Sammelaktion im Waldkindergarten: 146 Kilogramm Abfall entsorgt

Rückenwind für Klimaschutz!
In seiner Sitzung am 26.2.2025 hat der Regionalverand Rhein-Neckar die bisherigen Einschätzungen und Gutachten zu den Windvorranggebieten sowie nachgemeldete Flächen bekannt gegeben.
Das Vorranggebiet Weißer Stein ist gelb (wegen der Flugsicherung und der Nähe zum Vogelschutzgebiet) und grün; der Lammerskopf rot (die vom FFH-Gutachten ausgeschlossenen Flächen) und gelb. Außerdem haben Dossenheim und Neckargemünd weitere Flächen nachgemeldet (violett).
Die Karten für den gesamten Rhein-Neckar-Kreis für die Sachstände und die neu gemeldeten Flächen finden Sie hier.
Weiterer Zeitplan: Bis Anfang Mai 2025 müssen fehlende Gutachten eingereicht werden, die Gutachten werden bis spätestens 22. August 2025 bewertet und in die Beschlussvorlage eingearbeitet. Am 26. September 2025 wird die zweite Offenlage beschlossen. Die Festlegung der Vorranggebiete kann dann zum Jahreswechsel 2025/26 erfolgen.
Den zugehörigen Bericht der Rhein-Neckar-Zeitung finden Sie hier
Das Gutachten der IUS zum Lammerskopf finden Sie hier.
Die Stellungname des BUND zum Gutachten finden Sie hier.
Werner Fischer (ehemaliger GVV Geschführer): Bericht: Gutachten des Konsortiums liegt vor („Windprojekt möglich!“), alle anderen Stellungnahmen (RP, Obere Naturschutzbehörde, Freiburger Inst für angw. Tierökologie, …) sehen ein Projekt dort kritisch. „Zustimmung wäre daher nicht nachvollziehbar!“. Er bedankt sich beim Konsortium, dass sie im Steinachtal das Gutachten auch bereits in Vorabversionen bekommen hatten.
Vortrag Jochen Schwarz, Edith Spielmann (BUND Steinachtal): Jochen Schwarz betont, sie seien pro Windenergie, Windenergie ist nötig. Aber nicht im FFH Gebiet. „Respekt für FFH Gebiete ist in BW weniger ausgeprägt als anderswo“. Es habe da für BW bereits Strafzahlungen gegeben.
Jochen Schwarz und Edith Spielmann kritisieren das Gutachten als unvollständig, fehlerhaft, nicht ergebnisoffen und daher als rechtlich angreifbar. Sie würden sich wüschen das Projekt wird insgesamt abgelehnt und der Lammerskopf würde stattdessen eine Landesartenhilfsprogram-Fläche. Es gebe zu viele Konflikte mit den Stellen wo Fledermäuse wohnen (Habitat) oder jagen (Kollision). Gutachten habe die Flächen, wo Fledermäuse nachgewiesen wurden, zu kleinräumig angelegt. Aber der Aktionsradius der Tiere sei halt größer als das Gutachten annehme.
Es wird die Frage in den Raum gestellt, ob denn die Windmessungen der Stadt Heidelberg durch ihre Lärmemissionen Fledermäuse erst vertrieben hätten, die man dann bei den Zählungen entsprechend auch nicht gefunden habe …
Jochen Schwarz beschreibt den „Geist“ der FFH-Regelungen: Es sei durchaus nicht jeder menschliche Eingriff verboten. Aber bei menschlichen Eingriffen hatte man an kleinere Eingriffe als das Errichten von 150-200m hohen WKA gedacht, das passe nicht zusammen.
Stimmung ruhig, kein Gepöbel, ca 150 Besucher. Vereinzelte pro-Energiewende Stellungnahmen aus dem Publikum. Fischer und Steinachtalbürgermeister kommunizieren ruhig, aber schon eindeutig mit der Richtung, man müsse halt jetzt schauen, wie man das Lammerskopf-Projekt noch verhindert bekommt.
