Bau der Süddeutschen Erdgasleitung

Rückenwind für Klimaschutz!
Erwiderung zum Leserbrief “Eigener Verstand“

Leserbrief zu “Hausarzt gegen Windpark“

Leserbrief zu “Hausarzt gegen Windpark“

Leserbrief zur Bekämpfung der Schweinepest

Leserbrief zum Artikel “Lammerskopf ist raus“

Hinweis: Die folgenden Informationen wurden mit Hilfe von ChatGPT zusammengestellt.
Der NABU wirft uns vor, “Falschinformationen” zu verbreiten. Dies ist nicht der Fall. Der Faktenstand ist wie folgt: Die Höhere Naturschutzbehörde hat die Standorte am Lammerskopf aufgrund des FFH-Gutachtens als plausibel eingeschätzt, hat aber erhebliche Bedenken bei der Zuwegung, weswegen nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Standort im Genehmigungsverfahren abgelehnt wird.
Basierend hierauf haben wir in Anlehnung an die Stellungnahme der Stadt Heidelberg argumentiert, dass Zweifel an der Zuwegung nicht zur Ablehnung von Vorrangflächen bereits bei der Regionalplanung führen dürfen. Es ist durchaus möglich und üblich, Zuwegungen erst im Genehmigungsverfahren zu verlegen, zu optimieren und Kompensationsmaßnahmen, Habitatanpassungen oder saisonale Sperrungen einzuführen. Der Regionalverband muss gerade nicht bereits nachweisen, dass die späteren Einzelstandorte 1:1 genehmigungsfähig sind. Die Ausweisung einer Fläche wäre nur dann nicht rechtssicher, wenn bereits jetzt eindeutig feststeht, dass egal wie die Planung optimiert wird, egal welche Kompensationen erfolgen, egal welche Führung der Wege gewählt wird eine signifikante Beeinträchtigung von FFH-Lebensräumen oder streng geschützten Arten nicht ausgeschlossen werden kann. Dieser Nachweis wäre eine sehr hohe Schwelle und er liegt unseres Wissens nach nicht vor.
Weiterhin haben wir darauf hingewiesen, dass ohne den Lammerskopf andere Flächen in der Planung enthalten sein müssen und diese Flächen größtenteils im Neckar-Odenwald-Kreis liegen. Der NABU sagt, dass auch ohne den Lammerskopf genug Flächen zur Verfügung stehen. Das ist korrekt – es sind eben jene Flächen im Neckar-Odenwald-Kreis. Es liegt hier also gar kein Widerspruch vor.
Der Regionalverband hat durchaus die Möglichkeit, sowohl diese Ersatzflächen als auch den Lammerskopf in die zweite Offenlage zu geben. Sollten sich danach tatsächlich unlösbare Konflikte für den Lammerskopf ergeben, kann dieser danach noch immer aus dem Plan entfernt werden und der übrige Plan ohne dritte Offenlage beschlossen werden.
Im übrigen gilt es folgendes zu Bedenken: Wir benötigen für die Klimaneutralität Deutschlands bundesweit ca. 33.000 moderne Windräder. Umgerechnet auf 2% der Fläche Deutschlands müsste innerhalb der Vorrangflächen also rechnerisch pro 21,5 Hektar ein Windrad stehen. Im Rhein-Neckar-Kreise müssten wir 98 Windräder errichten. Beides wird bei weitem nicht erreicht werden, auch für den Weißen Stein ist die Vorrangfläche für die Anzahl der dort geplanten Windräder viel zu groß. Es ist daher durchaus sinnvoll, die Flächenziele überzuerfüllen um mehr Flexibilität bei der Planung zu haben. Wir können es uns gar nicht leisten, gute Standorte voreilig auszuschließen.
Leserbrief zum Stopp des Windparks Lammerskopf

Nach den Nachrichten aus der RNZ, dass der Planungsausschuss des Regionalverbands den Lammerskopf aus der Liste der Vorranggebiete streichen will (siehe unten), sind wir aktiv geworden und haben eine Online-Petition gegen diese Pläne gestartet.
Leserbrief zur Verhinderung von Windkraftanlagen durch die Flugsicherung

In seiner Sitzung am 26.2.2025 hat der Regionalverand Rhein-Neckar die bisherigen Einschätzungen und Gutachten zu den Windvorranggebieten sowie nachgemeldete Flächen bekannt gegeben.

Das Vorranggebiet Weißer Stein ist gelb (wegen der Flugsicherung und der Nähe zum Vogelschutzgebiet) und grün; der Lammerskopf rot (die vom FFH-Gutachten ausgeschlossenen Flächen) und gelb. Außerdem haben Dossenheim und Neckargemünd weitere Flächen nachgemeldet (violett).
Die Karten für den gesamten Rhein-Neckar-Kreis für die Sachstände und die neu gemeldeten Flächen finden Sie hier.
Weiterer Zeitplan: Bis Anfang Mai 2025 müssen fehlende Gutachten eingereicht werden, die Gutachten werden bis spätestens 22. August 2025 bewertet und in die Beschlussvorlage eingearbeitet. Am 26. September 2025 wird die zweite Offenlage beschlossen. Die Festlegung der Vorranggebiete kann dann zum Jahreswechsel 2025/26 erfolgen.
Den zugehörigen Bericht der Rhein-Neckar-Zeitung finden Sie hier
Rund 220 Menschen haben nach Angaben von Initiator Andreas Kostarellos die Bürgerinitiative «Mannheim gibt Gas» gegründet, um die Abschaltung des Gasnetzes durch die MVV zu verhindern.
Andreas Kostarellos ist außerdem Verantwortlicher für die Anti-Windkraft Bürgerinitiative “mannheim-windkraft” sowie des Anti-Windkraft-Vereins “Zauberhaftes Zellertal”
Kampf um Windräder hoch über Schriesheim und Dossenheim
Der Bau von Windrädern ist umkämpft. Das Beispiel der geplanten Windkraftanlagen an der Bergstraße zeigt, wie Windkraftgegner vorgehen und wie Befürworter dagegenhalten.
Windkraft im Rhein-Neckar-Kreis: Warum sich der Wind gedreht hat
Der Neubau von Windrädern wird auch in der Region von Gegnern bekämpft. Dennoch entscheiden sich viele Städte und Gemeinden dafür. Gründe dafür gibt es mehrere.
Leserbrief zum Artikel “Im Sommer bereit für den Winter” vom 26.6. zu Wärmepumpen

Den Online-Wärmepumpenberater finden Sie unter https://energiewende.eu/online-waermepumpenberater
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