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In seiner Sitzung am 26.2.2025 hat der Regionalverand Rhein-Neckar die bisherigen Einschätzungen und Gutachten zu den Windvorranggebieten sowie nachgemeldete Flächen bekannt gegeben.

Fläche ist konfliktfrei und kann in die zweite Offenlage übernommen werden
gelb:
Sachverhaltsermittlung noch nicht abgeschlossen, d.h. hier stehen noch Gutachten aus, bzw. müssen Gutachten noch plausibilisiert werden, oder sind noch Sachverhalte durch die Verbandsverwaltung zu klären (z.B. militärische Belange oder die zivile Luftfahrt betreffende Belange).
rot:
Gebiete bzw. Flächenanteile sind nach Auswertung der Offenlage zur Weiterführung in die zweite Offenlage nicht geeignet. Hier stehen sachliche Gründen einer Weiterverfolgung entgegen. Betroffen sind hier zum Teil auch Gebietsverkleinerungen aufgrund der Vergrößerung des Mindestabstandes zur Wohnbebauung in Baden-Württemberg sowie Tauschflächen.
violett:
Neu gemeldete Flächen. Die Verbandsverwaltung befindet sich diesbezüglich noch in der verwaltungsinternen Prüfung und hat hierzu weitere bilaterale Gespräche geführt, bzw. wird diese noch führen müssen.
Das Vorranggebiet Weißer Stein ist gelb (wegen der Flugsicherung und der Nähe zum Vogelschutzgebiet) und grün; der Lammerskopf rot (die vom FFH-Gutachten ausgeschlossenen Flächen) und gelb. Außerdem haben Dossenheim und Neckargemünd weitere Flächen nachgemeldet (violett).
Die Karten für den gesamten Rhein-Neckar-Kreis für die Sachstände und die neu gemeldeten Flächen finden Sie hier.
Weiterer Zeitplan: Bis Anfang Mai 2025 müssen fehlende Gutachten eingereicht werden, die Gutachten werden bis spätestens 22. August 2025 bewertet und in die Beschlussvorlage eingearbeitet. Am 26. September 2025 wird die zweite Offenlage beschlossen. Die Festlegung der Vorranggebiete kann dann zum Jahreswechsel 2025/26 erfolgen.
Den zugehörigen Bericht der Rhein-Neckar-Zeitung finden Sie hier
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Andreas Kostarellos ist außerdem Verantwortlicher für die Anti-Windkraft Bürgerinitiative “mannheim-windkraft” sowie des Anti-Windkraft-Vereins “Zauberhaftes Zellertal”
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“Unzuverlässige Daten” und Interessenkonflikt: Wissenschaftsverlag teilt Kritik an Arbeit von Windkraftgegnern – Warum sie überhaupt veröffentlicht wurde, bleibt unklar

Den damaligen Bericht der RNZ finden Sie hier
Die obigen Entwicklungen sind auch deshalb von besonderer Bedeutung für Heidelberg und die Bergstraßengemeinden, weil der 88e Bericht von Dieter Teufel vom Umwelt- und Prognoseinstitut zur Windkraft im Wald in seiner Kernaussage mit der zurückgezogenen Studie übereinstimmt und die von Herrn Teufel aufgeführten Alternativen im Wesentlichen auf jener Berechnung beruhen, welche den Ertrag in der Ebene als nicht wesentlich geringer angibt als auf den Höhen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Faktencheck.
















