Energiewende Bergstraße

Rückenwind für Klimaschutz!

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Stromhandel und fossile Importe

Nachdem Deutschlands Energiewendegegner sich schon seit langem ständig darüber beschweren, dass Deutschland angeblich Stromüberschüsse billig ins Ausland verkaufen und Strom teuer aus dem Ausland kaufen müsse, fordern nun auch Frankreichs Rechte eine Abkopplung Frankreichs vom europäischen Stromnetz – interessanterweise mit demselben Argument: Frankreich müsse teuer Strom kaufen und billig verkaufen, das treibe die Kosten in die Höhe. In der Logik von Energiewendegegnern und rechten Populisten ist gehandelter Strom also immer gleichzeitig zu billig und zu teuer. Es stellt sich also die interessante Frage, wer hier eigentlich tatsächlich von wem profitiert und wer darunter leidet.

Die Antwort ist so einfach wie erwartbar: Wie bei jedem Handel profitieren beide Seiten. Während Frankreich vor allem in den Sommermonaten regelmäßig zu viel Atomstrom ins Netz drückt, den Deutschland gerne günstig einkauft, lässt sich Frankreich im Winter gerne von deutschen Windrädern und Kohlekraftwerken beliefern.

Stromhandel mit Frankreich 2023

Wäre dies nicht möglich, müssten bestenfalls die Erzeuger ihre Kraftwerke abschalten (wodurch sie gar nichts mehr für den Strom bekämen und was gerade bei fossilen Kraftwerken höhere Kosten verursacht als den Strom zu negativen Preisen zu verschenken) und schlimmstenfalls (und gerade in Frankreich mit den trägen Atomkraftwerken wahrscheinlich) würde das jeweilige nationale Netz regelmäßig zusammenbrechen. Der europäische Stromhandel macht also das Netz stabiler und den Strom günstiger, denn: Wenn Strom billig ist (oder sogar negative Preise vorkommen), dann hat das angesichts des verhältnismäßig geringen Anteils des Handels von ca. einem Sechstel an der Gesamterzeugung vornehmlich Auswirkungen auf den nationalen Strommarkt – das heißt es profitieren die Bürger und die Unternehmen.

Anteil des Stromhandels an der Last im Jahresverlauf 2023

Was unsere Energiekosten aber tatsächlich massiv erhöht, sind Importe von Primärenergieträgern – 2023 waren dies 973.493.000 Euro für Steinkohle, 24.396.673.000 Euro für Gas und 42.579.180.000 Euro für Öl – zusammen fast 68 Milliarden Euro für fossile Energie, deutlich mehr als die Neuverschuldung des Bundes von 45,61 Milliarden Euro. Demgegenüber beträgt das Strom-Außenhandelssaldo von -718 Millionen Euro in 2023 nur knapp ein Hundertstel und war in 2022 mit +5,3 Milliarden Euro sogar positiv.

Wenn wir also unsere Energiekosten senken wollen, müssen wir unsere Heizungen und unsere Mobilität auf Strom umstellen und die erneuerbaren Energien ausbauen, denn jedes Windrad, jede Solaranlage reduziert unsere Energiekosten.

Wenn Sie weiter lesen möchten, empfehlen wir diesen Artikel.

Eindrücke von der VHS-Fahrt zum Windpark Greiner Eck

Von Patrick Schmidt-Kuehnle

Heute mit dabei bei der Informationsfahrt der VHS und der Stadt Schriesheim zum Windpark Greiner Eck. Erkenntnisse:

  • Für den Naturschutz “muss man mit der Lupe auf das Gebiet schauen”, so die Experten. Es kommt sehr darauf an, was genau und wo genau geschützt werden muss. Hier grenzt ein FFH Gebiet an, in ausreichendem Abstand waren aber ausreichend geeignete Flächen vorhanden.
  • Es ist erstaunlich, wie die Windräder dort hoch gebracht werden und wie wenig Einschlag im Wald für die Anfahrt nötig ist. Konnte zum Teil kaum glauben, das die da durch kamen
  • Die Einschlagflächen für den Kranausleger sind schon nach vier Jahren hoch mit Ginster und anderen Büschen und jungen Bäumen bewachsen.
  • Meist sieht und hört man die Windräder vor lauter Bäumen nicht. Nur auf den 1/2 Hektar großen Flächen unmittelbar davor. In der Nähe befindliche Kahlschlagflächen wegen Borkenkäferbefall waren größer.
  • Optik ist Geschmackssache.

