Der BUND will den alten Trafoturm am Ursenbacher Ortseingang als Nistplatz für Vögel nutzen

Rückenwind für Klimaschutz!
Leserbrief zu den Plänen von Wirtschaftsministering Katharina Reiche

Leserbrief zur Windkraft und Trumps Klimapolitik

Leserbrief zum Wassermangel wegen des Klimawandels

Leserbrief zu “Hausarzt gegen Windpark“

Im Gemeindeblatt berichtet der Verein „Gegenwind Bergstraße e.V.“ unter der Überschrift “Gesundheitsgefährdung durch Windkraftanlagen?” über ein Gerichtsurteil aus Frankreich, bei dem einer Klägerin und ihrem Mann Entschädigungen in vierstelliger Höhe zugesprochen wurden, weil sie dem Gericht nachweisen konnten, dass sie wegen eines nahegelegenen Windparks unter Schlafproblemen litten. Außerdem wird über eine Studie berichtet, welche Korrelationen zwischen Schlaf- und Gesundheitsparametern und der Entfernung zu Windparks untersucht.
Eine sachliche Einordnung dieser Punkte erfordert die klare Trennung zwischen juristischer Bewertung im Einzelfall und wissenschaftlicher Evidenzlage.
Zunächst zum französischen Urteil: Tatsächlich hat ein Gericht in Straßburg in einem konkreten Zivilverfahren einer Klägerin und ihrem Ehemann eine Entschädigung zugesprochen. Das Gericht sah auf Grundlage der vorgelegten Gutachten und der individuellen Krankengeschichte einen Zusammenhang zwischen dem Betrieb der nahegelegenen Windenergieanlagen und den geschilderten Beschwerden als hinreichend wahrscheinlich an. Solche Entscheidungen beruhen jedoch auf den im Verfahren vorgelegten individuellen medizinischen Unterlagen und Zeugenaussagen. Gerichte arbeiten mit dem Maßstab der „überwiegenden Wahrscheinlichkeit“ oder der richterlichen Überzeugung, nicht mit naturwissenschaftlicher Kausalitätsprüfung im experimentellen Sinn. Aus einem einzelnen Urteil lässt sich daher kein allgemeiner medizinisch-wissenschaftlicher Nachweis einer generellen Gesundheitsgefährdung durch Windkraftanlagen ableiten. Ein gerichtliches Urteil ersetzt keine evidenzbasierte medizinische oder akustische Forschung.
Die im Artikel angesprochene Arbeit untersuchte in einer Querschnittsstudie Bewohner in unterschiedlicher Entfernung zu Windenergieanlagen und erfasste mittels Fragebögen selbstberichtete Schlafqualität und Gesundheitsparameter. Die Autoren fanden statistische Zusammenhänge zwischen geringerer Entfernung zu Anlagen und häufiger berichteten Schlafstörungen sowie schlechteren mentalen Gesundheitswerten.
Wichtig ist jedoch die methodische Einordnung: Es handelt sich um eine Beobachtungsstudie mit relativ kleiner Stichprobe, ohne experimentelle Kontrolle und ohne objektive physiologische Messungen wie Polysomnographie. Sie zeigt Korrelationen, aber keinen kausalen Mechanismus. Faktoren wie individuelle Lärmempfindlichkeit, Grundeinstellung zur Windenergie, Erwartungshaltung oder soziale Konflikte im Umfeld wurden nicht systematisch als eigenständige Einflussgrößen modelliert. Der sogenannte Nocebo-Effekt – also das Auftreten realer Beschwerden aufgrund negativer Erwartungen oder Befürchtungen – wurde in dieser Studie nicht experimentell geprüft oder kontrolliert. In der Fachliteratur wird dieser Effekt jedoch als möglicher Erklärungsfaktor für berichtete Symptome im Umfeld von Windenergieanlagen diskutiert.
Die Arbeit wurde in einer Fachzeitschrift publiziert und ist peer-reviewt. Sie wird jedoch in der wissenschaftlichen Diskussion kritisch bewertet, insbesondere hinsichtlich Studiendesign und Schlussfolgerungen. Sie stellt keinen wissenschaftlichen Konsens dar, sondern einen einzelnen Beitrag in einem kontrovers diskutierten Feld.
Internationale Übersichtsarbeiten und Bewertungen durch Fachbehörden kommen bislang zu dem Ergebnis, dass es keine belastbaren Belege für direkte physiologische Schäden durch Infraschall oder tieffrequenten Schall von Windenergieanlagen unterhalb der geltenden Grenzwerte gibt. Studien, die unter kontrollierten Laborbedingungen Infraschall in vergleichbarer Intensität simulieren, konnten in keine konsistenten Effekte auf Schlaf, Herz-Kreislauf-Parameter oder psychologische Gesundheit nachweisen. Gleichzeitig wird anerkannt, dass wahrgenommene Belästigung („annoyance“) und subjektive Schlafbeeinträchtigung bei einzelnen Personen auftreten können – ein Phänomen, das eine Vielzahl von Gründen haben kann und nicht allein auf physikalische Schallexposition reduziert werden darf.
Die Bezugnahme auf das französische Urteil und die zitierte Studie durch „Gegenwind Bergstraße e.V.“ vermittelt den Eindruck eines wissenschaftlich gesicherten Nachweises gesundheitlicher Schäden durch Windkraftanlagen. Eine solche Schlussfolgerung ist aus den genannten Quellen jedoch nicht haltbar. Ein einzelnes zivilrechtliches Urteil, das unter den Bedingungen richterlicher Einzelfallabwägung zustande kam, eignet sich nicht als Beleg für eine allgemeine medizinische Gefährdungslage und die Verwendung einer umstrittenen Studie als Beleg für eine objektiv feststehende „Gesundheitsgefährdung“ ignoriert die methodischen Einschränkungen und den fehlenden Konsens.
In der Summe entsteht der Eindruck einer selektiven Quellenwahl mit zugespitzter Interpretation. Eine sachgerechte öffentliche Diskussion über Windenergie erfordert jedoch die Einordnung einzelner Befunde in den Gesamtstand der Forschung – nicht deren Zuspitzung zu allgemeinen Gefahrenbehauptungen. Wer wissenschaftliche Einzelstudien und juristische Einzelfälle als vermeintlich eindeutige Beweise präsentiert, trägt eher zur Verunsicherung als zur Aufklärung bei.
Leserbrief zu “Hausarzt gegen Windpark“

