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Das Lammerskopf-Gutachten: Eine fachliche Einordnung der Kritik des BUND Steinachtal

Da der Lammerskopf sich mit einem Flora-Fauna-Habitat überschneidet, wurde im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans zur Windenergie ein Gutachten erstellt, welches Teile des geplanten Windvorranggebiets als für Windkraft geeignet einschätzte (die RNZ berichtete hier und hier). An diesem Gutachten gab es scharfe Kritik seitens des BUND Steinachtal, welche durch die Steinachtalgemeinden aufgegriffen wurde, die eine eigene Beurteilung des Gutachtens in Auftrag gaben . Der Gutachter Andreas Ness des Büros IUS wehrte sich dagegen in einem Gespräch mit der RNZ, viele Fragen blieben aber weiterhin offen bzw. viele der Kritikpunkte ungeklärt.

Wir haben intensiv recherchiert und mit Herrn Ness zusammengearbeitet, um diese offenen Fragen zu klären. Im Zuge dessen können wir auch viele Dokumente veröffentlichen, die bisher noch nicht frei verfügbar waren. Wir haben die Kritikpunkte im folgenden thematisch geordnet und jeweils kurz in eigenen Worten zusammengefasst.

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Befürchtungen des Steinachtals zur Luftrettung und zum Luftkurort

Im Zuge der Planungen für Windkraftanlagen am Weißen Stein haben Vertreter aus dem Steinachtal Bedenken geäußert, Windenergieanlagen könnten die Luftrettung behindern und damit Patienten gefährden. Das wird in der Stellungnahme des Gemeindeverwaltungsverband Schönau mit Verweis auf einen nicht namentlich genannten Intensivmediziner aus dem Umfeld des Universitätsklinikum Heidelberg begründet. Die Befürchtung lautet, Hubschrauber müssten höher fliegen oder ausweichen, was Verzögerungen und stärkere Belastung von Patienten zur Folge hätte; bei schlechter Sicht könnten Einsätze sogar ausfallen. Zusätzlich wird das Prädikat „Luftkurort“ für Wilhelmsfeld durch Schallimmissionen gefährdet gesehen.

In der professionellen Luftrettung gibt es zwei zentrale Aspekte – Flugwegführung und Hindernisvermeidung. Hubschrauber können Hindernisse umfliegen; ein seitliches Ausweichen um wenige hundert Meter führt bei Reisegeschwindigkeiten um 200 km/h zu Verzögerungen im Bereich von Sekunden, nicht Minuten. Relevanter sind Wetterbedingungen (Sicht, Wolkenuntergrenzen, Vereisung), da diese Flüge tatsächlich verhindern können. Windkraftanlagen sind Hindernisse, aber kein Sonderfall gegenüber Masten, Türmen oder anderen hohen Strukturen, die seit Jahrzehnten in der Luftrettung berücksichtigt werden. In Deutschland operieren Rettungshubschrauber in Regionen mit vielen Anlagen, etwa in windstarken norddeutschen Gebieten, ohne dass eine generelle Einsatzunfähigkeit bekannt wäre. Zusätzlich werden Windräder auf Luftraumkarten eingezeichnet, sind Piloten somit schon bei der Flugplanung bekannt. Moderne Rettungshubschrauber nutzen Terrain-Datenbanken, die auch Windräder enthalten und die Piloten warnen, falls sie sich auf Kollisionskurs befinden sollten.

Grundsätzlich befinden sich Windparks aufgrund Ihrer baulichen Höhe im sogenannten unkontrollierten Luftraum, solange sie nicht in der Nähe eines Flugplatzes errichtet werden.

In diesem Luftraum bewegen sich Luftfahrzeuge im Sichtflug (VFR) und sind verpflichtet, Hindernisse selbständig in einem definierten vertikalen und / oder horizontalen Abstand zu umfliegen. 

Informationen über Hindernisse im Luftraum erhalten alle Luftfahrzeugführer über sogenannte NOTAM (Notice to airman) oder ähnliche Informationsmittel. Der Sicherheit wird somit behördlich Rechnung getragen.

Gleichzeitig schränken lokal begrenzte Hindernisse die Nutzung des Luftraums in der Regel nicht ein. Es ist folglich davon auszugehen, daß Windparks grundsätzlich den Betrieb von Rettungshubschraubern nicht einschränken.  