Bericht in der Sendung SWR Aktuell BW vom 22.6.2024 (ab Minute 19)

Weitere Eindrücke vom Greiner Eck bei Sonnenschein im Sommer sehen Sie hier.

Anmerkungen zum Kriterienkatalog Windkraft Schriesheim und Dossenheim

Die Gemeinden Schriesheim und Dossenheim haben u.a. als Ergebnis der Bürgerdialoge einen Kriterienkatalog für die Errichtung von Windenergieanlagen auf dem Gebiet rund um den weißen Stein erstellt:

Wir als Verein haben zu diesem Katalog folgende Anmerkungen:

Inhaltsverzeichnis

Gutachten

Es werden im Kriterienkatalog eine Reihe von Gutachten gefordert, die bereits vor Vergabe der Grundstücke an einen konkreten Betreiber zu erbringen sind. Unklar bleibt, wer diese Gutachten bezahlen bzw. beauftragen soll. Es ist nicht zu erwarten, dass alle diese Gutachten von allen sich bewerbenden Betreibern im Vorfeld der Vergabe auf eigenes Risiko erbracht werden können. Sollen diese daher von der Gemeinde bezahlt werden? Das einzig Sinnvolle ist, dass bei der Vergabe an den ausgewählten Betreiber im Vertrag festgelegt wird, dass dieser mit dem konkreten Bau der Anlagen oder Vorbereitung der Flächen nur beginnen darf, wenn all diese Gutachten beziehungsweise genannten Kriterien erfüllt sind. Die weiteren Bemerkungen gehen von letzterem Szenario aus.

Lärm, Abstand und Schattenwurf

Alle möglichen Standorte sind weiter als die vorgeschriebenen 700m von der Wohnbebauung entfernt, liegen leewärts bzw. im Osten, somit sind hier keine Konflikte zu erwarten, trotzdem ist es im Sinne der Akzeptanz gut, diese Prüfungen zu fordern und die Ergebnisse zu kommunizieren. 

Idealerweise sollten diese Untersuchungen zumindest beispielhaft für das vom Regionalverband vorgeschlagene Vorranggebiet bereits vor Auswahl eines Betreibers auf Initiative der Stadt erfolgen, um so Befürchtungen in der Bevölkerung von vorneherein zu zerstreuen.

Darüber hinaus sind getriebelose Anlagen zu bevorzugen, welche leiser sind, um auch die touristische Nutzung möglichst wenig zu beeinträchtigen. Diese benötigen auch kein Öl, so dass eventuelle Havarien geringere Umweltauswirkungen haben.

Artenschutz, Biotope, FFH-Gebiete

Die aktuelle Bewertung des Regionalverbands legt als Auflage fest, dass eine vertiefende Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt wird. Insofern sind die Forderungen im Kriterienkatalog deckungsgleich mit denen des Regionalverbands. Es ist allerdings hervorzuheben, dass das Vorranggebiet um den weißen Stein keinen Überlapp mit einem FFH-Gebiet hat. Es grenzen nur FFH-Gebiete an den 300m-Puffer um das Vorranggebiet an. Dies ist gegenüber der Bevölkerung klar zu kommunizieren. 

Dort, wo dies nicht der Fall ist, ist zu prüfen, ob auch innerhalb des 300m-Puffers Anlagen gebaut werden können. Dies vergrößert den Suchraum und vermeidet eine Konzentration der Anlagen. Eine Suche nach prinzipiell möglichen Standorten und ihre jeweiligen Vor- und Nachteile sollte nach Möglichkeit schon vor Auswahl eines Betreibers erfolgen und zu veröffentlichen, um falschen Informationen, dass die Anlagen mitten in den schönsten Ecken des Waldes errichtet werden, den Boden zu entziehen.

Außerdem sind die bereits bekannten, umweltbezogenen Informationen zum Vorranggebiet so bald wie möglich zusammenzustellen und zu veröffentlichen

Am wichtigsten ist aber, dass bereits im Frühjahr 2025 mit einer Artenschutzprüfung für das Gebiet Weißer Stein begonnen wird, da nur durch diese die umweltverträglichsten Standorte sicher bestimmt werden können und diese Prüfung die gesamte Vegetationsperiode eines Jahres umfasst. Sollte bis dahin kein Betreiber gefunden sein, der diese Prüfung bezahlt, müssen die Gemeinden diesbezüglich finanziell in Vorleistung gehen.

