Rückenwind für Klimaschutz!

Monat: März 2026 (Seite 1 von 4)

Befürchtungen des Steinachtals zur Luftrettung und zum Luftkurort

Im Zuge der Planungen für Windkraftanlagen am Weißen Stein haben Vertreter aus dem Steinachtal Bedenken geäußert, Windenergieanlagen könnten die Luftrettung behindern und damit Patienten gefährden. Das wird in der Stellungnahme des Gemeindeverwaltungsverband Schönau mit Verweis auf einen nicht namentlich genannten Intensivmediziner aus dem Umfeld des Universitätsklinikum Heidelberg begründet. Die Befürchtung lautet, Hubschrauber müssten höher fliegen oder ausweichen, was Verzögerungen und stärkere Belastung von Patienten zur Folge hätte; bei schlechter Sicht könnten Einsätze sogar ausfallen. Zusätzlich wird das Prädikat „Luftkurort“ für Wilhelmsfeld durch Schallimmissionen gefährdet gesehen.

In der professionellen Luftrettung gibt es zwei zentrale Aspekte – Flugwegführung und Hindernisvermeidung. Hubschrauber können Hindernisse umfliegen; ein seitliches Ausweichen um wenige hundert Meter führt bei Reisegeschwindigkeiten um 200 km/h zu Verzögerungen im Bereich von Sekunden, nicht Minuten. Relevanter sind Wetterbedingungen (Sicht, Wolkenuntergrenzen, Vereisung), da diese Flüge tatsächlich verhindern können. Windkraftanlagen sind Hindernisse, aber kein Sonderfall gegenüber Masten, Türmen oder anderen hohen Strukturen, die seit Jahrzehnten in der Luftrettung berücksichtigt werden. In Deutschland operieren Rettungshubschrauber in Regionen mit vielen Anlagen, etwa in windstarken norddeutschen Gebieten, ohne dass eine generelle Einsatzunfähigkeit bekannt wäre. Zusätzlich werden Windräder auf Luftraumkarten eingezeichnet, sind Piloten somit schon bei der Flugplanung bekannt. Moderne Rettungshubschrauber nutzen Terrain-Datenbanken, die auch Windräder enthalten und die Piloten warnen, falls sie sich auf Kollisionskurs befinden sollten.

Grundsätzlich befinden sich Windparks aufgrund Ihrer baulichen Höhe im sogenannten unkontrollierten Luftraum, solange sie nicht in der Nähe eines Flugplatzes errichtet werden.

In diesem Luftraum bewegen sich Luftfahrzeuge im Sichtflug (VFR) und sind verpflichtet, Hindernisse selbständig in einem definierten vertikalen und / oder horizontalen Abstand zu umfliegen. 

Informationen über Hindernisse im Luftraum erhalten alle Luftfahrzeugführer über sogenannte NOTAM (Notice to airman) oder ähnliche Informationsmittel. Der Sicherheit wird somit behördlich Rechnung getragen.

Gleichzeitig schränken lokal begrenzte Hindernisse die Nutzung des Luftraums in der Regel nicht ein. Es ist folglich davon auszugehen, daß Windparks grundsätzlich den Betrieb von Rettungshubschraubern nicht einschränken.  

DRF Luftrettung
Leitung Stationsbetrieb Region West
Station Freiburg (Christoph 54)

Zur Druck- bzw. Höhenbelastung: Rettungshubschrauber fliegen typischerweise in niedrigen Höhen, und Druckänderungen entstehen vor allem durch deutliche Höhenänderungen. Ein Ausweichen um ein Hindernis muss keine relevante Höhenzunahme bedeuten; in den meisten Fällen reicht eine seitliche Umfliegung, und selbst ein eventuell erforderliches Überfliegen eines Windrades bedeutet einen Unterschied von ca. 50 Metern gegenüber der normalen Flughöhe. Eine pauschale Gefährdung von Säuglingen durch zusätzliche Höhenunterschiede lässt sich nicht ableiten. Für die wenigen Patienten, bei denen 50 Meter Höhenunterschied den Luftdruck so relevant ändern, dass es ihre Gesundheit gefährden könnte und die unbedingt mit einem hohen Luftdruck transportiert werden müssten (beispielsweise Tauchunfälle), ist der Helikopter auf alle Fälle das falsche Transportmittel – diese werden daher von vorneherein mit einem Rettungswagen transportiert (oder benötigen ein Flugzeug mit Druckkabine).

