Im Mitteilungsblatt wird behauptet, Rotorblätter von Windkraftanlagen würden in großem Umfang Tropenholz aus dem Regenwald nutzen und damit Umweltprobleme verursachen. Diese Darstellung greift reale Aspekte auf, lässt aber wichtige Einordnungen aus.
Der Balsabaum ist eine schnell wachsende und nicht bedrohte Pflanzenart, die in Südamerika heimisch ist. Er kann bereits nach vier bis sieben Jahren geerntet werden und wird daher häufig auf Plantagen angebaut. Das unterscheidet ihn grundsätzlich von klassischen Tropenhölzern aus langsam wachsenden Urwaldbäumen.
Richtig ist: Balsaholz wird auch beim Bau von Rotorblättern verwendet, allerdings in begrenztem Umfang. Für ein Rotorblatt werden etwa 5 bis 6 m³ benötigt, der überwiegende Teil besteht aus Kunststoffen und Verbundmaterialien. Der Eindruck, Rotoren bestünden maßgeblich aus Holz, ist daher nicht zutreffend. Für ein Rotorblatt werden 10 – 30 Bäume benötigt, diese wachsen in einer Plantage auf einer Fläche von ca. 30 x 30 m.
Ein Großteil des weltweit gehandelten Balsaholzes stammt aus Ecuador, mit einem Anteil von etwa 80 bis 90 Prozent. Dabei ist wichtig: Schon vor einigen Jahren gingen drei Viertel der Exporte nach Asien (hauptsächlich China), während Europa nur ca. 12% importiert. Dass durch deutsche Steuergelder Regenwald abgeholzt würde, ist daher nicht haltbar.
Tatsächlich gab es aber insbesondere um das Jahr 2020 herum Berichte über illegale Abholzungen infolge stark gestiegener Preise. Diese Situation war jedoch vor allem eine Folge eines kurzfristigen Nachfragebooms. Die europäische Windbranche gibt an, seit Jahren auf zertifizierte Lieferketten und langfristige Partner zu setzen und solche Praktiken nicht zu unterstützen.
Aktuell hat sich die Lage zudem weiter verändert: Aufgrund der damaligen Preissteigerungen und gestiegener Anforderungen an Nachhaltigkeit setzen viele Hersteller inzwischen verstärkt auf alternative Materialien wie Kunststoffschäume, die sich zudem leichter recyceln lassen. Diese werden Balsaholz mittelfristig vollständig ersetzen.
Zum Thema Förderung: Das sogenannte Referenzertragsmodell sorgt dafür, dass Windenergie nicht nur an wenigen besonders windreichen Standorten ausgebaut wird. Auch windärmere Regionen können wirtschaftlich beteiligt werden. Das dient einer ausgewogeneren Stromerzeugung und stabileren Netzen und reduziert damit die Gesamtkosten. Weiter Informationen hierzu finden Sie z.B. hier.
Da der Lammerskopf sich mit einem Flora-Fauna-Habitat überschneidet, wurde im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans zur Windenergie ein Gutachten erstellt, welches Teile des geplanten Windvorranggebiets als für Windkraft geeignet einschätzte (die RNZ berichtete hier und hier). An diesem Gutachten gab es scharfe Kritik seitens des BUND Steinachtal, welche durch die Steinachtalgemeinden aufgegriffen wurde, die eine eigene Beurteilung des Gutachtens in Auftrag gaben . Der Gutachter Andreas Ness des Büros IUS wehrte sich dagegen in einem Gespräch mit der RNZ, viele Fragen blieben aber weiterhin offen bzw. viele der Kritikpunkte ungeklärt.
Wir haben intensiv recherchiert und mit Herrn Ness zusammengearbeitet, um diese offenen Fragen zu klären. Im Zuge dessen können wir auch viele Dokumente veröffentlichen, die bisher noch nicht frei verfügbar waren. Wir haben die Kritikpunkte im folgenden thematisch geordnet und jeweils kurz in eigenen Worten zusammengefasst.
Die Untersuchungsmethoden sind nicht ausreichend dokumentiert. Es fehlen Angaben zu eingesetzten Geräten, Erfassungszeiträumen, Standorten, Datenauswertung und Artbestimmungskriterien, was wissenschaftlichen Standards widerspricht. (Stellungnahme des BUND, Seite 2)
Im ersten Quartal 2024 (also vor Beginn der Untersuchungen) wurde der Untersuchungsumfang mit dem BUND Steinachtal abgestimmt und in einer umfangreichen Dokumentation detailliert protokolliert. Frau Spielmann und Herr Dr. Schwarz vom BUND Steinachtal waren im 2. und 3. Quartal 2024 wiederholt bei den Erfassungen vor Ort im Gelände mit dabei. Zwischenergebnisse wurden ihnen regelmäßig zur Verfügung gestellt. Die angewendeten Methoden wurden auch im Gelände ausführlich erörtert.
Nach der Kritik des BUND Steinachtal wurde vom IUS eine detaillierte Darstellung ergänzt. Die Erläuterungen zu den vom BUND geäußerten Kritikpunkten finden sich dort in den Kapiteln 5 (Methodik der Erfassungen), 10 (Akustische Erfassungen am Teltschikturm) und 17 (Literatur).
Die angewandte Methodik aus Negativ- und Positivflächenstudie entspreche nicht den FFH-Prüfungsanforderungen.
Im Gutachten werden Einzelflächenanalysen ohne Gesamtbetrachtung des Untersuchungsgebietes durchgeführt, ähnlich wie in einem Genehmigungsverfahren. Die Aussage, bei „Positivflächen mit geringem Raumwiderstand“ wären auch in einem nachfolgenden Genehmigungsverfahren keine weiteren Untersuchungen nötig, ist falsch. (Stellungnahme des BUND, Seite 4)
Eine FFH-Prüfung soll sicherstellen, dass ein geplantes Vorhaben ein europäisches Schutzgebiet – ein sogenanntes FFH-Gebiet – nicht erheblich beeinträchtigt. Grundlage dafür ist die FFH-Richtlinie der Europäischen Union. Sie verlangt, dass bereits im Vorfeld geprüft wird, ob ein Projekt überhaupt geeignet ist, solche Beeinträchtigungen auszulösen. Sie ist nicht identisch mit der speziellen artenschutzrechtliche Prüfung (saP), die erst bei einer konkreten Planung durchgeführt wird, und konkret ins Auge gefasste Standorte vertieft untersucht.
Die Logik der FFH-Vorprüfung wird häufig als Negativprüfung bezeichnet. Gemeint ist damit, dass nicht aktiv bewiesen wird, dass ein Vorhaben unproblematisch ist, sondern dass geprüft wird, ob sich negative Auswirkungen sicher ausschließen lassen. Diese Herangehensweise ist in fachlichen Leitfäden konkretisiert worden, insbesondere im Arbeitspapier der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz (LANA). Dort wird beschrieben, wie eine solche Vorprüfung methodisch abläuft und welche Maßstäbe anzulegen sind.
In der Praxis kommt es dabei jedoch zu folgendem Problem: Während sich diese Prüfung gut auf ein einzelnes Vorhaben anwenden lässt, arbeiten Raum- und Regionalplanungen oft mit sehr großen Gebieten und vielen potenziellen Standorten gleichzeitig. Es wäre kaum leistbar, für jede einzelne Fläche sofort eine vollständige FFH-Prüfung durchzuführen. Deshalb wird die rechtliche Prüflogik in ein räumliches, schrittweises Verfahren übersetzt.
Typischerweise beginnt man mit einem großen Untersuchungsraum und wendet zunächst grobe Filter an. In diesem ersten Schritt werden Flächen ausgeschlossen, bei denen schon auf den ersten Blick erhebliche Konflikte zu erwarten sind. Das betrifft zum Beispiel Bereiche innerhalb von Schutzgebieten auf Flächen mit besonders empfindlichen Lebensräumen. Solche Bereiche werden in der Planungspraxis oft als Negativflächen bezeichnet – also Flächen, die für das Vorhaben mit Sicherheit nicht geeignet sind.
Im nächsten Schritt wird der verbleibende Raum genauer betrachtet. Hier geht es um die Frage, ob mögliche Wirkungen des Vorhabens – etwa Lärm, Flächenverlust oder Störungen von Arten – relevante Schutzgüter betreffen könnten. Auch in dieser Phase werden weitere Flächen ausgeschlossen, wenn sich erhebliche Beeinträchtigungen nicht mit ausreichender Sicherheit ausschließen lassen. Die Prüfungen werden also schrittweise präziser, während sich der betrachtete Raum immer weiter verkleinert.
Am Ende dieses Prozesses bleiben nur noch wenige Flächen übrig. Diese werden in der Planungspraxis häufig als Positivflächen bezeichnet. Gemeint sind damit Flächen, bei denen nach dem aktuellen Kenntnisstand keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind oder diese zumindest plausibel ausgeschlossen werden können. Für diese Flächen lohnt sich dann eine weiterführende Untersuchung auch in einer nachfolgenden speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung. Dies wird in der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung auch an vielen Stellen immer wieder betont. Die Aussage, dass auf diesen Flächen keine weiteren Untersuchungen nötig seien, wurde an keiner Stelle getroffen.
Korrekt ist, dass die Begriffe Positiv- und Negativflächen nicht direkt aus der FFH-Richtlinie stammen. Sie sind vielmehr eine praktische Übersetzung der rechtlichen Anforderungen in ein handhabbares Planungsverfahren. Auf diese Weise verdichtet sich die rechtliche Vorgabe zu einem klar strukturierten Vorgehen: Ein großer Raum wird Schritt für Schritt gefiltert, problematische Bereiche werden ausgeschlossen, und am Ende bleiben diejenigen Flächen übrig, bei denen eine Umsetzung des Vorhabens mit hoher Wahrscheinlichkeit möglich ist und für die eine vertiefte Untersuchung sinnvoll ist. Dieses Vorgehen ist in der Regionalplanung weit verbreitet, weil es die komplexen Anforderungen des Naturschutzrechts mit den praktischen Notwendigkeiten großräumiger Planung verbindet.
Die etablierte Fachkonvention nach Lambrecht & Trautner (2007) zur Bewertung von Flächenverlusten werde nicht angewendet.
Die Obergrenze für den tolerablen Flächenverlust wird nicht berücksichtigt: Lambrecht und Trautner (2007) geben als Obergrenze für den tolerablen Flächenverlust für die Mopsfledermaus 1600 qm (0,16 ha) an. Die vom IUS-Gutachten veranschlagten 12 ha Rodungsfläche übersteigen diesen Grenzwert um das 75-fache. (Stellungnahme des BUND, Seite 11)
Die Fachkonvention von Lambrecht & Trautner definiert für die Mopsfledermaus eine Flächenschwelle von 1.600 m², also 0,16 Hektar. Da das Vorhaben (zum Zeitpunkt des Gutachtens) rund 12 Hektar betrifft, scheint die Schlussfolgerung nahezuliegen, dass dieser Wert um ein Vielfaches überschritten wird und damit automatisch eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt.
Diese Argumentation greift jedoch zu kurz und beruht auf einem grundlegenden Missverständnis der Fachkonvention von Lambrecht & Trautner (2007). Diese verlangt eine mehrdimensionale Bewertung anhand mehrerer Kriterien:
Funktionale Bedeutung der Fläche Welche Rolle spielt die Fläche tatsächlich für die betroffene Art? Nicht jede Fläche innerhalb eines potenziellen Lebensraums hat die gleiche Bedeutung für eine Art. Für eine belastbare Bewertung muss daher zunächst geklärt werden, ob die konkret betroffene Fläche überhaupt eine relevante Funktion erfüllt – etwa als Jagdgebiet, als Verbindungskorridor oder im Umfeld von Quartieren.
Absolute Größe des Flächenverlusts Die zitierte Schwelle (z. B. 1.600 m²) dient lediglich als Hinweis darauf, unterhalb derer ein Eingriff typischerweise unproblematisch ist – nicht als Obergrenze, oberhalb derer ein Eingriff automatisch verboten ist.
Prozentualer Anteil am Gesamtlebensraum Entscheidend ist auch, wie groß der Verlust im Verhältnis zum gesamten verfügbaren Lebensraum ist.
Lage und räumlicher Zusammenhang Eine Fläche am Rand eines Gebiets kann weniger kritisch sein als eine zentral gelegene Fläche oder eine, die wichtige Verbindungen unterbricht.
Kumulation und Vorbelastung Bestehende Belastungen und weitere Eingriffe müssen in die Gesamtbewertung einbezogen werden.
Zuvor muss aber plausibel sein, dass die von dem Vorhaben in Anspruch genommene Flächen vollständig oder in Teilen eine funktionale Bedeutung für das Schutzziel des FFH-Gebietes haben – oder umgekehrt formuliert, dass durch die in Anspruch genommenen Flächen eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzziels erfolgt. Lambrecht und Trautner formulieren das so: “Wenn nun ein Projekt oder Plan innerhalb eines Natura 2000-Gebiets jene Bestandteile durch direkten und dauerhaften Flächenentzug beeinträchtigt, die als maßgebliche Bestandteile dieses Gebiets nach den konkreten Erhaltungszielen zu schützen sind, so ist in der Regel davon auszugehen, dass es sich dabei um erhebliche Beeinträchtigungen handelt.” Die Erhaltungsziele wiederum sind im Managementplan des FFH-Gebietes beschrieben. Dies sind am Lammerskopf hauptsächlich
spezifische schützenswerte Arten, nämlich insbesondere die Bechsteinfledermaus und die Mopsfledermaus sowie andere Arten, die in der FFH-Richtlinie Anhang II festgelegt sind.
Die genannten FFH-Lebensraumtypen wurden aber durch die Vorprüfung direkt als Negativflächen klassifiziert, d.h. für das Vorhaben ausgeschlossen; die schützenswerten Arten wurden aufwendig untersucht und überall, wo festgestellt werden konnte, dass sie betroffen sein könnten, wurden die entsprechenden Flächen ebenfalls ausgeschlossen. Für die übrigen Flächen konnte nach aktuellem Untersuchungsstand somit keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzziels nachgewiesen werden.
Ein spezieller Fall ist hierbei der Überflug. Lambrecht & Trautner definieren: “Eine besondere Situation ergibt sich darüber hinaus für Flächen, die im Aktionsraum durchwandert oder überflogen werden, ansonsten aber keine Funktionen für die betreffende Art ausüben. Ein Projekt kann hier durch Flächeninanspruchnahme alleine keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen, sofern es nicht mit zusätzlichen Wirkfaktoren verbunden ist (regelmäßig z. B. Barriereeffekte, Erhöhung der Mortalität).” Somit muss unterschieden werden zwischen tieffliegenden Arten wie der Mopsfledermaus und der Bechsteinfledermaus, die weit unterhalb der Rotoren aktiv sind und keine Beeinträchtigung durch ein evt. Vorbeifliegen am Mast erleiden, und hochfliegenden Arten wie Abendsegler und Rauhautfledermäuse.
Die Kriterien von Lambrecht & Trautner sind daher überhaupt nicht mehr relevant, da sie nur für die schützenswerten Lebensraumtypen und für die Habitatsflächen der schützenswerten Arten gelten.
Aber selbst wenn dies der Fall wäre, so sind die dort genannten Flächenschwellen keine Grenzwerte im Sinne eines starren „Erlaubt-oder-Verboten“-Schemas. Sie definieren vielmehr sogenannte Bagatellschwellen. Das bedeutet: Liegt ein Eingriff unterhalb dieser Größenordnung, kann in der Regel ohne weitere Prüfung davon ausgegangen werden, dass keine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt. Wird dieser Wert überschritten, folgt daraus jedoch nicht automatisch die Unzulässigkeit des Vorhabens. Vielmehr sind dann eine weitergehende fachliche Prüfung und ggf. Ausgleichs- bzw. Minderungsmaßnahmen erforderlich: “Bei der Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen sind Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung (Maßnahmen zur Schadensbegrenzung) einzubeziehen“
Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass eine rein „mathematische“ Gegenüberstellung von Flächengrößen fachlich nicht ausreicht. Es ist nicht zulässig, pauschal eine Fläche zu definieren, innerhalb derer Nachweise einer Art vorliegen, und daraus ohne weitere Differenzierung auf die Bedeutung aller Teilflächen zu schließen. Die Bedeutung der Flächen muss konkret nachgewiesen werden.
