturfaktor multipliziert, welcher von der Standortgüte abhängt, die wiederum der erwartete Ertrag am Standort geteilt durch den Referenzertrag der jeweiligen Windkraftanlage ist (welcher für fünf Jahre angegeben wird). Weitere Details finden Sie hier.

Es ist also zu erwarten, dass für den schlechteren Standort in der Ebene höhere Beträge pro kWh gezahlt werden als auf dem Berg, und das ist auch tatsächlich so:

Während eine kWh auf dem Berg mit 8,26 ct vergütet wird, bekommt man für die Anlage in der Ebene für die gleiche kWh 11,20 ct, also fast 3 ct/kWh mehr. Dies bedeutet, 6 Millionen jährlich erzeugte kWh im Tal kosten die Gesellschaft 191.100€ mehr als wenn sie auf dem Berg erzeugt würden. 

Und trotz dieses Ausgleichs erzielt die Anlage in der Ebene nur 84% des Umsatzes derselben Anlage auf dem Berg. Angesichts dessen, dass die Kosten für das Windrad selbst den Löwenanteil der Investitionskosten ausmachen ist es gut möglich, dass ein solcher Standort nicht wirtschaftlich ist und also nicht bebaut wird.

Aber ganz abgesehen von diesen Berechnungen: Selbst wenn in der Ebene Anlagen wirtschaftlich sind (Heidelberg führt trotz der Ablehnung durch den Regionalverband Messungen durch) wir können es uns angesichts der galoppierenden Klimakrise nicht leisten, auf ertragreiche Standorte zu verzichten, selbst wenn diese im Wald liegen.

Kritik am Faktencheck zu Dieter Teufel

Herr Teufel hat auf den Faktencheck ausführlich geantwortet. Ich möchte hier nicht auf jeden Punkt seiner Antwort einzeln eingehen, sondern nur die wichtigsten Kritikpunkte kommentieren:

Nach § 6 Absatz 1 Satz 3 WindBG hat die Behörde bei der Anordnung von Minderungsmaßnahmen ausschließlich auf vorhandene Daten zurückzugreifen….

Erwiderung Dieter Teufel zum Faktencheck

In besagtem Gesetz ist zu lesen:
Die zuständige Behörde hat auf Grundlage vorhandener Daten geeignete und verhältnismäßige Minderungsmaßnahmen in den Windenergiegebieten anzuordnen, um die Einhaltung der Vorschriften des § 44 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes zu gewährleisten, sofern die Daten eine ausreichende räumliche Genauigkeit aufweisen und zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Genehmigungsantrag nicht älter als fünf Jahre sind.

Es ist nicht erwähnt, dass die Behörde keine neuen Daten erheben darf. Es ist umgekehrt aber auch nicht festgelegt, was zu erfolgen hat, falls keine verwertbaren Daten vorliegen. Dies muss ggf. juristisch beurteilt werden, wozu weder ich noch Herr Teufel fachlich kompetent sind.

Die Umweltprüfung bei der Ausweisung in einem Regionalplan ist nicht mit einer UVP vergleichbar. Sie kann z.B. keine Erhebungen vor Ort in dem betroffenen Gebiet oder Untersuchungen miteinbeziehen.

Erwiderung Dieter Teufel zum Faktencheck

In besagtem Gesetz ist zu lesen:
Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans angemessenerweise verlangt werden kann.

Diese Formulierung schließt nicht aus, dass Erhebungen im betroffenen Gebiet erfolgen können. Er schließt nur unangemessenen Aufwand aus. Wie er im Einzelfall auszulegen ist, muss von Rechtsexperten beurteilt werden.

Die im UPI-Bericht gezeigten Fotos der Ausgleichsmaßnahmen wurden in der Vegetationsperiode gemacht und zeigen in keinem Fall „jahreszeitlich bedingt blattlose Setzlinge“, sondern abgestorbene Setzlinge.

Erwiderung Dieter Teufel zum Faktencheck

In den Bildern 10 – 14 tragen auch die im Hintergrund sichtbaren Altbestände keine Blätter, auch das Gras ist abgestorbenes vom Vorjahr.

