Rückenwind für Klimaschutz!

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Analyse des Vereins DSGS (Deutsche Schutzgemeinschaft Schall)

Internetseite der Organisation: https://www.dsgs-info.de/

Disclaimer: Die folgende Analyse wurde vollständig von ChatGPT verfasst.

Die DSGS ist ein realer, eingetragener Verein und nicht einfach eine erfundene Internetorganisation. Als Quelle für eine neutrale wissenschaftliche Einordnung von Infraschall ist die DSGS allerdings nur eingeschränkt geeignet, da sie selbst eine klare Position zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Infraschall und zum Ausbau der Windenergie vertritt und wissenschaftlich umstrittene bzw. nicht belegte Hypothesen vielfach als gesicherte Tatsachen darstellt.

1. Ist das überhaupt ein „richtiger“ Verein?

Ja.

Die „Deutsche Schutz-Gemeinschaft Schall für Mensch und Tier e.V.“ ist beim Amtsgericht Düren unter VR 2731 eingetragen. Die Satzung bezeichnet den Verein als gemeinnützig und nennt als Vereinszweck unter anderem Umwelt- und Gesundheitsschutz, Schallschutz, Unterstützung von Selbsthilfegruppen und ausdrücklich auch die Einflussnahme auf Gesetzgeber und Verwaltung.

Das ist aber eine wichtige Unterscheidung:

„Eingetragener/gemeinnütziger Verein“ bedeutet nicht „wissenschaftlich unabhängige oder wissenschaftlich zuverlässige Quelle“.

Ein Verein darf selbstverständlich eine politische oder gesellschaftliche Position vertreten. Und genau das tut die DSGS.

Interessant ist auch die Zusammensetzung der Mitglieder: Die DSGS selbst gibt an, dass etwa 72 % ihrer Mitglieder durch Windräder schallbetroffen seien, weitere 18 % durch andere technische Anlagen und nur rund 10 % Mediziner, Ingenieure und Naturwissenschaftler.

Das spricht schon eher für eine Betroffenen- bzw. Interessenorganisation als für eine wissenschaftliche Fachgesellschaft.

2. Ist der Verein gegen Windräder?

Sehr deutlich: ja.

Das ist nicht bloß eine Interpretation von mir. Die DSGS hat beispielsweise Pressemitteilungen mit Titeln wie „Windräder erzeugen krankmachenden Infraschall“ veröffentlicht und 2019 ausdrücklich vor der „weitere[n] Nutzung und Ausbau der Windräder“ gewarnt.

Noch deutlicher wird es auf der aktuellen Infraschall-Seite. Dort heißt es unter anderem:

„Die stärksten Infraschall-Quellen sind Windräder.“

und es wird behauptet, Windräder könnten über viele Kilometer gesundheitsschädliche Wirkungen entfalten.

Die DSGS stellt außerdem eine eigene Anleitung bereit, was man tun soll, „wenn der Bau von Windrädern in der Nähe droht“.

3. Das größere Problem: Was behauptet die DSGS wissenschaftlich?

Die DSGS behauptet auf ihrer Infraschall-Seite unter anderem, technisch erzeugter Infraschall verursache bzw. könne verursachen:

  • Herzrhythmusstörungen
  • irreversible Herzmuskelveränderungen
  • Tinnitus
  • Gefäßentzündungen
  • reduzierte Fruchtbarkeit
  • Fehlgeburten und Missbildungen
  • Alzheimer
  • Epilepsie
  • Herzinsuffizienz
  • Krebs
  • Störungen des Immunsystems

und vieles mehr.

Das ist eine außerordentlich weitreichende Behauptung.

Das Problem ist nicht, dass solche Hypothesen überhaupt untersucht werden. Wissenschaftlich darf man selbstverständlich auch ungewöhnliche Hypothesen aufstellen.

Das Problem ist die Darstellung des Evidenzgrades.

Die DSGS formuliert häufig so, als seien diese Zusammenhänge bereits nachgewiesen. Die unabhängige wissenschaftliche Literatur gibt diesen Evidenzgrad aber gerade nicht her.

Das Umweltbundesamt hat beispielsweise eine umfangreiche Untersuchung zu den Wirkungen von Infraschall durchgeführt. Das Forschungsvorhaben untersuchte experimentell mögliche körperliche Reaktionen und das Lästigkeitsempfinden bei Infraschall.

Eine medizinisch-physikalische Übersichtsarbeit von Koch, Holzheu und Hundhausen kommt zu dem Ergebnis, dass es keine Evidenz für gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen gibt. Die Autoren fanden insbesondere keinen Zusammenhang mit Diabetes, Herzinfarkt, Schlaganfall oder Bluthochdruck; bei Schlafmitteln gab es zwar einen Zusammenhang, objektiv gemessene Schlafparameter zeigten diesen jedoch nicht.

Das bedeutet nicht „Infraschall ist grundsätzlich harmlos“. Es bedeutet vielmehr:

Für die Behauptung, dass der von Windkraftanlagen erzeugte Infraschall in den üblichen Abständen schwere Erkrankungen verursacht, gibt es derzeit keine robuste wissenschaftliche Evidenz.

Das ist ein wesentlicher Unterschied.

4. Ein Beispiel für diese Argumentationsweise ist die Bezugnahme auf den Medizin-Nobelpreis 2021

Die DSGS schreibt:

„Der Nobelpreis für Medizin 2021 ebnete neue Einblicke zum Infraschallthema.“

Das klingt zunächst sehr überzeugend. Aber hier wird eine wissenschaftliche Erkenntnis in einen anderen Kontext übertragen.

Der Nobelpreis für Medizin 2021 ging an David Julius und Ardem Patapoutian für die Entdeckung von Rezeptoren bzw. Mechanismen der Temperatur- und Berührungswahrnehmung.

Patapoutians Arbeiten zu mechanosensitiven Ionenkanälen, insbesondere PIEZO1/PIEZO2, sind reale und wichtige Grundlagenforschung.

Aus diesen grundlegenden Erkenntnissen folgt allerdings nicht ohne Weiteres, dass die von Windenergieanlagen emittierten Infraschallanteile bei den in der Umgebung auftretenden Pegeln entsprechende gesundheitliche Wirkungen wie Herzschäden, Krebs, Fehlgeburten, Alzheimer usw. auslösen.

Das ist eine wissenschaftlich sehr viel weitergehende Schlussfolgerung als die Nobelpreis-ausgezeichnete Grundlagenforschung selbst hergibt.

5. Die zentrale wissenschaftliche Figur im Vorstand: Dr. Ursula Bellut-Staeck

Hier lohnt sich ein genauerer Blick.

Ursula Bellut-Staeck ist tatsächlich Ärztin und hat Humanmedizin studiert. In ihrer eigenen wissenschaftlichen Biografie wird sie als Fachärztin für Allgemeinmedizin und Notfallmedizin beschrieben; ihre Forschungsinteressen umfassen unter anderem Mikrozirkulation, kardiovaskuläre Physiologie und Gefäßbiologie.

Sie ist also keine Person ohne medizinische Qualifikation. Das sollte man fairerweise ausdrücklich sagen.

Sie ist gleichzeitig die wissenschaftliche Vertreterin derjenigen Hypothese, die bei der DSGS eine zentrale Rolle spielt: dass chronischer, insbesondere gepulster Infraschall über Mechanotransduktion und PIEZO-Kanäle die Endothelfunktion und Mikrozirkulation beeinträchtigt.

Sie hat dazu mehrere Arbeiten veröffentlicht. Die DSGS führt diese selbst als wissenschaftliche Nachweise auf.

Aber auch hier gibt es einen wichtigen Punkt: Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat Bellut-Staecks Hypothese ausdrücklich bewertet. Ihre Schlussfolgerung lautet, dass es sich bei der behaupteten Wirkung im Wesentlichen um „spekulative Überlegungen“ zu möglichen Einflüssen von Schall auf die Mikrozirkulation handelt. Als möglicher Mechanismus wird auch dort PIEZO1 genannt.

Das ist meines Erachtens eine ziemlich wichtige Einordnung.

Man kann also durchaus sagen:

Bellut-Staeck ist eine reale Ärztin und veröffentlicht wissenschaftlich. Ihre zentrale Infraschall-Hypothese ist aber nicht mit einer etablierten wissenschaftlichen Tatsache gleichzusetzen.

6. Auch die Publikation selbst sollte man richtig einordnen

Bellut-Staeck hat beispielsweise 2023 einen Artikel zum Thema Endothel und Mikrozirkulation veröffentlicht. Die DSGS verwendet diesen als wissenschaftlichen Beleg.

Interessanterweise zitiert dieser Artikel selbst die gegenteilige wissenschaftliche Position. In einem Leserbrief von Bellut-Staeck in der Deutschen Medizinischen Wochenschrift wird beispielsweise ausdrücklich die Arbeit von Koch et al. genannt, deren Titel lautet:

„Windenergieanlagen und Infraschall: Keine Evidenz für gesundheitliche Beeinträchtigungen“.

Es gibt also tatsächlich eine wissenschaftliche Kontroverse.