Diese Sichtweise wird auch durch die Rechtsprechung bestätigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt [insb. Nummern 39 – 49], dass die Werte von Lambrecht & Trautner als Orientierungshilfen zu verstehen sind und nicht schematisch angewendet werden dürfen. Maßgeblich ist stets die konkrete ökologische Situation im Einzelfall. Auch das Fachinformationssystem des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) schließt sich in seinen Informationen zur FFH-Verträglichkeitsprüfung dieser Sichtweise an.
Im Ergebnis bedeutet das: Große Flächenverluste können ein ernstes Indiz für eine mögliche Beeinträchtigung sein, sie sind aber kein automatischer Beleg dafür. Entscheidend ist, ob durch den Eingriff tatsächlich Funktionen betroffen sind, die für den Erhalt der Art oder des Schutzgebiets wesentlich sind. Ohne diesen Nachweis bleibt die Argumentation unvollständig. Die pauschale Gegenüberstellung von 0,16 Hektar und 12 Hektar führt daher in die Irre. Sie ersetzt keine fachliche Bewertung, sondern verkürzt sie unzulässig.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass der Regionalverband in seiner Synopse, gestützt auf die Obere Naturschutzbehörde bestätigt, dass die Schutzziele für Fledermäuse und Wanderfalken nicht beeinträchtigt werden: “die Darlegungen für die Fledermausarten und den Wanderfalken nachvollziehbar sind” (Stellungnahme-ID: 2177 und folgende).
Mangelnde Neutralität des Gutachtens
Das Gutachten erweckt den Eindruck, nicht neutral zu sein, sondern eine Nulllösung von vornherein ausschließen zu wollen. (Stellungnahme des BUND, Seite 2)
Bei der Planung von Windenergieanlagen greifen mehrere Umweltprüfungen ineinander, die auf unterschiedlichen Ebenen stattfinden und unterschiedliche Aufgaben haben.Diese sind im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) festgelegt. Am Anfang steht die übergeordnete Planung, etwa im Regionalplan, in dem Windvorranggebiete festgelegt werden. Hier kommt die Strategische Umweltprüfung (SUP) zum Einsatz. Sie vergleicht verschiedene Flächenoptionen miteinander und bewertet ihre Umweltauswirkungen. In diesem Zusammenhang werden auch Alternativen betrachtet – einschließlich der sogenannten Nulllösung, also der Frage, was passiert, wenn kein Gebiet ausgewiesen wird.
Parallel dazu werden für einzelne Flächen häufig FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen (FFH-VU) durchgeführt. Diese sind im Bundesnaturschutzgesetz definiert und prüfen nicht Alternativen, sondern beantworten eine engere Frage: Kann für eine bestimmte Fläche ausgeschlossen werden, dass ein Vorhaben ein FFH-Gebiet erheblich beeinträchtigt? Die FFH-VU ist damit eine Art naturschutzfachlicher „Filter“, der problematische Flächen frühzeitig identifiziert oder ausschließen kann.
Erst auf der Ebene eines konkreten Projekts – also wenn ein Windpark tatsächlich geplant wird – folgen weitere Prüfungen. Dazu gehört im FFH-Gebiet die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt insgesamt untersucht, sowie bei Bedarf die FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) für betroffene Schutzgebiete und die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) für geschützte Arten. Während die UVP eine breite Abwägung der Umweltauswirkungen ermöglicht, setzen FFH-Prüfung und Artenschutzrecht klare rechtliche Grenzen.
Exkurs zu den Bezeichnungen
Rechtlich haben FFH-VU und FFH-VP denselben Status und werden daher oft gleich bezeichnet (als Verträglichkeitsprüfung), was oft zu Verwirrung führt. Sie unterscheiden sich aber trotzdem in ihrer Prüftiefe, da auf Ebene der Regionalplanung größere Flächenkulissen betrachtet werden, auf der Projekt- bzw. Genehmigungsebene dagegen konkrete Standorte.
Die Verträglichkeitsuntersuchung zum Lammerskopf wird als „Natura-2000“-Verträglichkeitsuntersuchung bezeichnet, nicht als FFH-Verträglichkeitsuntersuchung. Dies liegt daran, dass „Natura-2000“ ein Oberbegriff für verschiedene Arten von Schutzgebieten ist. Am Lammerskopf ist neben dem FFH-Gebiet auch ein angrenzendes Vogelschutzgebiet betroffen, weswegen im Titel der Untersuchung der Oberbegriff gewählt wurde.
Vor diesem Hintergrund wird verständlich, warum die Forderung, eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung müsse auch eine Nulllösung betrachten, ins Leere läuft. Diese Erwartung stammt aus der Logik der Umweltprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG), in der Alternativen verglichen werden (oben links in der Grafik). Die FFH-VU (oben rechts) folgt jedoch einer anderen Systematik: Sie bewertet keine Optionen, sondern prüft ein konkretes Vorhaben oder eine konkrete Fläche darauf, ob erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. Eine Alternativenprüfung – und damit auch die Nulllösung – ist hier nicht vorgesehen. Die Kritik, ein Gutachten sei „nicht neutral“, weil es keine Nulllösung untersucht, beruht daher auf einer Verwechslung zweier unterschiedlicher Verfahren.
Fehlende/unvollständige Untersuchungen
Raumnutzungsanalyse nicht durchgeführt
Analysen zur Nutzung von Jagdgebieten und zur Raumnutzung von Fledermausarten fehlen bzw. wurden nicht dokumentiert. (Stellungnahme des BUND, Seite 2)
Diese Kritik ist nicht begründet: Genau diese Fragestellung war ein Schwerpunkt der Untersuchungen. Die Datengrundlage besteht nicht aus wenigen Stichproben, sondern aus einer systematischen akustischen Erfassung über viele Nächte hinweg. Dabei wurden Fledermausrufe mit Detektoren aufgezeichnet und ausgewertet – ein in der Fachpraxis etabliertes Verfahren, um Nutzungsschwerpunkte zu identifizieren. In den ergänzenden Antworten wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass hierfür tausende Nachtgrafiken erstellt wurden, differenziert nach fünf Teilgebieten (A–E). Diese Diagramme zeigen, wann und wo Fledermäuse aktiv sind – also genau die Grundlage, um Jagdgebiete und Bewegungsmuster zu erkennen.
Die Ergebnisse wurden anschließend räumlich aufbereitet. Das heißt: Die Aktivitätsdaten sind nicht isoliert geblieben, sondern in Karten überführt worden, die sichtbar machen, wo sich Nutzungsschwerpunkte befinden und wo eher geringe Aktivität vorliegt. Diese Auswertung fließt direkt in die Abgrenzung von Flächen mit unterschiedlicher Bedeutung ein.
Wichtig ist dabei die methodische Logik: Eine „Raumnutzungsanalyse“ im Sinne eines einzelnen, abgeschlossenen Kapitels muss nicht zwingend als solches bezeichnet sein. Entscheidend ist, ob die Funktion von Flächen – also ihre Nutzung als Jagdgebiet oder Transitbereich – tatsächlich untersucht und bewertet wurde. Genau das geschieht hier über die akustischen Aktivitätsdaten.
Die Aussage, entsprechende Analysen würden fehlen, lässt sich vor diesem Hintergrund nicht halten. Tatsächlich beruhen die Bewertungen der Flächen gerade auf diesen Untersuchungen. Die Kritik übersieht damit, dass die Raumnutzung nicht in einer isolierten Darstellung, sondern integriert in Karten, Diagrammen und Flächenbewertungen vorliegt.
Eine Raumnutzungstelemetrie (idealerweise mit Habitatmodellierung) wäre für eine FFH-Prüfung erforderlich. (Stellungnahme des BUND, Seite 12)
Eine Telemetrie-Untersuchung bedeutet, dass man Fledermäuse mit Sendern ausstattet, um ihren Aufenhaltsort exakt nachzuverfolgen. Das ist ein sehr aufwändiges Verfahren, das in bestimmten Fällen tatsächlich eingesetzt wird. Im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung wurde sie tagsüber als sogenannte Kurzzeit-Telemetrie eingesetzt, um die Wochenstuben zu finden. Raumnutzungstelemetrie erfolgt dagegen zur Analyse der Nahrungsräume in der Nacht.
Letzteres ist allerdings nicht der formal vorgeschriebene Standard für jede Art. Maßgeblich sind hier die Vorgaben der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Diese differenzieren danach, wie Arten ihren Lebensraum nutzen. Arten, die sehr kleinräumig um ihre Quartiere jagen, lassen sich mit Telemetrie sinnvoll untersuchen, weil ihre Bewegungen stark an einzelne Strukturen gebunden sind. Zudem sind sie aufgrund ihres kleinräumigen Aktivitätsradius besonders sensibel gegenüber Lebensraumverlust. Die Mopsfledermaus gehört aber gerade nicht zu diesen Arten. Sie nutzt größere Räume und ist gut akustisch zu erkennen. Genau deshalb sieht die fachliche Praxis hier keine verpflichtende Raumnutzungstelemetrie vor (Kurzzeittelemetrie dagegen schon). Die im Gutachten eingesetzte Methode – also die großflächige akustische Erfassung durch Horchboxen mit anschließender Auswertung – entspricht damit den landesweit üblichen Standards und ist nicht als methodisches Defizit zu werten.
Fehlende Ergebnisdokumentation
Fangprotokolle, Transektbegehungsergebnisse, Ausflugzählungen, Quartierbaumsuche und Telemetriedaten werden nicht oder nur unzureichend dargestellt. (Stellungnahme des BUND, Seite 3-4)
In der eigentlichen FFH-Verträglichkeitsuntersuchung werden die Ergebnisse bewusst komprimiert dargestellt, also als Zusammenfassung der wesentlichen Befunde. Das ist in solchen Gutachten üblich, weil sie primär eine Bewertung liefern sollen und nicht jede einzelne Rohdatentabelle enthalten müssen.
Die detaillierten Nachweise wurden nachgeliefert und vertieft aufbereitet. In den ergänzenden Unterlagen zur Verträglichkeitsprüfung werden die Untersuchungen deutlich ausführlicher dokumentiert, sodass die Datengrundlage nachvollzogen werden kann.
Zuwegungen nicht berücksichtigt
Die Auswirkungen der Rodungen für Zuwegungen zu den Windenergieanlagen wurden komplett ausgeklammert, obwohl diese einen erheblichen Teil der Flächeninanspruchnahme ausmachen. (Stellungnahme des BUND, Seite 2)
Auf der Ebene der Regionalplanung, für die die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung vorgesehen war (siehe oben die Frage zur Neutralität), spielt die Frage der Zuwegung normalerweise keine Rolle; dies hat auch der Regionalverband in seinem Umweltbericht zum Regionalplan Windenergie festgelegt (Seite 59). Aus diesem Grund wurde der Zuwegung bei der Verträglichkeitsuntersuchung keine besondere Aufmerksamkeit geschenkt.
Trotzdem wurde im 4. Quartal 2024 eine aus heutiger Sicht übergroße Fläche grob für die Zuwegung abgeschätzt, nämlich drei Varianten mit einer Flächeninanspruchnahme des schützenswerten Lebensraumtyps „Hainsimsen-Buchenwald” zwischen 0,3 und 0,6 Hektar. Zulässig nach Lambrecht & Trautner sind jedoch nach Kriterium 3 nur 0,25 Hektar, nämlich 1 % dieses Lebensraumtyps. Aufgrund dieser Überschreitung von 0,05 Hektar = 500 m2 hat der Regionalverband das Windvorranggebiet abgelehnt, dies wird in der Synopse (d.h. der Zusammenfassung aller Einwendungen) explizit als Begründung genannt: “Konkret betrifft dies die mit der notwendigen Zuwegung verbundene als erheblich anzunehmende Beeinträchtigung des Lebensraumtyps (LRT) 9110 „Hainsimsen-Buchenwald“ innerhalb des FFH-Gebiets. Für alle drei Varianten der Zuwegung wird der tolerable Flächenverlust für den LRT 9110 überschritten.“
Zwischenzeitlich wurde bereits damit begonnen, die Zuwegungen genauer zu kartieren, außerdem werden aktuell Ausgleichsmaßnahmen geplant (unter anderem die Entwicklung von zusätzlichem Hainsimsen-Buchenwald auf geeigneten Flächen auf dem Lammerskopf), die den Flächenverlust um ein Mehrfaches kompensieren können. Diese Planungen (die normalerweise erst beim Genehmigungsverfahren eine Rolle spielen) sind allerdings noch in einem frühen Stadium.
Zuggeschehen nicht erfasst
Auswirkungen auf saisonal ziehende Fledermaus- und Vogelarten wurden nicht untersucht, obwohl dies im Beirat zugesagt wurde. (Stellungnahme des BUND, Seite 15)
Saisonale Wanderbewegungen von Fledermäusen und Vögeln sind gerade bei Windenergieprojekten relevant, weil bestimmte Arten während des Herbstzugs in größerer Zahl auftreten und dann ein erhöhtes Kollisionsrisiko bestehen kann.
Zunächst ist wichtig zu verstehen, was hier überhaupt untersucht wird: Anders als bei standorttreuen Tieren geht es beim Zuggeschehen nicht um dauerhafte Lebensräume, sondern um zeitlich begrenzte Bewegungen, vor allem im Spätsommer und Herbst. Für Fledermäuse beginnt diese Phase typischerweise ab Mitte August und reicht bis in den Oktober hinein. Genau diesen Zeitraum deckten die eingesetzten Messsysteme ab – die sogenannten „Waldboxen“ waren bis Ende Oktober aktiv und haben damit die relevante Zugzeit vollständig erfasst.
Darüber hinaus wurde das Untersuchungsprogramm sogar erweitert. Auf Forderung des BUND Steinachtal hin wurde eine zusätzliche Messstation auf dem Teltschikturm eingerichtet. Diese Position liegt deutlich über dem Kronendach des Waldes und ist deshalb besonders geeignet, um durchziehende Fledermäuse zu erfassen, die sich nicht nur im Waldinneren bewegen. Die dort gewonnenen Daten wurden in den ergänzenden Unterlagen ausführlich ausgewertet.
In den Rufaufzeichnungen zeigt sich allerdings keine auffällige Zunahme während der Zugzeit. Untersucht wurden dabei insbesondere zwei Gruppen – die Abendsegler und Rauhautfledermäuse – die als besonders kollisionsgefährdet gelten. Gerade bei diesen wäre ein deutlicher Anstieg während des Herbstzugs zu erwarten gewesen, wenn der Standort ein ausgeprägter Zugkorridor wäre.
Hinzu kommt: Auch wenn solche Daten Hinweise liefern können, reichen sie allein nicht aus, um das tatsächliche Kollisionsrisiko belastbar zu bewerten. Dafür sind in der Praxis andere Messansätze erforderlich, insbesondere Aufnahmen in Höhe der Rotoren, also auf Gondelhöhe der Anlagen. Erst solche Daten ermöglichen es, konkrete Schutzmaßnahmen abzuleiten.
Aus diesem Grund wird das Risiko für ziehende Fledermäuse im Genehmigungsverfahren typischerweise nicht allein über Vorabkartierungen gelöst, sondern über sogenannte Abschaltalgorithmen. Das sind Betriebsregeln, bei denen Windenergieanlagen unter bestimmten Bedingungen (z. B. bei niedrigen Windgeschwindigkeiten und hoher Fledermausaktivität) automatisch abgeschaltet werden. Diese Vorgehensweise ist inzwischen gesetzlich anerkannt.
Vor diesem Hintergrund relativiert sich der Vorwurf deutlich. Das Zuggeschehen wurde nicht ignoriert, sondern im relevanten Zeitraum erfasst und sogar durch zusätzliche Messungen ergänzt. Dass daraus kein eindeutiges erhöhtes Risiko abgeleitet wird, liegt weniger an fehlenden Daten als an der methodischen Grenze dieser Untersuchungen – und daran, dass die eigentliche Risikobewertung und -minimierung auf einer späteren Planungsebene erfolgt.