Die Aussage von Herrn Rinneberg „aufgrund der höheren Lage (ist) die Luftdichte geringer und somit die tatsächliche Kappungsgrenze der Anlagen höher“ erweckt den Eindruck, als könne dies die im Windatlas verwendete falsche Kappungsgrenze von 15 m/s erklären. Dies ist nicht der Fall.

Erwiderung Dieter Teufel zum Faktencheck

Im folgenden geht Herr Teufel ausführlich darauf ein, dass die Kappungsgrenze doch i.d.R. niedriger ist. Dass diese Argumentation von der Landesregierung bereits zurückgewiesen wurde und sowieso für die Fragestellung nach dem Ertrag irrelevant ist, darauf geht er nicht ein.

Herr Rinneberg führt seine Berechnungen mit den jeweiligen Bruttoerträgen durch, nicht wie es notwendig wäre, mit Nettoerträgen. Deshalb stimmen seine weiteren, darauf aufbauenden Berechnungen auch nicht.

Erwiderung Dieter Teufel zum Faktencheck

Herr Teufel versucht, sämtliche Abschätzungen zu Ertrag und Rentabilität im Faktencheck für ungültig zu erklären, indem er nicht quantifizierte Verluste aufzählt, die im Offenland angeblich oft niedriger ausfallen können als im Wald. Ob sich diese Unterschiede tatsächlich auf nennenswerte Größen summieren, bleibt offen. Außerdem versucht er, zusätzliche MWh/a zusammenzusuchen, indem er einzelne konkrete Standorte in der Ebene im Windatlas untersucht, unterlässt aber, dasselbe für Standorte auf dem Berg zu tun. Ich habe die Berechnung mit geänderten Werten wiederholt, und die grundsätzliche Aussage bleibt gleich: In der Ebene um Heidelberg wird signifikant weniger Ertrag erziehlt, die Kosten pro kWh sind deutlich höher und es ist weniger zusammenhängender Platz vorhanden, was die Genehmigungen und Planungen erschwert. Konsequenterweise hat der Regionalverband die beantragten Vorranggebiete in der Rheinebene um Heidelberg ja auch bereits abgelehnt.

Im Durchschnitt verursachen Elektroautos unter der heutigen Gesetzgebung […] höhere Treibhausgasemissionen als Verbrenner. Dies hat nicht nur das UPI in einer Untersuchung 2015 (UPI-Bericht 79) festgestellt, sondern jüngst auch der EU-Rechnungshof.

Erwiderung Dieter Teufel zum Faktencheck

Im zitierten Artikel steht: „Der Rückgang der CO2-Emissionen im praktischen Fahrbetrieb sei ausschließlich den Elektroautos zu verdanken. Der Rechnungshof betont, die Emissionen würden erst dann zurückgehen, wenn der Verbrennungsmotor seine dominierende Stellung verliere.“ Sprich: Nicht die Elektroautos sind für das Gleichbleiben der Emissionen verantwortlich, sondern die Tatsache, dass immer noch zu viele und zunehmend spritschluckende Verbrenner gefahren werden. Wie kann man das argumentativ dermaßen umdrehen?

Würde man im Falle des zusätzlichen Stromverbrauchs von Elektroautos mit dem Emissionsfaktor von Herrn Rinneberg von 833 g/kWh rechnen, ergäben sich allein für den Betrieb eines durchschnittlichen Elektroautos […] heute ungefähr dieselben CO2-Emissionen wie bei einem Benzin- oder Dieselauto.

Erwiderung Dieter Teufel zum Faktencheck

Dies ist genau die Art unzulässiger Rechnung, die gerne von Energiewendegegnern aufgemacht wird, die jeglichen Mehrbedarf an Strom durch CO2-Minderungstechniken wie Wärempumpen und eAutos als ausschließlich durch fossile Kraftwerke gedeckt hinstellen. Tatsächlich aber sind die meisten Ladessäulen explizit als Ökostrom gekennzeichnet und viele eAuto-Besitzer laden tatsächlich so viel PV-Strom wie möglich. Natürlich ist Herr Teufel vorsichtig und formuliert im Konjunktiv. Aber hingeschrieben hat er dieses unzulässige Argument dann doch.