Das Entscheidende ist aber:

Kontroverse ≠ gleichgewichteter Forschungsstand.

Dass eine Ärztin eine Hypothese publiziert, beweist noch nicht, dass diese Hypothese epidemiologisch bestätigt wurde.

7. Was ist mit der Behauptung „bis zu 15 km“?

Diese Angabe bedarf einer näheren Einordnung. Die DSGS behauptet aktuell, die Wissenschaft schätze einen schädlichen Radius von bis zu 15 km um Windkraftanlagen.

Das ist nicht dasselbe wie:

„Infraschall kann in 15 km Entfernung noch physikalisch nachgewiesen werden.“

Und es ist erst recht nicht dasselbe wie:

„In 15 km Entfernung verursacht dieser Infraschall gesundheitliche Schäden.“

Hier werden drei unterschiedliche Dinge vermischt:

  1. physikalische Ausbreitung,
  2. Messbarkeit,
  3. gesundheitliche Wirkung.

Dass sich tieffrequenter Schall über größere Entfernungen ausbreiten kann, ist unproblematisch. Daraus folgt aber nicht automatisch eine gesundheitlich relevante Exposition.

Genau diese Trennung ist bei der Bewertung der DSGS besonders wichtig.

8. Und was ist über den Vorstand bekannt?

Die DSGS nennt auf ihrer Website als Vorstand Peter P. Jaeger (1. Vorsitzender), Reinhard Hollenhorst (2. Vorsitzender), Isolde Reichert (Schatzmeisterin), Dipl.-Ing. Matthias Eck (Schriftführer) sowie Dr. Jörg Reichert und Dr. med. Ursula Bellut-Staeck als Beisitzer.

Zu Peter P. Jaeger finden sich öffentlich Angaben zu seiner Tätigkeit als Maler- und Lackierermeister sowie als Sachverständiger für das Maler- und Lackiererhandwerk.

Dipl.-Ing. Matthias Eck wird mit seinem akademischen Abschluss als Diplom-Ingenieur geführt. Weitere öffentlich zugängliche Angaben betreffen insbesondere seine Tätigkeit innerhalb der DSGS und sein Engagement im Zusammenhang mit dem Thema Windenergie und Schall.

Dr. med. Ursula Bellut-Staeck ist Ärztin und hat sich wissenschaftlich mit den möglichen biologischen Wirkungen tieffrequenter Schallimmissionen beschäftigt. Zu ihren Forschungsthemen gehören unter anderem die Mikrozirkulation, das Gefäßendothel und mögliche biologische Reaktionen auf mechanische Reize. Sie hat hierzu wissenschaftliche Veröffentlichungen vorgelegt und vertritt die Auffassung, dass insbesondere tieffrequenter bzw. gepulster Schall biologische Auswirkungen auf die Gefäßfunktion haben kann.

Zu Reinhard Hollenhorst, Isolde Reichert und Dr. Jörg Reichert sind auf der Website der DSGS und in öffentlich zugänglichen Quellen vor allem ihre Funktionen innerhalb des Vereins dokumentiert.

Die Zusammensetzung des Vorstands zeigt damit unterschiedliche berufliche Hintergründe. Eine ausführliche Darstellung der wissenschaftlichen Qualifikationen sämtlicher Vorstandsmitglieder findet sich in den öffentlich zugänglichen Informationen des Vereins nicht.

9. Ein interessanter Hinweis auf die politische Vernetzung

Es gibt außerdem öffentlich zugängliche Registerdaten, die frühere Vorstandsverbindungen dokumentieren. Danach gab es unter anderem Verbindungen zwischen der DSGS und dem Landesverband Vernunftkraft Hessen, einem Zusammenschluss von Windkraft-kritischen Bürgerinitiativen.

10. Wo die DSGS durchaus einen legitimen Punkt hat

Man sollte jetzt nicht in das andere Extrem fallen.

Es ist durchaus legitim, auf mögliche gesundheitliche Auswirkungen von Lärm und tieffrequentem Schall hinzuweisen. Lärm kann gesundheitlich relevant sein, insbesondere hinsichtlich Belästigung, Schlaf und kardiovaskulärer Risiken. Auch die WHO erkennt Umweltlärm als relevantes Gesundheitsproblem an und nennt Windenergieanlagen ausdrücklich als eine mögliche Lärmquelle.

Ebenso ist es völlig legitim, die Messmethodik, Grenzwerte oder die Berücksichtigung tieffrequenter Geräusche kritisch zu hinterfragen.

Auch die Frage, ob bestimmte besonders empfindliche Personen stärker reagieren, ist wissenschaftlich nicht völlig uninteressant.

Der Fehler besteht darin, von

„Hier gibt es noch Forschungsfragen und manche Menschen leiden unter Geräuschen“

zu

„Windkraft-Infraschall verursacht über Kilometer hinweg Herzschäden, Krebs, Fehlgeburten, Alzheimer usw.“

zu springen.

Für diesen zweiten Schritt fehlt die entsprechende Evidenz.

Meine Gesamtbewertung

Die DSGS ist ein realer, eingetragener Verein mit tatsächlich betroffenen Mitgliedern und einzelnen fachlich qualifizierten Personen. Sie ist aber keine neutrale wissenschaftliche Institution. Ihre öffentliche Kommunikation ist stark windkraftkritisch und stellt mögliche Wirkmechanismen und einzelne Forschungsergebnisse teilweise als Beleg für konkrete gesundheitliche Folgen dar, obwohl diese Schlussfolgerungen wissenschaftlich nicht allgemein etabliert sind. Deshalb ist sie als Interessenvertretung ernst zu nehmen, als wissenschaftliche Autorität zur Frage „Wie gefährlich ist Windkraft-Infraschall?“ jedoch mit erheblicher Vorsicht zu behandeln.

3, 4, 8 oder 9 Windräder am Weißen Stein?

Die Einigung der Gemeinden mit Pionext zum geplanten Windpark am Weißen Stein hat in den letzten Tagen für viel Verwirrung gesorgt. In der Informationsbroschüre zum Bürgerentscheid war zunächst von vier Windrädern die Rede, inzwischen ist von neun möglichen Standorten die Rede, was in Leserbriefen und auf sozialen Medien den Vorwurf einer „Salamitaktik” ausgelöst hat. Um diese Entwicklung zu verstehen, lohnt sich ein genauer Blick auf die planerischen Rahmenbedingungen, insbesondere auf die Rolle der sogenannten Hangkante und des Bauschutzbereichs des City Airport Mannheim.

Was vor dem Bürgerentscheid zugesagt war

In der Broschüre, die vor dem Bürgerentscheid verteilt wurde, wurde das Angebot von Pionext wie folgt beschrieben:

Zur Entwurfsfläche am Weißen Stein (siehe Karte) wurden zahlreiche Stellungnahmen abgegeben, u. a. zum Natur- und Artenschutz, Waldinanspruchnahme oder Landschaftsbild sowie zu einer möglichen Beeinträchtigung des Flugverkehrs des Mannheimer Flughafens durch Windenergieanlagen. Aktuell wird auf Grundlage verschiedener Stellungnahmen durch die zuständigen Behörden u. a. geprüft, inwieweit es Konflikte mit der Sicherheit des Flugverkehrs gibt. Aufgrund von Bedenken im westlichen Teil des derzeitigen Vorranggebiets (vor der Hangkante) wurden dort vorerst vier weitere von Pionext angebotene Windenergieanlagen aus dem Planungsprozess genommen. Zurzeit gehen die Kommunen davon aus, dass im Bereich hinter der Hangkante die Belange der Flugsicherheit berücksichtigt werden können.

Schon zu diesem Zeitpunkt war also klar, dass das Gesamtangebot von Pionext mehr als die zunächst stark kommunizierten vier Anlagen umfasste.

Was die „Hangkante” tatsächlich bedeutet

Der Begriff „Hangkante” spielt sowohl im Teilregionalplan Windenergie als auch in der öffentlichen Diskussion eine wichtige Rolle, wird aber oft missverständlich verwendet. Gemeint ist nicht nur der vorderste Rand des Höhenzugs zur Rheinebene, sondern fast der gesamte westliche Bereich inklusive der vordersten Kuppen. Die Bürgerinitiative Gegenwind Weinheim hat diese Hangkante in einem Beitrag auf ihrer Webseite grafisch dargestellt. Dort wird kritisiert, dass der Planungsverband den Bereich vor der Hangkante nicht aus dem Vorranggebiet herausgenommen, sondern weiterhin als Fläche für Windenergie ausgewiesen hat.

Wichtig ist die Abgrenzung zum Vogelschutzgebiet. Dieses erstreckt sich westlich des Vorranggebietes. Die Gemeinden hatten beschlossen, dass ein Sicherheitsstreifen zum Vogelschutzgebiet ausgespart wird. Die frühere Erwartung mancher Bürgerinnen und Bürger, der komplette Bereich der Hangkante werde aus Naturschutzgründen ausgespart, hat sich im Teilregionalplan nicht bestätigt. Damit ist planerisch weiterhin möglich, auch vor der Hangkante Standorte zu prüfen – vorausgesetzt, die übrigen Belange wie Artenschutz und Flugsicherheit stehen dem nicht entgegen.