DRF Luftrettung
Leitung Stationsbetrieb Region West
Station Freiburg (Christoph 54)

Zur Druck- bzw. Höhenbelastung: Rettungshubschrauber fliegen typischerweise in niedrigen Höhen, und Druckänderungen entstehen vor allem durch deutliche Höhenänderungen. Ein Ausweichen um ein Hindernis muss keine relevante Höhenzunahme bedeuten; in den meisten Fällen reicht eine seitliche Umfliegung, und selbst ein eventuell erforderliches Überfliegen eines Windrades bedeutet einen Unterschied von ca. 50 Metern gegenüber der normalen Flughöhe. Eine pauschale Gefährdung von Säuglingen durch zusätzliche Höhenunterschiede lässt sich nicht ableiten. Für die wenigen Patienten, bei denen 50 Meter Höhenunterschied den Luftdruck so relevant ändern, dass es ihre Gesundheit gefährden könnte und die unbedingt mit einem hohen Luftdruck transportiert werden müssten (beispielsweise Tauchunfälle), ist der Helikopter auf alle Fälle das falsche Transportmittel – diese werden daher von vorneherein mit einem Rettungswagen transportiert (oder benötigen ein Flugzeug mit Druckkabine).

Das Prädikat ‘Luftkurort‘ wird regelmäßig überprüft (die nächste Überprüfung ist für dieses Jahr vorgesehen) und basiert vor allem auf Klima- und Luftqualitätsdaten. Windkraftanlagen haben darauf grundsätzlich keinen direkten Einfluss. Zwar müssen mögliche Lärmauswirkungen im Genehmigungsverfahren geprüft werden, doch gelten hierfür klare Grenzwerte. Bei den üblichen Abständen – im vorliegenden Fall etwa 1000 Meter – werden diese in der Regel eingehalten. Ein automatischer Verlust des Luftkurort-Status durch einzelne Windräder ist daher nicht zu erwarten. Entscheidend ist vielmehr, ob die gesetzlichen Umweltstandards eingehalten werden. Interessant auch:

All diese Informationen sind durch Rückfrage bei Hubschrauber-Piloten und etwas Recherche verfügbar; Es ist verwunderlich, dass der Gemeindeverwaltungsverband stattdessen den Weg über einen Artikel in der RNZ gewählt hat, um auf seine Befürchtungen hinzuweisen.

Mittlerweile hat das Uniklinikum die kolportierten Gefahren dementiert.

Außerdem hat die Luftrettung selbst die Gefahren dementiert.

Befürchtungen der Bürgerinitiative gegen Windkraft in Wilhelmsfeld

Die neu gegründete Bürgerinitiative äußert Sorgen zu den geplanten Windenergieanlagen am Weißen Stein. Diese Bedenken sind nachvollziehbar – lassen sich aber in wesentlichen Punkten entkräften:

Visualisierung der Anlagen
Die von der BI veröffentlichte Fotomontage stellt die vier geplanten Anlagen deutlich zu groß dar. Sie werden nicht auf dem Schriesheimer Kopf errichtet, sondern dahinter beim Dossenheimer Kopf und am Weißen Stein; außerdem sind sie keine 300 Meter hoch, sondern nach aktueller Planung nur 175 Meter.

Lärmbelastung
Windenergieanlagen unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben. Nach vorläufigen Simulationen ist am Siedlungsrand eine Geräuschbelastung von etwa 33–37 dB zu erwarten. Das entspricht einem sehr leisen Hintergrundgeräusch (etwa Blätterrascheln) und liegt im Bereich üblicher nächtlicher Umgebungsgeräusche. 

Schlagschatten
Der Schattenschlag ist gesetzlich klar begrenzt. Zulässig sind maximal 30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten pro Tag (theoretischer Maximalwert). In der Praxis liegen die tatsächlichen Werte meist deutlich darunter. Moderne Anlagen verfügen über automatische Abschaltungen, sobald diese Grenzwerte erreicht werden.

Wald und Flächenverbrauch
Der tatsächliche Eingriff in den Wald ist deutlich geringer als oft angenommen. Pro Anlage wird nur eine vergleichsweise kleine Fläche von ca. 0,5 Hektar dauerhaft benötigt (Fundament und Kranstellplatz). Der überwiegende Teil des Waldes bleibt erhalten. Zudem sind Ausgleichsmaßnahmen gesetzlich verpflichtend. Gleichzeitig ist der Ausbau erneuerbarer Energien ein zentraler Beitrag zum Schutz der Wälder vor den Folgen des Klimawandels.

Alternative Standorte
Windenergie ist auf geeignete Windverhältnisse angewiesen. Solche Flächen sind in der Region begrenzt. Der Weiße Stein gehört zu den Standorten, an denen ausreichend Wind vorhanden ist und die gesetzlichen Abstände eingehalten werden können. Viele vermeintliche Alternativen scheiden aus diesen Gründen aus.