Fehlerhafte Habitatbewertung
Wissenschaftlich nicht haltbare Kriterien für Quartierwälder
Die Festlegung einer zwingenden 15°-Hangneigung als Kriterium für Mopsfledermaus-Quartierwälder entbehrt wissenschaftlicher Grundlage. Die Art kommt auch in ebenen Landschaften vor. (Stellungnahme des BUND, Seite 5)
Quartierwälder sind jene Waldbereiche, in denen sich Wochenstuben befinden, also Fortpflanzungsquartiere der Art. Diese wurden im Untersuchungsgebietkonkret gesucht und kartiert und dabei zeigte sich ein zunächst überraschendes klares Muster: Diese Quartiere lagen überwiegend in Waldbereichen mit einer Hangneigung von mehr als 15 Grad. Bei weiteren Recherchen stellte sich heraus, dass auch durch Dietz et al. (2012) im angrenzenden FFH-Gebiet 6519-304 „Odenwald bei Hirschhorn“ Wochenstuben der Mopsfledermaus ebenfalls ausschließlich in steileren Waldbereichen nachgewiesen wurden.
Im Bereich des Lammerskopfs werden steilere Hanglagen offenbar bevorzugt genutzt, weil sie bestimmte günstige Bedingungen bieten. Insbesondere werden diese Bereiche wegen der schwierigen Zugänglichkeit seltener durchforstet, sodass dort ältere und schwächere Bäume stehen, welche die für Fledermausquartiere notwendigen Rindentaschen aufweisen, wogegen auf flachen Gebieten eher junge Bäume mit intakter Rinde vorkommen. Die Hangneigung wird also nicht als Voraussetzung verwendet, sondern als Indikator für genau jene Bereiche, in denen im konkreten Untersuchungsraum Quartiere tatsächlich vorkommen.
Dass die Art grundsätzlich auch in flachen Landschaften vorkommt – etwa im rheinlandpfälzischen Bienwald bei Karlsruhe – wird dabei gar nicht bestritten. Der entscheidende Punkt ist vielmehr, dass Habitatnutzung immer vom lokalen Kontext abhängt. Faktoren wie Waldstruktur, Bewirtschaftung oder Mikroklima können dazu führen, dass eine Art in einem Gebiet andere Schwerpunkte setzt als in einem anderen.
Aus diesem Grund muss das 15°-Kriterium auch nicht “zwingend” erfüllt sein, sondern genau umgekehrt: Wo es erfüllt ist, wird die Fläche (plus einem 200m Puffer) als Negativfläche klassifiziert. Flache Flächen müssen dagegen noch genauer untersucht werden.
Falsche Einschätzung der Baumartwahl
Die angenommene deutliche Präferenz der Mopsfledermaus für Eichen (≥10 % Eichenanteil) ist wissenschaftlich nicht haltbar. Die Art nutzt auch labile Nadelbaumbestände für Wochenstuben. (Stellungnahme des BUND, Seite 4)
Auch hier liegt der zentrale Unterschied zwischen einer allgemeinen Aussage über die Art und einer konkreten Beobachtung im Untersuchungsgebiet.
Die Auswertung der tatsächlichen Quartierfunde zeigt nämlich ein sehr klares Bild: Zwanzig der nachgewiesenen Wochenstuben befanden sich in Rindentaschen alter Traubeneichen, nur fünf in abgestorbenen Fichten, zwei in Buchen und eine in einer abgestorbenen Kiefer, siehe Seite 16, Abbildung 2 der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung. Insgesamt ergibt sich daraus eine deutliche Häufung der Quartiere in Eichen. Auch die Wochenstubennachweise von Dietz befanden sich ausschließlich in Eichen.
Besonders aussagekräftig wird dieses Ergebnis, wenn man es ins Verhältnis zum vorhandenen Baumbestand setzt. Eichen machen im untersuchten Gebiet mit weniger als 10 % nur einen relativ kleinen Anteil aus, dennoch entfällt ein Großteil der Quartiernachweise auf genau diese Baumart. Das spricht für eine klare Präferenz unter den lokalen Bedingungen, nicht nur für eine zufällige Nutzung.
Es wird auch gar nicht bestritten, dass die Mopsfledermaus grundsätzlich auch andere Baumarten nutzen kann. Aus den sehr alten Nadelwäldern z.B. im Schwarzwald sind Quartiere in Nadelbäumen bekannt – dort gibt es allerdings auch gar keine Eichen. Das ist der entscheidende Punkt: Die Art ist flexibel, aber sie wählt aus dem vorhandenen Angebot. Wenn bestimmte Strukturen – wie alte Eichen mit geeigneter Rinde – vorhanden sind, werden sie offenbar bevorzugt genutzt.
Vor diesem Hintergrund ist die Kritik missverständlich. Sie stellt die grundsätzliche Nutzungsbreite der Art in den Vordergrund, während das Gutachten eine standortspezifische Präferenz beschreibt. Die Schlussfolgerung lautet daher nicht „die Art braucht zwingend Eichen“, sondern vielmehr: Im untersuchten Gebiet spielen Eichen eine überproportional wichtige Rolle für Quartiere. Genau diese Information ist für die Bewertung von Eingriffen entscheidend.
Fehlerhafte Einzelbewertungen
Bei konkreten Flächen wurden Buchenanteile falsch angegeben (z.B. Teilgebiet E10a: 20% statt 40 %) und Dauerwaldflächen nicht entsprechend bewertet. (Stellungnahme des BUND, Seite 8)
Hier entstand tatsächlich ein Fehler in der Verträglichkeitsuntersuchung. Er hat allerdings keine Auswirkungen auf die Gesamtbewertung, da das Gebiet E10a ganz im Nordosten weit entfernt vom FFH-Gebiet liegt und nicht auf der Heidelberger Gemarkung (nur noch dort werden nach der Ablehnung des Vorranggebietes Windkraftanlagen geplant).
Kategorie-A-Flächen nicht berücksichtigt
Eine angrenzende Kategorie-A-Fläche mit „ganz erheblichen Beeinträchtigungen von Artenschutzbelangen” wurde nicht in die Bewertung einbezogen. (Stellungnahme des BUND, Seite 2)
Auf die Kategorie-A-Flächen wurde in einer gesonderten Stellungnahme eingegangen. Ganz im Norden kommt zusätzlich zu den in der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung untersuchten Arten noch der Wespenbussard vor, wodurch dessen angenommenes Habitatgebiet zur Kategorie-A-Fläche wird. Sie befindet sich ebenfalls im Gebiet E10a auf Schönauer Gemarkung und somit außerhalb des aktuellen Planungsraums auf Heidelberger Gemarkung.
Populationsbiologische Defizite
Keine Populationsgrößenschätzung
Die Populationsgrößen und der Aktionsraum der FFH-Zielarten, insbesondere der Mopsfledermaus, wurden nicht eingeschätzt, obwohl dies für eine FFH-Verträglichkeitsprüfung unerlässlich ist. (Stellungnahme des BUND, Seite 2)
Die Bestimmung einer exakten Populationsgröße bei Fledermäusen ist in der Praxis äußerst schwierig. Sie erfordert in der Regel aufwendige Langzeitstudien, etwa über mehrere Jahre hinweg, mit Fang-Wiederfang-Methoden oder Telemetrie. Innerhalb eines einzelnen Untersuchungsjahres ist das in aller Regel nicht belastbar möglich. Solche Studien hätten den Rahmen der möglichen Untersuchungen gesprengt.
Entscheidend ist jedoch, dass für die FFH-Verträglichkeitsprüfung eine exakte Populationszahl gar nicht zwingend erforderlich ist. Maßgeblich ist vielmehr, ob die ökologischen Funktionen, die für den Erhalt der Art entscheidend sind, beeinträchtigt werden. Im Mittelpunkt stehen hierfür zwei Fragen:
Werden Wochenstubenquartiere zerstört oder beeinträchtigt?
Werden Nahrungshabitate in einer Weise verändert, die ihre Funktion wesentlich einschränkt?
Diese funktionale Betrachtung zieht sich durch das gesamte Gutachten. So werden beispielsweise Quartierbereiche konsequent als Negativflächen behandelt und ausgeschlossen, während Jagdgebiete auf Grundlage umfangreicher Aktivitätsdaten bewertet werden. Die zahlreichen akustischen Erfassungen und ihre Auswertung in Karten und Nachtdiagrammen dienen genau dazu, Nutzungsschwerpunkte zu identifizieren und deren Bedeutung einzuordnen.
Der entscheidende Punkt ist also: Die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung arbeitet nicht primär populationsstatistisch, sondern funktionsbezogen. Sie fragt nicht: „Wie viele Tiere gibt es genau?“, sondern: „Werden die für die Population notwendigen Strukturen beeinträchtigt?“ Wenn diese Strukturen erhalten bleiben, gilt auch die Population als gesichert.
Vor diesem Hintergrund wird verständlich, warum das Fehlen einer konkreten Populationszahl kein methodischer Mangel ist. Die gewählte Vorgehensweise entspricht vielmehr der fachlichen Praxis.
Falsche Lebensstättenabgrenzung
Der Aktionsraum (Minimum Convex Polygon) wurde mit ca. 1125 ha ermittelt, aber als Lebensstätte werden 4074 ha (gesamtes FFH-Gebiet) angesetzt, was methodisch nicht korrekt ist. (Stellungnahme des BUND, Seite 10-11)
Das Minimum Convex Polygon (MCP) ist eine in der Wildtierforschung etablierte Methode, um den Aktionsraum einer Tierpopulation zu bestimmen. Man stelle sich vor, man steckt Nadeln an alle Punkte einer Karte, an denen ein Tier beobachtet wurde – Quartiere, Jagdgebiete, Flugrouten. Dann spannt man ein Gummiband um alle äußeren Nadeln herum. Die entstehende Fläche ist das MCP – die kleinste konvexe Fläche, die alle Beobachtungspunkte einschließt. Diese Methode gilt als Standardverfahren, um zu ermitteln, welches Gebiet eine Population tatsächlich nutzt.
Warum ist das wichtig? Die (zum Zeitpunkt der Untersuchung) geplanten Rodungen von 12 Hektar würden bei der kleineren Fläche etwa 1 % des Lebensraums betreffen – bei der größeren nur 0,29 %. Die Erheblichkeit des Eingriffs erscheint so deutlich geringer.
Allerdings wurden Wochenstuben in vier bis fünf klar abgegrenzten Bereichen gefunden. Es ist unklar und ohne aufwändige mehrjährige telemetrische Studien auch nicht zu ermitteln, um wie viele Populationen es sich hierbei handelt. Je nachdem wie man die Populationen abgrenzt, kann man mehrere kleine MCP ziehen und ihre Flächen addieren oder ein riesiges um alle Populationen herum. Aus diesem Grund ist die Ermittlung des BUND Steinachtal wissenschaftlich wertlos.
Entscheidend ist aber etwas ganz anderes: Die Erhaltungsziele der Arten werden nicht dadurch sichergestellt, dass man die Größe der durch das Vorhaben in Anspruch genommenen Flächen mit der vermutlichen Größe der Lebensstätte ins Verhältnis setzt, sondern dadurch, dass die bevorzugten Lebensräume, also Laub- und Laubmischwälder, Habitatbäume, Wochenstuben, Nahrungsangebote und Jagdgebiete, erhalten bleiben. Dies wurde durch die aufwändigen Untersuchungen und Kartierungen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung gewährleistet und ist in den Kapiteln 2-4 der ergänzenden Antworten zur FFH-VU im Detail dargestellt.
Aus diesem Grund ist die Anwendung des Kriteriums 3 (prozentuale Inanspruchnahme) von Lambrecht & Trautner gar nicht relevant.
Artspezifische Bewertungsfehler
Bechsteinfledermaus: Status unklar
Die Aussage, die Bechsteinfledermaus komme nicht „auf Populationsniveau” vor, ist nicht belastbar. Gezielte Netzfänge in geeigneten Habitaten während der Wochenstubenzeit hätten durchgeführt werden müssen. (Stellungnahme des BUND, Seite 12)
Es wurden sehr wohl Netzfänge durchgeführt – und zwar in erheblichem Umfang. Gerade bei der Bechsteinfledermaus handelt es sich um eine Art, die sich mit dieser Methode vergleichsweise gut nachweisen lässt. Umso aussagekräftiger ist es, dass sie in den Untersuchungen der Jahre 2024 und 2025 nicht nachgewiesen wurde.
Das bedeutet nicht, dass die Art im weiteren Umfeld grundsätzlich nicht vorkommt. Tatsächlich gibt es einzelne Nachweise – allerdings ausschließlich von Männchen in künstlichen Quartieren wie Fledermauskästen. Solche Nachweise sind ökologisch anders zu bewerten als Wochenstuben, also Fortpflanzungsgemeinschaften von Weibchen. Für die FFH-Bewertung sind vor allem diese reproduzierenden Bestände entscheidend, weil sie den Kern einer Population darstellen.
Gemeint ist mit der Aussage also nicht, dass es gar keine Tiere gibt, sondern dass keine Hinweise auf eine stabile, reproduzierende Population vorliegen. Auch von Seiten des BUND Steinachtal liegen offenbar keine weitergehenden Nachweise vor, die dieses Bild infrage stellen würden.
Hinzu kommt ein zweiter, ebenso wichtiger Aspekt: die Habitateignung der betroffenen Flächen. Die Bewertung beschränkt sich nicht auf das bloße Fehlen von Nachweisen, sondern bezieht auch die strukturellen Eigenschaften jener Flächen ein, die als für Windkraftanlagen geeignet bewertet wurden. In diesen Gebieten gibt es keine Wochenstubenquartiere, keine typischen Quartierwälder und auch keine essenziellen Nahrungshabitate, da sich die Flächen aus struktureller Sicht nicht für die Art eignen; somit ist eine Betroffenheit der Art ausgeschlossen.
Vor diesem Hintergrund erscheint die Forderung nach weiteren Netzfängen wenig zielführend. Zusätzliche Untersuchungen würden nur dann neue Erkenntnisse bringen, wenn Hinweise auf bislang übersehene Vorkommen vorlägen. Ohne solche Anhaltspunkte bleibt die bestehende Datengrundlage aussagekräftig.
Großes Mausohr: Jagdgebiete nicht bewertet
Die Bewertung der Beeinträchtigung von Jagdhabitaten fehlt. Ein Scheucheffekt durch Lärmentwicklung bis zu 450 m Entfernung wurde nicht berücksichtigt. (Stellungnahme des BUND, Seite 13)
Die Jagdhabitate wurden keineswegs ignoriert. Für die einzelnen Teilräume wurden potenzielle Jagdgebiete systematisch erfasst und kartiert. Das entspricht der üblichen Vorgehensweise, bei der geeignete Strukturen wie lichte Wälder oder Offenflächen identifiziert und räumlich dargestellt werden. Damit liegt eine Grundlage vor, um überhaupt beurteilen zu können, welche Flächen für die Art relevant sind.
Entscheidend ist aber folgendes: Das Große Mausohr ist bekannt dafür, sehr große Jagdgebiete zu nutzen und dabei erhebliche Distanzen zwischen Quartier und Nahrungsflächen zurückzulegen. Entfernungen von mehr als zehn Kilometern sind dabei keine Ausnahme. Das bedeutet: Die Art ist nicht auf einzelne, kleinräumige Flächen angewiesen, sondern verfügt über ein großräumiges, flexibles Nutzungssystem. Selbst wenn also einzelne Flächen an Attraktivität verlieren sollten, stehen der Art in der Regel ausreichend Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung.
Entscheidend ist folglich nicht nur, ob es Störungen geben kann, sondern ob diese Störungen die Funktionsfähigkeit der Jagdhabitate insgesamt gefährden. Bei einer so mobilen Art wie dem Großen Mausohr ist das deutlich weniger wahrscheinlich als bei stark gebietsgebundenen Arten.