Außerdem sollte diese Prüfung von einem Projektbeirat ähnlich dem in Heidelberg zum Lammerskopf begleitet werden, an dem neben dem Untersuchungsleiter, Gemeindevertretern und Gemeinderäten auch BUND und/oder NABU sowie Projektgegner und -befürworter teilnehmen.

Bodenverlust, Erschließung, Ausgleichsmaßnahmen

Um den Eingriff in den Wald zu minimieren, schlagen wir die folgenden drei Maßnahmen vor:

  • Selbstfahrer, bei denen die transportieren Flügel aufgerichtet werden können, wodurch engere Kurvenradien gefahren werden können
  • Turmdrehkräne oder Kletterkräne beim Bau, welche ein sehr viel geringere Standfläche benötigen und damit die Freifläche klein halten
  • Falls möglich Holz-Hybrid-Türme, wodurch kein flächiges Betonfundament, sondern nur vier Punktfundamente benötigt werden

Es ist anzustreben, nicht nur die beeinträchtigten Flächen 1:1 auszugleichen, sondern die Ökologie der Gemarkungen Schriesheim und Dossenheim insgesamt positiv zu beeinflussen. Falls irgend möglich, sollten die Freiflächen der Windkraftanlagen selbst in ökologisch möglichst wertvolle Flächen umgewandelt werden, die neu entstandenen Waldränder sind von Förstern explizit zu modellieren. Außerdem sollten neue Biotope geschaffen oder vorhandene verbessert und Artenschutzprogramme aufgelegt werden. 

Das Geld hierfür sollte allerdings nicht vom Betreiber gefordert werden, sondern aus einem Teil der Pachteinnahmen bezahlt werden, welche die Gemeinden vom Betreiber erhalten werden. Dadurch bleibt das Projekt für potentielle Investoren attraktiv und gleichzeitig haben die Gemeinden den vollen Gestaltungsspielraum. 

Außerdem sollten nicht nur aktuelle Waldflächen dafür genutzt werden, sondern auch landwirtschaftliche Nutzflächen. Beispielsweise könnte die Gemeinde von einem Teil der Windkraft-Pachteinnahmen in Zusammenarbeit mit einer Bürgergenossenschaft geeignetes Ackerland kaufen oder Landwirte entschädigen und dort in Kombination mit Freiflächen-Photovoltaik Blühwiesen einsähen, es könnten Teiche geschaffen werden etc. 

Betreiberwahl, regionale Wertschöpfung, finanzielle Bürgerbeteiligung

Die Formulierung “möglichst kleinteilig” ist unklar. 

Regionale Betreiber/Investoren oder zumindest solche, welche ausschließlich erneuerbare Energien-Anlagen errichten und keine fossilen Anlagen betreiben (und auch keiner fossilen Holding / Mutterkonzern angehören), und außerdem die übrigen Kriterien des Katalogs mitgehen (insb. Bürgerbeteiligung), sind eindeutig vorzuziehen

Um diesen Betreibern eine Chance zu geben, ist darauf zu achten, dass die geforderte Pachthöhe im Rahmen bleibt. Es ist aktuell eine Gier ausgebrochen, die es kleineren Betreibern zunehmend schwer macht, und diese Tendenz führt dazu, dass sich immer öfter die alten großen Energiekonzerne wie z.B. RWE durchsetzen. 50.000 – 150.000 Euro pro Standort und Jahr sind übliche, nicht überhöhte Beträge.

Vor einer Entscheidung im Gemeinderat für einen Betreiber sind idealerweise die Kandidaten bekanntzugeben, um eventuellen Verschwörungstheorien den Boden zu entziehen. 

Da es sich um Flächen im Eigentum der öffentlichen Hand, d.h. im Eigentum aller Bürgerinnen und Bürger handelt, sollte grundsätzlich darüber nachgedacht werden, wie der Einsatz dieser Flächen in einer Weise gestaltet werden kann, dass damit erzielte finanzielle Gewinne möglichst vollständig der Förderung des Gemeinwohls aller Bürgerinnen und Bürger zugute kommen und zwar idealerweise so, dass die Bürger aktiv in die Entscheidungen zur Mittelverwendung eingebunden werden (z.B. Bürgerhaushalt für Klimaschutz und nachhaltige Transformation der Gemeinde). Unsere Ideen hierzu finden Sie hier.

