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Schlagwort: Rhein-Neckar-Kreis (Seite 1 von 2)

FAQ zum Verfahren um den Lammerskopf

Hinweis: Die folgenden Informationen wurden mit Hilfe von ChatGPT zusammengestellt.

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Keine Falschinformationen

Der NABU wirft uns vor, “Falschinformationen” zu verbreiten. Dies ist nicht der Fall. Der Faktenstand ist wie folgt: Die Höhere Naturschutzbehörde hat die Standorte am Lammerskopf aufgrund des FFH-Gutachtens als plausibel eingeschätzt, hat aber erhebliche Bedenken bei der Zuwegung, weswegen nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Standort im Genehmigungsverfahren abgelehnt wird.

Basierend hierauf haben wir in Anlehnung an die Stellungnahme der Stadt Heidelberg argumentiert, dass Zweifel an der Zuwegung nicht zur Ablehnung von Vorrangflächen bereits bei der Regionalplanung führen dürfen. Es ist durchaus möglich und üblich, Zuwegungen erst im Genehmigungsverfahren zu verlegen, zu optimieren und Kompensationsmaßnahmen, Habitatanpassungen oder saisonale Sperrungen einzuführen. Der Regionalverband muss gerade nicht bereits nachweisen, dass die späteren Einzelstandorte 1:1 genehmigungsfähig sind. Die Ausweisung einer Fläche wäre nur dann nicht rechtssicher, wenn bereits jetzt eindeutig feststeht, dass egal wie die Planung optimiert wird, egal welche Kompensationen erfolgen, egal welche Führung der Wege gewählt wird eine signifikante Beeinträchtigung von FFH-Lebensräumen oder streng geschützten Arten nicht ausgeschlossen werden kann. Dieser Nachweis wäre eine sehr hohe Schwelle und er liegt unseres Wissens nach nicht vor.

Weiterhin haben wir darauf hingewiesen, dass ohne den Lammerskopf andere Flächen in der Planung enthalten sein müssen und diese Flächen größtenteils im Neckar-Odenwald-Kreis liegen. Der NABU sagt, dass auch ohne den Lammerskopf genug Flächen zur Verfügung stehen. Das ist korrekt – es sind eben jene Flächen im Neckar-Odenwald-Kreis. Es liegt hier also gar kein Widerspruch vor.

Der Regionalverband hat durchaus die Möglichkeit, sowohl diese Ersatzflächen als auch den Lammerskopf in die zweite Offenlage zu geben. Sollten sich danach tatsächlich unlösbare Konflikte für den Lammerskopf ergeben, kann dieser danach noch immer aus dem Plan entfernt werden und der übrige Plan ohne dritte Offenlage beschlossen werden.

Im übrigen gilt es folgendes zu Bedenken: Wir benötigen für die Klimaneutralität Deutschlands bundesweit ca. 33.000 moderne Windräder. Umgerechnet auf 2% der Fläche Deutschlands müsste innerhalb der Vorrangflächen also rechnerisch pro 21,5 Hektar ein Windrad stehen. Im Rhein-Neckar-Kreise müssten wir 98 Windräder errichten. Beides wird bei weitem nicht erreicht werden, auch für den Weißen Stein ist die Vorrangfläche für die Anzahl der dort geplanten Windräder viel zu groß. Es ist daher durchaus sinnvoll, die Flächenziele überzuerfüllen um mehr Flexibilität bei der Planung zu haben. Wir können es uns gar nicht leisten, gute Standorte voreilig auszuschließen.

Sachstand von Lammerskopf und Weißem Stein beim Regionalverband

In seiner Sitzung am 26.2.2025 hat der Regionalverand Rhein-Neckar die bisherigen Einschätzungen und Gutachten zu den Windvorranggebieten sowie nachgemeldete Flächen bekannt gegeben.

grün:
Fläche ist konfliktfrei und kann in die zweite Offenlage übernommen werden
gelb:
Sachverhaltsermittlung noch nicht abgeschlossen, d.h. hier stehen noch Gutachten aus, bzw. müssen Gutachten noch plausibilisiert werden, oder sind noch Sachverhalte durch die Verbandsverwaltung zu klären (z.B. militärische Belange oder die zivile Luftfahrt betreffende Belange).
rot:
Gebiete bzw. Flächenanteile sind nach Auswertung der Offenlage zur Weiterführung in die zweite Offenlage nicht geeignet. Hier stehen sachliche Gründen einer Weiterverfolgung entgegen. Betroffen sind hier zum Teil auch Gebietsverkleinerungen aufgrund der Vergrößerung des Mindestabstandes zur Wohnbebauung in Baden-Württemberg sowie Tauschflächen.
violett:
Neu gemeldete Flächen. Die Verbandsverwaltung befindet sich diesbezüglich noch in der verwaltungsinternen Prüfung und hat hierzu weitere bilaterale Gespräche geführt, bzw. wird diese noch führen müssen.

Das Vorranggebiet Weißer Stein ist gelb (wegen der Flugsicherung und der Nähe zum Vogelschutzgebiet) und grün; der Lammerskopf rot (die vom FFH-Gutachten ausgeschlossenen Flächen) und gelb. Außerdem haben Dossenheim und Neckargemünd weitere Flächen nachgemeldet (violett).

Die Karten für den gesamten Rhein-Neckar-Kreis für die Sachstände und die neu gemeldeten Flächen finden Sie hier.

Weiterer Zeitplan: Bis Anfang Mai 2025 müssen fehlende Gutachten eingereicht werden, die Gutachten werden bis spätestens 22. August 2025 bewertet und in die Beschlussvorlage eingearbeitet. Am 26. September 2025 wird die zweite Offenlage beschlossen. Die Festlegung der Vorranggebiete kann dann zum Jahreswechsel 2025/26 erfolgen.

Den zugehörigen Bericht der Rhein-Neckar-Zeitung finden Sie hier

Den Sachstand speziell zum Weißen Stein finden Sie hier

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