Der Bauschutzbereich des City Airport Mannheim

Die entscheidende Einschränkung im westlichen Teil des Vorranggebiets ist die Flugsicherheit, genauer gesagt der gesetzlich geregelte Bauschutzbereich nach § 12 Luftverkehrsgesetz. Der City Airport Mannheim verfügt über Instrumentenflugverfahren (IFR), weshalb um den Flugplatz besondere Höhenbegrenzungen für Bauwerke gelten.

Vereinfacht dargestellt gibt es um die Start- und Landebahn herum einen Anflugsektor, der sich in Form eines Keils in Verlängerung der Bahn erstreckt. Innerhalb dieses Sektors steigen die zulässigen Bauhöhen mit der Entfernung an. Vom Ende der Startbahn bis zu einer Entfernung von zehn Kilometern ist eine ansteigende Linie maßgeblich, die bei der Bahn bei null Metern beginnt und am äußeren Ende dieses Abschnitts bei 100 Metern über Bezugshöhe liegt. Zwischen zehn und fünfzehn Kilometern Entfernung gilt eine pauschale Grenze von 100 Metern Höhe.

Moderne Windenergieanlagen überschreiten diese 100 Meter deutlich und liegen mit Naben- und Rotorspitzenhöhen im Bereich von 200 Metern oder mehr. Sie fallen daher klar in den Prüfbereich. Nach § 12 LuftVG darf die zuständige Baugenehmigungsbehörde Bauwerke, die diese Grenzen überschreiten, nur mit Zustimmung der Luftfahrtbehörde genehmigen. Im Fall Mannheims sind das Verkehrsministerium Baden-Württemberg (Referat Luftverkehr bzw. Landesluftfahrtbehörde) und das Regierungspräsidium, das bei der Deutschen Flugsicherung DFS ein fachliches Gutachten zur Hindernisfreiheit einholt. Auf dieser Grundlage wird entschieden, ob die Baumaßnahme genehmigungsfähig ist oder nicht. Die DFS ist wiederum zuständig für die Entwicklung von Instrumentenanflugverfahren, während das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung BAF diese Verfahren genehmigt.

Der Flughafenbetreiber selbst hat damit keine Genehmigungshoheit über Windenergieanlagen im Umfeld. Er kann Bedenken äußern und Daten liefern, die Entscheidung liegt aber bei den Luftfahrtbehörden auf Grundlage der technischen Bewertungen der DFS.

Wie nah der Anflugkorridor am Weißen Stein vorbeiführt

Die Start- und Landebahn des City Airport Mannheim verläuft in Ost-West-Ausrichtung. Die gedachte Verlängerung nach Osten in Richtung Odenwald streift den nördlichen Rand des Vorranggebiets Weißer Stein. Die Karte zeigt anschaulich, dass diese Verlängerung knapp am Vorranggebiet vorbeigeht und sich bis auf Höhe des Fernsehturms in 15 Kilometern Entfernung erstreckt. Der Anflugsektor lässt sich dabei in den engeren Bereich bis 10 Kilometer und den daran anschließenden äußeren Bereich von weiteren 5 Kilometern unterteilen.

Erst im äußeren Abschnitt, also zwischen 10 und 15 Kilometern Entfernung von der Bahn, überlappt der Anflugkegel überhaupt mit dem Vorranggebiet – und dort auch nur im südlichen Teil. Genau dieser Überschneidungsbereich liegt im vorderen Abschnitt des Vorranggebiets, also der Hangkante. Der hintere Bereich, der im Bürgerentscheid ursprünglich als „sicherer” Teil für die vier zuerst kommunizierten Anlagen galt, liegt außerhalb dieses kritischen Sektors beziehungsweise in einem Bereich, in dem die Hindernisfreiheit besser gewährleistet werden kann.

Kann das Instrumentenanflugverfahren angepasst werden?

Die entscheidende Frage lautet, ob das bestehende Instrumentenanflugverfahren so angepasst werden kann, dass die geplanten Windräder keinen unzulässigen Eingriff in die Hindernisfreiheit darstellen. Technisch ist das in vielen Fällen möglich. Die DFS kann Anflugkurse seitlich verschieben, Mindestanflughöhen anheben oder bestimmte Sektoren für IFR-Anflüge einschränken, um neue Hindernisse zu berücksichtigen. Solche Änderungen sind jedoch kein Selbstläufer. Sie müssen fachlich begründet, flugsicherheitsrechtlich geprüft und vom BAF genehmigt werden.

In der konkreten Situation am Weißen Stein spricht die Geometrie dafür, dass eine Lösung prinzipiell denkbar ist: Der Hauptanflugkurs verläuft nördlich am Vorranggebiet vorbei, die Überschneidung mit dem südlichen Teil des äußeren Anflugkegels ist begrenzt. Ob die DFS tatsächlich ein angepasstes Verfahren entwickeln kann, das von der Luftfahrtbehörde akzeptiert wird, ist Teil des laufenden Gutachten- und Genehmigungsprozesses. Solange dieser Prozess nicht abgeschlossen ist, müssen Aussagen dazu vorläufig bleiben.

Warum heute neun mögliche Standorte diskutiert werden

In der aktuellen Berichterstattung ist von insgesamt neun möglichen Standorten die Rede. Zudem enthält der Vertrag eine Mindestbedingung: Der Windpark wird nur gebaut, wenn mindestens drei Anlagen genehmigt werden.

Die neun Standorte sind aber keine Festlegung im Sinne „es werden neun Windräder gebaut”, sondern eine Planungsreserve. Sowohl die flugsicherheitsrechtlichen Gutachten als auch die Artenschutzprüfungen können einzelne Standorte ausschließen. Beispielsweise können Fledermaus-Wochenstuben oder andere geschützte Arten Standorte unmöglich machen, ebenso wie eine ungünstige Lage im Bauschutzbereich. Wenn Planer nur vier potenzielle Standorte hätten und zwei davon aus fachlichen Gründen wegfielen, wäre ein wirtschaftlich tragfähiger Windpark nicht mehr darstellbar. Eine größere Zahl möglicher Standorte schafft dagegen Spielraum, damit nach Abschluss aller Prüfungen noch genügend geeignete Flächen übrig bleiben.

Der neunte Standort fungiert in diesem Bild als zusätzlicher Ausweichstandort, der vor allem dann wichtig wird, wenn aus Gründen der Flugsicherheit oder des Naturschutzes einzelne Standorte ausscheiden. Dass mehrere Standorte geprüft werden, bedeutet daher nicht automatisch, dass auch alle gebaut werden. Maßgeblich ist die Anzahl der Standorte, die das Genehmigungsverfahren am Ende tatsächlich bestehen.

Salamitaktik oder normaler Planungsprozess?

Der Eindruck einer „Salamitaktik” ergibt sich vor allem aus der Kommunikation: Zuerst wurden stark die vier „sicheren” Anlagen hinter der Hangkante betont, während die zusätzlichen Standorte eher als theoretische Option dargestellt wurden. Später wurde dann, im Zuge der weiteren Planung, mit der vollen Anzahl potenzieller Standorte operiert. Sachlich entspricht das einem üblichen Planungsprozess, in dem zunächst konservative Annahmen kommuniziert werden und später im Rahmen der förmlichen Verfahren mehr Varianten geprüft werden müssen, um alle fachlichen Anforderungen erfüllen zu können.

Gleichwohl ist nachvollziehbar, dass Bürgerinnen und Bürger sich eine klarere und frühere Kommunikation der maximal möglichen Anlagenzahl und der planerischen Reservestandorte gewünscht hätten. Zwischen „voraussichtlich vier” und „möglicherweise neun” liegt nicht nur eine Zahlendifferenz, sondern auch eine Frage des Vertrauens in den Prozess. Entscheidend ist jedoch, dass die endgültige Zahl der Anlagen nicht von politischen Versprechungen oder Projektinteressen abhängt, sondern von der Summe der fachlichen Gutachten und der rechtlichen Genehmigungsentscheidungen.

Am Ende werden Flugsicherheit, Artenschutz, Landschaftsbild, Forstwirtschaft und weitere Belange darüber entscheiden, wie viele der neun Standorte tatsächlich nutzbar sind. Die Kommunen und der Projektentwickler können dabei Schwerpunkte setzen, aber sie sind an die Ergebnisse dieser Verfahren gebunden. Genau diese Bindung macht es notwendig, mit einem größeren „Standort-Korridor” zu planen, selbst wenn die am Ende genehmigte Zahl deutlich darunter liegt.

Windkraft und Kupfer

Viele Argumente gegen Windkraft folgen demselben Muster: Sie haben einen wahren Kern – aber ohne Zahlen zur Einordnung werden sie stark übertrieben und verzerren das Bild.