Leserbrief zum Verbandsklagerecht, siehe “Umweltschutz zu erfolgreich“

Im Gemeindeblatt hat der Verein „Gegenwind Bergstraße e.V.“ unter der Überschrift „EnergiewENDE gescheitert?“ über ihre Podiumsdiskussion zur Energieversorgung berichtet. Dabei wurde unter anderem behauptet, neue wissenschaftliche Untersuchungen zeigten, dass der Schall von Windkraftanlagen in mehreren Kilometern Entfernung teilweise stärker sein könne als in der Nähe der Anlagen. Als Beleg diente die Studie “Modeling wind farm noise emission and propagation: effects of flow and layout“, insbesondere eine Abbildung (Figure 7c), die ein entsprechendes Pegelbild aus einer Simulation zeigt.

Der Eindruck, der dabei vermittelt wurde, ist klar: Windkraftanlagen seien unberechenbar laut, und selbst in großer Entfernung könne der Schall unerwartet ansteigen. Um zu bewerten, was an dieser Darstellung zutrifft, lohnt ein nüchterner Blick auf die physikalischen Grundlagen und auf die tatsächlichen Aussagen der Studie.
Zunächst zur grundlegenden Physik: Schall breitet sich in der Luft aus und nimmt mit zunehmender Entfernung ab. Der Grund ist einfach: Die Schallenergie verteilt sich räumlich. Im Freifeld breitet sich Schall näherungsweise kugelförmig aus. Mit wachsender Entfernung verteilt sich die gleiche Energie auf eine immer größere Fläche – der Schalldruckpegel sinkt. Zusätzlich wirkt die Luftdämpfung. Der allgemeine Grundsatz lautet daher: Je mehr Luft zwischen Quelle und Empfänger liegt, desto geringer ist der Pegel.
Allerdings kennt die Akustik seit langem Sonderfälle. Unter bestimmten Bedingungen kann Schall lokal verstärkt oder weiter getragen werden. Beispiele sind:


Solche Effekte sind nicht spezifisch für Windkraftanlagen. Sie gelten für jede Schallquelle – Autobahnen, Industrieanlagen oder Kläranlagen ebenso. In außergewöhnlichen Wetterlagen kann man deshalb Geräusche hören, die sonst kaum wahrnehmbar sind. Genau deshalb sind Grenzwerte im Immissionsschutz nicht so definiert, dass eine Anlage „unter keinen Umständen“ hörbar ist, sondern so, dass ein durchschnittlicher Mensch unter üblichen Bedingungen nicht erheblich gestört wird.
Was zeigt nun die zitierte Studie tatsächlich? Es handelt sich um eine numerische Simulation: Zunächst wird das Windfeld eines Windparks rechnerisch modelliert, anschließend die Schallabstrahlung der Anlagen unter diesen Bedingungen. Die in der Veranstaltung hervorgehobene Abbildung basiert auf einem sehr speziellen Szenario: eine bestimmte Windrichtung, stabile atmosphärische Schichtung und geringe Turbulenz – also ein Sonderfall. Solche stabilen Schichtungen begünstigen die Fernwirkung von Schall.

Die Studie untersucht unter anderem, ob solche Effekte bei der Anordnung von Windrädern genutzt werden könnten, um bei gleicher Einhaltung der Schallgrenzwerte mehr Energie zu erzeugen. Es geht also um Optimierungsfragen in der Planung großer Windparks unter spezifischen meteorologischen Bedingungen – nicht um den Nachweis, dass Windkraftanlagen in vier Kilometern Entfernung „lauter“ seien als in der Nähe.
Hinzu kommt ein weiterer, in der Veranstaltung nicht betonter Aspekt: Im Windpark selbst ist die Windgeschwindigkeit reduziert, weil sich die Anlagen gegenseitig im sogenannten Nachlauf (Wake) beeinflussen. Geringere Windgeschwindigkeit bedeutet zunächst auch geringere Schallabstrahlung der Anlagen. Gleichzeitig kann der Schall im Nachlaufbereich gebrochen und lokal umverteilt werden. Dadurch können sich punktuell Verstärkungen ergeben. Das Standard-Ausbreitungsmodell (ISO 9613-2), das in Genehmigungsverfahren verwendet wird, bildet solche komplexen Effekte nur vereinfacht ab, berücksichtigt aber die verstärkte Schallausbreitung in Windrichtung.
Für den konkret geplanten Windpark am Weißen Stein ist die Übertragbarkeit äußerst gering. Dort ist die Turbulenz wegen des Waldes höher, die Anlagezahl klein, und die deutschen Vorschriften erlauben es sowieso nicht, derartige Spezialmodelle zur rechnerischen „Optimierung“ der Schallwerte heranzuziehen. Maßgeblich sind normierte Verfahren und konservative Annahmen. Einzelne meteorologische Ausnahmesituationen können zwar zu veränderter Wahrnehmung führen, gelten aber als Sonderfälle, die im Immissionsschutz nicht als Regelfall angesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund lässt sich festhalten: Die in der Veranstaltung gezeigte Abbildung illustriert ein bekanntes, spezielles Ausbreitungsphänomen unter bestimmten atmosphärischen Bedingungen. Daraus eine generelle Aussage abzuleiten, wonach Windkraftanlagen in größerer Entfernung häufig lauter seien als in der Nähe, ist fachlich nicht haltbar. Es handelt sich um eine Verkürzung und Verallgemeinerung eines Sonderfalls.
Wissenschaftliche Studien liefern differenzierte Ergebnisse unter klar definierten Randbedingungen. Werden einzelne Grafiken aus diesem Kontext herausgelöst und als Beleg für eine allgemeine Gefährdung präsentiert, entsteht ein verzerrtes Bild. Eine sachliche Diskussion über Windenergie sollte physikalische Grundlagen, rechtliche Rahmenbedingungen und die konkreten Standortbedingungen berücksichtigen – nicht isolierte Simulationsergebnisse.
Für die Standorte Lammerskopf und Weißer Stein hatten wir schon vor längerem eine Lautstärkesimulation erstellen lassen, damals noch mit einer angenommenen Maximalzahl von zehn Anlagen am Weißen Stein – tatsächlich werden es ja nur vier.
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