Die finanziellen Interessen spielen bei Pachteinnahmen von 250 000 bis 350 000 € pro Anlage natürlich eine wichtige Rolle.

Erwiderung Dieter Teufel zum Faktencheck

Bisher wurden pro Anlage und Jahr zwischen 50.000 und 150.000 Euro Pacht erziehlt, zuletzt waren die Pachtforderungen aber explodiert. Dies ist insofern schlecht, als dass dadurch Anlagen teilweise nicht mehr kostendeckend betrieben werden können, somit ein Verdrängungswettkampf stattfindet, den nur die großen überregionalen Energieversorger stemmen können, die oft auch gar kein wirkliches Interesse an der Energiewende haben (z.B. RWE). Es ist daher darauf hinzuwirken, dass die Flächenbesitzer realistische Pachtbeträge fordern, die kleinere Anbieter nicht benachteiligen. Dafür setzen wir uns ein.

Hier unterstellt und „widerlegt“ Herr Rinneberg wieder etwas, was nicht behauptet wurde.

Erwiderung Dieter Teufel zum Faktencheck

An mehreren Stellen wirft mir Herr Teufel in seiner Erwiderung vor, dass ich zahlreiche Behauptungen kommentiert hätte, die im Wortlaut nicht im UPI-Bericht zu finden sind. Das ist korrekt, es stellt sich allerdings die Frage, warum sich diese suggestiven Passagen dann überhaupt in seinem Bericht wiederfinden, wenn sie doch angeblich gar nichts aussagen sollen oder nicht relevant sind. Er deutet eine Argumentation an, stellt sie in den Konjunktiv oder lässt unklar, worauf er eigentlich hinauswill (Red Herring / Strohmann-Argument). Diese Argumentationstechnik benutzt er auch in seiner Erwiderung, z.B. oben bei der Rechnung zum zusätzlichen Stromverbrauch von Elektroautos. Ein weiteres Beispiel:

Wenn nicht parallel Einsparungen in den verschiedenen Sektoren erfolgen, müssen rund 100 000 zusätzliche Windkraftwerke errichtet werden.

Erwiderung Dieter Teufel zum Faktencheck

Es ist selbstverständlich Teil der Energiewende, genau diese Einsparungen zu erreichen, dementsprechend werden laut entsprechender Studien z.B. vom DIW218 GW (bzw. 124 GW im Effizienzszenario) Wind an Land […] benötigt„, was bei 5MW-Anlagen 43.600, im Effizienzszenario 24.800 Anlagen bedeutet, und darin ist Repowering vorhandener Anlagen noch gar nicht enthalten. Warum geht Herr Teufel nicht darauf ein, sondern formuliert das Extremszenario? Welcher Eindruck bleibt bei einem unbedarften Leser wohl hängen? Wahrscheinlich „Wir brauchen 100.000 Anlagen, wo sollen die alle hin!?“ Dies ist jene Art von manipulativer Argumentation, die ich herausgearbeitet habe.

Zusammenfassend bleibt das Problem bestehen, dass der UPI-Bericht nicht die kritischen Punkte bei der Errichtung von Windkraftanlagen vor Ort konstruktiv zu lösen versucht, sondern die „not in my backyard“-Mentalität fördert, indem er suggeriert, anderswo passe es besser. So kommen wir aber nicht weiter, zu lange hat diese Mentalität die Energiewende in Deutschland blockiert. Anderswo ist auch wieder irgendwo, wo jemand anderes dagegen ist. Jeder muss HIER tun, was er kann, nicht irgendwo anders. Und im Wald entlang der Bergstraße gibt es nun mal Möglichkeiten und deswegen können wir uns nicht mehr wegducken, sondern müssen vor Ort bewirken, dass die Energiewende möglichst umweltverträglich umgesetzt und nicht verhindert wird. Dafür setzen wir uns ein.