Das Prädikat ‘Luftkurort‘ wird regelmäßig überprüft (die nächste Überprüfung ist für dieses Jahr vorgesehen) und basiert vor allem auf Klima- und Luftqualitätsdaten. Windkraftanlagen haben darauf grundsätzlich keinen direkten Einfluss. Zwar müssen mögliche Lärmauswirkungen im Genehmigungsverfahren geprüft werden, doch gelten hierfür klare Grenzwerte. Bei den üblichen Abständen – im vorliegenden Fall etwa 1000 Meter – werden diese in der Regel eingehalten. Ein automatischer Verlust des Luftkurort-Status durch einzelne Windräder ist daher nicht zu erwarten. Entscheidend ist vielmehr, ob die gesetzlichen Umweltstandards eingehalten werden. Interessant auch:

All diese Informationen sind durch Rückfrage bei Hubschrauber-Piloten und etwas Recherche verfügbar; Es ist verwunderlich, dass der Gemeindeverwaltungsverband stattdessen den Weg über einen Artikel in der RNZ gewählt hat, um auf seine Befürchtungen hinzuweisen.

Mittlerweile hat das Uniklinikum die kolportierten Gefahren dementiert.

Außerdem hat die Luftrettung selbst die Gefahren dementiert.

Befürchtungen der Bürgerinitiative gegen Windkraft in Wilhelmsfeld

Die neu gegründete Bürgerinitiative äußert Sorgen zu den geplanten Windenergieanlagen am Weißen Stein. Diese Bedenken sind nachvollziehbar – lassen sich aber in wesentlichen Punkten entkräften:

Visualisierung der Anlagen
Die von der BI veröffentlichte Fotomontage stellt die vier geplanten Anlagen deutlich zu groß dar. Sie werden nicht auf dem Schriesheimer Kopf errichtet, sondern dahinter beim Dossenheimer Kopf und am Weißen Stein; außerdem sind sie keine 300 Meter hoch, sondern nach aktueller Planung nur 175 Meter.

Lärmbelastung
Windenergieanlagen unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben. Nach vorläufigen Simulationen ist am Siedlungsrand eine Geräuschbelastung von etwa 33–37 dB zu erwarten. Das entspricht einem sehr leisen Hintergrundgeräusch (etwa Blätterrascheln) und liegt im Bereich üblicher nächtlicher Umgebungsgeräusche. 

Schlagschatten
Der Schattenschlag ist gesetzlich klar begrenzt. Zulässig sind maximal 30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten pro Tag (theoretischer Maximalwert). In der Praxis liegen die tatsächlichen Werte meist deutlich darunter. Moderne Anlagen verfügen über automatische Abschaltungen, sobald diese Grenzwerte erreicht werden.

Wald und Flächenverbrauch
Der tatsächliche Eingriff in den Wald ist deutlich geringer als oft angenommen. Pro Anlage wird nur eine vergleichsweise kleine Fläche von ca. 0,5 Hektar dauerhaft benötigt (Fundament und Kranstellplatz). Der überwiegende Teil des Waldes bleibt erhalten. Zudem sind Ausgleichsmaßnahmen gesetzlich verpflichtend. Gleichzeitig ist der Ausbau erneuerbarer Energien ein zentraler Beitrag zum Schutz der Wälder vor den Folgen des Klimawandels.

Alternative Standorte
Windenergie ist auf geeignete Windverhältnisse angewiesen. Solche Flächen sind in der Region begrenzt. Der Weiße Stein gehört zu den Standorten, an denen ausreichend Wind vorhanden ist und die gesetzlichen Abstände eingehalten werden können. Viele vermeintliche Alternativen scheiden aus diesen Gründen aus.

Immobilienwerte
Die Befürchtung sinkender Immobilienwerte wird häufig geäußert, ist aber durch die breite Studienlage nicht gestützt. Die große Mehrheit unabhängiger Untersuchungen findet keinen systematischen Wertverlust durch Windenergieanlagen. Eine oft zitierte gegenteilige Studie steht in der Kritik, methodische Mängel aufzuweisen und ist nicht repräsentativ für den Forschungsstand insgesamt.

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