Rückenwind für Klimaschutz!

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Befürchtungen des Steinachtals zur Luftrettung und zum Luftkurort

Im Zuge der Planungen für Windkraftanlagen am Weißen Stein haben Vertreter aus dem Steinachtal Bedenken geäußert, Windenergieanlagen könnten die Luftrettung behindern und damit Patienten gefährden. Das wird in der Stellungnahme des Gemeindeverwaltungsverband Schönau mit Verweis auf einen nicht namentlich genannten Intensivmediziner aus dem Umfeld des Universitätsklinikum Heidelberg begründet. Die Befürchtung lautet, Hubschrauber müssten höher fliegen oder ausweichen, was Verzögerungen und stärkere Belastung von Patienten zur Folge hätte; bei schlechter Sicht könnten Einsätze sogar ausfallen. Zusätzlich wird das Prädikat „Luftkurort“ für Wilhelmsfeld durch Schallimmissionen gefährdet gesehen.

In der professionellen Luftrettung gibt es zwei zentrale Aspekte – Flugwegführung und Hindernisvermeidung. Hubschrauber können Hindernisse umfliegen; ein seitliches Ausweichen um wenige hundert Meter führt bei Reisegeschwindigkeiten um 200 km/h zu Verzögerungen im Bereich von Sekunden, nicht Minuten. Relevanter sind Wetterbedingungen (Sicht, Wolkenuntergrenzen, Vereisung), da diese Flüge tatsächlich verhindern können. Windkraftanlagen sind Hindernisse, aber kein Sonderfall gegenüber Masten, Türmen oder anderen hohen Strukturen, die seit Jahrzehnten in der Luftrettung berücksichtigt werden. In Deutschland operieren Rettungshubschrauber in Regionen mit vielen Anlagen, etwa in windstarken norddeutschen Gebieten, ohne dass eine generelle Einsatzunfähigkeit bekannt wäre. Zusätzlich werden Windräder auf Luftraumkarten eingezeichnet, sind Piloten somit schon bei der Flugplanung bekannt. Moderne Rettungshubschrauber nutzen Terrain-Datenbanken, die auch Windräder enthalten und die Piloten warnen, falls sie sich auf Kollisionskurs befinden sollten.

Grundsätzlich befinden sich Windparks aufgrund Ihrer baulichen Höhe im sogenannten unkontrollierten Luftraum, solange sie nicht in der Nähe eines Flugplatzes errichtet werden.

In diesem Luftraum bewegen sich Luftfahrzeuge im Sichtflug (VFR) und sind verpflichtet, Hindernisse selbständig in einem definierten vertikalen und / oder horizontalen Abstand zu umfliegen. 

Informationen über Hindernisse im Luftraum erhalten alle Luftfahrzeugführer über sogenannte NOTAM (Notice to airman) oder ähnliche Informationsmittel. Der Sicherheit wird somit behördlich Rechnung getragen.

Gleichzeitig schränken lokal begrenzte Hindernisse die Nutzung des Luftraums in der Regel nicht ein. Es ist folglich davon auszugehen, daß Windparks grundsätzlich den Betrieb von Rettungshubschraubern nicht einschränken.  

DRF Luftrettung
Leitung Stationsbetrieb Region West
Station Freiburg (Christoph 54)

Zur Druck- bzw. Höhenbelastung: Rettungshubschrauber fliegen typischerweise in niedrigen Höhen, und Druckänderungen entstehen vor allem durch deutliche Höhenänderungen. Ein Ausweichen um ein Hindernis muss keine relevante Höhenzunahme bedeuten; in den meisten Fällen reicht eine seitliche Umfliegung, und selbst ein eventuell erforderliches Überfliegen eines Windrades bedeutet einen Unterschied von ca. 50 Metern gegenüber der normalen Flughöhe. Eine pauschale Gefährdung von Säuglingen durch zusätzliche Höhenunterschiede lässt sich nicht ableiten. Für die wenigen Patienten, bei denen 50 Meter Höhenunterschied den Luftdruck so relevant ändern, dass es ihre Gesundheit gefährden könnte und die unbedingt mit einem hohen Luftdruck transportiert werden müssten (beispielsweise Tauchunfälle), ist der Helikopter auf alle Fälle das falsche Transportmittel – diese werden daher von vorneherein mit einem Rettungswagen transportiert (oder benötigen ein Flugzeug mit Druckkabine).