P.S.: Beim Vortrag von Dieter Teufel am 18.1.2024 wurde die Veranstaltung beendet, zwei Fragesteller bevor ich zu Wort gekommen wäre. Dies war angesichts der großen Zahl vorwiegend kritischer Fragen nicht weiter verwunderlich, sollte mir aber nicht zum Vorwurf gemacht werden.

Nicht zuende gedacht

Stellungnahme zur Haltung der Steinachtal-Gemeinden zum Windpark Lammerskopf

Was mich bei den Argumenten derjenigen, die keine Windkraftanlagen im Wald möchten ärgert, ist dass sie nicht zuende gedacht sind und sich sogar widersprechen. Der Vorschlag, die Anlagen doch besser entlang der Autobahn in der Rheinebene zu errichten (konkret als Alternative für den Lammerskopf dann also an der A5 zwischen Eppelheim und Wieblingen und der A656 zwischen Heidelberg und Edingen) bedeutet konkret, dass der Windertrag pro Anlage ein Drittel geringer ausfällt: 


Der Windatlas Baden-Württemberg weist auf 200m Höhe für die beste dort angegebene Turbine, die Vestas V-150 mit 4,2 MW Leistung auf dem Lammerskopf einen Jahresertrag von ca. 15 Millionen kWh/Jahr aus, an den Autobahnen nur maximal 10 Millionen kWh/Jahr. Dies bedeutet, man benötigt für den gleichen Ertrag statt z.B. sechs Anlagen neun. Eine Anlage kostet ca. 2,7 Millionen Euro, plus Bau-, Planungs- und Erschließungskosten von ca. 0,9 Millionen Euro. Die Abweichungen für diese Investitions-Nebenkosten betragen ca. 40% nach oben und unten, gehen wir also vom besten Fall aus (an der Autobahn wird es maximal billig, im Wald maximal teuer), so kostet eine Anlage in der Ebene 3,24 Millionen Euro, eine Anlage im Wald 3,96 Millionen. Wenn man nun neun Anlagen in der Ebene baut, so kostet dies knapp 6 Millionen Euro mehr als sechs Anlagen im Wald, ca. 18% der Gesamtkosten. 


Nun kann man natürlich sagen, das ist es uns wert – aber hier tritt der Widerspruch in der Argumentation zutage: Denn dieselben Menschen, die die Anlagen nicht im Wald haben möchten, wettern meist auch gegen die immensen Subventionen, die die Windkraft angeblich benötige. Zahlen die vier Steinachtalgemeinden diese Mehrkosten, also schlappe 1,5 Millionen Euro pro Gemeinde?


Außerdem stellt sich die Frage, wo neun Anlagen entlang der Autobahn überhaupt hinsollen. Durch den vorgeschriebenen Mindestabstand von 700 Metern zur Wohnbebauung (die natürlich entlang der viel lauteren Autobahnen absurd ist, aber der Lärm von Windrädern ist ja vor dem Gesetz viel schlimmer als Straßenlärm) bleiben nicht viele Flächen übrig, nämlich nur ca. zwei Kilometer zwischen Heidelberger Kreuz und Edingen, und das auch nur wenn man die Einzelhöfe ignoriert und Heidelberger Gemarkung verlässt. Hinzu kommt, dass die Flächen alle landwirtschaftlich genutzt und somit in Privatbesitz sind, was es sehr viel schwieriger macht, Verpächter zu finden. Konsequenterweise weist der Potentialflächenplan des Rhein-Neckar-Kreises auch keine einzige Fläche entlang der Autobahnen aus. 


Im Endeffekt bedeutet der Verweis „Not In My Backyard“ also nur eines: Dass überhaupt keine Anlagen gebaut werden sollen, mit allen Konsequenzen fürs Klima. So ehrlich sollte sich die „Ja, aber“-Fraktion schon machen.

Hier der abgedruckte, gekürzte Leserbrief in der RNZ:

Die Blockade lösen

Solaranlage im Landschaftsschutzgebiet?