Fischer verwahrt sich gegen den Vorwurf, man betreibe Sankt Florians Politik. Man stehe zur Notwendigkeit der Energiewende und jeder müsse seinen Beitrag leisten. „Unser Beitrag hier ist halt, dass wir dieses Gebiet schützen! Dazu stehen wir!“
Anschließend Wortmeldungen aus dem Publikum: „Versiegelung“, „Versteppung“, „Infraschall“, „WKA drehen sich ja oft gar nicht“, … Das volle Programm. Als Dangel (Bürgermeister Wilhelmsfeld) fragt woher denn die Gelder für die Gutachten kämen, ergreife ich das Wort und verteidige die Tatsache, dass am Lammerskopf regionale BEGs (und eben nicht ferne Konzerne) aktiv sind, deren Mitglieder da jetzt in der Tat ein stückweit ins Risiko gehen.
Der Streit um das FFH-Gutachten zum Lammerskopf bewegt sich auf einem sehr detaillierten Niveau, so dass eine fundierte Einschätzung selbst für Experten nur mit großem Zeitaufwand möglich ist, für Laien ist sie unmöglich. Sowohl der ausführende Gutachter Ness von IUS als auch Edith Spielmann und Jochen Schwarz vom BUND sind anerkannte Biologen und Naturschutz-Experten. Klar ist, dass die Untersuchungen zum Lammerskopf über alles hinausgehen, was üblicherweise in einem so frühen Projektstadium erfolgt. Es wurden z.B. weit mehr Fledermaus-Horchboxen installiert als gesetzlich gefordert (20 statt 3).
Die Kritik des BUND ist insoweit gerechtfertigt, als dass das Gutachten einen ausführlichen Methodenteil vermissen lässt, welcher für eine wissenschaftliche Studie notwendig wäre. Aus diesem Grund sind manche Schlüsse des Gutachtens nicht klar nachvollziehbar. Das veröffentlichte Gutachten umfasst 199 Seiten, eine vollständige wissenschaftliche Arbeit mit allen Details und Rohdaten wäre wahrscheinlich 1000 Seiten lang.
Umgekehrt genügt allerdings auch die Stellungnahme des BUND nicht diesen umfassenden Ansprüchen. Z.B. wird bei der Abschätzung des tolerierbaren Flächenverlusts von 1600 m2 auf einen Bericht eines FuE Projektes im Auftrag des BfN von Lambrecht und Trautner (2007) zurückgegriffen, der seinerseits diesen Wert von 1600 m2 nirgends begründet. Auch in der Stellungnahme werden die angegebenen eigenen Beobachtungen nicht hergeleitet sondern sind nur auf Karten eingetragen.
Dem Vorwurf des BUND, dass das Gutachten pauschal 15° Hangneigung fordert um so die flacheren Gipfel für Windräder freizuhalten, hat der Gutachter Ness in einem Artikel der RNZ inzwischen widersprochen.
Der Vorwurf des BUND, dass die Zuwegungen nicht berücksichtigt wurden ist insofern nicht gerechtfertigt, da diese erst im zweiten Schritt bei der konkreten Planung der Standorte einfließen. Dann ist auch vorgeschrieben, weitere Untersuchungen über die der erfolgten FFH-Verträglichkeitsprüfung hinaus durchzuführen (spezielle Artenschutzprüfung).
Das im Artikel genannte Gegengutachten des Freiburger Instituts für angewandte Tierökologie liegt aktuell nicht öffentlich vor, daher können wir dazu nicht Stellung nehmen.
Sowohl Gutachten der IUS als auch Stellungnahme des BUND und Gegengutachten des Freibuger Instituts werden nun bis September von den Experten der Naturschutzbehörde geprüft und dann dem Regionalverband zur Entscheidung vorgelegt. Dieser Prüfung sollte aufgrund der dargelegten Komplexität des Sachverhalts nicht vorgegriffen werden und daher enthalten wir uns einer Beurteilung, ob das Gebiet Lammerskopf für Windkraftanlagen geeignet ist oder nicht. In jedem Fall wünschen wir uns, dass die berechtigten Anliegen des Naturschutzes mit denen des Klimaschutzes in Einklang gebracht werden.