Ein Beispiel ist der Hinweis auf den Kupferverbrauch von Windrädern und auf umweltschädlichen Kupferbergbau in Peru. Ja, in einem modernen Windrad steckt viel Kupfer. Fachleute geben für eine große Anlage an Land etwa 30 Tonnen Kupfer an, wenn man nicht nur die Anlage selbst, sondern auch Kabel und Netzanschluss mitrechnet. Das klingt nach einer riesigen Menge – und wird oft so stehen gelassen.

Schauen wir genauer hin: Deutschland will die Windkraft an Land bis 2030 von heute 63,5 auf 115 Gigawatt ausbauen. Dafür braucht man rund 7.000 bis 8.600 neue Windräder. Bei 30 Tonnen Kupfer pro Anlage ergibt das verteilt auf sechs Jahre etwa 35.000 bis 40.000 Tonnen pro Jahr.

Ist das viel? In Deutschland werden jährlich rund eine Million Tonnen Kupfer verbraucht – für Häuser, Stromnetze, Autos, Maschinen, Elektronik und vieles mehr. Der Windkraft-Anteil liegt bei nur 3 bis 4 Prozent. Und da schon heute etwa 40 bis 45 Prozent des Kupfers aus Recycling stammen, müssen für Windräder jährlich nur rund 20.000 Tonnen als Neu-Kupfer aus Minen kommen.

Zugleich gibt es weltweit tatsächlich ernsthafte Probleme beim Kupferabbau: Konflikte um Wasser, Schäden an Böden und Flüssen, Belastungen für die Gesundheit der Menschen vor Ort. Hilfsorganisationen wie Misereor fordern zu Recht, dass Unternehmen ihre Lieferketten auf Menschenrechts- und Umweltstandards prüfen. Diese Kritik am Bergbau ist wichtig und berechtigt – sie betrifft aber den gesamten Kupferverbrauch unserer Gesellschaft, nicht speziell die Windkraft.

Denn auch hier hilft eine Zahl: Die peruanische Mine Quellaveco zum Beispiel fördert rund 300.000 Tonnen Kupfer pro Jahr. Selbst wenn man annimmt, alles Neu-Kupfer für deutsche Windräder käme aus genau dieser einen Mine, wären das nur gut 3 Prozent ihrer Jahresproduktion. Die restlichen 97 Prozent fließen in ganz andere Produkte weltweit.

Wer über Kupfer und Windkraft spricht, sollte die ganze Rechnung zeigen: Ja, Windräder brauchen Kupfer. Aber ihr Anteil am Gesamtverbrauch ist überschaubar, das Material ist gut recycelbar, und der erzeugte Strom vermeidet über Jahrzehnte hinweg deutlich mehr Umweltbelastung, als durch das verwendete Kupfer entsteht. Man muss sich wieder einmal die Frage stellen, warum Umweltprobleme bei der Förderung von Rohstoffen immer nur genau dann problematisch sind, wenn diese Rohstoffe auch für erneuerbare Energien benötigt werden.

Energiewende konkret 2026

Am Samstag, den 11. Juli 2026 laden die Ökostromer Dossenheim und die Energiewende Bergstraße e.V. zum zweiten Mal auf den Energiewende-Markt, diesmal auf dem Rathausplatz in Dossenheim ein. An diesem Informationstag rund um die Energiewende planen wir ein vielfältiges Programm zum Austauschen und Mitmachen. Die Schirmherrschaft übernimmt Bürgermeister David Faulhaber, der die Veranstaltung um 11:30 Uhr unter dem Motto „Energiewende konkret – staunen, informieren, profitieren“ eröffnet. Bis 18:00 Uhr erwarten Sie engagierte Aussteller und Handwerksbetriebe, informative Gespräche und zahlreiche Mitmachaktionen für Groß und Klein. Unser Ziel ist es, die Energiewende greifbar zu machen: Wir möchten informieren, inspirieren, zum Staunen anregen und zeigen, wie jede und jeder persönlich profitieren kann. Unterstützt werden wir dabei von zahlreichen Partnern und Initiativen, die aktiv an der Energiewende entlang der Bergstraße mitwirken. 

Was erwartet Sie am 11. Juli 2026?

Zeitplan
Aussteller
Handwerksbetriebe
Unterhaltung, Musik
Essen & Trinken
Lageplan

Zeitplan

11:30Eröffnung und Begrüßung durch
Bürgermeister Faulhaber
12:00Impulsvortrag von Hans Josef Fell
(Mitautor des EEG)
12:50“Cat & Chris”: Pop & Latin Live
13:30“Stella-Nova”: Physik-Show mit WOW-Effekt
14:00“Cat & Chris”: Pop & Latin Live
15:00“Stella-Nova”: Physik-Show mit WOW-Effekt
15:10“Cat & Chris”: Pop & Latin Live
16:30“Stella-Nova”: Physik-Show mit WOW-Effekt

Die Stände der Aussteller sind durchgehend besetzt und freuen sich auf Ihren Besuch.

Unser Special Guest Koorosh Karimi, aus Leutershausen hat ein Haus von 1937 energetisch saniert und berichtet uns von seinen Erfahrungen mit dem Komplettpaket PV, Wärmepumpe und Elektroauto. Er wird auch am Stand von Energiewende-Bergstraße für persönliche Gespräche zur Verfügung stehen und nein, er bekommt von niemandem Geld dafür.

Stella und Nova aus Heidelberg kommen mit ihrer Physikshow zu uns!

Mit jeder Menge Witz und Charme zeigen die beiden verblüffende und spektakuläre physikalische Experimente, die Groß und Klein gleichermaßen faszinieren und mitreißen. Mitmachen und Spaß sind angesagt! Hier werden Wissenschaft und Unterhaltung auf besondere Weise in Verbindung gesetzt. (dreimal täglich, jeweils ca. 20 Minuten)

Aussteller

Das “Power2Change Mobil” aus Berlin ist vor Ort!

Das Energiemobil ist eine mobile Ausstellung mit Exponaten zur Energiewende, verbaut in einem PKW-Anhänger. Unter anderem finden Sie dort:

  • eine VR-Brille, die die Mobilität und Stadt der Zukunft erlebbar macht
  • ein BMX, das Wasserstoff produziert
  • eine Socke hergestellt aus CO2
  • ein 3D-Drucker, mit dem wir aus recyceltem Plastik ein Windrad produzieren
  • eine Aufklebewand, an der Besucherinnen und Besucher ihre Meinung zur Energiewende hinterlassen können
  • ein Modell eines Solarautos
  • und viele weitere Exponate
  • ein 3D-Drucker, mit dem wir aus recyceltem Plastik ein Windrad produzieren

Der Verkehrsclub Deutschland

Der Verkehrsclub Deutschland kommt mit einem Glücksrad und spannenden Preisen. Zu seinen Zielen für eine zukunftsfähige Mobilität gehört es unter anderem, mehr Platz und Sicherheit für Fußgänger:innen und Fahrradfahrende zu schaffen. https://www.vcd.org/startseite

ZUMOBIL

Beratung und attraktive Angebote rund um umweltfreundliche Mobilität mit Schwerpunkt Fahrrad und Carsharing u.a. kostenloser Verleih von Lastenrädern und Pedelecs in Heidelberg. https://www.zum-hd.de

KLIBA und Green Mellon

aus Heidelberg sorgen mit Mitmachaktionen und kreativem Basteln für Kinder und Jugendliche für den spielerischen Zugang zur Energiewende.
https://greenmellon.org/ https://kliba-heidelberg.de/

VRN-Infostand

Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) informiert über Bus und Bahn und weitere Mobilitätsangebote im Verbundgebiet. Darüber hinaus gibt es Informationen zur myVRN-App und zum Deutschland-Ticket.
https://www.vrn.de/

Energiegenossenschaften Starkenburg e. G. und Hohe Waid

Informiert Sie über Beteiligungsmöglichkeiten und den Stand der Energiewende an der Bergstraße https://www.energiestark.de/ https://www.hohewaid.de/

Handwerksbetriebe, die Macher der Energiewende

Wenn es konkret werden soll, können Sie sich hier informieren:

Energetische Dachsanierung, Dachfenster, Aufstockung, Gauben PV und Solarthermie
www.grueber-holzbau.de

PV, Energiespeicher, Wallbox, Hausenergiemanagementsysteme
https://silithium.de

PV, Wärmepumpe, Klimaanlagen, Energiespeicher, Wallbox
https://xelios.tech

Wärmepumpe, Klima, Lüftung
info@weygoldt-haustechnik.de

PV, Wärmepumpe, Speicher, Klima, Wallbox, Hausenergiemanagementsysteme
https://1komma5.com/de/standorte/heidelberg

Erdwärmepumpe, PV, Lüftung
https://www.kadel.de

Dach, Fassade, Wärmepumpe
https://www.triimmo.de

Wärmepumpe
https://www.sanitaer-jaeck.de

Wärmeschutzfenster, Wärmeschutztüren
https://www.heimhaus.de

Lageplan

Änderungen vorbehalten und Genehmigung durch Landratsamt vorausgesetzt

Essen & Trinken

Der Eiswagen von That’s Gelato

aus Heidelberg hilft bei der Abkühlung zwischendurch und über allem schweben Seifenblasen, die für eine magische und verspielte Atmosphäre sorgen und sowohl Kinder als auch Erwachsene begeistert.