Das Prädikat ‘Luftkurort‘ wird regelmäßig überprüft (die nächste Überprüfung ist für dieses Jahr vorgesehen) und basiert vor allem auf Klima- und Luftqualitätsdaten. Windkraftanlagen haben darauf grundsätzlich keinen direkten Einfluss. Zwar müssen mögliche Lärmauswirkungen im Genehmigungsverfahren geprüft werden, doch gelten hierfür klare Grenzwerte. Bei den üblichen Abständen – im vorliegenden Fall etwa 1000 Meter – werden diese in der Regel eingehalten. Ein automatischer Verlust des Luftkurort-Status durch einzelne Windräder ist daher nicht zu erwarten. Entscheidend ist vielmehr, ob die gesetzlichen Umweltstandards eingehalten werden. Interessant auch:

All diese Informationen sind durch Rückfrage bei Hubschrauber-Piloten und etwas Recherche verfügbar; Es ist verwunderlich, dass der Gemeindeverwaltungsverband stattdessen den Weg über einen Artikel in der RNZ gewählt hat, um auf seine Befürchtungen hinzuweisen.

Mittlerweile hat das Uniklinikum die kolportierten Gefahren dementiert.

Außerdem hat die Luftrettung selbst die Gefahren dementiert.

Befürchtungen der Bürgerinitiative gegen Windkraft in Wilhelmsfeld

Die neu gegründete Bürgerinitiative äußert Sorgen zu den geplanten Windenergieanlagen am Weißen Stein. Diese Bedenken sind nachvollziehbar – lassen sich aber in wesentlichen Punkten entkräften:

Visualisierung der Anlagen
Die von der BI veröffentlichte Fotomontage stellt die vier geplanten Anlagen deutlich zu groß dar. Sie werden nicht auf dem Schriesheimer Kopf errichtet, sondern dahinter beim Dossenheimer Kopf und am Weißen Stein; außerdem sind sie keine 300 Meter hoch, sondern nach aktueller Planung nur 175 Meter.

Lärmbelastung
Windenergieanlagen unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben. Nach vorläufigen Simulationen ist am Siedlungsrand eine Geräuschbelastung von etwa 33–37 dB zu erwarten. Das entspricht einem sehr leisen Hintergrundgeräusch (etwa Blätterrascheln) und liegt im Bereich üblicher nächtlicher Umgebungsgeräusche. 

Schlagschatten
Der Schattenschlag ist gesetzlich klar begrenzt. Zulässig sind maximal 30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten pro Tag (theoretischer Maximalwert). In der Praxis liegen die tatsächlichen Werte meist deutlich darunter. Moderne Anlagen verfügen über automatische Abschaltungen, sobald diese Grenzwerte erreicht werden.

Wald und Flächenverbrauch
Der tatsächliche Eingriff in den Wald ist deutlich geringer als oft angenommen. Pro Anlage wird nur eine vergleichsweise kleine Fläche von ca. 0,5 Hektar dauerhaft benötigt (Fundament und Kranstellplatz). Der überwiegende Teil des Waldes bleibt erhalten. Zudem sind Ausgleichsmaßnahmen gesetzlich verpflichtend. Gleichzeitig ist der Ausbau erneuerbarer Energien ein zentraler Beitrag zum Schutz der Wälder vor den Folgen des Klimawandels.

Alternative Standorte
Windenergie ist auf geeignete Windverhältnisse angewiesen. Solche Flächen sind in der Region begrenzt. Der Weiße Stein gehört zu den Standorten, an denen ausreichend Wind vorhanden ist und die gesetzlichen Abstände eingehalten werden können. Viele vermeintliche Alternativen scheiden aus diesen Gründen aus.