Immobilienwerte
Die Befürchtung sinkender Immobilienwerte wird häufig geäußert, ist aber durch die breite Studienlage nicht gestützt. Die große Mehrheit unabhängiger Untersuchungen findet keinen systematischen Wertverlust durch Windenergieanlagen. Eine oft zitierte gegenteilige Studie steht in der Kritik, methodische Mängel aufzuweisen und ist nicht repräsentativ für den Forschungsstand insgesamt.

Sachstand von Lammerskopf und Weißem Stein beim Regionalverband

In seiner Sitzung am 26.2.2025 hat der Regionalverand Rhein-Neckar die bisherigen Einschätzungen und Gutachten zu den Windvorranggebieten sowie nachgemeldete Flächen bekannt gegeben.

grün:
Fläche ist konfliktfrei und kann in die zweite Offenlage übernommen werden
gelb:
Sachverhaltsermittlung noch nicht abgeschlossen, d.h. hier stehen noch Gutachten aus, bzw. müssen Gutachten noch plausibilisiert werden, oder sind noch Sachverhalte durch die Verbandsverwaltung zu klären (z.B. militärische Belange oder die zivile Luftfahrt betreffende Belange).
rot:
Gebiete bzw. Flächenanteile sind nach Auswertung der Offenlage zur Weiterführung in die zweite Offenlage nicht geeignet. Hier stehen sachliche Gründen einer Weiterverfolgung entgegen. Betroffen sind hier zum Teil auch Gebietsverkleinerungen aufgrund der Vergrößerung des Mindestabstandes zur Wohnbebauung in Baden-Württemberg sowie Tauschflächen.
violett:
Neu gemeldete Flächen. Die Verbandsverwaltung befindet sich diesbezüglich noch in der verwaltungsinternen Prüfung und hat hierzu weitere bilaterale Gespräche geführt, bzw. wird diese noch führen müssen.

Das Vorranggebiet Weißer Stein ist gelb (wegen der Flugsicherung und der Nähe zum Vogelschutzgebiet) und grün; der Lammerskopf rot (die vom FFH-Gutachten ausgeschlossenen Flächen) und gelb. Außerdem haben Dossenheim und Neckargemünd weitere Flächen nachgemeldet (violett).

Die Karten für den gesamten Rhein-Neckar-Kreis für die Sachstände und die neu gemeldeten Flächen finden Sie hier.

Weiterer Zeitplan: Bis Anfang Mai 2025 müssen fehlende Gutachten eingereicht werden, die Gutachten werden bis spätestens 22. August 2025 bewertet und in die Beschlussvorlage eingearbeitet. Am 26. September 2025 wird die zweite Offenlage beschlossen. Die Festlegung der Vorranggebiete kann dann zum Jahreswechsel 2025/26 erfolgen.

Den zugehörigen Bericht der Rhein-Neckar-Zeitung finden Sie hier

Den Sachstand speziell zum Weißen Stein finden Sie hier

Informationsveranstaltung des GVV Schönau zum Windpark Lammerskopf

Inhaltsverzeichnis

Gutachten

Das Gutachten der IUS zum Lammerskopf finden Sie hier.

Die Stellungname des BUND zum Gutachten finden Sie hier.

Die Analyse der Kritik des BUND Steinachtal finden Sie hier.