Das Café Frida und das Restaurant zum neuen Schwanen

aus Dossenheim sorgen für eine abwechslungsreiche kulinarische Versorgung.

Musik

Livemusik der Band Catalina Olea “Cat & Chris”

bringt den passenden Sound mit.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Befürchtungen des Steinachtals zur Luftrettung und zum Luftkurort

Im Zuge der Planungen für Windkraftanlagen am Weißen Stein haben Vertreter aus dem Steinachtal Bedenken geäußert, Windenergieanlagen könnten die Luftrettung behindern und damit Patienten gefährden. Das wird in der Stellungnahme des Gemeindeverwaltungsverband Schönau mit Verweis auf einen nicht namentlich genannten Intensivmediziner aus dem Umfeld des Universitätsklinikum Heidelberg begründet. Die Befürchtung lautet, Hubschrauber müssten höher fliegen oder ausweichen, was Verzögerungen und stärkere Belastung von Patienten zur Folge hätte; bei schlechter Sicht könnten Einsätze sogar ausfallen. Zusätzlich wird das Prädikat „Luftkurort“ für Wilhelmsfeld durch Schallimmissionen gefährdet gesehen.

In der professionellen Luftrettung gibt es zwei zentrale Aspekte – Flugwegführung und Hindernisvermeidung. Hubschrauber können Hindernisse umfliegen; ein seitliches Ausweichen um wenige hundert Meter führt bei Reisegeschwindigkeiten um 200 km/h zu Verzögerungen im Bereich von Sekunden, nicht Minuten. Relevanter sind Wetterbedingungen (Sicht, Wolkenuntergrenzen, Vereisung), da diese Flüge tatsächlich verhindern können. Windkraftanlagen sind Hindernisse, aber kein Sonderfall gegenüber Masten, Türmen oder anderen hohen Strukturen, die seit Jahrzehnten in der Luftrettung berücksichtigt werden. In Deutschland operieren Rettungshubschrauber in Regionen mit vielen Anlagen, etwa in windstarken norddeutschen Gebieten, ohne dass eine generelle Einsatzunfähigkeit bekannt wäre. Zusätzlich werden Windräder auf Luftraumkarten eingezeichnet, sind Piloten somit schon bei der Flugplanung bekannt. Moderne Rettungshubschrauber nutzen Terrain-Datenbanken, die auch Windräder enthalten und die Piloten warnen, falls sie sich auf Kollisionskurs befinden sollten.

Grundsätzlich befinden sich Windparks aufgrund Ihrer baulichen Höhe im sogenannten unkontrollierten Luftraum, solange sie nicht in der Nähe eines Flugplatzes errichtet werden.

In diesem Luftraum bewegen sich Luftfahrzeuge im Sichtflug (VFR) und sind verpflichtet, Hindernisse selbständig in einem definierten vertikalen und / oder horizontalen Abstand zu umfliegen. 

Informationen über Hindernisse im Luftraum erhalten alle Luftfahrzeugführer über sogenannte NOTAM (Notice to airman) oder ähnliche Informationsmittel. Der Sicherheit wird somit behördlich Rechnung getragen.

Gleichzeitig schränken lokal begrenzte Hindernisse die Nutzung des Luftraums in der Regel nicht ein. Es ist folglich davon auszugehen, daß Windparks grundsätzlich den Betrieb von Rettungshubschraubern nicht einschränken.  

DRF Luftrettung
Leitung Stationsbetrieb Region West
Station Freiburg (Christoph 54)

Zur Druck- bzw. Höhenbelastung: Rettungshubschrauber fliegen typischerweise in niedrigen Höhen, und Druckänderungen entstehen vor allem durch deutliche Höhenänderungen. Ein Ausweichen um ein Hindernis muss keine relevante Höhenzunahme bedeuten; in den meisten Fällen reicht eine seitliche Umfliegung, und selbst ein eventuell erforderliches Überfliegen eines Windrades bedeutet einen Unterschied von ca. 50 Metern gegenüber der normalen Flughöhe. Eine pauschale Gefährdung von Säuglingen durch zusätzliche Höhenunterschiede lässt sich nicht ableiten. Für die wenigen Patienten, bei denen 50 Meter Höhenunterschied den Luftdruck so relevant ändern, dass es ihre Gesundheit gefährden könnte und die unbedingt mit einem hohen Luftdruck transportiert werden müssten (beispielsweise Tauchunfälle), ist der Helikopter auf alle Fälle das falsche Transportmittel – diese werden daher von vorneherein mit einem Rettungswagen transportiert (oder benötigen ein Flugzeug mit Druckkabine).

Das Prädikat ‘Luftkurort‘ wird regelmäßig überprüft (die nächste Überprüfung ist für dieses Jahr vorgesehen) und basiert vor allem auf Klima- und Luftqualitätsdaten. Windkraftanlagen haben darauf grundsätzlich keinen direkten Einfluss. Zwar müssen mögliche Lärmauswirkungen im Genehmigungsverfahren geprüft werden, doch gelten hierfür klare Grenzwerte. Bei den üblichen Abständen – im vorliegenden Fall etwa 1000 Meter – werden diese in der Regel eingehalten. Ein automatischer Verlust des Luftkurort-Status durch einzelne Windräder ist daher nicht zu erwarten. Entscheidend ist vielmehr, ob die gesetzlichen Umweltstandards eingehalten werden. Interessant auch:

All diese Informationen sind durch Rückfrage bei Hubschrauber-Piloten und etwas Recherche verfügbar; Es ist verwunderlich, dass der Gemeindeverwaltungsverband stattdessen den Weg über einen Artikel in der RNZ gewählt hat, um auf seine Befürchtungen hinzuweisen.

Mittlerweile hat das Uniklinikum die kolportierten Gefahren dementiert.

Außerdem hat die Luftrettung selbst die Gefahren dementiert.

Befürchtungen der Bürgerinitiative gegen Windkraft in Wilhelmsfeld

Die neu gegründete Bürgerinitiative äußert Sorgen zu den geplanten Windenergieanlagen am Weißen Stein. Diese Bedenken sind nachvollziehbar – lassen sich aber in wesentlichen Punkten entkräften:

Visualisierung der Anlagen
Die von der BI veröffentlichte Fotomontage stellt die vier geplanten Anlagen deutlich zu groß dar. Sie werden nicht auf dem Schriesheimer Kopf errichtet, sondern dahinter beim Dossenheimer Kopf und am Weißen Stein; außerdem sind sie keine 300 Meter hoch, sondern nach aktueller Planung nur 175 Meter.

Lärmbelastung
Windenergieanlagen unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben. Nach vorläufigen Simulationen ist am Siedlungsrand eine Geräuschbelastung von etwa 33–37 dB zu erwarten. Das entspricht einem sehr leisen Hintergrundgeräusch (etwa Blätterrascheln) und liegt im Bereich üblicher nächtlicher Umgebungsgeräusche. 

Schlagschatten
Der Schattenschlag ist gesetzlich klar begrenzt. Zulässig sind maximal 30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten pro Tag (theoretischer Maximalwert). In der Praxis liegen die tatsächlichen Werte meist deutlich darunter. Moderne Anlagen verfügen über automatische Abschaltungen, sobald diese Grenzwerte erreicht werden.

Wald und Flächenverbrauch
Der tatsächliche Eingriff in den Wald ist deutlich geringer als oft angenommen. Pro Anlage wird nur eine vergleichsweise kleine Fläche von ca. 0,5 Hektar dauerhaft benötigt (Fundament und Kranstellplatz). Der überwiegende Teil des Waldes bleibt erhalten. Zudem sind Ausgleichsmaßnahmen gesetzlich verpflichtend. Gleichzeitig ist der Ausbau erneuerbarer Energien ein zentraler Beitrag zum Schutz der Wälder vor den Folgen des Klimawandels.

Alternative Standorte
Windenergie ist auf geeignete Windverhältnisse angewiesen. Solche Flächen sind in der Region begrenzt. Der Weiße Stein gehört zu den Standorten, an denen ausreichend Wind vorhanden ist und die gesetzlichen Abstände eingehalten werden können. Viele vermeintliche Alternativen scheiden aus diesen Gründen aus.

Immobilienwerte
Die Befürchtung sinkender Immobilienwerte wird häufig geäußert, ist aber durch die breite Studienlage nicht gestützt. Die große Mehrheit unabhängiger Untersuchungen findet keinen systematischen Wertverlust durch Windenergieanlagen. Eine oft zitierte gegenteilige Studie steht in der Kritik, methodische Mängel aufzuweisen und ist nicht repräsentativ für den Forschungsstand insgesamt.

Rede anlässlich der Demo von Fridays for Future am 27.2.2026 in Heidelberg

In meiner Jugend in den 80ern und 90ern lief eine Serie, die wahrscheinlich noch einige von euch kennen: Star Trek – The Next Generation. Dort wurde eine Vision gezeigt: Eine Gesellschaft ohne Armut, ohne Rassismus, ohne Gier. Eine Menschheit, die ihre Probleme nicht verdrängt, sondern löst.