Leserbrief zum Artikel „Wir haben nichts anderes erwartet“ vom 17.12.2024
Werner Fischer gibt Gemeindeverwaltungsverbands-Geschäftsführung nach 30 Jahren ab
Bernd Kappenstein leitet Projektbeirat für den Lammerskopf – Hier treffen Vertreter des Konsortiums auf Naturschützer und Bürgermeister
Stellungnahme zur Haltung der Steinachtal-Gemeinden zum Windpark Lammerskopf
Was mich bei den Argumenten derjenigen, die keine Windkraftanlagen im Wald möchten ärgert, ist dass sie nicht zuende gedacht sind und sich sogar widersprechen. Der Vorschlag, die Anlagen doch besser entlang der Autobahn in der Rheinebene zu errichten (konkret als Alternative für den Lammerskopf dann also an der A5 zwischen Eppelheim und Wieblingen und der A656 zwischen Heidelberg und Edingen) bedeutet konkret, dass der Windertrag pro Anlage ein Drittel geringer ausfällt:
Der Windatlas Baden-Württemberg weist auf 200m Höhe für die beste dort angegebene Turbine, die Vestas V-150 mit 4,2 MW Leistung auf dem Lammerskopf einen Jahresertrag von ca. 15 Millionen kWh/Jahr aus, an den Autobahnen nur maximal 10 Millionen kWh/Jahr. Dies bedeutet, man benötigt für den gleichen Ertrag statt z.B. sechs Anlagen neun. Eine Anlage kostet ca. 2,7 Millionen Euro, plus Bau-, Planungs- und Erschließungskosten von ca. 0,9 Millionen Euro. Die Abweichungen für diese Investitions-Nebenkosten betragen ca. 40% nach oben und unten, gehen wir also vom besten Fall aus (an der Autobahn wird es maximal billig, im Wald maximal teuer), so kostet eine Anlage in der Ebene 3,24 Millionen Euro, eine Anlage im Wald 3,96 Millionen. Wenn man nun neun Anlagen in der Ebene baut, so kostet dies knapp 6 Millionen Euro mehr als sechs Anlagen im Wald, ca. 18% der Gesamtkosten.
Nun kann man natürlich sagen, das ist es uns wert – aber hier tritt der Widerspruch in der Argumentation zutage: Denn dieselben Menschen, die die Anlagen nicht im Wald haben möchten, wettern meist auch gegen die immensen Subventionen, die die Windkraft angeblich benötige. Zahlen die vier Steinachtalgemeinden diese Mehrkosten, also schlappe 1,5 Millionen Euro pro Gemeinde?
Außerdem stellt sich die Frage, wo neun Anlagen entlang der Autobahn überhaupt hinsollen. Durch den vorgeschriebenen Mindestabstand von 700 Metern zur Wohnbebauung (die natürlich entlang der viel lauteren Autobahnen absurd ist, aber der Lärm von Windrädern ist ja vor dem Gesetz viel schlimmer als Straßenlärm) bleiben nicht viele Flächen übrig, nämlich nur ca. zwei Kilometer zwischen Heidelberger Kreuz und Edingen, und das auch nur wenn man die Einzelhöfe ignoriert und Heidelberger Gemarkung verlässt. Hinzu kommt, dass die Flächen alle landwirtschaftlich genutzt und somit in Privatbesitz sind, was es sehr viel schwieriger macht, Verpächter zu finden. Konsequenterweise weist der Potentialflächenplan des Rhein-Neckar-Kreises auch keine einzige Fläche entlang der Autobahnen aus.
Im Endeffekt bedeutet der Verweis „Not In My Backyard“ also nur eines: Dass überhaupt keine Anlagen gebaut werden sollen, mit allen Konsequenzen fürs Klima. So ehrlich sollte sich die „Ja, aber“-Fraktion schon machen.
Hier der abgedruckte, gekürzte Leserbrief in der RNZ:
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