Berichte der RNZ

Bericht der Veranstaltung von Stefan Geißler

Werner Fischer (ehemaliger GVV Geschführer): Bericht: Gutachten des Konsortiums liegt vor („Windprojekt möglich!“), alle anderen Stellungnahmen (RP, Obere Naturschutzbehörde, Freiburger Inst für angw. Tierökologie, …) sehen ein Projekt dort kritisch. „Zustimmung wäre daher nicht nachvollziehbar!“. Er bedankt sich beim Konsortium, dass sie im Steinachtal das Gutachten auch bereits in Vorabversionen bekommen hatten.
Vortrag Jochen Schwarz, Edith Spielmann (BUND Steinachtal): Jochen Schwarz betont, sie seien pro Windenergie, Windenergie ist nötig. Aber nicht im FFH Gebiet. „Respekt für FFH Gebiete ist in BW weniger ausgeprägt als anderswo“. Es habe da für BW bereits Strafzahlungen gegeben.
Jochen Schwarz und Edith Spielmann kritisieren das Gutachten als unvollständig, fehlerhaft, nicht ergebnisoffen und daher als rechtlich angreifbar. Sie würden sich wüschen das Projekt wird insgesamt abgelehnt und der Lammerskopf würde stattdessen eine Landesartenhilfsprogram-Fläche. Es gebe zu viele Konflikte mit den Stellen wo Fledermäuse wohnen (Habitat) oder jagen (Kollision). Gutachten habe die Flächen, wo Fledermäuse nachgewiesen wurden, zu kleinräumig angelegt. Aber der Aktionsradius der Tiere sei halt größer als das Gutachten annehme.
Es wird die Frage in den Raum gestellt, ob denn die Windmessungen der Stadt Heidelberg durch ihre Lärmemissionen Fledermäuse erst vertrieben hätten, die man dann bei den Zählungen entsprechend auch nicht gefunden habe …
Jochen Schwarz beschreibt den „Geist“ der FFH-Regelungen: Es sei durchaus nicht jeder menschliche Eingriff verboten. Aber bei menschlichen Eingriffen hatte man an kleinere Eingriffe als das Errichten von 150-200m hohen WKA gedacht, das passe nicht zusammen.
Stimmung ruhig, kein Gepöbel, ca 150 Besucher. Vereinzelte pro-Energiewende Stellungnahmen aus dem Publikum. Fischer und Steinachtalbürgermeister kommunizieren ruhig, aber schon eindeutig mit der Richtung, man müsse halt jetzt schauen, wie man das Lammerskopf-Projekt noch verhindert bekommt.
Fischer verwahrt sich gegen den Vorwurf, man betreibe Sankt Florians Politik. Man stehe zur Notwendigkeit der Energiewende und jeder müsse seinen Beitrag leisten. „Unser Beitrag hier ist halt, dass wir dieses Gebiet schützen! Dazu stehen wir!“
Anschließend Wortmeldungen aus dem Publikum: „Versiegelung“, „Versteppung“, „Infraschall“, „WKA drehen sich ja oft gar nicht“, … Das volle Programm. Als Dangel (Bürgermeister Wilhelmsfeld) fragt woher denn die Gelder für die Gutachten kämen, ergreife ich das Wort und verteidige die Tatsache, dass am Lammerskopf regionale BEGs (und eben nicht ferne Konzerne) aktiv sind, deren Mitglieder da jetzt in der Tat ein stückweit ins Risiko gehen.

Unser Standpunkt zum Lammerskopf

Der Streit um das FFH-Gutachten zum Lammerskopf bewegt sich auf einem sehr detaillierten Niveau, so dass eine fundierte Einschätzung selbst für Experten nur mit großem Zeitaufwand möglich ist, für Laien ist sie unmöglich. Sowohl der ausführende Gutachter Ness von IUS als auch Edith Spielmann und Jochen Schwarz vom BUND sind anerkannte Biologen und Naturschutz-Experten. Klar ist, dass die Untersuchungen zum Lammerskopf über alles hinausgehen, was üblicherweise in einem so frühen Projektstadium erfolgt. Es wurden z.B. weit mehr Fledermaus-Horchboxen installiert als gesetzlich gefordert (20 statt 3).

Die Kritik des BUND ist insoweit gerechtfertigt, als dass das Gutachten einen ausführlichen Methodenteil vermissen lässt, welcher für eine wissenschaftliche Studie notwendig wäre. Aus diesem Grund sind manche Schlüsse des Gutachtens nicht klar nachvollziehbar. Das veröffentlichte Gutachten umfasst 199 Seiten, eine vollständige wissenschaftliche Arbeit mit allen Details und Rohdaten wäre wahrscheinlich 1000 Seiten lang.

Umgekehrt genügt allerdings auch die Stellungnahme des BUND nicht diesen umfassenden Ansprüchen. Z.B. wird bei der Abschätzung des tolerierbaren Flächenverlusts von 1600 m2 auf einen Bericht eines FuE Projektes im Auftrag des BfN von Lambrecht und Trautner (2007) zurückgegriffen, der seinerseits diesen Wert von 1600 m2 nirgends begründet. Auch in der Stellungnahme werden die angegebenen eigenen Beobachtungen nicht hergeleitet sondern sind nur auf Karten eingetragen.

Dem Vorwurf des BUND, dass das Gutachten pauschal 15° Hangneigung fordert um so die flacheren Gipfel für Windräder freizuhalten, hat der Gutachter Ness in einem Artikel der RNZ inzwischen widersprochen.

Der Vorwurf des BUND, dass die Zuwegungen nicht berücksichtigt wurden ist insofern nicht gerechtfertigt, da diese erst im zweiten Schritt bei der konkreten Planung der Standorte einfließen. Dann ist auch vorgeschrieben, weitere Untersuchungen über die der erfolgten FFH-Verträglichkeitsprüfung hinaus durchzuführen (spezielle Artenschutzprüfung).

