In meiner Jugend in den 80ern und 90ern lief eine Serie, die wahrscheinlich noch einige von euch kennen: Star Trek – The Next Generation. Dort wurde eine Vision gezeigt: Eine Gesellschaft ohne Armut, ohne Rassismus, ohne Gier. Eine Menschheit, die ihre Probleme nicht verdrängt, sondern löst.
Als der Kalte Krieg endete und Deutschland wiedervereinigt wurde, fühlte sich diese Vision plötzlich greifbar an. Die „Winds of Change“ wehten durch Europa. Und ich dachte: Vielleicht erleben wir es noch. Vielleicht schaffen wir es, weltweit zusammenzuarbeiten und die erneuerbaren Energien groß zu machen – und damit einen Teil dieser Vision Wirklichkeit werden zu lassen.
Und ja: Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zur Jahrtausendwende legte Rot-Grün den Grundstein. Solar und Wind begannen zu wachsen. Es ging voran.
Doch von Anfang an gab es Widerstand. Unter CDU und FDP wurde die Solarbranche durch massive Kürzungen der Einspeisevergütung fast zum Stillstand gebracht – der sogenannte „Altmaier-Knick“ 2012. Tausende Arbeitsplätze verschwanden. Ein ganzer Industriezweig wurde ausgebremst.
Dann kam die Windkraft. Sie wuchs – und sie störte das fossile Geschäftsmodell. 2017 führte die Große Koalition Ausschreibungen ein, die den Ausbau faktisch deckelten. Wieder brach ein Aufbruch ein.
Und dann kam Fridays for Future.
2019 gingen weltweit Millionen auf die Straße. 1,4 Millionen allein in Deutschland. 10.000 hier in Heidelberg. Plötzlich war da wieder diese Energie. Diese Entschlossenheit. Diese Hoffnung.
In der Ampelkoalition wurden die Bremsen wieder gelöst. Der Ausbau von Solar und Wind zog wieder an. Das Wind-an-Land-Gesetz beschleunigt Genehmigungen und verpflichtet die Länder, Flächen bereitzustellen. Trotz Pandemie. Trotz Ukrainekrieg. Es ging wieder vorwärts.
Und wieder dachte ich: Jetzt kippt es endgültig. Jetzt ist das fossile Zeitalter Geschichte.
Aber wieder kam der Rückschlag.
Die Ampel zerbrach. Ministerin Reiche versucht, Gas zum wichtigsten Energieträger Deutschlands zu machen. Der Ausbau der Erneuerbaren soll vom schleppenden Netzausbau abhängig gemacht werden – statt endlich die Netze an die Realität der Energiewende anzupassen. Der Einbau fossiler Heizungen soll weiterhin möglich bleiben. Weltweit kehrt der Faschismus zurück, Trump stoppt den Klimaschutz in den USA und nur noch 30% der Bundesbürger halten Klimaschutz für wichtig.
Das ist das Muster unserer Zeit: Hoffnung. Fortschritt. Gegenwind. Rückschritt.
Aber das ist nicht die ganze Geschichte.
Der Same von 2019 ist aufgegangen. In Dossenheim. In Schriesheim. Bürgerentscheide pro Windkraft – direkt hier in unserer Region. Menschen übernehmen Verantwortung. Gemeinden entscheiden sich für Zukunft statt Stillstand. Die EU hat Reiches Gas-Pläne verhindert und ihre Netzpläne und die Heizungs-Pläne stoßen auf massive Kritik. Und auch in den USA stehen die Menschen auf.
Und genau darum geht es bei dieser Landtagswahl.
Sie wollen, dass wir müde werden. Sie wollen, dass wir glauben, es bringe nichts. Sie wollen, dass wir uns an Rückschläge gewöhnen.
Aber jedes Mal, wenn wir wieder aufstehen, verschiebt sich die Zukunft ein Stück.
Wir wissen, dass es ein Hin und Her ist. Wir wissen, dass es Widerstände gibt. Und wir wissen auch: Ohne uns bewegt sich nichts.
Mehr Hitzetage oder mehr Windräder. Mehr fossile Abhängigkeit oder mehr Sonnenstrom. Mehr Verzögerung oder mehr Tempo.
Darum geht es.
Wir wählen Menschlichkeit. Wir wählen Klimaschutz. Wir wählen die Zukunft.
Nachdem der Bürgerentscheid gegen die Errichtung der Anlagen sowohl in Schriesheim als auch in Dossenheim abgelehnt wurde, haben beide Gemeinden einen Projektbeirat eingerichtet, der aus dem Projektierer, je einem Vertreter jeder Fraktion und den beiden Verwaltungen besteht. Umweltschutzverbände, Forst, Energiegenossenschaften werden nur bei Bedarf hinzugezogen, eine Beteiligung der beiden Vereine Gegenwind Bergstraße und Energiewende Bergstraße ist nicht vorgesehen.
Im Gemeindeblatt berichtet der Verein „Gegenwind Bergstraße e.V.“ unter der Überschrift “Gesundheitsgefährdung durch Windkraftanlagen?” über ein Gerichtsurteil aus Frankreich, bei dem einer Klägerin und ihrem Mann Entschädigungen in vierstelliger Höhe zugesprochen wurden, weil sie dem Gericht nachweisen konnten, dass sie wegen eines nahegelegenen Windparks unter Schlafproblemen litten. Außerdem wird über eine Studie berichtet, welche Korrelationen zwischen Schlaf- und Gesundheitsparametern und der Entfernung zu Windparks untersucht.