Immobilienwerte
Die Befürchtung sinkender Immobilienwerte wird häufig geäußert, ist aber durch die breite Studienlage nicht gestützt. Die große Mehrheit unabhängiger Untersuchungen findet keinen systematischen Wertverlust durch Windenergieanlagen. Eine oft zitierte gegenteilige Studie steht in der Kritik, methodische Mängel aufzuweisen und ist nicht repräsentativ für den Forschungsstand insgesamt.

Rede anlässlich der Demo von Fridays for Future am 27.2.2026 in Heidelberg

In meiner Jugend in den 80ern und 90ern lief eine Serie, die wahrscheinlich noch einige von euch kennen: Star Trek – The Next Generation. Dort wurde eine Vision gezeigt: Eine Gesellschaft ohne Armut, ohne Rassismus, ohne Gier. Eine Menschheit, die ihre Probleme nicht verdrängt, sondern löst.

Als der Kalte Krieg endete und Deutschland wiedervereinigt wurde, fühlte sich diese Vision plötzlich greifbar an. Die „Winds of Change“ wehten durch Europa. Und ich dachte: Vielleicht erleben wir es noch. Vielleicht schaffen wir es, weltweit
zusammenzuarbeiten und die erneuerbaren Energien groß zu machen – und damit einen Teil dieser Vision Wirklichkeit werden zu lassen.

Und ja: Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zur Jahrtausendwende legte Rot-Grün den Grundstein. Solar und Wind begannen zu wachsen. Es ging voran.

Doch von Anfang an gab es Widerstand. Unter CDU und FDP wurde die Solarbranche durch massive Kürzungen der Einspeisevergütung fast zum Stillstand gebracht – der sogenannte „Altmaier-Knick“ 2012. Tausende Arbeitsplätze verschwanden. Ein ganzer Industriezweig wurde ausgebremst.

Dann kam die Windkraft. Sie wuchs – und sie störte das fossile Geschäftsmodell. 2017 führte die Große Koalition Ausschreibungen ein, die den Ausbau faktisch deckelten. Wieder brach ein Aufbruch ein.

Und dann kam Fridays for Future.

2019 gingen weltweit Millionen auf die Straße. 1,4 Millionen allein in Deutschland. 10.000 hier in Heidelberg. Plötzlich war da wieder diese Energie. Diese Entschlossenheit. Diese Hoffnung.

In der Ampelkoalition wurden die Bremsen wieder gelöst. Der Ausbau von Solar und Wind zog wieder an. Das Wind-an-Land-Gesetz beschleunigt Genehmigungen und verpflichtet die Länder, Flächen bereitzustellen. Trotz Pandemie. Trotz Ukrainekrieg. Es ging wieder vorwärts.

Und wieder dachte ich: Jetzt kippt es endgültig. Jetzt ist das fossile Zeitalter Geschichte.

Aber wieder kam der Rückschlag.

Die Ampel zerbrach. Ministerin Reiche versucht, Gas zum wichtigsten Energieträger Deutschlands zu machen. Der Ausbau der Erneuerbaren soll vom schleppenden Netzausbau abhängig gemacht werden – statt endlich die Netze an die Realität der Energiewende anzupassen. Der Einbau fossiler Heizungen soll weiterhin möglich bleiben. Weltweit kehrt der Faschismus zurück, Trump stoppt den Klimaschutz in den USA und nur noch 30% der Bundesbürger halten Klimaschutz für wichtig.

Das ist das Muster unserer Zeit: Hoffnung. Fortschritt. Gegenwind. Rückschritt.

Aber das ist nicht die ganze Geschichte.

Der Same von 2019 ist aufgegangen. In Dossenheim. In Schriesheim. Bürgerentscheide pro Windkraft – direkt hier in unserer Region. Menschen übernehmen Verantwortung. Gemeinden entscheiden sich für Zukunft statt Stillstand. Die EU hat Reiches Gas-Pläne verhindert und ihre Netzpläne und die Heizungs-Pläne stoßen auf massive Kritik. Und auch in den USA stehen die Menschen auf.