Als der Kalte Krieg endete und Deutschland wiedervereinigt wurde, fühlte sich diese Vision plötzlich greifbar an. Die „Winds of Change“ wehten durch Europa. Und ich dachte: Vielleicht erleben wir es noch. Vielleicht schaffen wir es, weltweit
zusammenzuarbeiten und die erneuerbaren Energien groß zu machen – und damit einen Teil dieser Vision Wirklichkeit werden zu lassen.

Und ja: Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zur Jahrtausendwende legte Rot-Grün den Grundstein. Solar und Wind begannen zu wachsen. Es ging voran.

Doch von Anfang an gab es Widerstand. Unter CDU und FDP wurde die Solarbranche durch massive Kürzungen der Einspeisevergütung fast zum Stillstand gebracht – der sogenannte „Altmaier-Knick“ 2012. Tausende Arbeitsplätze verschwanden. Ein ganzer Industriezweig wurde ausgebremst.

Dann kam die Windkraft. Sie wuchs – und sie störte das fossile Geschäftsmodell. 2017 führte die Große Koalition Ausschreibungen ein, die den Ausbau faktisch deckelten. Wieder brach ein Aufbruch ein.

Und dann kam Fridays for Future.

2019 gingen weltweit Millionen auf die Straße. 1,4 Millionen allein in Deutschland. 10.000 hier in Heidelberg. Plötzlich war da wieder diese Energie. Diese Entschlossenheit. Diese Hoffnung.

In der Ampelkoalition wurden die Bremsen wieder gelöst. Der Ausbau von Solar und Wind zog wieder an. Das Wind-an-Land-Gesetz beschleunigt Genehmigungen und verpflichtet die Länder, Flächen bereitzustellen. Trotz Pandemie. Trotz Ukrainekrieg. Es ging wieder vorwärts.

Und wieder dachte ich: Jetzt kippt es endgültig. Jetzt ist das fossile Zeitalter Geschichte.

Aber wieder kam der Rückschlag.

Die Ampel zerbrach. Ministerin Reiche versucht, Gas zum wichtigsten Energieträger Deutschlands zu machen. Der Ausbau der Erneuerbaren soll vom schleppenden Netzausbau abhängig gemacht werden – statt endlich die Netze an die Realität der Energiewende anzupassen. Der Einbau fossiler Heizungen soll weiterhin möglich bleiben. Weltweit kehrt der Faschismus zurück, Trump stoppt den Klimaschutz in den USA und nur noch 30% der Bundesbürger halten Klimaschutz für wichtig.

Das ist das Muster unserer Zeit: Hoffnung. Fortschritt. Gegenwind. Rückschritt.

Aber das ist nicht die ganze Geschichte.

Der Same von 2019 ist aufgegangen. In Dossenheim. In Schriesheim. Bürgerentscheide pro Windkraft – direkt hier in unserer Region. Menschen übernehmen Verantwortung. Gemeinden entscheiden sich für Zukunft statt Stillstand. Die EU hat Reiches Gas-Pläne verhindert und ihre Netzpläne und die Heizungs-Pläne stoßen auf massive Kritik. Und auch in den USA stehen die Menschen auf.

Und genau darum geht es bei dieser Landtagswahl.

Sie wollen, dass wir müde werden.
Sie wollen, dass wir glauben, es bringe nichts.
Sie wollen, dass wir uns an Rückschläge gewöhnen.

Aber jedes Mal, wenn wir wieder aufstehen, verschiebt sich die Zukunft ein Stück.

Wir wissen, dass es ein Hin und Her ist.
Wir wissen, dass es Widerstände gibt.
Und wir wissen auch: Ohne uns bewegt sich nichts.

Mehr Hitzetage oder mehr Windräder.
Mehr fossile Abhängigkeit oder mehr Sonnenstrom.
Mehr Verzögerung oder mehr Tempo.

Darum geht es.

Wir wählen Menschlichkeit.
Wir wählen Klimaschutz.
Wir wählen die Zukunft.

Bericht der Rhein-Neckar-Zeitung zur Demo

Projektbeiräte für den Weißen Stein eingerichtet

Nachdem der Bürgerentscheid gegen die Errichtung der Anlagen sowohl in Schriesheim als auch in Dossenheim abgelehnt wurde, haben beide Gemeinden einen Projektbeirat eingerichtet, der aus dem Projektierer, je einem Vertreter jeder Fraktion und den beiden Verwaltungen besteht. Umweltschutzverbände, Forst, Energiegenossenschaften werden nur bei Bedarf hinzugezogen, eine Beteiligung der beiden Vereine Gegenwind Bergstraße und Energiewende Bergstraße ist nicht vorgesehen.

Bericht aus der Rhein-Neckar-Zeitung

Hier die Beschlussvorlagen:

Ein Sonderfall wird zur Drohkulisse – Beispiel Gesundheitsgefährdung

Im Gemeindeblatt berichtet der Verein „Gegenwind Bergstraße e.V.“ unter der Überschrift “Gesundheitsgefährdung durch Windkraftanlagen?” über ein Gerichtsurteil aus Frankreich, bei dem einer Klägerin und ihrem Mann Entschädigungen in vierstelliger Höhe zugesprochen wurden, weil sie dem Gericht nachweisen konnten, dass sie wegen eines nahegelegenen Windparks unter Schlafproblemen litten. Außerdem wird über eine Studie berichtet, welche Korrelationen zwischen Schlaf- und Gesundheitsparametern und der Entfernung zu Windparks untersucht.

Eine sachliche Einordnung dieser Punkte erfordert die klare Trennung zwischen juristischer Bewertung im Einzelfall und wissenschaftlicher Evidenzlage.

Gerichtsurteil ist kein wissenschaftlicher Beweis

Zunächst zum französischen Urteil: Tatsächlich hat ein Gericht in Straßburg in einem konkreten Zivilverfahren einer Klägerin und ihrem Ehemann eine Entschädigung zugesprochen. Das Gericht sah auf Grundlage der vorgelegten Gutachten und der individuellen Krankengeschichte einen Zusammenhang zwischen dem Betrieb der nahegelegenen Windenergieanlagen und den geschilderten Beschwerden als hinreichend wahrscheinlich an. Solche Entscheidungen beruhen jedoch auf den im Verfahren vorgelegten individuellen medizinischen Unterlagen und Zeugenaussagen. Gerichte arbeiten mit dem Maßstab der „überwiegenden Wahrscheinlichkeit“ oder der richterlichen Überzeugung, nicht mit naturwissenschaftlicher Kausalitätsprüfung im experimentellen Sinn. Aus einem einzelnen Urteil lässt sich daher kein allgemeiner medizinisch-wissenschaftlicher Nachweis einer generellen Gesundheitsgefährdung durch Windkraftanlagen ableiten. Ein gerichtliches Urteil ersetzt keine evidenzbasierte medizinische oder akustische Forschung.

Korrelation ist nicht Kausalität

Die im Artikel angesprochene Arbeit untersuchte in einer Querschnittsstudie Bewohner in unterschiedlicher Entfernung zu Windenergieanlagen und erfasste mittels Fragebögen selbstberichtete Schlafqualität und Gesundheitsparameter. Die Autoren fanden statistische Zusammenhänge zwischen geringerer Entfernung zu Anlagen und häufiger berichteten Schlafstörungen sowie schlechteren mentalen Gesundheitswerten.

Wichtig ist jedoch die methodische Einordnung: Es handelt sich um eine Beobachtungsstudie mit relativ kleiner Stichprobe, ohne experimentelle Kontrolle und ohne objektive physiologische Messungen wie Polysomnographie. Sie zeigt Korrelationen, aber keinen kausalen Mechanismus. Faktoren wie individuelle Lärmempfindlichkeit, Grundeinstellung zur Windenergie, Erwartungshaltung oder soziale Konflikte im Umfeld wurden nicht systematisch als eigenständige Einflussgrößen modelliert. Der sogenannte Nocebo-Effekt – also das Auftreten realer Beschwerden aufgrund negativer Erwartungen oder Befürchtungen – wurde in dieser Studie nicht experimentell geprüft oder kontrolliert. In der Fachliteratur wird dieser Effekt jedoch als möglicher Erklärungsfaktor für berichtete Symptome im Umfeld von Windenergieanlagen diskutiert.

Die Arbeit wurde in einer Fachzeitschrift publiziert und ist peer-reviewt. Sie wird jedoch in der wissenschaftlichen Diskussion kritisch bewertet, insbesondere hinsichtlich Studiendesign und Schlussfolgerungen. Sie stellt keinen wissenschaftlichen Konsens dar, sondern einen einzelnen Beitrag in einem kontrovers diskutierten Feld.

