Auf dieser Seite haben wir zusätzliche Informationen und Quellen zu unserem Flyer zur Windkraft zusammengestellt. Viel Spaß beim Stöbern!

Inhaltsverzeichnis

Innenseite

Worum geht es eigentlich?

An der Bergstraße gibt es zwei Flächen, die sich als Windvorranggebiete eignen, eine um den Weißen Stein und eine am Lammerskopf. Die beiden Flächen befinden sich aktuell im Planungsverfahren des Regionalverbands Rhein-Neckar und er hat erste Stellungnahmen für den Weißen Stein und für den Lammerskopf abgegeben, in denen er die Flächen als unter Auflagen geeignet klassifiziert hat (insb. wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung für die braun markierten bzw. blau schraffierten Teilflächen gefordert oder alternativ ein Wegfall dieser Teilflächen).

Auf beiden Flächen sollen auf Wunsch der Gemeinden Dossenheim/Schriesheim (Weißer Stein) bzw. Heidelberg (Lammerskopf und Weißer Stein Süd) jeweils zwischen 5 und 10 Windräder errichtet werden. Dies ist bei einem entsprechenden Beschluss der Gemeinderäte (für den Weißen Stein) bzw. von Forst BW (für den Lammerskopf) auch vor Ausweisung der Windvorranggebiete möglich. Nur wenn die beiden Gebiete vom Regionalverband abgelehnt werden und gleichzeitig 1,8% der Fläche des Rhein-Neckar-Kreises für (andere) Windvorranggebiete ausgewiesen wird, dürfen dort keine Windkraftanlagen mehr errichtet werden (weitere Details zum Verfahren). Die Gemeinden Schriesheim und Dossenheim haben einen interkommunalen Energiedialog eingerichtet, um die Planungen voranzutreiben (Flyer des Forums Energiedialog mit Erläuterungen / Bericht der Besichtigung des Weißen Steins durch die Dialoggruppe).

Wird man die Anlagen sehen können?

Unter folgendem Link finden Sie eine Karte der Windvorranggebiete. Wir haben entlang der Höhenrücken 10 bzw. 11 Windenergieanlagen von jeweils 300 m Gesamthöhe platziert und die Ansicht von verschiedenen Standorten berechnen lassen. Beachten Sie, dass die genauen Standorte noch nicht feststehen, da diese insbesondere nach Umweltgesichtspunkten gewählt werden. Auch Anzahl und Höhe sind von uns als Maximalwerte gewählt worden, in der Realität werden es wahrscheinlich weniger und niedrigere Anlagen. Auf diese Weise können Sie sich aber ein Bild vom „schlimmstmöglichen“ Fall machen.

Klicken Sie auf einen grünen Marker in der Karte, um ein realisitisches Bild im Vergleich zu den Fotomontagen von Gegnern der Projekte wie „Gegenwind Schriesheim“, „ProWaldProWind“ und „NOW Ziegelhausen“ vom jeweils identischen Standort aus zu sehen. Die gelben Marker zeigen Ihnen die Ansichten der Anlagen von weiteren Standorten aus. Die Ansichten werden jeweils links oben (auf dem PC) bzw. unten (auf dem Handy) als Vorschau angezeigt, klicken Sie auf das jeweilige Vorschaubild um es als Vollbild anzuzeigen.

Falls Sie sich über den Anblick der Anlagen erschrecken, bedenken Sie folgendes: Viele Jahrzehnte lang haben wir unsere Energieversorgung in andere Gebiete und sogar in andere Länder ausgelagert und tun es noch immer; dort hat sie enorme Schäden verursacht, die Gewinne wiederum flossen und fließen in die Taschen von Großkonzernen oder Schurkenstaaten.

Diese Windräder jedoch werden unter strengen Umweltauflagen errichtet, sie werden uns nicht von anderen aufgezwungen, sondern sie werden uns allen gehören, sie werden ein Zeichen unseres gemeinsamen Erfolges und unserer gemeinsamen Verantwortung sein. Schauen Sie sich die Bilder mit diesem Gedanken noch einmal an, dann werden Sie sie nicht mit Ablehnung, sondern mit Stolz betrachten.