Und genau darum geht es bei dieser Landtagswahl.

Sie wollen, dass wir müde werden.
Sie wollen, dass wir glauben, es bringe nichts.
Sie wollen, dass wir uns an Rückschläge gewöhnen.

Aber jedes Mal, wenn wir wieder aufstehen, verschiebt sich die Zukunft ein Stück.

Wir wissen, dass es ein Hin und Her ist.
Wir wissen, dass es Widerstände gibt.
Und wir wissen auch: Ohne uns bewegt sich nichts.

Mehr Hitzetage oder mehr Windräder.
Mehr fossile Abhängigkeit oder mehr Sonnenstrom.
Mehr Verzögerung oder mehr Tempo.

Darum geht es.

Wir wählen Menschlichkeit.
Wir wählen Klimaschutz.
Wir wählen die Zukunft.

Bericht der Rhein-Neckar-Zeitung zur Demo

Projektbeiräte für den Weißen Stein eingerichtet

Nachdem der Bürgerentscheid gegen die Errichtung der Anlagen sowohl in Schriesheim als auch in Dossenheim abgelehnt wurde, haben beide Gemeinden einen Projektbeirat eingerichtet, der aus dem Projektierer, je einem Vertreter jeder Fraktion und den beiden Verwaltungen besteht. Umweltschutzverbände, Forst, Energiegenossenschaften werden nur bei Bedarf hinzugezogen, eine Beteiligung der beiden Vereine Gegenwind Bergstraße und Energiewende Bergstraße ist nicht vorgesehen.

Bericht aus der Rhein-Neckar-Zeitung

Hier die Beschlussvorlagen:

Ein Sonderfall wird zur Drohkulisse – Beispiel Gesundheitsgefährdung

Im Gemeindeblatt berichtet der Verein „Gegenwind Bergstraße e.V.“ unter der Überschrift “Gesundheitsgefährdung durch Windkraftanlagen?” über ein Gerichtsurteil aus Frankreich, bei dem einer Klägerin und ihrem Mann Entschädigungen in vierstelliger Höhe zugesprochen wurden, weil sie dem Gericht nachweisen konnten, dass sie wegen eines nahegelegenen Windparks unter Schlafproblemen litten. Außerdem wird über eine Studie berichtet, welche Korrelationen zwischen Schlaf- und Gesundheitsparametern und der Entfernung zu Windparks untersucht.

Eine sachliche Einordnung dieser Punkte erfordert die klare Trennung zwischen juristischer Bewertung im Einzelfall und wissenschaftlicher Evidenzlage.

Gerichtsurteil ist kein wissenschaftlicher Beweis

Zunächst zum französischen Urteil: Tatsächlich hat ein Gericht in Straßburg in einem konkreten Zivilverfahren einer Klägerin und ihrem Ehemann eine Entschädigung zugesprochen. Das Gericht sah auf Grundlage der vorgelegten Gutachten und der individuellen Krankengeschichte einen Zusammenhang zwischen dem Betrieb der nahegelegenen Windenergieanlagen und den geschilderten Beschwerden als hinreichend wahrscheinlich an. Solche Entscheidungen beruhen jedoch auf den im Verfahren vorgelegten individuellen medizinischen Unterlagen und Zeugenaussagen. Gerichte arbeiten mit dem Maßstab der „überwiegenden Wahrscheinlichkeit“ oder der richterlichen Überzeugung, nicht mit naturwissenschaftlicher Kausalitätsprüfung im experimentellen Sinn. Aus einem einzelnen Urteil lässt sich daher kein allgemeiner medizinisch-wissenschaftlicher Nachweis einer generellen Gesundheitsgefährdung durch Windkraftanlagen ableiten. Ein gerichtliches Urteil ersetzt keine evidenzbasierte medizinische oder akustische Forschung.