Vor vier Jahren gab es ein Angebot eines Investors (der sogar aus Schriesheim stammte), eine Freiflächen-Solaranlage entlang der Autobahn zu bauen, und zwar mit Beteiligung der Schriesheimer Bürger. Dies wurde mit Verweis auf den Nachbarschaftsverband, mit falschen Behauptungen zur angeblichen Verunreinigung der angrenzenden Äcker durch Samenflug, mit der Bevorzugung von Dachflächen und schließlich wegen angeblich dringend benötigter Ackerflächen abgelehnt. Bemerkung am Rande: auf 18.000 km2 werden in Deutschland Energiepflanzen angebaut – Photovoltaik hat den 33-fachen Ertrag pro Hektar!

Passiert ist seither nichts, es gibt keine anderen Freiflächen und Photovoltaik auf den Dächern wird noch immer abgelehnt, diesmal mit Verweis auf die Altstadtsatzung. Nun setzt das Landsratsamt der Stadt die Pistole auf die Brust und sagt: „Ihr hattet eure Chancen gehabt, jetzt entscheide ich – und zwar kommt PV an den Hang östlich der B3.“ Und plötzlich ist das Geschrei groß, dass entlang der Autobahn doch viel besser wäre! 

Es wäre schön, wenn der Gemeinderat aus diesen Fehlern lernt und endlich die Energiewende selbst aktiv in Angriff nimmt, anstatt nur jeden Vorstoß zu blockieren, sonst wird es dereinst mit den Windkraftanlagen genauso laufen: Jetzt können Bürger und Gemeinde noch zum Wohle aller gestalten – bei fortgesetzter Komplettblockade wird uns bald die Entscheidung abgenommen: Photovoltaik und Windräder kommen dann dort hin, wo es ein fremder Investor will und ihn reich macht, während Schriesheim weiter in den roten Zahlen steckt und die Bürger den – vielleicht sogar auf ihrem Gemeindegebiet – erzeugten Strom teuer einkaufen müssen, anstatt selbst daran zu verdienen. 

Thomas Rinneberg, Altenbach

Faktencheck zu Vahrenholt

Angesichts der Fülle von Behauptungen, die Fritz Vahrenholt in seinem Vortrag am Freitag letzter Woche aufgestellt hatte, hat es etwas gedauert, aber jetzt ist der angekündigte Faktencheck fertig: https://energiewende.eu/vahrenholt-im-faktencheck/ . In der Tat ist es ein „Rundumschlag“, denn kaum eine Aussage Vahrenholts ist korrekt und unverzerrt.

Er schickt China vor (und verschweigt dabei, dass China in einem Jahr mehr Erneuerbare installiert als Deutschland überhaupt hat), übertreibt maßlos den Bau neuer Kernkraftwerke im Ausland, verbreitet die alte Fakenews zum angeblich höchsten Strompreis der Welt, macht wider besseres Wissen wahlweise die Bundesregierung, die Abschaltung der Atomkraftwerke, die EU oder die erneuerbaren Energien für den Strompreisanstieg während des Ukrainekrieges verantwortlich und verschweigt dabei bewußt die Rolle der maroden französischen Kernkraftwerke, lügt über die deutsche Kohleverstromung, vergießt Krokodilstränen über die angebliche Deindustrialisierung Deutschlands (die wenn überhaupt ihre Ursache im Verschlafen der ökologischen Transformation hat), zitiert das rechte Magazin Tichys Einblick, verbreitet falsche Interpretationen vollkommen normaler Handelsbilanzen.

Er lügt über die angebliche Zerstörung der Kernkraftwerke durch die grünen Landesregierungen, erzählt die alte Mär von der Dunkelflaute, benutzt falsche Zahlen in seinen Berechnungen, verwechselt Primärenergie mit Endenergie, wiederholt die Standard-Argumente Vogelkiller, Insektenkiller, Fledermauskiller, verharmlost den Klimawandel, nimmt jährlich hunderte zusätzliche Hitzetote in Kauf um Fracking zu rechtfertigen, welches seiner Karte zufolge durchaus auch in der Rheinebene denkbar wäre (freilich unter Umgehung sämtlicher Umweltauflagen), übertreibt die Möglichkeiten der Verpressung von CO2 in den Boden und fabuliert von angeblich sicheren und sauberen Kernkraftwerken.

Thomas Rinneberg, Altenbach