Was bedeutet das für unseren Wald?

Das Waldgebiet zwischen Neckar und Leutershausen ist über 4000 Hektar groß, davon soll ca. ein Achtel als Windvorranggebiet ausgewiesen werden. Pro Windrad wird ca. ein Hektar Fläche benötigt, von der die Hälfte wiederaufgeforstet wird.

Windrad 1 Greiner Eck – die Freifläche ist genauso groß wie Restaurant und Parkplatz Weißer Stein

Für angenommene 10 Windräder werden somit 10 Hektar benötigt, also 0,25 Prozent des Waldes bzw. 2 Prozent des Vorranggebiets – also keine großflächige Schädigung des Waldes. Zahlreiche Eindrücke vom Windpark Greiner Eck bestätigen dies.

Wenn man darüber hinaus die Flächen ins Verhältnis setzt mit der Anzahl Bäume, die jedes Jahr(!) im Rahmen normaler Forstarbeiten gefällt werden, so wird vollends klar, dass keine Gefahr besteht, dass der Wald wegen der Windräder eine seiner zahlreichen Funktionen wie Kühlung oder CO2-Bindung einbüßen wird.

Wichtig ist auch, sich den jährlichen Waldverlust vor Augen zu führen, der durch den Klimawandel entsteht, und auch vor dem Odenwald nicht Halt macht und einen Umbau des Waldes erfordert – was wiederum Geld kostet, welches zumindest zum Teil durch die Windräder erwirtschaftet werden kann.

Warum im Wald und nicht in der Ebene?

Die kurze Antwort ist: Es lohnt sich nicht.

Geschätzter Jahresertrag eines Windrads mit 166m Nabenhöhe auf dem Weißen Stein und in der Rheinebene um Heidelberg
Abschätzung des Jahresertrags gemäß Windatlas Baden-Württemberg. Details und Vergleiche des finanziellen Ertrags können Sie hier nachlesen.

Dies ist natürlich nicht in der gesamten Rheinebene oder anderen unbewaldeten Standorten in Baden-Württemberg so, aber speziell im Raum Heidelberg/Mannheim ist die Windsituation in der Rheinebene zu schlecht für einen profitablen Betrieb, da die vorherrschenden West-Ost-Winde in der Ebene in Süd-Nord-Richtung abgelenkt und abgeschwächt werden. Dies führt darüber hinaus zu einer Windscherung innerhalb der Rotorfläche, welche die Anlage beschädigen kann.

Windscherung in der Rheinebene: Durch die Rheinebene werden die vorherrschenden West-Ost-Winde in Bodennähe nach Norden abgelenkt. In der Höhe behalten sie ihre Richtung bei. Dadurch enstehen insbesondere entlang der Bergstraße in Nabenhöhe der Windräder Scherwinde.
Windscherung in der Rheinebene: Durch die unter-schiedlichen Wind-richtungen in verschiedenen Höhen der Rotorfläche kommt es zu weniger Ertrag, im schlimmsten Fall zu Schäden an der Anlage bis hin zum Totalschaden. Dieses Risiko wollen Betreiber nicht tragen. Wind-messungen sollen das jetzt genauer untersuchen.
Windscherung in der Rheinebene. Die Details können Sie hier nachlesen.

Geht das auf Kosten des Artenschutzes?

Grundsätzlich ist, wenn ein Gebiet ohne Auflagen als Windvorranggebiet ausgewiesen wurde, keine Umweltverträglichkeitsprüfung vor dem Bau mehr vorgesehen. Für die Ausweisung selbst ist nur eine sogenannte „strategische Umweltprüfung“ nötig, für die ihrerseits keine eigene Datenerhebung vorgeschrieben ist. Dies wird von Gegnern der Windkraft im Wald häufig kritisiert. Allerdings ist diese Kritik aus folgenden Gründen wenig relevant:

  • Sofern ein Gebiet eine Schnittmenge mit einem Natura 2000-Gebiet hat (dies ist ein Sammelbegriff für alle Arten von Schutzgebieten) oder an ein solches angrenzt, kann das Gebiet nicht ohne Auflagen ausgewiesen werden.
    • Das Gebiet Weißer Stein grenzt an ein Vogelschutzgebiet an, dementsprechend wurden im Regionalplan folgende Auflagen festgelegt: Eine Festlegung des VRG (Vorranggebiets) HD/RNK-VRG01-W in der momentanen Abgrenzung setzt eine positive, mit der zuständigen Naturschutzbehörde abgestimmte Natura 2000-Ver-träglichkeitsprüfung in Bezug auf die Erhaltungsziele des VSG (Vogelschutzgebiets) 6518-401 voraus. Sofern im Rahmen des Aufstellungsverfahrens keine vertiefende Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung vorgelegt wird, wäre zur Weiterverfolgung des VRG HD/RNK-VRG01-W eine Verkleinerung mit Einhaltung eines ausreichenden Vorsorgeabstands zu dem VSG zu prüfen. (Vollständige Stellungnahme des Regionalverbands)
    • Das Gebiet Lammerskopf überdeckt teilweise Natura 2000-Gebiete. Dementsprechend wurden folgende Auflagen formuliert: Eine Festlegung des VRG HD/RNK-VRG02-W in der momentanen Abgrenzung setzt eine positive, mit der zuständigen Naturschutzbehörde abgestimmte Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung in Bezug auf die Erhaltungsziele der betroffenen Natura 2000-Gebiete voraus. Darüber hinaus ist eine Vereinbarkeit mit den betroffenen LSG (Landschaftsschutzgebiet) Verordnungen und der Verordnung zum WSG (Wasserschutzgebiet) Siebenbrunnen-Quelle Schönau erforderlich. Sofern im Rahmen des Aufstellungsverfahrens die erforderlichen Nachweise nicht vorgelegt werden, wäre zur Weiterverfolgung des VRG HD/RNK-VRG02-W eine Verkleinerung zur Herstellung der Umweltverträglichkeit zu prüfen. (Vollständige Stellungnahme des Regionalverbands)
  • Für den Weißen Stein ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung im vorläufigen Kriterienkatalog der Gemeinden vorgesehen; auf dem Lammerskopf hat diese im Frühjahr 2024 bereits begonnen und wird vom „Projektbeirat Windkraft“ in Heidelberg begleitet, an dem neben der Gemeinde Heidelberg auch Vertreter des BUND und windkraftkritische Initiativen teilnehmen.

Eine solche Prüfung bringt oft wertvolle Erkenntnisse über Flora und Fauna im betroffenen Gebiet, die für die Förderung der vorgefundenen Arten eingesetzt werden kann. Projekte in der Vergangenheit haben gezeigt, dass dadurch die Artenvielfalt tatsächlich positiv beeinflusst wird, da nämlich nach 20 Jahren für ein Repowering der Anlagen eine erneute Prüfung vorgenommen wird und dabei mehr Arten bzw. größere Bestände als bei der ersten Erfassung gefunden wurden (Andreas Markowsky, Gründer und Geschäftsführer des Windkraft-Projektierers Ökostromgruppe Freiburg).

Dass solche Artenschutzprogramme Wirkung zeigen, können Sie z.B. auch hier nachlesen. Der Rotmilan beispielsweise, seit langer Zeit als Paradebeispiel einer Art angeführt, die von Windkraftanlagen angeblich „geschreddert“ würde, wird trotz des Ausbaus der Windkraft mittlerweile in der Liste der bedrohten Arten als ungefährdet eingestuft. Weitere Informationen zum Vogelschlag und geeigneten Maßnahmen zum Schutz windkraftsensibler Vogelarten finden Sie z.B. hier sowie zum Schutz von Fledermäusen hier.

Mit dem aktuellen „Wind an Land“-Gesetz der Bundesregierung ist eine Vor-Ort-Kompensation zwar nicht mehr zwingend vorgeschrieben (sondern es dürfen auch zweckgebundene Ausgleichszahlungen erfolgen), sie wird allerdings sowohl von Heidelberg auf dem Lammerskopf als auch Dossenheim und Schriesheim auf dem Weißen Stein angestrebt bzw. gefordert.