Korrelation ist nicht Kausalität

Die im Artikel angesprochene Arbeit untersuchte in einer Querschnittsstudie Bewohner in unterschiedlicher Entfernung zu Windenergieanlagen und erfasste mittels Fragebögen selbstberichtete Schlafqualität und Gesundheitsparameter. Die Autoren fanden statistische Zusammenhänge zwischen geringerer Entfernung zu Anlagen und häufiger berichteten Schlafstörungen sowie schlechteren mentalen Gesundheitswerten.

Wichtig ist jedoch die methodische Einordnung: Es handelt sich um eine Beobachtungsstudie mit relativ kleiner Stichprobe, ohne experimentelle Kontrolle und ohne objektive physiologische Messungen wie Polysomnographie. Sie zeigt Korrelationen, aber keinen kausalen Mechanismus. Faktoren wie individuelle Lärmempfindlichkeit, Grundeinstellung zur Windenergie, Erwartungshaltung oder soziale Konflikte im Umfeld wurden nicht systematisch als eigenständige Einflussgrößen modelliert. Der sogenannte Nocebo-Effekt – also das Auftreten realer Beschwerden aufgrund negativer Erwartungen oder Befürchtungen – wurde in dieser Studie nicht experimentell geprüft oder kontrolliert. In der Fachliteratur wird dieser Effekt jedoch als möglicher Erklärungsfaktor für berichtete Symptome im Umfeld von Windenergieanlagen diskutiert.

Die Arbeit wurde in einer Fachzeitschrift publiziert und ist peer-reviewt. Sie wird jedoch in der wissenschaftlichen Diskussion kritisch bewertet, insbesondere hinsichtlich Studiendesign und Schlussfolgerungen. Sie stellt keinen wissenschaftlichen Konsens dar, sondern einen einzelnen Beitrag in einem kontrovers diskutierten Feld.

Internationale Übersichtsarbeiten und Bewertungen durch Fachbehörden kommen bislang zu dem Ergebnis, dass es keine belastbaren Belege für direkte physiologische Schäden durch Infraschall oder tieffrequenten Schall von Windenergieanlagen unterhalb der geltenden Grenzwerte gibt. Studien, die unter kontrollierten Laborbedingungen Infraschall in vergleichbarer Intensität simulieren, konnten in keine konsistenten Effekte auf Schlaf, Herz-Kreislauf-Parameter oder psychologische Gesundheit nachweisen. Gleichzeitig wird anerkannt, dass wahrgenommene Belästigung („annoyance“) und subjektive Schlafbeeinträchtigung bei einzelnen Personen auftreten können – ein Phänomen, das eine Vielzahl von Gründen haben kann und nicht allein auf physikalische Schallexposition reduziert werden darf.

Fazit

Die Bezugnahme auf das französische Urteil und die zitierte Studie durch „Gegenwind Bergstraße e.V.“ vermittelt den Eindruck eines wissenschaftlich gesicherten Nachweises gesundheitlicher Schäden durch Windkraftanlagen. Eine solche Schlussfolgerung ist aus den genannten Quellen jedoch nicht haltbar. Ein einzelnes zivilrechtliches Urteil, das unter den Bedingungen richterlicher Einzelfallabwägung zustande kam, eignet sich nicht als Beleg für eine allgemeine medizinische Gefährdungslage und die Verwendung einer umstrittenen Studie als Beleg für eine objektiv feststehende „Gesundheitsgefährdung“ ignoriert die methodischen Einschränkungen und den fehlenden Konsens.

In der Summe entsteht der Eindruck einer selektiven Quellenwahl mit zugespitzter Interpretation. Eine sachgerechte öffentliche Diskussion über Windenergie erfordert jedoch die Einordnung einzelner Befunde in den Gesamtstand der Forschung – nicht deren Zuspitzung zu allgemeinen Gefahrenbehauptungen. Wer wissenschaftliche Einzelstudien und juristische Einzelfälle als vermeintlich eindeutige Beweise präsentiert, trägt eher zur Verunsicherung als zur Aufklärung bei.