Kollisionsgefährdete Arten nicht eingeschätzt
Für vier kollisionsgefährdete Arten im Gebiet fehlt die Einschätzung zum Kollisionsrisiko und zur Wirksamkeit von Abschaltalgorithmen. (Stellungnahme des BUND, Seite 14)
Das ist so nicht korrekt. Sowohl in der eigentlichen FFH-Verträglichkeitsuntersuchung als auch in den ergänzenden Antworten werden die betroffenen Arten benannt und ihre Vorkommen bzw. Aktivitätsmuster dargestellt. Die Bewertung erfolgt dabei auf Basis der erhobenen Daten, insbesondere der akustischen Erfassungen, die Hinweise darauf geben, wann und wie häufig bestimmte Arten im Gebiet aktiv sind.
Wichtig ist an dieser Stelle die methodische Einordnung: Eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung kann das Kollisionsrisiko nicht bis ins letzte Detail quantifizieren, weil dafür in der Regel Messungen auf Höhe der späteren Anlagen – also auf Gondelhöhe – erforderlich wären. Solche Daten liegen auf dieser frühen Planungsebene naturgemäß noch nicht vor. Stattdessen erfolgt eine grundsätzliche Einschätzung, ob ein relevantes Risiko bestehen könnte und wie damit umzugehen ist.
Die Regelungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz stellen ausdrücklich klar, dass Abschaltalgorithmen als geeignete Schutzmaßnahmen anerkannt sind, dort steht: „Zum Schutz von Fledermäusen vor Tötung und Verletzung beim Betrieb der Windenergieanlage an Land hat die Zulassungsbehörde stets geeignete Minderungsmaßnahmen in Form einer Abregelung der Windenergieanlage anzuordnen. Die Zulassungsbehörde kann die angeordnete Abregelung auf Verlangen des Antragstellers auf Grundlage einer zweijährigen akustischen Erfassung der Fledermausaktivität im Rotorbereich der Windenergieanlage anpassen.”
Die Frage ist also nicht nur, ob ein Kollisionsrisiko besteht, sondern auch, ob dieses Risiko wirksam minimiert werden kann. Wenn etablierte und rechtlich anerkannte Maßnahmen zur Verfügung stehen, die das Risiko zuverlässig reduzieren, führt das Kollisionsrisiko nicht automatisch zu einer erheblichen Beeinträchtigung im Sinne des FFH-Rechts.
Insgesamt zeigt sich auch hier ein bekanntes Muster: Die Untersuchung liefert eine grundlegende Einschätzung auf Basis der verfügbaren Daten und der geltenden Methodik. Die Kritik verlangt hingegen eine Detailtiefe, die typischerweise erst in späteren Planungsphasen erreicht wird.
Kumulative Wirkungen
Kumulation nicht berücksichtigt
Kumulative Wirkungen durch weitere Windparks und andere Projekte wurden nicht ausreichend bewertet, obwohl dies für FFH-Prüfungen erforderlich ist. (Stellungnahme FriNaT S. 9)
Die Untersuchung der Kumulationswirkung wurde separat dokumentiert und stellt fest, dass keine kumulativ wirksamen Projekte vorhanden sind.
In der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung geht es nicht um beliebige Vorhaben in der Region, sondern um solche, die im gleichen Wirkraum auf dasselbe Schutzgebiet einwirken. Deshalb konzentriert sich die Analyse auf Projekte im selben FFH-Gebiet oder in dessen unmittelbarem Umfeld. Innerhalb des betroffenen FFH-Gebiets gibt es keine weiteren Windenergieanlagen, und es sind auch keine entsprechenden Planungen bekannt. Damit fehlt bereits die Grundlage für eine Kumulation im engeren Sinne – es gibt schlicht keine weiteren gleichartigen Vorhaben, deren Wirkungen sich überlagern könnten.
Auch der nächstgelegene Windpark am Greiner Eck wurde in die Betrachtung einbezogen. Aufgrund der Entfernung und der insgesamt geringen Intensität der einzelnen Wirkfaktoren wird eine relevante Überlagerung der Effekte ausgeschlossen.
Der Windpark Weißer Stein war zum Zeitpunkt der FFH-VU noch nicht „hinreichend verfestigt” gemäß des Planungsrechts, d.h. es war nicht absehbar, ob und in welchem Umfang er genehmigt werden würde, daher konnten eventuelle kumulative Wirkungen mit dem Weißen Stein nicht untersucht werden. Die Kumulationsprüfung wurde also nicht pauschal unterlassen, sondern erfolgte zielgerichtet und räumlich begrenzt, wie es der Systematik der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung entspricht. Die Kritik geht dagegen implizit von einem weiter gefassten Verständnis aus, bei dem auch entfernte oder nur lose zusammenhängende Vorhaben einbezogen werden müssten.
Im Zuge der Planungen für Windkraftanlagen am Weißen Stein haben Vertreter aus dem Steinachtal Bedenken geäußert, Windenergieanlagen könnten die Luftrettung behindern und damit Patienten gefährden. Das wird in der Stellungnahme des Gemeindeverwaltungsverband Schönau mit Verweis auf einen nicht namentlich genannten Intensivmediziner aus dem Umfeld des Universitätsklinikum Heidelberg begründet. Die Befürchtung lautet, Hubschrauber müssten höher fliegen oder ausweichen, was Verzögerungen und stärkere Belastung von Patienten zur Folge hätte; bei schlechter Sicht könnten Einsätze sogar ausfallen. Zusätzlich wird das Prädikat „Luftkurort“ für Wilhelmsfeld durch Schallimmissionen gefährdet gesehen.
In der professionellen Luftrettung gibt es zwei zentrale Aspekte – Flugwegführung und Hindernisvermeidung. Hubschrauber können Hindernisse umfliegen; ein seitliches Ausweichen um wenige hundert Meter führt bei Reisegeschwindigkeiten um 200 km/h zu Verzögerungen im Bereich von Sekunden, nicht Minuten. Relevanter sind Wetterbedingungen (Sicht, Wolkenuntergrenzen, Vereisung), da diese Flüge tatsächlich verhindern können. Windkraftanlagen sind Hindernisse, aber kein Sonderfall gegenüber Masten, Türmen oder anderen hohen Strukturen, die seit Jahrzehnten in der Luftrettung berücksichtigt werden. In Deutschland operieren Rettungshubschrauber in Regionen mit vielen Anlagen, etwa in windstarken norddeutschen Gebieten, ohne dass eine generelle Einsatzunfähigkeit bekannt wäre. Zusätzlich werden Windräder auf Luftraumkarten eingezeichnet, sind Piloten somit schon bei der Flugplanung bekannt. Moderne Rettungshubschrauber nutzen Terrain-Datenbanken, die auch Windräder enthalten und die Piloten warnen, falls sie sich auf Kollisionskurs befinden sollten.
Grundsätzlich befinden sich Windparks aufgrund Ihrer baulichen Höhe im sogenannten unkontrollierten Luftraum, solange sie nicht in der Nähe eines Flugplatzes errichtet werden.
In diesem Luftraum bewegen sich Luftfahrzeuge im Sichtflug (VFR) und sind verpflichtet, Hindernisse selbständig in einem definierten vertikalen und / oder horizontalen Abstand zu umfliegen.
Informationen über Hindernisse im Luftraum erhalten alle Luftfahrzeugführer über sogenannte NOTAM (Notice to airman) oder ähnliche Informationsmittel. Der Sicherheit wird somit behördlich Rechnung getragen.
Gleichzeitig schränken lokal begrenzte Hindernisse die Nutzung des Luftraums in der Regel nicht ein. Es ist folglich davon auszugehen, daß Windparks grundsätzlich den Betrieb von Rettungshubschraubern nicht einschränken.
DRF Luftrettung Leitung Stationsbetrieb Region West Station Freiburg (Christoph 54)
Zur Druck- bzw. Höhenbelastung: Rettungshubschrauber fliegen typischerweise in niedrigen Höhen, und Druckänderungen entstehen vor allem durch deutliche Höhenänderungen. Ein Ausweichen um ein Hindernis muss keine relevante Höhenzunahme bedeuten; in den meisten Fällen reicht eine seitliche Umfliegung, und selbst ein eventuell erforderliches Überfliegen eines Windrades bedeutet einen Unterschied von ca. 50 Metern gegenüber der normalen Flughöhe. Eine pauschale Gefährdung von Säuglingen durch zusätzliche Höhenunterschiede lässt sich nicht ableiten. Für die wenigen Patienten, bei denen 50 Meter Höhenunterschied den Luftdruck so relevant ändern, dass es ihre Gesundheit gefährden könnte und die unbedingt mit einem hohen Luftdruck transportiert werden müssten (beispielsweise Tauchunfälle), ist der Helikopter auf alle Fälle das falsche Transportmittel – diese werden daher von vorneherein mit einem Rettungswagen transportiert (oder benötigen ein Flugzeug mit Druckkabine).
Das Prädikat ‘Luftkurort‘ wird regelmäßig überprüft (die nächste Überprüfung ist für dieses Jahr vorgesehen) und basiert vor allem auf Klima- und Luftqualitätsdaten. Windkraftanlagen haben darauf grundsätzlich keinen direkten Einfluss. Zwar müssen mögliche Lärmauswirkungen im Genehmigungsverfahren geprüft werden, doch gelten hierfür klare Grenzwerte. Bei den üblichen Abständen – im vorliegenden Fall etwa 1000 Meter – werden diese in der Regel eingehalten. Ein automatischer Verlust des Luftkurort-Status durch einzelne Windräder ist daher nicht zu erwarten. Entscheidend ist vielmehr, ob die gesetzlichen Umweltstandards eingehalten werden. Interessant auch:
All diese Informationen sind durch Rückfrage bei Hubschrauber-Piloten und etwas Recherche verfügbar; Es ist verwunderlich, dass der Gemeindeverwaltungsverband stattdessen den Weg über einen Artikel in der RNZ gewählt hat, um auf seine Befürchtungen hinzuweisen.
Visualisierung der Anlagen Die von der BI veröffentlichte Fotomontage stellt die vier geplanten Anlagen deutlich zu groß dar. Sie werden nicht auf dem Schriesheimer Kopf errichtet, sondern dahinter beim Dossenheimer Kopf und am Weißen Stein; außerdem sind sie keine 300 Meter hoch, sondern nach aktueller Planung nur 175 Meter.
Lärmbelastung Windenergieanlagen unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben. Nach vorläufigen Simulationen ist am Siedlungsrand eine Geräuschbelastung von etwa 33–37 dB zu erwarten. Das entspricht einem sehr leisen Hintergrundgeräusch (etwa Blätterrascheln) und liegt im Bereich üblicher nächtlicher Umgebungsgeräusche.
Schlagschatten Der Schattenschlag ist gesetzlich klar begrenzt. Zulässig sind maximal 30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten pro Tag (theoretischer Maximalwert). In der Praxis liegen die tatsächlichen Werte meist deutlich darunter. Moderne Anlagen verfügen über automatische Abschaltungen, sobald diese Grenzwerte erreicht werden.
Wald und Flächenverbrauch Der tatsächliche Eingriff in den Wald ist deutlich geringer als oft angenommen. Pro Anlage wird nur eine vergleichsweise kleine Fläche von ca. 0,5 Hektar dauerhaft benötigt (Fundament und Kranstellplatz). Der überwiegende Teil des Waldes bleibt erhalten. Zudem sind Ausgleichsmaßnahmen gesetzlich verpflichtend. Gleichzeitig ist der Ausbau erneuerbarer Energien ein zentraler Beitrag zum Schutz der Wälder vor den Folgen des Klimawandels.
Alternative Standorte Windenergie ist auf geeignete Windverhältnisse angewiesen. Solche Flächen sind in der Region begrenzt. Der Weiße Stein gehört zu den Standorten, an denen ausreichend Wind vorhanden ist und die gesetzlichen Abstände eingehalten werden können. Viele vermeintliche Alternativen scheiden aus diesen Gründen aus.
Immobilienwerte Die Befürchtung sinkender Immobilienwerte wird häufig geäußert, ist aber durch die breite Studienlage nicht gestützt. Die große Mehrheit unabhängiger Untersuchungen findet keinen systematischen Wertverlust durch Windenergieanlagen. Eine oft zitierte gegenteilige Studie steht in der Kritik, methodische Mängel aufzuweisen und ist nicht repräsentativ für den Forschungsstand insgesamt.
Die aktuelle Krise rund um die Straße von Hormus wirkt für viele Menschen wie ein plötzliches Ereignis. Tankstellenpreise steigen, blockierte Öltanker, beschossene Raffinerien, Regierungen geben strategische Reserven frei. Doch wer einen Blick in die Geschichte wirft, erkennt: Das ist kein neues Muster.
Schon während der ersten großen Ölkrise 1973 wurde der Welt schlagartig klar, wie abhängig unsere Wirtschaft von wenigen Förderregionen ist. 1979 folgte der nächste Schock, der ebenfalls vom Iran ausging. Immer wieder das gleiche Bild: Politische Konflikte, steigende Preise, hektische Notmaßnahmen.
Und jedes Mal dieselbe Frage: Warum sind wir noch immer so abhängig?
Heute reagiert die Politik wieder mit kurzfristigen Mitteln. Ölreserven werden freigegeben, über Preisregeln an Tankstellen wird diskutiert. Das kann den Druck für einige Wochen oder Monate mindern. Aber es ist keine Lösung, es kauft nur etwas Zeit.
Denn das eigentliche Problem bleibt gleich: Unsere Energieversorgung hängt noch immer an Öl und Gas aus politisch instabilen Regionen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich eine Frage: Ist es wirklich klug, dass die Koalition neue Gaskraftwerke plant, das Gebäudeenergiegesetz faktisch abschaffen und die Vergütung von Solarstrom streichen will – und damit unsere Abhängigkeit von Öl und Gas verlängert?
Dabei wird in der politischen Debatte oft ein Mythos wiederholt: Die Energiewende sei zu teuer. Tatsächlich zeigen die letzten Jahre das Gegenteil: Strom aus Wind und Sonne gehört heute weltweit zu den günstigsten Formen der Energieerzeugung. Einmal gebaut, brauchen diese Anlagen keinen Brennstoff. Keine Tanker, keine Pipelines, keine geopolitischen Risiken.
Auch für uns lohnt sich der Umstieg. Wer sein Dach mit Solarstrom nutzt, eine Wärmepumpe einbaut oder ein Elektroauto fährt, macht sich unabhängiger von schwankenden Öl- und Gaspreisen. Die Kosten sind am Anfang eine Investition – doch über die Jahre spart man Geld.
Für eine Volkswirtschaft gilt das umso mehr: Milliardenbeträge fließen jedes Jahr für Öl- und Gasimporte ins Ausland.
Die Wahrheit ist unbequem: Echte Resilienz entsteht erst, wenn wir weniger Öl und Gas brauchen. Das bedeutet mehr Strom aus Sonne und Wind. Wärmepumpen statt Öl- und Gasheizungen. Elektroautos statt Benzin und Diesel. Politik kann dafür die Rahmenbedingungen setzen. Aber am Ende liegt es auch an uns – an unseren Investitionen und unserer Stimme.
Die Hormus-Krise erinnert uns an eine einfache Tatsache: Jede neue Ölkrise ist auch eine Mahnung. Die Frage ist nur, ob wir diesmal wirklich daraus lernen.
In meiner Jugend in den 80ern und 90ern lief eine Serie, die wahrscheinlich noch einige von euch kennen: Star Trek – The Next Generation. Dort wurde eine Vision gezeigt: Eine Gesellschaft ohne Armut, ohne Rassismus, ohne Gier. Eine Menschheit, die ihre Probleme nicht verdrängt, sondern löst.
Als der Kalte Krieg endete und Deutschland wiedervereinigt wurde, fühlte sich diese Vision plötzlich greifbar an. Die „Winds of Change“ wehten durch Europa. Und ich dachte: Vielleicht erleben wir es noch. Vielleicht schaffen wir es, weltweit zusammenzuarbeiten und die erneuerbaren Energien groß zu machen – und damit einen Teil dieser Vision Wirklichkeit werden zu lassen.
Und ja: Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zur Jahrtausendwende legte Rot-Grün den Grundstein. Solar und Wind begannen zu wachsen. Es ging voran.
Doch von Anfang an gab es Widerstand. Unter CDU und FDP wurde die Solarbranche durch massive Kürzungen der Einspeisevergütung fast zum Stillstand gebracht – der sogenannte „Altmaier-Knick“ 2012. Tausende Arbeitsplätze verschwanden. Ein ganzer Industriezweig wurde ausgebremst.