Dies kann erreicht werden, indem die Gemeinden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel selbst investieren, weiterhin durch eine direkte finanzielle Beteiligung der Bürger. Diese sollte auf zweierlei Weise möglich sein: 

  1. als klassische Bürgergenossenschaft, welche die Erträge an die Investoren ausschüttet (Beispiele: HEG, Hohe Waid, Starkenburg)
  2. als Stiftung, welche die Erträge an gemeinnützige Projekte ausschüttet, über welche die Investoren entscheiden. (Beispiel: Klimaschutz+ Stiftung)

Die erste Beteiligungsform dient zwar nicht dem Gemeinwohl, allerdings der Akzeptanz des Projekts. Beide Beteiligungsformen lassen sich verbinden, wenn der Bürger beim Zeichnen eines Anteils angeben kann, dass ein wählbarer Prozentsatz des Gewinns aus seiner Einlage für gemeinnützige Projekte zu verwenden ist. 

Eine weitere Möglichkeit der finanziellen Beteiligung von Anwohnern sind vergünstigte Stromtarife, wie sie z.B. in Dardesheim angeboten werden.

Interkommunale Standorte

Die Festlegung auf gleiche Anzahl von Anlagen auf beiden Gemarkungen ist kritisch, da die Gebiete möglicherweise unterschiedlich groß sind bzw. unterschiedlich gut geeignete Standorte haben. Dieses Kriterium führt u.U. zu weniger Anlagen als möglich wären oder zu Anlagen an weniger geeigneten Standorten. Ein derartiger Aufteilungsschlüssel steht im Konflikt mit dem Kriterium Naturschutz bei der Standortwahl. 

Stattdessen sollte vorab festgelegt werden, dass die gesamten Pachteinnahmen aus dem Windpark nach einem vorab vereinbarten Schlüssel (z.B. 50:50 oder nach Einwohnerzahl oder Gemarkungsgröße) zwischen den Gemeinden aufgeteilt werden, unabhängig davon, wo die konkreten Anlagen stehen.

Vereinfacht gesagt: Geld lässt sich leichter teilen als Standorte.

Kritisch ist auch, dass die geplante Kooperation nicht auch mit Heidelberg gesucht wird, denn das Gebiet um den weißen Stein erstreckt sich einen Gutteil auch auf Heidelberger Gemarkung, dieses ist sogar einer der größten zusammenhängenden Anteile, insbesondere wenn das Gebiet an der Grenze zum Vogelschutzgebiet (d.h. am Hartenbühl) verkleinert wird (wovon auszugehen ist). Der guten Nachbarschaft wegen sollte auch der Dialog mit Wilhelmsfeld gesucht werden, deren Gemarkung ebenfalls an das geplante Gebiet grenzt. 

Rückbau, Insolvenz, Wartung, Brandschutz

Diese Punkte sind gesetzlich geregelt und bedürfen keiner eigenen kommunalen Kriterien. Aber natürlich ist es sinnvoll, dies zu kommunizieren und bekannt zu machen.

Repowering

Repowering bedeutet, die vorhandenen Anlagen durch neue am selben Ort zu ersetzen. Insofern ist dieser Punkt missverständlich formuliert. Es sollte stattdessen deutlich werden, dass die gewählten Standorte auch über die 20 Jahre Mindestnutzungsdauer hinaus für Windkraft verwendet werden sollen.

Bodengutachten

Es ist unklar, was durch dieses Gutachten geprüft werden soll. Welcher Art der Untergrund ist, ist schon aufgrund der Bauvorschriften zu prüfen, um die entsprechende Standfestigkeit der Anlagen zu garantieren.

Zusätzliche Anregungen

Um den Tourismus zu fördern und diesbezüglichen Bedenken zu begegnen, regen wir an, eine der Anlagen begehbar zu machen – entweder dauerhaft via Außentreppe oder falls dies aus statischen Gründen nicht möglich ist, dann durch Führungen innen. Beispiel hier.

Außerdem sollte der Windpark oder zumindest einzelne Anlagen an besonders leicht zugänglichen Stellen künstlerisch gestaltet werden – sowohl die Masten selbst als auch auf der Freifläche ringsum. Beispiele hier und hier.

Darüber hinaus können einzelne Freiflächen für Events genutzt werden (Feste, Theateraufführungen, Konzerte), und es kann Lichtkunst auf die Anlagen projiziert werden.

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