Ein Sonderfall wird zur Drohkulisse – Beispiel Schallausbreitung

Im Gemeindeblatt hat der Verein „Gegenwind Bergstraße e.V.“ unter der Überschrift „EnergiewENDE gescheitert?“ über ihre Podiumsdiskussion zur Energieversorgung berichtet. Dabei wurde unter anderem behauptet, neue wissenschaftliche Untersuchungen zeigten, dass der Schall von Windkraftanlagen in mehreren Kilometern Entfernung teilweise stärker sein könne als in der Nähe der Anlagen. Als Beleg diente die Studie “Modeling wind farm noise emission and propagation: effects of flow and layout“, insbesondere eine Abbildung (Figure 7c), die ein entsprechendes Pegelbild aus einer Simulation zeigt.

Figure 7: ΔL bei fc=1kHz für eine Schallquelle auf Nabenhöhe der Windturbine (roter Punkt) für eine einzelne Turbine in der Ebene (a) z=2m, (b) y=0m (gestrichelte rote Linie), und (c) τ=20° (gestrichelte orange line). R^ ist der radiale Abstand von der Turbine.

Der Eindruck, der dabei vermittelt wurde, ist klar: Windkraftanlagen seien unberechenbar laut, und selbst in großer Entfernung könne der Schall unerwartet ansteigen. Um zu bewerten, was an dieser Darstellung zutrifft, lohnt ein nüchterner Blick auf die physikalischen Grundlagen und auf die tatsächlichen Aussagen der Studie.

Physikalische Grundlagen

Zunächst zur grundlegenden Physik: Schall breitet sich in der Luft aus und nimmt mit zunehmender Entfernung ab. Der Grund ist einfach: Die Schallenergie verteilt sich räumlich. Im Freifeld breitet sich Schall näherungsweise kugelförmig aus. Mit wachsender Entfernung verteilt sich die gleiche Energie auf eine immer größere Fläche – der Schalldruckpegel sinkt. Zusätzlich wirkt die Luftdämpfung. Der allgemeine Grundsatz lautet daher: Je mehr Luft zwischen Quelle und Empfänger liegt, desto geringer ist der Pegel.

Allerdings kennt die Akustik seit langem Sonderfälle. Unter bestimmten Bedingungen kann Schall lokal verstärkt oder weiter getragen werden. Beispiele sind:

  • Reflexionen an Gebäuden oder Geländestrukturen, die an einzelnen Punkten zu Überlagerungen führen.
  • Stehende Wellen zwischen Fassaden.
  • Fokussierungseffekte, wie sie früher mit großen Beton-Parabolspiegeln zur Ortung von Flugzeugen genutzt wurden.
Die Abhörstation Denge, Teil der akustischen Versuchsanstalt im britischen Hythe, verfügte über insgesamt drei Hohlspiegelmikrofone – eines mit sechs und eines mit neun Metern Durchmesser sowie die rund 60 Meter lange gebogene Wand.
  • Meteorologische Effekte wie Rückenwind oder Temperaturinversion (kalte Luftam Boden, wärmere darüber), die den Schall nach unten brechen und damit weiter tragen können.

Verlauf der Schallstrahlen ausgehend von einer bodennahen Quelle, abhängig von der Luftschichtung. Oben: Aufwärtsbrechung mit Bildung einer Schattenzone. Unten: Abwärtsbrechung.

Solche Effekte sind nicht spezifisch für Windkraftanlagen. Sie gelten für jede Schallquelle – Autobahnen, Industrieanlagen oder Kläranlagen ebenso. In außergewöhnlichen Wetterlagen kann man deshalb Geräusche hören, die sonst kaum wahrnehmbar sind. Genau deshalb sind Grenzwerte im Immissionsschutz nicht so definiert, dass eine Anlage „unter keinen Umständen“ hörbar ist, sondern so, dass ein durchschnittlicher Mensch unter üblichen Bedingungen nicht erheblich gestört wird.