Dann kam die Windkraft. Sie wuchs – und sie störte das fossile Geschäftsmodell. 2017 führte die Große Koalition Ausschreibungen ein, die den Ausbau faktisch deckelten. Wieder brach ein Aufbruch ein.
Und dann kam Fridays for Future.
2019 gingen weltweit Millionen auf die Straße. 1,4 Millionen allein in Deutschland. 10.000 hier in Heidelberg. Plötzlich war da wieder diese Energie. Diese Entschlossenheit. Diese Hoffnung.
In der Ampelkoalition wurden die Bremsen wieder gelöst. Der Ausbau von Solar und Wind zog wieder an. Das Wind-an-Land-Gesetz beschleunigt Genehmigungen und verpflichtet die Länder, Flächen bereitzustellen. Trotz Pandemie. Trotz Ukrainekrieg. Es ging wieder vorwärts.
Und wieder dachte ich: Jetzt kippt es endgültig. Jetzt ist das fossile Zeitalter Geschichte.
Aber wieder kam der Rückschlag.
Die Ampel zerbrach. Ministerin Reiche versucht, Gas zum wichtigsten Energieträger Deutschlands zu machen. Der Ausbau der Erneuerbaren soll vom schleppenden Netzausbau abhängig gemacht werden – statt endlich die Netze an die Realität der Energiewende anzupassen. Der Einbau fossiler Heizungen soll weiterhin möglich bleiben. Weltweit kehrt der Faschismus zurück, Trump stoppt den Klimaschutz in den USA und nur noch 30% der Bundesbürger halten Klimaschutz für wichtig.
Das ist das Muster unserer Zeit: Hoffnung. Fortschritt. Gegenwind. Rückschritt.
Aber das ist nicht die ganze Geschichte.
Der Same von 2019 ist aufgegangen. In Dossenheim. In Schriesheim. Bürgerentscheide pro Windkraft – direkt hier in unserer Region. Menschen übernehmen Verantwortung. Gemeinden entscheiden sich für Zukunft statt Stillstand. Die EU hat Reiches Gas-Pläne verhindert und ihre Netzpläne und die Heizungs-Pläne stoßen auf massive Kritik. Und auch in den USA stehen die Menschen auf.
Und genau darum geht es bei dieser Landtagswahl.
Sie wollen, dass wir müde werden. Sie wollen, dass wir glauben, es bringe nichts. Sie wollen, dass wir uns an Rückschläge gewöhnen.
Aber jedes Mal, wenn wir wieder aufstehen, verschiebt sich die Zukunft ein Stück.
Wir wissen, dass es ein Hin und Her ist. Wir wissen, dass es Widerstände gibt. Und wir wissen auch: Ohne uns bewegt sich nichts.
Mehr Hitzetage oder mehr Windräder. Mehr fossile Abhängigkeit oder mehr Sonnenstrom. Mehr Verzögerung oder mehr Tempo.
Darum geht es.
Wir wählen Menschlichkeit. Wir wählen Klimaschutz. Wir wählen die Zukunft.
Im Gemeindeblatt berichtet der Verein „Gegenwind Bergstraße e.V.“ unter der Überschrift “Gesundheitsgefährdung durch Windkraftanlagen?” über ein Gerichtsurteil aus Frankreich, bei dem einer Klägerin und ihrem Mann Entschädigungen in vierstelliger Höhe zugesprochen wurden, weil sie dem Gericht nachweisen konnten, dass sie wegen eines nahegelegenen Windparks unter Schlafproblemen litten. Außerdem wird über eine Studie berichtet, welche Korrelationen zwischen Schlaf- und Gesundheitsparametern und der Entfernung zu Windparks untersucht.
Eine sachliche Einordnung dieser Punkte erfordert die klare Trennung zwischen juristischer Bewertung im Einzelfall und wissenschaftlicher Evidenzlage.
Gerichtsurteil ist kein wissenschaftlicher Beweis
Zunächst zum französischen Urteil: Tatsächlich hat ein Gericht in Straßburg in einem konkreten Zivilverfahren einer Klägerin und ihrem Ehemann eine Entschädigung zugesprochen. Das Gericht sah auf Grundlage der vorgelegten Gutachten und der individuellen Krankengeschichte einen Zusammenhang zwischen dem Betrieb der nahegelegenen Windenergieanlagen und den geschilderten Beschwerden als hinreichend wahrscheinlich an. Solche Entscheidungen beruhen jedoch auf den im Verfahren vorgelegten individuellen medizinischen Unterlagen und Zeugenaussagen. Gerichte arbeiten mit dem Maßstab der „überwiegenden Wahrscheinlichkeit“ oder der richterlichen Überzeugung, nicht mit naturwissenschaftlicher Kausalitätsprüfung im experimentellen Sinn. Aus einem einzelnen Urteil lässt sich daher kein allgemeiner medizinisch-wissenschaftlicher Nachweis einer generellen Gesundheitsgefährdung durch Windkraftanlagen ableiten. Ein gerichtliches Urteil ersetzt keine evidenzbasierte medizinische oder akustische Forschung.
Korrelation ist nicht Kausalität
Die im Artikel angesprochene Arbeit untersuchte in einer Querschnittsstudie Bewohner in unterschiedlicher Entfernung zu Windenergieanlagen und erfasste mittels Fragebögen selbstberichtete Schlafqualität und Gesundheitsparameter. Die Autoren fanden statistische Zusammenhänge zwischen geringerer Entfernung zu Anlagen und häufiger berichteten Schlafstörungen sowie schlechteren mentalen Gesundheitswerten.
Wichtig ist jedoch die methodische Einordnung: Es handelt sich um eine Beobachtungsstudie mit relativ kleiner Stichprobe, ohne experimentelle Kontrolle und ohne objektive physiologische Messungen wie Polysomnographie. Sie zeigt Korrelationen, aber keinen kausalen Mechanismus. Faktoren wie individuelle Lärmempfindlichkeit, Grundeinstellung zur Windenergie, Erwartungshaltung oder soziale Konflikte im Umfeld wurden nicht systematisch als eigenständige Einflussgrößen modelliert. Der sogenannte Nocebo-Effekt – also das Auftreten realer Beschwerden aufgrund negativer Erwartungen oder Befürchtungen – wurde in dieser Studie nicht experimentell geprüft oder kontrolliert. In der Fachliteratur wird dieser Effekt jedoch als möglicher Erklärungsfaktor für berichtete Symptome im Umfeld von Windenergieanlagen diskutiert.
Die Arbeit wurde in einer Fachzeitschrift publiziert und ist peer-reviewt. Sie wird jedoch in der wissenschaftlichen Diskussion kritisch bewertet, insbesondere hinsichtlich Studiendesign und Schlussfolgerungen. Sie stellt keinen wissenschaftlichen Konsens dar, sondern einen einzelnen Beitrag in einem kontrovers diskutierten Feld.
Internationale Übersichtsarbeiten und Bewertungen durch Fachbehörden kommen bislang zu dem Ergebnis, dass es keine belastbaren Belege für direkte physiologische Schäden durch Infraschall oder tieffrequenten Schall von Windenergieanlagen unterhalb der geltenden Grenzwerte gibt. Studien, die unter kontrollierten Laborbedingungen Infraschall in vergleichbarer Intensität simulieren, konnten in keine konsistenten Effekte auf Schlaf, Herz-Kreislauf-Parameter oder psychologische Gesundheit nachweisen. Gleichzeitig wird anerkannt, dass wahrgenommene Belästigung („annoyance“) und subjektive Schlafbeeinträchtigung bei einzelnen Personen auftreten können – ein Phänomen, das eine Vielzahl von Gründen haben kann und nicht allein auf physikalische Schallexposition reduziert werden darf.
Fazit
Die Bezugnahme auf das französische Urteil und die zitierte Studie durch „Gegenwind Bergstraße e.V.“ vermittelt den Eindruck eines wissenschaftlich gesicherten Nachweises gesundheitlicher Schäden durch Windkraftanlagen. Eine solche Schlussfolgerung ist aus den genannten Quellen jedoch nicht haltbar. Ein einzelnes zivilrechtliches Urteil, das unter den Bedingungen richterlicher Einzelfallabwägung zustande kam, eignet sich nicht als Beleg für eine allgemeine medizinische Gefährdungslage und die Verwendung einer umstrittenen Studie als Beleg für eine objektiv feststehende „Gesundheitsgefährdung“ ignoriert die methodischen Einschränkungen und den fehlenden Konsens.
In der Summe entsteht der Eindruck einer selektiven Quellenwahl mit zugespitzter Interpretation. Eine sachgerechte öffentliche Diskussion über Windenergie erfordert jedoch die Einordnung einzelner Befunde in den Gesamtstand der Forschung – nicht deren Zuspitzung zu allgemeinen Gefahrenbehauptungen. Wer wissenschaftliche Einzelstudien und juristische Einzelfälle als vermeintlich eindeutige Beweise präsentiert, trägt eher zur Verunsicherung als zur Aufklärung bei.
Im Gemeindeblatt hat der Verein „Gegenwind Bergstraße e.V.“ unter der Überschrift „EnergiewENDE gescheitert?“ über ihre Podiumsdiskussion zur Energieversorgung berichtet. Dabei wurde unter anderem behauptet, neue wissenschaftliche Untersuchungen zeigten, dass der Schall von Windkraftanlagen in mehreren Kilometern Entfernung teilweise stärker sein könne als in der Nähe der Anlagen. Als Beleg diente die Studie “Modeling wind farm noise emission and propagation: effects of flow and layout“, insbesondere eine Abbildung (Figure 7c), die ein entsprechendes Pegelbild aus einer Simulation zeigt.
Figure 7: bei kHz für eine Schallquelle auf Nabenhöhe der Windturbine (roter Punkt) für eine einzelne Turbine in der Ebene (a) m, (b) m (gestrichelte rote Linie), und (c) ° (gestrichelte orange line). ist der radiale Abstand von der Turbine.
Der Eindruck, der dabei vermittelt wurde, ist klar: Windkraftanlagen seien unberechenbar laut, und selbst in großer Entfernung könne der Schall unerwartet ansteigen. Um zu bewerten, was an dieser Darstellung zutrifft, lohnt ein nüchterner Blick auf die physikalischen Grundlagen und auf die tatsächlichen Aussagen der Studie.
Physikalische Grundlagen
Zunächst zur grundlegenden Physik: Schall breitet sich in der Luft aus und nimmt mit zunehmender Entfernung ab. Der Grund ist einfach: Die Schallenergie verteilt sich räumlich. Im Freifeld breitet sich Schall näherungsweise kugelförmig aus. Mit wachsender Entfernung verteilt sich die gleiche Energie auf eine immer größere Fläche – der Schalldruckpegel sinkt. Zusätzlich wirkt die Luftdämpfung. Der allgemeine Grundsatz lautet daher: Je mehr Luft zwischen Quelle und Empfänger liegt, desto geringer ist der Pegel.
Allerdings kennt die Akustik seit langem Sonderfälle. Unter bestimmten Bedingungen kann Schall lokal verstärkt oder weiter getragen werden. Beispiele sind:
Reflexionen an Gebäuden oder Geländestrukturen, die an einzelnen Punkten zu Überlagerungen führen.
Stehende Wellen zwischen Fassaden.
Fokussierungseffekte, wie sie früher mit großen Beton-Parabolspiegeln zur Ortung von Flugzeugen genutzt wurden.
Die Abhörstation Denge, Teil der akustischen Versuchsanstalt im britischen Hythe, verfügte über insgesamt drei Hohlspiegelmikrofone – eines mit sechs und eines mit neun Metern Durchmesser sowie die rund 60 Meter lange gebogene Wand.
Meteorologische Effekte wie Rückenwind oder Temperaturinversion (kalte Luftam Boden, wärmere darüber), die den Schall nach unten brechen und damit weiter tragen können.
Verlauf der Schallstrahlen ausgehend von einer bodennahen Quelle, abhängig von der Luftschichtung. Oben: Aufwärtsbrechung mit Bildung einer Schattenzone. Unten: Abwärtsbrechung.
Solche Effekte sind nicht spezifisch für Windkraftanlagen. Sie gelten für jede Schallquelle – Autobahnen, Industrieanlagen oder Kläranlagen ebenso. In außergewöhnlichen Wetterlagen kann man deshalb Geräusche hören, die sonst kaum wahrnehmbar sind. Genau deshalb sind Grenzwerte im Immissionsschutz nicht so definiert, dass eine Anlage „unter keinen Umständen“ hörbar ist, sondern so, dass ein durchschnittlicher Mensch unter üblichen Bedingungen nicht erheblich gestört wird.
Inhalt der Studie
Was zeigt nun die zitierte Studie tatsächlich? Es handelt sich um eine numerische Simulation: Zunächst wird das Windfeld eines Windparks rechnerisch modelliert, anschließend die Schallabstrahlung der Anlagen unter diesen Bedingungen. Die in der Veranstaltung hervorgehobene Abbildung basiert auf einem sehr speziellen Szenario: eine bestimmte Windrichtung, stabile atmosphärische Schichtung und geringe Turbulenz – also ein Sonderfall. Solche stabilen Schichtungen begünstigen die Fernwirkung von Schall.
Figure 4: Strömungsfelder für ein gestaffeltes Windpark-Layout und stabile atmosphärische Bedingungen. (a) und (c) Windgeschwindigkeit in Strömungsrichtung , (b) und (d) Rate der Turbulenz-Zerstreuung für die Ebenen (a) und (b) bei m (Nabenhöhe) bzw bei (c) und (d) auf der Schnittlinie m. Die Rotorpositionen sind durch schwarze Linien gekennzeichnet.
Die Studie untersucht unter anderem, ob solche Effekte bei der Anordnung von Windrädern genutzt werden könnten, um bei gleicher Einhaltung der Schallgrenzwerte mehr Energie zu erzeugen. Es geht also um Optimierungsfragen in der Planung großer Windparks unter spezifischen meteorologischen Bedingungen – nicht um den Nachweis, dass Windkraftanlagen in vier Kilometern Entfernung „lauter“ seien als in der Nähe.
Hinzu kommt ein weiterer, in der Veranstaltung nicht betonter Aspekt: Im Windpark selbst ist die Windgeschwindigkeit reduziert, weil sich die Anlagen gegenseitig im sogenannten Nachlauf (Wake) beeinflussen. Geringere Windgeschwindigkeit bedeutet zunächst auch geringere Schallabstrahlung der Anlagen. Gleichzeitig kann der Schall im Nachlaufbereich gebrochen und lokal umverteilt werden. Dadurch können sich punktuell Verstärkungen ergeben. Das Standard-Ausbreitungsmodell (ISO 9613-2), das in Genehmigungsverfahren verwendet wird, bildet solche komplexen Effekte nur vereinfacht ab, berücksichtigt aber die verstärkte Schallausbreitung in Windrichtung.
Schlussfolgerung
Für den konkret geplanten Windpark am Weißen Stein ist die Übertragbarkeit äußerst gering. Dort ist die Turbulenz wegen des Waldes höher, die Anlagezahl klein, und die deutschen Vorschriften erlauben es sowieso nicht, derartige Spezialmodelle zur rechnerischen „Optimierung“ der Schallwerte heranzuziehen. Maßgeblich sind normierte Verfahren und konservative Annahmen. Einzelne meteorologische Ausnahmesituationen können zwar zu veränderter Wahrnehmung führen, gelten aber als Sonderfälle, die im Immissionsschutz nicht als Regelfall angesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund lässt sich festhalten: Die in der Veranstaltung gezeigte Abbildung illustriert ein bekanntes, spezielles Ausbreitungsphänomen unter bestimmten atmosphärischen Bedingungen. Daraus eine generelle Aussage abzuleiten, wonach Windkraftanlagen in größerer Entfernung häufig lauter seien als in der Nähe, ist fachlich nicht haltbar. Es handelt sich um eine Verkürzung und Verallgemeinerung eines Sonderfalls.