Internationale Übersichtsarbeiten und Bewertungen durch Fachbehörden kommen bislang zu dem Ergebnis, dass es keine belastbaren Belege für direkte physiologische Schäden durch Infraschall oder tieffrequenten Schall von Windenergieanlagen unterhalb der geltenden Grenzwerte gibt. Studien, die unter kontrollierten Laborbedingungen Infraschall in vergleichbarer Intensität simulieren, konnten in keine konsistenten Effekte auf Schlaf, Herz-Kreislauf-Parameter oder psychologische Gesundheit nachweisen. Gleichzeitig wird anerkannt, dass wahrgenommene Belästigung („annoyance“) und subjektive Schlafbeeinträchtigung bei einzelnen Personen auftreten können – ein Phänomen, das eine Vielzahl von Gründen haben kann und nicht allein auf physikalische Schallexposition reduziert werden darf.

Fazit

Die Bezugnahme auf das französische Urteil und die zitierte Studie durch „Gegenwind Bergstraße e.V.“ vermittelt den Eindruck eines wissenschaftlich gesicherten Nachweises gesundheitlicher Schäden durch Windkraftanlagen. Eine solche Schlussfolgerung ist aus den genannten Quellen jedoch nicht haltbar. Ein einzelnes zivilrechtliches Urteil, das unter den Bedingungen richterlicher Einzelfallabwägung zustande kam, eignet sich nicht als Beleg für eine allgemeine medizinische Gefährdungslage und die Verwendung einer umstrittenen Studie als Beleg für eine objektiv feststehende „Gesundheitsgefährdung“ ignoriert die methodischen Einschränkungen und den fehlenden Konsens.

In der Summe entsteht der Eindruck einer selektiven Quellenwahl mit zugespitzter Interpretation. Eine sachgerechte öffentliche Diskussion über Windenergie erfordert jedoch die Einordnung einzelner Befunde in den Gesamtstand der Forschung – nicht deren Zuspitzung zu allgemeinen Gefahrenbehauptungen. Wer wissenschaftliche Einzelstudien und juristische Einzelfälle als vermeintlich eindeutige Beweise präsentiert, trägt eher zur Verunsicherung als zur Aufklärung bei.

Ein Sonderfall wird zur Drohkulisse – Beispiel Schallausbreitung

Im Gemeindeblatt hat der Verein „Gegenwind Bergstraße e.V.“ unter der Überschrift „EnergiewENDE gescheitert?“ über ihre Podiumsdiskussion zur Energieversorgung berichtet. Dabei wurde unter anderem behauptet, neue wissenschaftliche Untersuchungen zeigten, dass der Schall von Windkraftanlagen in mehreren Kilometern Entfernung teilweise stärker sein könne als in der Nähe der Anlagen. Als Beleg diente die Studie “Modeling wind farm noise emission and propagation: effects of flow and layout“, insbesondere eine Abbildung (Figure 7c), die ein entsprechendes Pegelbild aus einer Simulation zeigt.

Figure 7: ΔL bei fc=1kHz für eine Schallquelle auf Nabenhöhe der Windturbine (roter Punkt) für eine einzelne Turbine in der Ebene (a) z=2m, (b) y=0m (gestrichelte rote Linie), und (c) τ=20° (gestrichelte orange line). R^ ist der radiale Abstand von der Turbine.

Der Eindruck, der dabei vermittelt wurde, ist klar: Windkraftanlagen seien unberechenbar laut, und selbst in großer Entfernung könne der Schall unerwartet ansteigen. Um zu bewerten, was an dieser Darstellung zutrifft, lohnt ein nüchterner Blick auf die physikalischen Grundlagen und auf die tatsächlichen Aussagen der Studie.

Physikalische Grundlagen

Zunächst zur grundlegenden Physik: Schall breitet sich in der Luft aus und nimmt mit zunehmender Entfernung ab. Der Grund ist einfach: Die Schallenergie verteilt sich räumlich. Im Freifeld breitet sich Schall näherungsweise kugelförmig aus. Mit wachsender Entfernung verteilt sich die gleiche Energie auf eine immer größere Fläche – der Schalldruckpegel sinkt. Zusätzlich wirkt die Luftdämpfung. Der allgemeine Grundsatz lautet daher: Je mehr Luft zwischen Quelle und Empfänger liegt, desto geringer ist der Pegel.

Allerdings kennt die Akustik seit langem Sonderfälle. Unter bestimmten Bedingungen kann Schall lokal verstärkt oder weiter getragen werden. Beispiele sind:

  • Reflexionen an Gebäuden oder Geländestrukturen, die an einzelnen Punkten zu Überlagerungen führen.
  • Stehende Wellen zwischen Fassaden.
  • Fokussierungseffekte, wie sie früher mit großen Beton-Parabolspiegeln zur Ortung von Flugzeugen genutzt wurden.
  • Meteorologische Effekte wie Rückenwind oder Temperaturinversion (kalte Luftam Boden, wärmere darüber), die den Schall nach unten brechen und damit weiter tragen können.

Verlauf der Schallstrahlen ausgehend von einer bodennahen Quelle, abhängig von der Luftschichtung. Oben: Aufwärtsbrechung mit Bildung einer Schattenzone. Unten: Abwärtsbrechung.

Solche Effekte sind nicht spezifisch für Windkraftanlagen. Sie gelten für jede Schallquelle – Autobahnen, Industrieanlagen oder Kläranlagen ebenso. In außergewöhnlichen Wetterlagen kann man deshalb Geräusche hören, die sonst kaum wahrnehmbar sind. Genau deshalb sind Grenzwerte im Immissionsschutz nicht so definiert, dass eine Anlage „unter keinen Umständen“ hörbar ist, sondern so, dass ein durchschnittlicher Mensch unter üblichen Bedingungen nicht erheblich gestört wird.

Inhalt der Studie

Was zeigt nun die zitierte Studie tatsächlich? Es handelt sich um eine numerische Simulation: Zunächst wird das Windfeld eines Windparks rechnerisch modelliert, anschließend die Schallabstrahlung der Anlagen unter diesen Bedingungen. Die in der Veranstaltung hervorgehobene Abbildung basiert auf einem sehr speziellen Szenario: eine bestimmte Windrichtung, stabile atmosphärische Schichtung und geringe Turbulenz – also ein Sonderfall. Solche stabilen Schichtungen begünstigen die Fernwirkung von Schall.

Figure 4: Strömungsfelder für ein gestaffeltes Windpark-Layout und stabile atmosphärische Bedingungen. (a) und (c) Windgeschwindigkeit in Strömungsrichtung u0, (b) und (d) Rate der Turbulenz-Zerstreuung ϵ0 für die Ebenen (a) und (b) bei z=90m (Nabenhöhe) bzw bei (c) und (d) auf der Schnittlinie y=720m. Die Rotorpositionen sind durch schwarze Linien gekennzeichnet.

Die Studie untersucht unter anderem, ob solche Effekte bei der Anordnung von Windrädern genutzt werden könnten, um bei gleicher Einhaltung der Schallgrenzwerte mehr Energie zu erzeugen. Es geht also um Optimierungsfragen in der Planung großer Windparks unter spezifischen meteorologischen Bedingungen – nicht um den Nachweis, dass Windkraftanlagen in vier Kilometern Entfernung „lauter“ seien als in der Nähe.

Hinzu kommt ein weiterer, in der Veranstaltung nicht betonter Aspekt: Im Windpark selbst ist die Windgeschwindigkeit reduziert, weil sich die Anlagen gegenseitig im sogenannten Nachlauf (Wake) beeinflussen. Geringere Windgeschwindigkeit bedeutet zunächst auch geringere Schallabstrahlung der Anlagen. Gleichzeitig kann der Schall im Nachlaufbereich gebrochen und lokal umverteilt werden. Dadurch können sich punktuell Verstärkungen ergeben. Das Standard-Ausbreitungsmodell (ISO 9613-2), das in Genehmigungsverfahren verwendet wird, bildet solche komplexen Effekte nur vereinfacht ab, berücksichtigt aber die verstärkte Schallausbreitung in Windrichtung.

Schlussfolgerung

Für den konkret geplanten Windpark am Weißen Stein ist die Übertragbarkeit äußerst gering. Dort ist die Turbulenz wegen des Waldes höher, die Anlagezahl klein, und die deutschen Vorschriften erlauben es sowieso nicht, derartige Spezialmodelle zur rechnerischen „Optimierung“ der Schallwerte heranzuziehen. Maßgeblich sind normierte Verfahren und konservative Annahmen. Einzelne meteorologische Ausnahmesituationen können zwar zu veränderter Wahrnehmung führen, gelten aber als Sonderfälle, die im Immissionsschutz nicht als Regelfall angesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund lässt sich festhalten: Die in der Veranstaltung gezeigte Abbildung illustriert ein bekanntes, spezielles Ausbreitungsphänomen unter bestimmten atmosphärischen Bedingungen. Daraus eine generelle Aussage abzuleiten, wonach Windkraftanlagen in größerer Entfernung häufig lauter seien als in der Nähe, ist fachlich nicht haltbar. Es handelt sich um eine Verkürzung und Verallgemeinerung eines Sonderfalls.