Eine sachliche Einordnung dieser Punkte erfordert die klare Trennung zwischen juristischer Bewertung im Einzelfall und wissenschaftlicher Evidenzlage.
Gerichtsurteil ist kein wissenschaftlicher Beweis
Zunächst zum französischen Urteil: Tatsächlich hat ein Gericht in Straßburg in einem konkreten Zivilverfahren einer Klägerin und ihrem Ehemann eine Entschädigung zugesprochen. Das Gericht sah auf Grundlage der vorgelegten Gutachten und der individuellen Krankengeschichte einen Zusammenhang zwischen dem Betrieb der nahegelegenen Windenergieanlagen und den geschilderten Beschwerden als hinreichend wahrscheinlich an. Solche Entscheidungen beruhen jedoch auf den im Verfahren vorgelegten individuellen medizinischen Unterlagen und Zeugenaussagen. Gerichte arbeiten mit dem Maßstab der „überwiegenden Wahrscheinlichkeit“ oder der richterlichen Überzeugung, nicht mit naturwissenschaftlicher Kausalitätsprüfung im experimentellen Sinn. Aus einem einzelnen Urteil lässt sich daher kein allgemeiner medizinisch-wissenschaftlicher Nachweis einer generellen Gesundheitsgefährdung durch Windkraftanlagen ableiten. Ein gerichtliches Urteil ersetzt keine evidenzbasierte medizinische oder akustische Forschung.
Korrelation ist nicht Kausalität
Die im Artikel angesprochene Arbeit untersuchte in einer Querschnittsstudie Bewohner in unterschiedlicher Entfernung zu Windenergieanlagen und erfasste mittels Fragebögen selbstberichtete Schlafqualität und Gesundheitsparameter. Die Autoren fanden statistische Zusammenhänge zwischen geringerer Entfernung zu Anlagen und häufiger berichteten Schlafstörungen sowie schlechteren mentalen Gesundheitswerten.
Wichtig ist jedoch die methodische Einordnung: Es handelt sich um eine Beobachtungsstudie mit relativ kleiner Stichprobe, ohne experimentelle Kontrolle und ohne objektive physiologische Messungen wie Polysomnographie. Sie zeigt Korrelationen, aber keinen kausalen Mechanismus. Faktoren wie individuelle Lärmempfindlichkeit, Grundeinstellung zur Windenergie, Erwartungshaltung oder soziale Konflikte im Umfeld wurden nicht systematisch als eigenständige Einflussgrößen modelliert. Der sogenannte Nocebo-Effekt – also das Auftreten realer Beschwerden aufgrund negativer Erwartungen oder Befürchtungen – wurde in dieser Studie nicht experimentell geprüft oder kontrolliert. In der Fachliteratur wird dieser Effekt jedoch als möglicher Erklärungsfaktor für berichtete Symptome im Umfeld von Windenergieanlagen diskutiert.
Die Arbeit wurde in einer Fachzeitschrift publiziert und ist peer-reviewt. Sie wird jedoch in der wissenschaftlichen Diskussion kritisch bewertet, insbesondere hinsichtlich Studiendesign und Schlussfolgerungen. Sie stellt keinen wissenschaftlichen Konsens dar, sondern einen einzelnen Beitrag in einem kontrovers diskutierten Feld.
Internationale Übersichtsarbeiten und Bewertungen durch Fachbehörden kommen bislang zu dem Ergebnis, dass es keine belastbaren Belege für direkte physiologische Schäden durch Infraschall oder tieffrequenten Schall von Windenergieanlagen unterhalb der geltenden Grenzwerte gibt. Studien, die unter kontrollierten Laborbedingungen Infraschall in vergleichbarer Intensität simulieren, konnten in keine konsistenten Effekte auf Schlaf, Herz-Kreislauf-Parameter oder psychologische Gesundheit nachweisen. Gleichzeitig wird anerkannt, dass wahrgenommene Belästigung („annoyance“) und subjektive Schlafbeeinträchtigung bei einzelnen Personen auftreten können – ein Phänomen, das eine Vielzahl von Gründen haben kann und nicht allein auf physikalische Schallexposition reduziert werden darf.
Fazit
Die Bezugnahme auf das französische Urteil und die zitierte Studie durch „Gegenwind Bergstraße e.V.“ vermittelt den Eindruck eines wissenschaftlich gesicherten Nachweises gesundheitlicher Schäden durch Windkraftanlagen. Eine solche Schlussfolgerung ist aus den genannten Quellen jedoch nicht haltbar. Ein einzelnes zivilrechtliches Urteil, das unter den Bedingungen richterlicher Einzelfallabwägung zustande kam, eignet sich nicht als Beleg für eine allgemeine medizinische Gefährdungslage und die Verwendung einer umstrittenen Studie als Beleg für eine objektiv feststehende „Gesundheitsgefährdung“ ignoriert die methodischen Einschränkungen und den fehlenden Konsens.
In der Summe entsteht der Eindruck einer selektiven Quellenwahl mit zugespitzter Interpretation. Eine sachgerechte öffentliche Diskussion über Windenergie erfordert jedoch die Einordnung einzelner Befunde in den Gesamtstand der Forschung – nicht deren Zuspitzung zu allgemeinen Gefahrenbehauptungen. Wer wissenschaftliche Einzelstudien und juristische Einzelfälle als vermeintlich eindeutige Beweise präsentiert, trägt eher zur Verunsicherung als zur Aufklärung bei.