Wissenschaftliche Studien liefern differenzierte Ergebnisse unter klar definierten Randbedingungen. Werden einzelne Grafiken aus diesem Kontext herausgelöst und als Beleg für eine allgemeine Gefährdung präsentiert, entsteht ein verzerrtes Bild. Eine sachliche Diskussion über Windenergie sollte physikalische Grundlagen, rechtliche Rahmenbedingungen und die konkreten Standortbedingungen berücksichtigen – nicht isolierte Simulationsergebnisse.
Für die Standorte Lammerskopf und Weißer Stein hatten wir schon vor längerem eine Lautstärkesimulation erstellen lassen, damals noch mit einer angenommenen Maximalzahl von zehn Anlagen am Weißen Stein – tatsächlich werden es ja nur vier.
In einem kurzen Text übernimmt „Gegenwind Bergstraße“ zentrale Aussagen eines Beitrags von Manuel Frondel (RWI / INSM) zu Bürgerbeteiligungen an Windparks. Der Eindruck, der dabei entsteht, ist eindeutig: Windenergie sei wirtschaftlich riskant, volkswirtschaftlich ineffizient, ökologisch schädlich und klimapolitisch weitgehend wirkungslos.
Diese Schlussfolgerung hält einer sachlichen Prüfung nicht stand. Der zugrunde liegende Text arbeitet mit verkürzten Darstellungen, veralteten Annahmen, methodisch umstrittenen Studien und falschen Ableitungen aus der Forschung.
Manuel Frondel wird als Energieökonom vorgestellt, der scheinbar nüchtern Risiken analysiert. Verschwiegen wird jedoch der institutionelle Kontext: Frondel ist seit Jahren einer der prominentesten Autoren in Kampagnen der INSM gegen die Förderung erneuerbarer Energien, sein Arbeitgeber, das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) (eng verbunden mit dem Energiekonzern RWE) tritt wiederholt mit wertenden Beurteilungen der Energiewende auf, nicht nur mit wertfreier Analyse.
Angebliche Wertverluste von Immobilien
Frondel behauptet, Immobilien in der Nähe von Windkraftanlagen verlieren an Wert. Er stützt sich hierbei maßgeblich auf eine eigene Studie, die jedoch methodisch umstritten ist, nicht zuletzt weil sie nur Angebote statt tatsächliche Verkaufspreise nutzt und methodisch vereinfacht arbeitet – etwa durch ein lineares Modell, obwohl komplexere Modelle besser geeignet wären.
Demgegenüber steht eine breite internationale Literatur (USA, Dänemark, Großbritannien), deren überwiegendes Ergebnis lautet: Kein robuster, langfristiger, generalisierbarer Wertverlust, falls überhaupt Effekte auftreten, dann sind diese kurzfristig und lokal begrenzt, häufig überlagert von allgemeinen Marktbewegungen.
Frondel präsentiert damit eine Minderheitenposition als scheinbar gesicherten Befund.
„Falsche Windprognosen“ und der Mythos veralteter Indizes
Frondel und Gegenwind behaupten, zahlreiche Bürgerwindparks seien gescheitert, weil fehlerhafte Windprognosen auf Basis des BDB- bzw. Keiler-Häuser-Index verwendet worden seien.
Diese Darstellung ist zeitlich und fachlich überholt. Der BDB- bzw. Keiler-Häuser-Index wurde historisch als grobe Orientierungsgröße genutzt, er war nie die alleinige Grundlage professioneller Ertragsgutachten.
In der heutigen Planungspraxis spielen diese Indizes keine relevante Rolle mehr. Der aktuelle Stand der Technik sind Standortmessungen mit Messmasten und Laserscannern (Lidar/Sodar), mathematische Modelle der Windströmungen, Langzeitkorrekturen mit umfassenden Wetterdatensätzen sowie statistische Ertragsabschätzungen, die verschiedene Unsicherheiten ausdrücken.
Die pauschale Kritik vermischt frühe Projekte der Anfangsjahre der Windenergie mit heutigen, hochstandardisierten Planungsverfahren.
Technische Risiken und Insolvenz: Triviales wird skandalisiert
Es wird suggeriert, Beteiligungen an Windparks seien hochriskant, da Anleger nachrangige Gläubiger seien und technische Schäden auftreten könnten.
Diese Aussage ist formal korrekt, aber inhaltlich banal: Jede unternehmerische Beteiligung ist kein Sparbuch. Windparks werden heute jedoch mit umfangreichen Risikoabsicherungen geplant, nämlich umfassende technische Versicherungen, Vollwartungsverträge, Garantien zur Verfügbarkeit der Anlagen, und umfassende finanzielle Prüfungen der Betreiberfirma.
Frondel stellt unternehmerisches Risiko so dar, als sei es ein spezifisches Defizit der Windenergie. Das ist irreführend.
Der Wasserbett-Effekt: Eine korrekte Beobachtung, falsch interpretiert
In seinem Text erwähnt Frondel den sogenannten Wasserbett-Effekt und verwendet ihn als angeblichen Beleg dafür, dass der Ausbau erneuerbarer Energien klimapolitisch wirkungslos sei, da Emissionsreduktionen durch den EU-Emissionshandel „neutralisiert“ würden.
Tatsächlich beschreibt die von ihm zitierte Studie der Universität Hamburg eine technische Wechselwirkung im europäischen Emissionshandel: Wenn weniger Emissionsrechte nachgefragt werden, sinkt der Preis, wodurch andere Marktteilnehmer unter Umständen mehr emittieren können.
Entscheidend ist jedoch: Die Studie erklärt nicht, dass erneuerbare Energien wirkungslos seien, stattdessen betont sie ausdrücklich die Rolle der Marktstabilitätsreserve (MSR), die überschüssige Emissionsrechte aus dem Markt nimmt. Für den deutschen Kohleausstieg kommt sie zu dem Schluss, dass er sehr wahrscheinlich zu realen Emissionsreduktionen geführt hat.
Der Wasserbett-Effekt ist damit kein Argument gegen erneuerbare Energien, sondern ein Hinweis auf die Notwendigkeit eines gut gestalteten Emissionshandelssystems.
Das Referenzertragsmodell: Falsche Schlussfolgerungen
Frondel behauptet, der Referenzertragsausgleich stelle eine ineffiziente Subvention dar, die „aus Steuergeldern“ finanziert werde und sich daher volkswirtschaftlich nicht lohne. Diese Darstellung ist verkürzt und in ihrer Schlussfolgerung irreführend.
Seit Juli 2022 wird die EEG-Förderung nicht mehr über eine Umlage auf den Strompreis, sondern über den Bundeshaushalt finanziert. Die heutige Haushaltsfinanzierung ist vor allem eine buchhalterische und verteilungspolitische Umstellung, keine grundsätzliche Neubewertung der Wirtschaftlichkeit erneuerbarer Energien.
Zweitens wird das Referenzertragsmodell von Frondel systematisch missverstanden oder verzerrt dargestellt. Sein Zweck ist nicht, ineffiziente Standorte künstlich rentabel zu machen, sondern standortbedingte Windunterschiede teilweise auszugleichen, um eine extreme räumliche Konzentration des Windkraftausbaus zu vermeiden, regionale Akzeptanz zu fördern, die Netzausbaukosten zu begrenzen und eine gleichmäßigere Erzeugungsstruktur zu ermöglichen.
Drittens blendet die Argumentation vollständig aus, dass auch konventionelle Energieträger seit Jahrzehnten direkt und indirekt staatlich gestützt werden: durch Steuervergünstigungen, staatlich übernommene Risiken, Importabsicherung und vor allem durch die Nicht-Berücksichtigung externer Kosten wie Klimaschäden oder Gesundheitskosten. Die volkswirtschaftlichen Schäden durch fossile Energien – Klimafolgen, Gesundheitskosten, geopolitische Abhängigkeiten – übersteigen die Kosten der EEG-Förderung um ein Vielfaches.
Die Behauptung eines grundsätzlich „schlechten Nutzen-Kosten-Verhältnisses“ des Referenzertragsmodells ist daher nur haltbar, wenn man zentrale Vergleichsgrößen bewusst ausklammert. Sie ist weniger Ergebnis einer nüchternen Kosten-Nutzen-Analyse als Ausdruck einer politisch vorgeprägten Bewertung.
Fazit
Der Text von Frondel und die verkürzte Wiedergabe durch „Gegenwind Bergstraße“ ist kein sachlicher Beitrag zur Debatte über Bürgerbeteiligungen an Windparks. Er arbeitet mit selektiver Studienwahl, veralteten Annahmen, falschen Schlussfolgerungen aus seriöser Forschung und einem durchgängig negativen Framing.
Bürgerbeteiligungen an Windparks sind keine risikofreien Anlagen – das behauptet auch niemand. Sie sind jedoch ein erprobtes Instrument zur regionalen Wertschöpfung, Akzeptanzsteigerung und klimawirksamen Stromerzeugung. Wer das Gegenteil suggeriert, ohne sauber zwischen Risiken, Systemfragen und politischer Gestaltung zu unterscheiden, führt die Debatte nicht aufklärend, sondern verzerrend.
Frankreich gilt seit Jahrzehnten als Inbegriff günstiger Atomenergie. Mit 57 Reaktoren betreibt das Land den dichtesten Nuklearpark der Welt. Doch ausgerechnet in diesen frostigen Wintertagen zeigt sich ein anderes Bild: Für rund eine Million Haushalte färbt sich der Strompreis rot. Über 60 Cent pro Kilowattstunde zahlen sie an sogenannten „roten Tagen“, wenn der staatliche Energiekonzern EDF den Notfalltarif aktiviert – drei- bis viermal so viel wie üblich und mehr als doppelt so viel wie in Deutschland.
Der dynamische „Tempo“-Tarif soll den Stromverbrauch senken, wenn Heizung, Beleuchtung und Küchengeräte gleichzeitig laufen. Wann die teuren Tage kommen, erfahren Kundinnen und Kunden erst einen Tag vorher. Gerade für Haushalte mit elektrischen Heizungen – noch immer über ein Drittel in Frankreich, häufig in Sozialwohnungen – wird das zur finanziellen Belastung.
Das Preissignal verweist auf ein strukturelles Problem. Der französische Atompark altert. Viele Reaktoren nähern sich der 40-Jahres-Grenze und müssen teuer saniert werden. Gleichzeitig explodieren die Kosten für Neubauten: Sechs neue Reaktoren sollen rund 73 Milliarden Euro kosten, mit einer Inbetriebnahme frühestens 2038. Wie belastbar diese Prognosen sind, ist allerdings unsicher – vergangene Großprojekte waren oft noch teurer und später fertig.
Währenddessen stagniert in Frankreich der Ausbau erneuerbarer Energien. Nur etwa ein Viertel des Stroms stammt aus Wind und Sonne, trotz günstiger natürlicher Voraussetzungen. Politische Widerstände bremsen den Ausbau zusätzlich. Zum Vergleich: Deutschland deckte 2025 rund 56 Prozent seines Stromverbrauchs aus erneuerbaren Quellen und ist weniger abhängig von einzelnen Großkraftwerken.
EDF selbst steckt tief in der Krise. Hohe Betriebskosten, steigende Schulden und der Verlust von Industriekunden belasten den Konzern. Zwar federt der Staat Preisspitzen ab, doch dauerhaft lässt sich das System nur mit hohen öffentlichen Kosten stabilisieren. Wie stark sich Frankreichs Probleme künftig auf den europäischen Strommarkt auswirken, bleibt offen – klar ist jedoch, dass Atomstrom längst kein Garant mehr für niedrige Preise ist.
Frankreichs rote Tarife zeigen: Atomkraft ist kein Schutzschild gegen Energiekrisen. Sie macht ein Land verletzlich – besonders dann, wenn es kalt wird.
Viele Bürger sind der immer gleichen falschen Behauptungen der Windkraftgegner längst müde. Doch diese wiederholen sie unermüdlich – zuletzt erschienen in der RNZ gleich vier entsprechende Leserbriefe, zwei davon sowohl in der Schriesheimer als auch der Dossenheimer Ausgabe. Daher nun in aller Kürze die entsprechenden Richtigstellungen:
Herr Breiden bemängelt, dass vier Anlagen auf dem Weißen Stein “politisch geplant” seien – und deutet damit an, dass man “der Politik” nicht trauen könne. Tatsächlich ergibt sich die Anzahl jedoch aus Belangen der Flugsicherung Mannheim. Sie ist deutlich geringer als die von Windkraftgegnern ursprünglich befürchteten 12 oder mehr Anlagen – eine Zahl, die zuletzt sogar von Frau Reinhard wider besseres Wissen bei der Infoveranstaltung in Dossenheim wiederholt wurde.
Auch das Argument, der Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) habe das Gebiet als „nicht geeignet“ eingestuft, wird erneut falsch dargestellt. Der VRRN hat nämlich erklärt, dass in diesem Fall entweder der Abstand zum Vogelschutzgebiet vergrößert oder eine spezielle Artenschutzprüfung durchgeführt werden muss. Beides wird derzeit von den Gemeinden umgesetzt – der Artenschutz ist also gewährleistet, im Gegenteil: Er wird sogar gestärkt.
Herr Kowalinski behauptet, der Weiße Stein sei windarm – auch das ist bekanntermaßen falsch. Messungen auf dem Lammerskopf zeigen prognostizierte Erträge von 20 GWh pro Jahr, also rund 79 % Referenzertrag. Das liegt deutlich über dem süddeutschen Durchschnitt von 60 % und sogar über dem bundesweiten Mittelwert von 76 %. Das ständige Gerede über „Volllaststunden“ ist daher irreführend, weil es das Funktionsprinzip von Windkraftanlagen verkennt.
Der Aussage der Herren Kowalinski und Schneider, Windkraft werde mit Millionenbeträgen gefördert, fehlt ebenfalls der Kontext: Zwar fließen jährlich rund 2 Milliarden Euro an Fördermitteln, das sind aber nur etwa 3,3 % der 60 Milliarden Euro an direkten und indirekten Subventionen, die laut Internationalem Währungsfonds in Deutschland für fossile Energien aufgewendet werden – und diese fließen größtenteils ins Ausland, nicht zurück in die Gemeinden oder regionale Betreiber. Volkstwirtschaftlich ist Windkraft daher auf jeden Fall sinnvoll.
Dass Schriesheim und Dossenheim durch die Einnahmen ihre Haushalte sanieren könnten ist ein Strohmann-Argument, denn das wurde nie behauptet. Allerdings werden zusätzliche Einnahmen dringend gebraucht und es bleibt natürlich zu hoffen, dass die Gemeinderäte verantwortungsvoll mit ihnen umgehen.
Zum Schluss noch ein Wort zum Verzicht, den Frau Schork-Raabe fordert: Die größten Energieeinsparungen erreichen wir durch die Elektrifizierung von Heizen und Mobilität. Dadurch wird sich der Primärenergiebedarf etwa halbieren. Der Umstieg auf Wärmepumpe und Elektroauto bedeutet dabei nicht einmal einen Verzicht – auch wenn fossile Lobbyisten Ihnen das einreden wollen.
Im letzten Beitrag von „Gegenwind Bergstraße“ im Mitteilungsblatt wird behauptet, dass bereits „Kahlschläge“ und „exzessive Forstwirtschaft“ im Dossenheimer Forst betrieben werde sowie Wege verbreitert werden und es wird angedeutet, dass dies eventuell im Zusammenhang mit dem geplanten Windpark stünde. Wir haben daraufhin bei dem zuständigen Fachbereich der Gemeinde und der Forstverwaltung Dossenheim angefragt und eine ausführliche Antwort erhalten, die wir unten abdrucken und die sich auch mit dem deckt, was bereits in der RNZ zu lesen war: Siehe den von uns gespeicherten Artikel.
Es bleibt zu hoffen, dass alle Schriesheimer und Dossenheimer Bürger:innen sich vor dem Bürgerentscheid ausgewogen informieren, um sich nicht von den zahlreichen und ständig wiederholten Gerüchten und Falschinformationen zum Thema Windenergie in die Irre führen zu lassen. Diese sind auch der Grund dafür, dass wir das Bürgerbegehren abgelehnt hatten. Wenn es aber nun zum Bürgerentscheid kommt, beteiligen Sie sich zahlreich und lassen ihn zu einem starken Signal für Klimaschutz und Windkraft werden!