Das im Artikel genannte Gegengutachten des Freiburger Instituts für angewandte Tierökologie liegt aktuell nicht öffentlich vor, daher können wir dazu nicht Stellung nehmen.

Sowohl Gutachten der IUS als auch Stellungnahme des BUND und Gegengutachten des Freibuger Instituts werden nun bis September von den Experten der Naturschutzbehörde geprüft und dann dem Regionalverband zur Entscheidung vorgelegt. Dieser Prüfung sollte aufgrund der dargelegten Komplexität des Sachverhalts nicht vorgegriffen werden und daher enthalten wir uns einer Beurteilung, ob das Gebiet Lammerskopf für Windkraftanlagen geeignet ist oder nicht. In jedem Fall wünschen wir uns, dass die berechtigten Anliegen des Naturschutzes mit denen des Klimaschutzes in Einklang gebracht werden.

Nicht zuende gedacht

Stellungnahme zur Haltung der Steinachtal-Gemeinden zum Windpark Lammerskopf

Was mich bei den Argumenten derjenigen, die keine Windkraftanlagen im Wald möchten ärgert, ist dass sie nicht zuende gedacht sind und sich sogar widersprechen. Der Vorschlag, die Anlagen doch besser entlang der Autobahn in der Rheinebene zu errichten (konkret als Alternative für den Lammerskopf dann also an der A5 zwischen Eppelheim und Wieblingen und der A656 zwischen Heidelberg und Edingen) bedeutet konkret, dass der Windertrag pro Anlage ein Drittel geringer ausfällt: 


Der Windatlas Baden-Württemberg weist auf 200m Höhe für die beste dort angegebene Turbine, die Vestas V-150 mit 4,2 MW Leistung auf dem Lammerskopf einen Jahresertrag von ca. 15 Millionen kWh/Jahr aus, an den Autobahnen nur maximal 10 Millionen kWh/Jahr. Dies bedeutet, man benötigt für den gleichen Ertrag statt z.B. sechs Anlagen neun. Eine Anlage kostet ca. 2,7 Millionen Euro, plus Bau-, Planungs- und Erschließungskosten von ca. 0,9 Millionen Euro. Die Abweichungen für diese Investitions-Nebenkosten betragen ca. 40% nach oben und unten, gehen wir also vom besten Fall aus (an der Autobahn wird es maximal billig, im Wald maximal teuer), so kostet eine Anlage in der Ebene 3,24 Millionen Euro, eine Anlage im Wald 3,96 Millionen. Wenn man nun neun Anlagen in der Ebene baut, so kostet dies knapp 6 Millionen Euro mehr als sechs Anlagen im Wald, ca. 18% der Gesamtkosten. 


Nun kann man natürlich sagen, das ist es uns wert – aber hier tritt der Widerspruch in der Argumentation zutage: Denn dieselben Menschen, die die Anlagen nicht im Wald haben möchten, wettern meist auch gegen die immensen Subventionen, die die Windkraft angeblich benötige. Zahlen die vier Steinachtalgemeinden diese Mehrkosten, also schlappe 1,5 Millionen Euro pro Gemeinde?


Außerdem stellt sich die Frage, wo neun Anlagen entlang der Autobahn überhaupt hinsollen. Durch den vorgeschriebenen Mindestabstand von 700 Metern zur Wohnbebauung (die natürlich entlang der viel lauteren Autobahnen absurd ist, aber der Lärm von Windrädern ist ja vor dem Gesetz viel schlimmer als Straßenlärm) bleiben nicht viele Flächen übrig, nämlich nur ca. zwei Kilometer zwischen Heidelberger Kreuz und Edingen, und das auch nur wenn man die Einzelhöfe ignoriert und Heidelberger Gemarkung verlässt. Hinzu kommt, dass die Flächen alle landwirtschaftlich genutzt und somit in Privatbesitz sind, was es sehr viel schwieriger macht, Verpächter zu finden. Konsequenterweise weist der Potentialflächenplan des Rhein-Neckar-Kreises auch keine einzige Fläche entlang der Autobahnen aus. 


Im Endeffekt bedeutet der Verweis “Not In My Backyard” also nur eines: Dass überhaupt keine Anlagen gebaut werden sollen, mit allen Konsequenzen fürs Klima. So ehrlich sollte sich die “Ja, aber”-Fraktion schon machen.

Hier der abgedruckte, gekürzte Leserbrief in der RNZ:

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