Inhalt der Studie

Was zeigt nun die zitierte Studie tatsächlich? Es handelt sich um eine numerische Simulation: Zunächst wird das Windfeld eines Windparks rechnerisch modelliert, anschließend die Schallabstrahlung der Anlagen unter diesen Bedingungen. Die in der Veranstaltung hervorgehobene Abbildung basiert auf einem sehr speziellen Szenario: eine bestimmte Windrichtung, stabile atmosphärische Schichtung und geringe Turbulenz – also ein Sonderfall. Solche stabilen Schichtungen begünstigen die Fernwirkung von Schall.

Figure 4: Strömungsfelder für ein gestaffeltes Windpark-Layout und stabile atmosphärische Bedingungen. (a) und (c) Windgeschwindigkeit in Strömungsrichtung u0, (b) und (d) Rate der Turbulenz-Zerstreuung ϵ0 für die Ebenen (a) und (b) bei z=90m (Nabenhöhe) bzw bei (c) und (d) auf der Schnittlinie y=720m. Die Rotorpositionen sind durch schwarze Linien gekennzeichnet.

Die Studie untersucht unter anderem, ob solche Effekte bei der Anordnung von Windrädern genutzt werden könnten, um bei gleicher Einhaltung der Schallgrenzwerte mehr Energie zu erzeugen. Es geht also um Optimierungsfragen in der Planung großer Windparks unter spezifischen meteorologischen Bedingungen – nicht um den Nachweis, dass Windkraftanlagen in vier Kilometern Entfernung „lauter“ seien als in der Nähe.

Hinzu kommt ein weiterer, in der Veranstaltung nicht betonter Aspekt: Im Windpark selbst ist die Windgeschwindigkeit reduziert, weil sich die Anlagen gegenseitig im sogenannten Nachlauf (Wake) beeinflussen. Geringere Windgeschwindigkeit bedeutet zunächst auch geringere Schallabstrahlung der Anlagen. Gleichzeitig kann der Schall im Nachlaufbereich gebrochen und lokal umverteilt werden. Dadurch können sich punktuell Verstärkungen ergeben. Das Standard-Ausbreitungsmodell (ISO 9613-2), das in Genehmigungsverfahren verwendet wird, bildet solche komplexen Effekte nur vereinfacht ab, berücksichtigt aber die verstärkte Schallausbreitung in Windrichtung.

Schlussfolgerung

Für den konkret geplanten Windpark am Weißen Stein ist die Übertragbarkeit äußerst gering. Dort ist die Turbulenz wegen des Waldes höher, die Anlagezahl klein, und die deutschen Vorschriften erlauben es sowieso nicht, derartige Spezialmodelle zur rechnerischen „Optimierung“ der Schallwerte heranzuziehen. Maßgeblich sind normierte Verfahren und konservative Annahmen. Einzelne meteorologische Ausnahmesituationen können zwar zu veränderter Wahrnehmung führen, gelten aber als Sonderfälle, die im Immissionsschutz nicht als Regelfall angesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund lässt sich festhalten: Die in der Veranstaltung gezeigte Abbildung illustriert ein bekanntes, spezielles Ausbreitungsphänomen unter bestimmten atmosphärischen Bedingungen. Daraus eine generelle Aussage abzuleiten, wonach Windkraftanlagen in größerer Entfernung häufig lauter seien als in der Nähe, ist fachlich nicht haltbar. Es handelt sich um eine Verkürzung und Verallgemeinerung eines Sonderfalls.

Wissenschaftliche Studien liefern differenzierte Ergebnisse unter klar definierten Randbedingungen. Werden einzelne Grafiken aus diesem Kontext herausgelöst und als Beleg für eine allgemeine Gefährdung präsentiert, entsteht ein verzerrtes Bild. Eine sachliche Diskussion über Windenergie sollte physikalische Grundlagen, rechtliche Rahmenbedingungen und die konkreten Standortbedingungen berücksichtigen – nicht isolierte Simulationsergebnisse.

Für die Standorte Lammerskopf und Weißer Stein hatten wir schon vor längerem eine Lautstärkesimulation erstellen lassen, damals noch mit einer angenommenen Maximalzahl von zehn Anlagen am Weißen Stein – tatsächlich werden es ja nur vier.

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