Die Rodung am Apfelskopf ist eine Ausgleichmaßnahme für das neue Gewerbegebiet in Dossenheim
am Wilhelmsfelder Eck und Hohen Nistler wurden die Rodungen aufgrund unterschiedlicher Beschlüsse des Gemeinderats durchgeführt, wonach dieses Gebiet sehr fichtenlastig ist und dieses durch Laubholz neu bepflanzt werden soll
die Rodungen am Hohen Nistler dienen zudem auch als Ausgleichsmaßnahme für das dringend benötigte Regenrückhaltebecken Mantelbach
Alle drei Flächen (Apfelskopf, Hoher Nistler und Wilhelmsfelder Eck) werden noch in diesem Jahr neu bepflanzt! Die Pflanzpläne liegen schon vor und die Pflanzen sind schon bestellt. Diese werden auch wieder mit Wuchshüllen bepflanzt. Im Spätjahr/Winter besteht zudem ein 80 % höherer Wuchserfolg als im Frühjahr/Sommer, da die Pflanzen bei kalter Feuchtigkeit besser Wurzeln schlagen können.
Zudem betrifft das haushalterische Defizit des Forstbetriebsplans 2025 281.885 €. Somit kann auch hier in keiner Weise von einer kommerziellen Forstwirtschaft ausgegangen werden. Dies wird u.a. auch damit begründet, dass in diesem Jahr die Ausgleichsmaßnahmen für das neue Gewerbegebiet anstehen.
Der Holzeinschlag für 2025 beträgt voraussichtlich 4.000 Fm. Im Jahr 2024 waren es ca. 4.150 Fm, in 2023 4.200 Fm und 2022 auch ca. 4.000 Fm; auch hier ist folglich keine Zunahme erkennbar.
Bei den neu zu bepflanzenden Flächen werden ca. 10.000 neue, klimaresistente Pflanzen gesetzt. Dies sind: Traubeneichen, Hainbuchen, Winterlinden und Ebereschen.
Dieter Teufel hat in seinem UPI-Bericht 89 zur “Windkraft im Wald” die Volllaststunden und Ernteleistungen verschiedener Windkraftanlagen / Windparks im Wald und in der Ebene miteinander verglichen und kommt zu dem Schluss, dass diese weitgehend identisch seien. Er begründet damit seine Behauptung, dass der Windatlas Baden-Württemberg die Windleistungsdichte auf den Höhen der Mittelgebirge überschätzt bzw. jene in der Ebene unterschätzt.
Dieses Bild zeigt maßstabsgetreu die Größe der Flächen von 9 Anlagen im Luftbild. Hellgrün: Dauerhaft freibleibende Fläche, Dunkelgrün: Wiederaufforstung nach Errichtung. Natürlich werden die Flächen nicht alle gleich ausgerichtet sein, aber es gibt einen Eindruck von den Größenordnungen.Weiterlesen
grün: Fläche ist konfliktfrei und kann in die zweite Offenlage übernommen werden gelb: Sachverhaltsermittlung noch nicht abgeschlossen, d.h. hier stehen noch Gutachten aus, bzw. müssen Gutachten noch plausibilisiert werden, oder sind noch Sachverhalte durch die Verbandsverwaltung zu klären (z.B. militärische Belange oder die zivile Luftfahrt betreffende Belange). rot: Gebiete bzw. Flächenanteile sind nach Auswertung der Offenlage zur Weiterführung in die zweite Offenlage nicht geeignet. Hier stehen sachliche Gründen einer Weiterverfolgung entgegen. Betroffen sind hier zum Teil auch Gebietsverkleinerungen aufgrund der Vergrößerung des Mindestabstandes zur Wohnbebauung in Baden-Württemberg sowie Tauschflächen. violett: Neu gemeldete Flächen. Die Verbandsverwaltung befindet sich diesbezüglich noch in der verwaltungsinternen Prüfung und hat hierzu weitere bilaterale Gespräche geführt, bzw. wird diese noch führen müssen.
Das Vorranggebiet Weißer Stein ist gelb (wegen der Flugsicherung und der Nähe zum Vogelschutzgebiet) und grün; der Lammerskopf rot (die vom FFH-Gutachten ausgeschlossenen Flächen) und gelb. Außerdem haben Dossenheim und Neckargemünd weitere Flächen nachgemeldet (violett).
Weiterer Zeitplan: Bis Anfang Mai 2025 müssen fehlende Gutachten eingereicht werden, die Gutachten werden bis spätestens 22. August 2025 bewertet und in die Beschlussvorlage eingearbeitet. Am 26. September 2025 wird die zweite Offenlage beschlossen. Die Festlegung der Vorranggebiete kann dann zum Jahreswechsel 2025/26 erfolgen.
Werner Fischer (ehemaliger GVV Geschführer): Bericht: Gutachten des Konsortiums liegt vor („Windprojekt möglich!“), alle anderen Stellungnahmen (RP, Obere Naturschutzbehörde, Freiburger Inst für angw. Tierökologie, …) sehen ein Projekt dort kritisch. „Zustimmung wäre daher nicht nachvollziehbar!“. Er bedankt sich beim Konsortium, dass sie im Steinachtal das Gutachten auch bereits in Vorabversionen bekommen hatten. Vortrag Jochen Schwarz, Edith Spielmann (BUND Steinachtal): Jochen Schwarz betont, sie seien pro Windenergie, Windenergie ist nötig. Aber nicht im FFH Gebiet. „Respekt für FFH Gebiete ist in BW weniger ausgeprägt als anderswo“. Es habe da für BW bereits Strafzahlungen gegeben. Jochen Schwarz und Edith Spielmann kritisieren das Gutachten als unvollständig, fehlerhaft, nicht ergebnisoffen und daher als rechtlich angreifbar. Sie würden sich wüschen das Projekt wird insgesamt abgelehnt und der Lammerskopf würde stattdessen eine Landesartenhilfsprogram-Fläche. Es gebe zu viele Konflikte mit den Stellen wo Fledermäuse wohnen (Habitat) oder jagen (Kollision). Gutachten habe die Flächen, wo Fledermäuse nachgewiesen wurden, zu kleinräumig angelegt. Aber der Aktionsradius der Tiere sei halt größer als das Gutachten annehme. Es wird die Frage in den Raum gestellt, ob denn die Windmessungen der Stadt Heidelberg durch ihre Lärmemissionen Fledermäuse erst vertrieben hätten, die man dann bei den Zählungen entsprechend auch nicht gefunden habe … Jochen Schwarz beschreibt den „Geist“ der FFH-Regelungen: Es sei durchaus nicht jeder menschliche Eingriff verboten. Aber bei menschlichen Eingriffen hatte man an kleinere Eingriffe als das Errichten von 150-200m hohen WKA gedacht, das passe nicht zusammen. Stimmung ruhig, kein Gepöbel, ca 150 Besucher. Vereinzelte pro-Energiewende Stellungnahmen aus dem Publikum. Fischer und Steinachtalbürgermeister kommunizieren ruhig, aber schon eindeutig mit der Richtung, man müsse halt jetzt schauen, wie man das Lammerskopf-Projekt noch verhindert bekommt. Fischer verwahrt sich gegen den Vorwurf, man betreibe Sankt Florians Politik. Man stehe zur Notwendigkeit der Energiewende und jeder müsse seinen Beitrag leisten. „Unser Beitrag hier ist halt, dass wir dieses Gebiet schützen! Dazu stehen wir!“ Anschließend Wortmeldungen aus dem Publikum: „Versiegelung“, „Versteppung“, „Infraschall“, „WKA drehen sich ja oft gar nicht“, … Das volle Programm. Als Dangel (Bürgermeister Wilhelmsfeld) fragt woher denn die Gelder für die Gutachten kämen, ergreife ich das Wort und verteidige die Tatsache, dass am Lammerskopf regionale BEGs (und eben nicht ferne Konzerne) aktiv sind, deren Mitglieder da jetzt in der Tat ein stückweit ins Risiko gehen.
Unser Standpunkt zum Lammerskopf
Der Streit um das FFH-Gutachten zum Lammerskopf bewegt sich auf einem sehr detaillierten Niveau, so dass eine fundierte Einschätzung selbst für Experten nur mit großem Zeitaufwand möglich ist, für Laien ist sie unmöglich. Sowohl der ausführende Gutachter Ness von IUS als auch Edith Spielmann und Jochen Schwarz vom BUND sind anerkannte Biologen und Naturschutz-Experten. Klar ist, dass die Untersuchungen zum Lammerskopf über alles hinausgehen, was üblicherweise in einem so frühen Projektstadium erfolgt. Es wurden z.B. weit mehr Fledermaus-Horchboxen installiert als gesetzlich gefordert (20 statt 3).
Die Kritik des BUND ist insoweit gerechtfertigt, als dass das Gutachten einen ausführlichen Methodenteil vermissen lässt, welcher für eine wissenschaftliche Studie notwendig wäre. Aus diesem Grund sind manche Schlüsse des Gutachtens nicht klar nachvollziehbar. Das veröffentlichte Gutachten umfasst 199 Seiten, eine vollständige wissenschaftliche Arbeit mit allen Details und Rohdaten wäre wahrscheinlich 1000 Seiten lang.
Umgekehrt genügt allerdings auch die Stellungnahme des BUND nicht diesen umfassenden Ansprüchen. Z.B. wird bei der Abschätzung des tolerierbaren Flächenverlusts von 1600 m2 auf einen Bericht eines FuE Projektes im Auftrag des BfN von Lambrecht und Trautner (2007) zurückgegriffen, der seinerseits diesen Wert von 1600 m2 nirgends begründet. Auch in der Stellungnahme werden die angegebenen eigenen Beobachtungen nicht hergeleitet sondern sind nur auf Karten eingetragen.
Dem Vorwurf des BUND, dass das Gutachten pauschal 15° Hangneigung fordert um so die flacheren Gipfel für Windräder freizuhalten, hat der Gutachter Ness in einem Artikel der RNZ inzwischen widersprochen.
Der Vorwurf des BUND, dass die Zuwegungen nicht berücksichtigt wurden ist insofern nicht gerechtfertigt, da diese erst im zweiten Schritt bei der konkreten Planung der Standorte einfließen. Dann ist auch vorgeschrieben, weitere Untersuchungen über die der erfolgten FFH-Verträglichkeitsprüfung hinaus durchzuführen (spezielle Artenschutzprüfung).
Das im Artikel genannte Gegengutachten des Freiburger Instituts für angewandte Tierökologie liegt aktuell nicht öffentlich vor, daher können wir dazu nicht Stellung nehmen.
Sowohl Gutachten der IUS als auch Stellungnahme des BUND und Gegengutachten des Freibuger Instituts werden nun bis September von den Experten der Naturschutzbehörde geprüft und dann dem Regionalverband zur Entscheidung vorgelegt. Dieser Prüfung sollte aufgrund der dargelegten Komplexität des Sachverhalts nicht vorgegriffen werden und daher enthalten wir uns einer Beurteilung, ob das Gebiet Lammerskopf für Windkraftanlagen geeignet ist oder nicht. In jedem Fall wünschen wir uns, dass die berechtigten Anliegen des Naturschutzes mit denen des Klimaschutzes in Einklang gebracht werden.
Vielen Dank und Willkommen an alle, die heute gekommen sind! Wir sind überzeugt, dass Klimaschutz und Demokratie zusammen gehören und zusammen gedacht werden müssen. Leider haben wir auf unsere Einladung zur heutigen Veranstaltung auch eine sehr unfreundliche Absage erhalten, die zeigt, dass viele Menschen Klimaschutz für linksgrüne Klientelpolitik halten und möglicherweise glauben, dass die Auswirkungen der Klimakrise sie nicht treffen wird. Das aber ist falsch, die Klimakrise macht uns alle heute schon ärmer, sie und mich, Anhänger egal welcher Partei. Und ich sage Ihnen warum:
Erstens: Nahrungsmittel.
Offensichtlich brauchen Pflanzen bestimmte klimatische Voraussetzungen, um zu wachsen. Wenn diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, z.B. wegen einer Dürre oder zu viel Regen, produzieren wir weniger Nahrungsmittel. Und wenn es weniger zu Essen gibt, steigen die Preise dafür. Schon im Jahr 2022 stiegen in Europa die Preise nach dem heißen Sommer um ein Prozent und dieser Effekt wird sich in den nächsten Jahren um bis zu 50% verstärken. Ganz konkret gab es in der RNZ in den letzten Wochen die folgenden Meldungen:
Der Kaffeehändler Tchibo erhöht nach dem Preisanstieg im April 2024 erneut seine Preise. Kunden müssen ab Mitte Februar zwischen 50 Cent und 1 Euro mehr pro Pfund bezahlen. Rohkaffee sei deutlich knapper geworden, das Wetter habe für schwächere Ernten gesorgt. Allein im Jahr 2024 sind die Rohkaffeepreise um rund 70 Prozent gestiegen.
Angesichts des Kostendrucks reduziert der Konzern Mondelez den Inhalt einiger seiner Milka-Tafeln von 100 Gramm auf 90 Gramm. Die Kakaopreise an der New Yorker Rohstoffbörse hatten sich im vergangenen Jahr um 161 Prozent erhöht.
Der Schriesheimer Obst- und Gartenbauverein berichtet: Die Erdbeerernte startete im Mai mit Feuchtigkeit. Die Früchte waren aufgeschwemmt und es bestand die Gefahr der Fäulnis und des Schimmels. Die Kirschen-Ernte fiel aufgrund des Regens ganz aus – die Früchte platzten auf und waren nicht verkäuflich. Auch bei der Zwetschgen-Ernte gab es durch den Regen Probleme mit Pilzerkrankungen und Schimmel.
Auch die Preise für Olivenöl sind wegen heißer trockener Sommer in den vergangenen zwei Jahren explodiert. Reis wurde teurer wegen Trockenheit, Überflutungen und eindringendem Salzwasser aufgrund steigender Meeresspiegel in Italien, Asien und Kalifornien.
Die Preise steigen aber nicht nur für die genannten Produkte – durch den Klimawandel schwanken die Ernten sehr viel stärker als früher. Da sich die Produzenten aber für schwache Ernten absichern müssen, erhöhen sie bereits heute die Preise als Vorbereitung auf zukünftige Ausfälle – und zwar über alle Nahrungsmittelgruppen hinweg.
Zweitens: Steuern.
Und wir reden hier nicht über CO2-Steuern oder grüne Maßnahmen, sondern von ganz normalen Einkommens-, Umsatz- und Mehrwertsteuern.
Der Staat braucht wegen des Klimawandels mehr Einnahmen u.a. für innere und äußere Sicherheit. Wasserknappheit wird zu immer mehr militärischen Konflikten führen, ganze Landstriche vor allem im Süden der Welt werden unbewohnbar. Und das führt zu Migration. Um dieses Problem zu lösen, gibt es drei Vorschläge: Entweder den Grenzschutz massiv ausbauen, um Migranten zu stoppen und abzuschieben – oder Migranten besser integrieren, überwachen und ihnen helfen – oder die Ursprungsländer unterstützen, damit die Menschen dort bleiben können. Egal was man tut, es wird richtig teuer. Europas Südgrenze ist die tödlichste Grenze der Welt, seit 2014 sind dort knapp 30.000 Menschen gestorben. Und obwohl die echten Migrationswellen noch gar nicht begonnen haben zerreißt die Diskussion darüber schon heute unsere Gesellschaft und treibt die Menschen in die Arme extremistischer Parteien!
Und drittens braucht man mehr Geld für die Infrastruktur. Hangrutsche und Unterspülungen müssen repariert werden, Maßnahmen gegen Überflutungen kosten immense Summen Geld, und das ist keine theoretische Überlegung. In der RNZ konnten wir lesen:
Wird das Regenrückhaltebecken in Schriesheim jetzt unbezahlbar? Der Deutsche Wetterdienst hat die Niederschlagsmengen für ein hundertjährliches Hochwasser aktualisiert, was eine komplette Neuplanung des Regenrückhaltebeckens oberhalb es Mühlenhofs erfordert. Das ist keine graue Theorie: Der Starkregen in Altenbach letztes Jahr war bereits MEHR als ein 100jähriges Hochwasser, zum Glück für Schriesheim kam es nicht aus Wilhelmsfeld und das vorhandene Rückhaltebecken unterhalb Altenbachs konnte das Wasser auffangen. Die bisherigen Planungen für ein Becken von 300m Länge und 100m Breite werden daher nicht ausreichen, womöglich muss gar die Landstraße verlegt werden. Statt 5 Millionen wird das Becken jetzt zwischen 20 und 25 Millionen Euro kosten.