Wissenschaftliche Studien liefern differenzierte Ergebnisse unter klar definierten Randbedingungen. Werden einzelne Grafiken aus diesem Kontext herausgelöst und als Beleg für eine allgemeine Gefährdung präsentiert, entsteht ein verzerrtes Bild. Eine sachliche Diskussion über Windenergie sollte physikalische Grundlagen, rechtliche Rahmenbedingungen und die konkreten Standortbedingungen berücksichtigen – nicht isolierte Simulationsergebnisse.

Für die Standorte Lammerskopf und Weißer Stein hatten wir schon vor längerem eine Lautstärkesimulation erstellen lassen, damals noch mit einer angenommenen Maximalzahl von zehn Anlagen am Weißen Stein – tatsächlich werden es ja nur vier.

Bürgerbeteiligungen an Windparks: Irreführende Schlussfolgerungen

In einem kurzen Text übernimmt „Gegenwind Bergstraße“ zentrale Aussagen eines Beitrags von Manuel Frondel (RWI / INSM) zu Bürgerbeteiligungen an Windparks. Der Eindruck, der dabei entsteht, ist eindeutig: Windenergie sei wirtschaftlich riskant, volkswirtschaftlich ineffizient, ökologisch schädlich und klimapolitisch weitgehend wirkungslos.

Diese Schlussfolgerung hält einer sachlichen Prüfung nicht stand. Der zugrunde liegende Text arbeitet mit verkürzten Darstellungen, veralteten Annahmen, methodisch umstrittenen Studien und falschen Ableitungen aus der Forschung.

Manuel Frondel – kein neutraler Wissenschaftler

Manuel Frondel wird als Energieökonom vorgestellt, der scheinbar nüchtern Risiken analysiert. Verschwiegen wird jedoch der institutionelle Kontext: Frondel ist seit Jahren einer der prominentesten Autoren in Kampagnen der INSM gegen die Förderung erneuerbarer Energien, sein Arbeitgeber, das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) (eng verbunden mit dem Energiekonzern RWE) tritt wiederholt mit wertenden Beurteilungen der Energiewende auf, nicht nur mit wertfreier Analyse.

Angebliche Wertverluste von Immobilien

Frondel behauptet, Immobilien in der Nähe von Windkraftanlagen verlieren an Wert. Er stützt sich hierbei maßgeblich auf eine eigene Studie, die jedoch methodisch umstritten ist, nicht zuletzt weil sie nur Angebote statt tatsächliche Verkaufspreise nutzt und methodisch vereinfacht arbeitet – etwa durch ein lineares Modell, obwohl komplexere Modelle besser geeignet wären.

Demgegenüber steht eine breite internationale Literatur (USA, Dänemark, Großbritannien), deren überwiegendes Ergebnis lautet: Kein robuster, langfristiger, generalisierbarer Wertverlust, falls überhaupt Effekte auftreten, dann sind diese kurzfristig und lokal begrenzt, häufig überlagert von allgemeinen Marktbewegungen.

Frondel präsentiert damit eine Minderheitenposition als scheinbar gesicherten Befund.

„Falsche Windprognosen“ und der Mythos veralteter Indizes

Frondel und Gegenwind behaupten, zahlreiche Bürgerwindparks seien gescheitert, weil fehlerhafte Windprognosen auf Basis des BDB- bzw. Keiler-Häuser-Index verwendet worden seien.

Diese Darstellung ist zeitlich und fachlich überholt. Der BDB- bzw. Keiler-Häuser-Index wurde historisch als grobe Orientierungsgröße genutzt, er war nie die alleinige Grundlage professioneller Ertragsgutachten.

In der heutigen Planungspraxis spielen diese Indizes keine relevante Rolle mehr. Der aktuelle Stand der Technik sind Standortmessungen mit Messmasten und Laserscannern (Lidar/Sodar), mathematische Modelle der Windströmungen, Langzeitkorrekturen mit umfassenden Wetterdatensätzen sowie statistische Ertragsabschätzungen, die verschiedene Unsicherheiten ausdrücken.

Die pauschale Kritik vermischt frühe Projekte der Anfangsjahre der Windenergie
mit heutigen, hochstandardisierten Planungsverfahren.

Technische Risiken und Insolvenz: Triviales wird skandalisiert

Es wird suggeriert, Beteiligungen an Windparks seien hochriskant, da Anleger nachrangige Gläubiger seien und technische Schäden auftreten könnten.

Diese Aussage ist formal korrekt, aber inhaltlich banal: Jede unternehmerische Beteiligung ist kein Sparbuch. Windparks werden heute jedoch mit umfangreichen Risikoabsicherungen geplant, nämlich umfassende technische Versicherungen, Vollwartungsverträge, Garantien zur Verfügbarkeit der Anlagen, und umfassende finanzielle Prüfungen der Betreiberfirma.

Frondel stellt unternehmerisches Risiko so dar, als sei es ein spezifisches Defizit der Windenergie. Das ist irreführend.

Der Wasserbett-Effekt: Eine korrekte Beobachtung, falsch interpretiert

In seinem Text erwähnt Frondel den sogenannten Wasserbett-Effekt und verwendet ihn als angeblichen Beleg dafür, dass der Ausbau erneuerbarer Energien klimapolitisch wirkungslos sei, da Emissionsreduktionen durch den EU-Emissionshandel „neutralisiert“ würden.

Tatsächlich beschreibt die von ihm zitierte Studie der Universität Hamburg eine technische Wechselwirkung im europäischen Emissionshandel: Wenn weniger Emissionsrechte nachgefragt werden, sinkt der Preis, wodurch andere Marktteilnehmer unter Umständen mehr emittieren können.

Entscheidend ist jedoch: Die Studie erklärt nicht, dass erneuerbare Energien wirkungslos seien, stattdessen betont sie ausdrücklich die Rolle der Marktstabilitätsreserve (MSR), die überschüssige Emissionsrechte aus dem Markt nimmt. Für den deutschen Kohleausstieg kommt sie zu dem Schluss, dass er sehr wahrscheinlich zu realen Emissionsreduktionen geführt hat.

Der Wasserbett-Effekt ist damit kein Argument gegen erneuerbare Energien, sondern ein Hinweis auf die Notwendigkeit eines gut gestalteten Emissionshandelssystems.

Das Referenzertragsmodell: Falsche Schlussfolgerungen

Frondel behauptet, der Referenzertragsausgleich stelle eine ineffiziente Subvention dar, die „aus Steuergeldern“ finanziert werde und sich daher volkswirtschaftlich nicht lohne. Diese Darstellung ist verkürzt und in ihrer Schlussfolgerung irreführend.

Seit Juli 2022 wird die EEG-Förderung nicht mehr über eine Umlage auf den Strompreis, sondern über den Bundeshaushalt finanziert. Die heutige Haushaltsfinanzierung ist vor allem eine buchhalterische und verteilungspolitische Umstellung, keine grundsätzliche Neubewertung der Wirtschaftlichkeit erneuerbarer Energien.

Zweitens wird das Referenzertragsmodell von Frondel systematisch missverstanden oder verzerrt dargestellt. Sein Zweck ist nicht, ineffiziente Standorte künstlich rentabel zu machen, sondern standortbedingte Windunterschiede teilweise auszugleichen, um eine extreme räumliche Konzentration des Windkraftausbaus zu vermeiden, regionale Akzeptanz zu fördern, die Netzausbaukosten zu begrenzen und eine gleichmäßigere Erzeugungsstruktur zu ermöglichen.

Drittens blendet die Argumentation vollständig aus, dass auch konventionelle Energieträger seit Jahrzehnten direkt und indirekt staatlich gestützt werden: durch Steuervergünstigungen, staatlich übernommene Risiken, Importabsicherung und vor allem durch die Nicht-Berücksichtigung externer Kosten wie Klimaschäden oder Gesundheitskosten. Die volkswirtschaftlichen Schäden durch fossile Energien – Klimafolgen, Gesundheitskosten, geopolitische Abhängigkeiten – übersteigen die Kosten der EEG-Förderung um ein Vielfaches.

Die Behauptung eines grundsätzlich „schlechten Nutzen-Kosten-Verhältnisses“ des Referenzertragsmodells ist daher nur haltbar, wenn man zentrale Vergleichsgrößen bewusst ausklammert. Sie ist weniger Ergebnis einer nüchternen Kosten-Nutzen-Analyse als Ausdruck einer politisch vorgeprägten Bewertung.

Fazit

Der Text von Frondel und die verkürzte Wiedergabe durch „Gegenwind Bergstraße“ ist kein sachlicher Beitrag zur Debatte über Bürgerbeteiligungen an Windparks. Er arbeitet mit selektiver Studienwahl, veralteten Annahmen, falschen Schlussfolgerungen aus seriöser Forschung und einem durchgängig negativen Framing.

Bürgerbeteiligungen an Windparks sind keine risikofreien Anlagen – das behauptet auch niemand. Sie sind jedoch ein erprobtes Instrument zur regionalen Wertschöpfung, Akzeptanzsteigerung und klimawirksamen Stromerzeugung. Wer das Gegenteil suggeriert, ohne sauber zwischen Risiken, Systemfragen und politischer Gestaltung zu unterscheiden, führt die Debatte nicht aufklärend, sondern verzerrend.

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