Wir fordern darüber hinaus, dass ein Teil der Pachteinnahmen über die vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnamen hinaus zur aktiven Verbesserung nicht nur des Waldes, sondern auch der Gebiete in der Ebene eingesetzt werden, um die Artenvielfalt von Insekten und in Folge dessen auch von Vögeln zu fördern.

Kann man sich an den Anlagen beteiligen?

Die Gemeinden Schriesheim und Dossenheim streben an, dass eine Bürgerbeteiligung möglich ist. Dies muss durch die Auswahl eines geeigneten Betreibers oder einer Betreibergemeinschaft sichergestellt werden. Beim geplanten Windpark Lammerskopf sind drei Energiegenossenschaften beteiligt, bei denen Bürger Anteile erwerben können.

Wir fordern darüber hinaus, dass es möglich ist, einen Teil der Einlagen einer Stiftung zuzuführen, welche den entsprechenden Anteil am Ertrag aus den Anlagen gemeinnützigen Projekten in Schriesheim und Dossenheim ausschüttet (Beispiel: Klimaschutz+ Stiftung). Für eine direkte Beteiligung der Gemeinden wäre die Gründung von Stadtwerken notwendig, vielleicht können sich aber die Stadtwerke Weinheim oder Heidelberg beteiligen.

Was bringt das für die Gemeinden?

Wie der ehemalige CDU-Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises bei seinem Vortrag im Zehntkeller am 20.4.2024 berichtete, konnte sein Landkreis als Ergebnis der konsequenten Umstellung auf erneuerbare Energien die regionale Wertschöpfung auf über 40 Millionen Euro jährlich erhöhen. Die einzelnen Gemeinden haben sehr davon profitiert und seitdem genügend Spielraum, um Kindergärten, Schulen, Umweltschutz und das gesamte Angebot an die Bürger hervorragend auszustatten.

Die Waldgebiete um den weißen Stein sind Gemeindeland, was den Gemeinden Pachteinnahmen von 50.000 – 150.000 Euro pro Windrad und Jahr garantiert. Darüber hinaus können die Einnahmen durch eine direkte Beteiligung von Gemeinden und Bürgern noch weiter erhöht werden.

Außenseite

Beitrag zum Klimaschutz durch weniger CO2-Emissionen

Eine Windenergieanlage hat durch die Vermeidung von Emissionen durch Kohlestrom bereits nach einer Laufzeit von ca. 3 Monaten ihren CO2-Ausstoß amortisiert. (weiterlesen)

Schutz des Waldes vor den Folgen des Klimawandels

Jährlich(!) gehen durch das Waldsterben vor allem durch Borkenkäferbefall und Dürre, beides hervorgerufen durch den Klimawandel 1500 Quadratkilometer Wald verloren (Bericht dasErste / Bericht DLR). Das ist mehr als das zwanzigfache dessen, was jemals für Windenergieanlagen im Wald benötigt wird (angenommene 2% der Waldfläche von 114.000 km2 = 2280 km2 Windvorranggebiete, davon werden ca. 3% tatsächlich für Stand- und Brachflächen benötigt, also ca. 68 km2). Konkrete Zahlen für den Weißen Stein lesen Sie hier.

Keine Gefährdung des Grundwassers

Für Windenergieanlagen gelten dieselben Beschränkungen wie für andere Bauwerke – sie sind nur in Schutzzone III erlaubt, daher auch nicht schädlicher für das Grundwasser als andere Gebäude. (weiterlesen)

Reduktion der Abhängigkeit von Energielieferungen

2023 wurden fast 68 Milliarden Euro für fossile Energie ausgegeben, deutlich mehr als die Neuverschuldung des Bundes von 45,61 Milliarden Euro. (weiterlesen)

Vergünstigte Stromtarife möglich

Sofern der Betreiber mitspielt, ist es möglich, Anwohnern eines Windparks vergünstigte Stromtarife anzubieten. Dies wird z.B. in Dardesheim in Sachsen-Anhalt praktiziert.