Von diesem Betrag könnte man schon mal zwei oder drei Windräder auf dem Weißen Stein bauen. Aber anders als mit einem Windrad oder einer Solaranlage verdient man mit Klimaanpassung kein Geld. Man spart nicht mal etwas, wie das bei einem eAuto oder einer Wärmepumpe der Fall ist, die im Betrieb günstiger sind als Benzin, Öl oder Gas zu verbrennen. Und das ist auch das Hauptproblem in der aktuellen Diskussion: Viele Menschen und Politiker unterscheiden nicht zwischen Kosten und Investitionen. Eine Investition zahlt sich über die Zeit aus, Kosten aber bleiben – und man bleibt abhängig von den Preisen der Hersteller, von den negativen Auswirkungen auf das Klima und dem ethischen Dilemma mal ganz abgesehen.
Drittens: Versicherungen.
Die Feuer in Los Angeles haben erschreckend deutlich gemacht, dass auch Vermögen nicht vor immensen Verlusten schützt. Eine Studie im Herbst 2023 hat errechnet, dass schon zwischen 2000 und 2019 durch klimabedingt verstärktes Extremwetter weltweit Schäden in Höhe von 2,7 Billionen Dollar ZUSÄTZLICH entstanden sind, das sind 15,5 Millionen Dollar PRO STUNDE! In Deutschland alleine entstanden in den vergangenen 30 Jahren Schäden von rund 123 Milliarden Euro.
Und das ist nur der ökonomische Schaden der Klimakrise, den wir alle heute schon bezahlen, und der in den kommenden Jahren massiv zunehmen wird. Wenn wir über den Wert reden, den eine intakte Natur hat, dann brauchen wir nicht weiter zu schauen als nach Schwetzingen, wo der englische Landschaftsgarten bereits seit Juni 2024 aus Sicherheitsgründen gesperrt ist – und zwar wegen der rapide zunehmenden Schäden an der Baumsubstanz aufgrund des Klimawandels, speziell durch neuartige Pilz- und Komplexerkrankungen.
Sie sehen also – die teuerste Art und Weise mit dem Klimawandel umzugehen, die uns am meisten von allen Optionen kosten wird, ist ihn zu ignorieren. Die Gesamtinvestitionen in die Energiewende bis 2100 sind sechs Mal geringer als die geschätzten Kosten der Klimafolgen alleine bis 2050!
Eine Studie des International Monetary Fund hat ergeben, dass jedes Grad Temperaturanstieg mehr als zwei Prozent Rückgang des Bruttoinlandsprodukts zur Folge hat – in wärmeren Ländern sogar über 3 Prozent. Und das ist natürlich problematisch, wenn Parteien alleine auf das Wirtschaftswachstum zur Finanzierung ihrer Pläne hoffen.
Für das Maximalszenario von 10 Windkraftanlagen am Weißen Stein und 11 auf dem Lammerskopf, für welches wir zahlreiche Visualisierungen berechnet haben (inzwischen auch für das Steinachtal und Neckargemünd), hat Wolfgang Schlez, Direktor der Beratungsfirma ProPlanEn und Mitglied von Scientist for Future Heidelberg eine Schallsimulation erstellt.
Auch diese arbeitet mit konservativen Annahmen, d.h. Anlagen mit 105dB auf Nabenhöhe, schallhartem Untergrund (in Wirklichkeit wird der Wald die Ausbreitung stark dämpfen) und Verzicht auf die Simulation von Geländereflektion.
Trotz all dieser Maximal-Annahmen zeigt sich, dass die höchsten Schallpegel, die im Süden von Wilhelmsfeld sowie Altneudorf, Schönau und Ziegelhausen erreicht werden, nicht höher als 37 dBA sein werden (d.h. etwa so laut wie Blätterrascheln) bzw. 39 dBA (leises Gespräch) in Peterstal. In allen anderen Gemeinden sind maximal 32 dBA (Flüstern) zu erwarten.
Der Grenzwert der Technischen Anleitung Lärm für reine Wohngebiete Nachts beträgt 35 dBA. Der Tages-Grenzwert beträgt dagegen 50 dBA (leise Radiomusik), diese Werte werden nur in unmittelbarer Nähe (bis ca. 300m) der Anlagen erreicht.
Da die Einhaltung dieser Grenzwerte Vorraussetzung für die Genehmigung ist, kann man davon ausgehen, dass sie bei der Standortwahl berücksichtigt werden (dies haben wir für unsere Simulation nicht getan!), darüber hinaus können Leistungsregelungen nachts für eine weiter verminderte Lautstärke sorgen.
Die Rede von Clara Brombacher auf der Podiumsdiskussion am 22.11.2024
Teil 1Teil 2
Ich bin Clara Brombacher und heute stellvertretend hier für Fridays For Future Heidelberg. Sie kennen uns wahrscheinlich von unseren Klimastreiks, die wir übrigens nach wie vor regelmäßig organisieren. Die Ortsgruppe in Heidelberg engagiert sich aber seit einigen Jahren auch für den Ausbau der Windkraft in der Region. Denn es ist für unser Hauptziel, Deutschlands baldigen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen, natürlich von essenzieller Bedeutung, den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzutreiben.
Insgesamt erreichten uns 143 Einzelfragen (oft mehrere pro Karte), die meisten zum Themenkomplex „Ertrag“ (25 Fragen), dicht gefolgt mit 24 Fragen der Themenbereich „Wald“. Das Thema „Optik“ spielte demgegenüber mit 5 Fragen eine verhältnismäßig kleine Rolle.
Wie an dem Abend versprochen, werden wir alle Fragen nach und nach veröffentlichen und beantworten.
Eigentlich ist es keine Meldung wert, manchmal aber verselbstständigen sich Informationen und es wird möglich, dass auch unspektakuläre Inhalte eine gesteigerte Aufmerksamkeit erhalten.
So geschehen in der journalistischen Bewertung unserer Podiumsdiskussion „Windkraft am Weißen Stein“ durch den an dem Abend anwesenden Journalisten K. Groß (MM), sowie im letzten Mitteilungsblatt in einem Artikel von Christiane Haase (CDU). Während der MM den Umstand, dass Bürgermeister Oeldorf nicht auf dem Podium saß, als “pikant“ bewertete, gab es von der CDU, C. Haase einen Tadel: „schlechter Stil“. Bedauerlich hieran ist, dass weder Christiane Haase noch sonst jemand von der CDU an dem Abend überhaupt anwesend und auch offensichtlich nicht über die Hintergründe informiert war. Das haben wir aber in einem persönlichen Gespräch nachgeholt.
Warum nun saß Bürgermeister Oeldorf am 22.11. nicht auf dem Podium?
Im April hatten wir eine “Save-the-date“-Email-Einladung an beide Bürgermeister geschickt; Diese erhielt Herr Oeldorf allerdings aus verschiedenen Gründen erst Wochen später. Bürgermeister Faulhaber meldete sich jedoch bald und bot an, entweder im Publikum zu sitzen oder gemeinsam mit Herrn Oeldorf aufs Podium zu gehen. Als sich Bürgermeister Oeldorf dann schließlich meldete, war das Setting schon besprochen und die Werbung öffentlich. In den darauffolgenden Wochen tauschten wir uns daraufhin nochmals mit beiden Bürgermeistern aus, ob das Setting so bleiben sollte; man einigte sich darauf, dass Herr Oeldorf für Fragen in der ersten Reihe sitzen und spontan aufs Podium kommt, wenn es notwendig ist, und Herr Faulhaber den Stand der Planung mit der Dialoggruppe verkündet, wie wir es auch bereits im Pressegespräch der RNZ vom 20.11. angekündigt hatten.
Am Ende der Veranstaltung führte Herr Hörnle von der RNZ ein Interview mit Herrn Oeldorf, in der dieser äußerte, dass sein „Kollege Faulhaber nichts gesagt hat, was ich nicht auch gesagt hätte“ und sich insgesamt zufrieden mit dem Format und der Veranstaltung zeigte; Sie können dies im Bericht der RNZ nachlesen. Auch uns gegenüber äußerte sich Herr Oeldorf ausschließlich positiv. Mittlerweile hat er sich auch offiziell dazu geäußert.
Jetzt wird oft argumentiert, dass man ja die Windräder in die Ebene bauen könne, dadurch hätte man sowohl die Erzeugung der 15 Tonnen durch den Wald als auch die Vermeidung durch die Windräder. Allerdings erzeugt ein Windrad im Wald 4.000.000 kWh mehr Strom pro Jahr, vermeidet daher gegenüber der Ebene auch 3.800 Tonnen CO2 zusätzlich und spart daher auch 2.763 Tonnen Sauerstoff mehr als in der Ebene. Sprich: Wenn man es im Wald baut, spart ein Windrad 184 mal so viel Sauerstoff, wie dieser Wald erzeugen kann. Dass in der Ebene um Heidelberg sowieso keine oder nur sehr wenige Windräder gebaut werden können, lassen wir bei dieser Betrachtung mal außen vor.
Der Bau von Windrädern ist umkämpft. Das Beispiel der geplanten Windkraftanlagen an der Bergstraße zeigt, wie Windkraftgegner vorgehen und wie Befürworter dagegenhalten.
Der Neubau von Windrädern wird auch in der Region von Gegnern bekämpft. Dennoch entscheiden sich viele Städte und Gemeinden dafür. Gründe dafür gibt es mehrere.
Unter folgendem Link finden Sie eine Karte der Windvorranggebiete. Wir haben entlang der Höhenrücken 10 bzw. 11 Windenergieanlagen von jeweils 300 m Gesamthöhe platziert und die Ansicht von verschiedenen Standorten berechnen lassen. Beachten Sie, dass die genauen Standorte noch nicht feststehen, da diese insbesondere nach Umweltgesichtspunkten gewählt werden. Auch Anzahl und Höhe sind von uns als Maximalwerte gewählt worden, in der Realität werden es wahrscheinlich weniger und niedrigere Anlagen. Auf diese Weise können Sie sich aber ein Bild vom “schlimmstmöglichen” Fall machen.
Klicken Sie auf einen grünen Marker in der Karte, um ein realisitisches Bild im Vergleich zu den Fotomontagen von Gegnern der Projekte wie “Gegenwind Schriesheim”, “ProWaldProWind” und “NOW Ziegelhausen” vom jeweils identischen Standort aus zu sehen. Die gelben Marker zeigen Ihnen die Ansichten der Anlagen von weiteren Standorten aus. Die Ansichten werden jeweils links oben (auf dem PC) bzw. unten (auf dem Handy) als Vorschau angezeigt, klicken Sie auf das jeweilige Vorschaubild um es als Vollbild anzuzeigen.
Windkraft ist die Energieerzeugungsform mit dem geringsten Flächenbedarf. Dies wird besonders augenfällig, wenn man den Flächenbedarf für neun Windkraftanlagen im Windvorranggebiet weißer Stein vergleicht mit dem jährlichen Holzeinschlag im Windvorranggebiet und im gesamten Waldgebiet der drei Gemeinden Schriesheim, Dossenheim und Heidelberg.
Von dieser 564 Hektar großen Vorrangfläche werden wiederum nur knapp 2% für die tatsächliche Errichtung von neun Windkraftanlagen benötigt (nämlich 1 Hektar pro Anlage); der jährliche Holzeinschlag im Windvorranggebiet ist mit sechs Hektar fast genauso groß – im gesamten Waldgebiet ist der jährliche Holzeinschlag mit ca 41 Hektar sogar fast fünf mal so groß wie der Platzbedarf für die Windkraftanlagen.
Vor diesem Hintergrund ist die Angst vor einer Zerstörung des Waldes oder einem Verlust seiner vielfältigen Funktionen vollkommen unbegründet. Im Gegenteil, durch die vorgeschriebenen bzw. von den Gemeinden gewünschten Umweltverträglichkeitsprüfungen und Ausgleichsmaßnahmen profitiert der Wald und der Artenreichtum des Waldes sehr viel mehr als er durch die Errichtung der Windräder leidet.
P.S.: Die Zahlen für den Holzeinschlag haben wir wie folgt berechnet: Laut Waldhaushaltsbericht 2023 für Dossenheim sollen im Dossenheimer Wald 4000 Festmeter Holz geschlagen werden. Auf einem Hektar befinden sich ca. 600 Festmeter (bei völliger Rodung; je nach Baumart sind das zwischen 100 und 400 Bäume), dies entspricht somit sieben Hektar. Für die Gemeinden Schriesheim und Heidelberg liegt kein entsprechender Bericht vor, wir haben daher die Zahlen für Dossenheim auf die Waldflächen von Schriesheim und Heidelberg hochgerechnet.
Es ist erstaunlich, wie gut die Windräder am Greiner Eck in der Natur verborgen sind – man nimmt sie erst wahr, wenn man fast direkt davor steht. Die Natur ringsum ist dicht, an den Wegrändern fliegen Schmetterlinge und man hört die Anlagen erst aus nächster Nähe. Von Einschränkungen für die Erhohlung kann keine Rede sein. Ich habe das Greiner Eck letzten Samstag besucht und zahlreiche Fotos und kurze Filme gemacht – überzeugen Sie sich also selbst, wie gut Windkraft und Natur vereinbar sind. Es ist offensichtlich, das Windenergie die naturverträglichste Art der Energieerzeugung ist. Außerdem kann man anhand der Bilder sehr gut sehen, dass die Wiederaufforstungen durchaus nicht zugrunde gehen, wie oft behauptet wird.
Der Regionalplan weist in der Region um Heidelberg nur die beiden Gebiete um den weißen Stein und den Lammerskopf als Wind-Vorranggebiete aus. Oft wird aber gefordert, dass doch Gebiete in der Rheinebene besser seien. Dass Windräder bei uns im Wald und nicht in der Ebene gebaut werden sollen, hat folgende Gründe:
Deutlich mehr Ertrag auf den Höhenzügen
Schaut man in den Windatlas Baden-Württemberg, so sieht man, dass statt ca. 13-15 Millionen kWh/a um den weißen Stein, in der Ebene nur ca. 9-11 Millionen kWh/a erreicht werden. Dies ist ein durchschnittlicher Minderertrag von über 30%. Dieser kann auch durch das EEG finanziell nicht vollständig ausgeglichen werden, so dass die Anlagen in der Ebene höchstwahrscheinlich nicht wirtschaftlich wären. Details hierzu können Sie hier nachlesen.
Windscherung in der Rheinebene
Die Rheinebene um Heidelberg hat eine Besonderheit bei den Windverhältnissen. Während großräumig der Wind vornehmlich aus Richtung West-Südwest weht, haben Windmessungen in Mannheim ergeben, dass er bodennah durch die Rheinebene nach Norden umgelenkt wird.
Dies führt dazu, dass es insbesondere im Raum Heidelberg zwei unterschiedliche Windrichtungen gibt: Am Boden von Süd nach Nord, in der Höhe von West nach Ost. Moderne Windräder mit 160 m – 200 m Nabenhöhe überstreichen mit ihrem Rotor aber beide Bereiche – dies führt zu weniger Ertrag und im schlimmsten Fall zu Schäden an der Anlage bis zum Totalschaden (Vortrag von Dr. Wolfgang Schlez von Scientists for Future am 25.5.2024 in der Stadtbücherei HD).
Dieses Risiko wollen Betreiber nicht tragen, weswegen es zwar mehrere Anfragen von potentiellen Betreibern für den weißen Stein, aber keine für die Rheinebene um Heidelberg gibt (Aussage Bürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain bei einer Podiumsdiskussion am 21.6.2024 im DAI in Heidelberg). Die Stadt Heidelberg hat daher Windmessungen in Auftrag gegeben, um diesen Effekt genauer zu untersuchen und experimentell zu bestätigen oder zu widerlegen.