Rückenwind für Klimaschutz!

Monat: August 2026

Analyse des Vereins DSGS (Deutsche Schutzgemeinschaft Schall)

Internetseite der Organisation: https://www.dsgs-info.de/

Disclaimer: Die folgende Analyse wurde vollständig von ChatGPT verfasst.

Die DSGS ist ein realer, eingetragener Verein und nicht einfach eine erfundene Internetorganisation. Als Quelle für eine neutrale wissenschaftliche Einordnung von Infraschall ist die DSGS allerdings nur eingeschränkt geeignet, da sie selbst eine klare Position zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Infraschall und zum Ausbau der Windenergie vertritt und wissenschaftlich umstrittene bzw. nicht belegte Hypothesen vielfach als gesicherte Tatsachen darstellt.

1. Ist das überhaupt ein „richtiger“ Verein?

Ja.

Die „Deutsche Schutz-Gemeinschaft Schall für Mensch und Tier e.V.“ ist beim Amtsgericht Düren unter VR 2731 eingetragen. Die Satzung bezeichnet den Verein als gemeinnützig und nennt als Vereinszweck unter anderem Umwelt- und Gesundheitsschutz, Schallschutz, Unterstützung von Selbsthilfegruppen und ausdrücklich auch die Einflussnahme auf Gesetzgeber und Verwaltung.

Das ist aber eine wichtige Unterscheidung:

„Eingetragener/gemeinnütziger Verein“ bedeutet nicht „wissenschaftlich unabhängige oder wissenschaftlich zuverlässige Quelle“.

Ein Verein darf selbstverständlich eine politische oder gesellschaftliche Position vertreten. Und genau das tut die DSGS.

Interessant ist auch die Zusammensetzung der Mitglieder: Die DSGS selbst gibt an, dass etwa 72 % ihrer Mitglieder durch Windräder schallbetroffen seien, weitere 18 % durch andere technische Anlagen und nur rund 10 % Mediziner, Ingenieure und Naturwissenschaftler.

Das spricht schon eher für eine Betroffenen- bzw. Interessenorganisation als für eine wissenschaftliche Fachgesellschaft.

2. Ist der Verein gegen Windräder?

Sehr deutlich: ja.

Das ist nicht bloß eine Interpretation von mir. Die DSGS hat beispielsweise Pressemitteilungen mit Titeln wie „Windräder erzeugen krankmachenden Infraschall“ veröffentlicht und 2019 ausdrücklich vor der „weitere[n] Nutzung und Ausbau der Windräder“ gewarnt.

Noch deutlicher wird es auf der aktuellen Infraschall-Seite. Dort heißt es unter anderem:

„Die stärksten Infraschall-Quellen sind Windräder.“

und es wird behauptet, Windräder könnten über viele Kilometer gesundheitsschädliche Wirkungen entfalten.

Die DSGS stellt außerdem eine eigene Anleitung bereit, was man tun soll, „wenn der Bau von Windrädern in der Nähe droht“.

3. Das größere Problem: Was behauptet die DSGS wissenschaftlich?

Die DSGS behauptet auf ihrer Infraschall-Seite unter anderem, technisch erzeugter Infraschall verursache bzw. könne verursachen:

  • Herzrhythmusstörungen
  • irreversible Herzmuskelveränderungen
  • Tinnitus
  • Gefäßentzündungen
  • reduzierte Fruchtbarkeit
  • Fehlgeburten und Missbildungen
  • Alzheimer
  • Epilepsie
  • Herzinsuffizienz
  • Krebs
  • Störungen des Immunsystems

und vieles mehr.

Das ist eine außerordentlich weitreichende Behauptung.

Das Problem ist nicht, dass solche Hypothesen überhaupt untersucht werden. Wissenschaftlich darf man selbstverständlich auch ungewöhnliche Hypothesen aufstellen.

Das Problem ist die Darstellung des Evidenzgrades.

Die DSGS formuliert häufig so, als seien diese Zusammenhänge bereits nachgewiesen. Die unabhängige wissenschaftliche Literatur gibt diesen Evidenzgrad aber gerade nicht her.

Das Umweltbundesamt hat beispielsweise eine umfangreiche Untersuchung zu den Wirkungen von Infraschall durchgeführt. Das Forschungsvorhaben untersuchte experimentell mögliche körperliche Reaktionen und das Lästigkeitsempfinden bei Infraschall.

Eine medizinisch-physikalische Übersichtsarbeit von Koch, Holzheu und Hundhausen kommt zu dem Ergebnis, dass es keine Evidenz für gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen gibt. Die Autoren fanden insbesondere keinen Zusammenhang mit Diabetes, Herzinfarkt, Schlaganfall oder Bluthochdruck; bei Schlafmitteln gab es zwar einen Zusammenhang, objektiv gemessene Schlafparameter zeigten diesen jedoch nicht.

Das bedeutet nicht „Infraschall ist grundsätzlich harmlos“. Es bedeutet vielmehr:

Für die Behauptung, dass der von Windkraftanlagen erzeugte Infraschall in den üblichen Abständen schwere Erkrankungen verursacht, gibt es derzeit keine robuste wissenschaftliche Evidenz.

Das ist ein wesentlicher Unterschied.

4. Ein Beispiel für diese Argumentationsweise ist die Bezugnahme auf den Medizin-Nobelpreis 2021

Die DSGS schreibt:

„Der Nobelpreis für Medizin 2021 ebnete neue Einblicke zum Infraschallthema.“

Das klingt zunächst sehr überzeugend. Aber hier wird eine wissenschaftliche Erkenntnis in einen anderen Kontext übertragen.

Der Nobelpreis für Medizin 2021 ging an David Julius und Ardem Patapoutian für die Entdeckung von Rezeptoren bzw. Mechanismen der Temperatur- und Berührungswahrnehmung.

Patapoutians Arbeiten zu mechanosensitiven Ionenkanälen, insbesondere PIEZO1/PIEZO2, sind reale und wichtige Grundlagenforschung.

Aus diesen grundlegenden Erkenntnissen folgt allerdings nicht ohne Weiteres, dass die von Windenergieanlagen emittierten Infraschallanteile bei den in der Umgebung auftretenden Pegeln entsprechende gesundheitliche Wirkungen wie Herzschäden, Krebs, Fehlgeburten, Alzheimer usw. auslösen.

Das ist eine wissenschaftlich sehr viel weitergehende Schlussfolgerung als die Nobelpreis-ausgezeichnete Grundlagenforschung selbst hergibt.

5. Die zentrale wissenschaftliche Figur im Vorstand: Dr. Ursula Bellut-Staeck

Hier lohnt sich ein genauerer Blick.

Ursula Bellut-Staeck ist tatsächlich Ärztin und hat Humanmedizin studiert. In ihrer eigenen wissenschaftlichen Biografie wird sie als Fachärztin für Allgemeinmedizin und Notfallmedizin beschrieben; ihre Forschungsinteressen umfassen unter anderem Mikrozirkulation, kardiovaskuläre Physiologie und Gefäßbiologie.

Sie ist also keine Person ohne medizinische Qualifikation. Das sollte man fairerweise ausdrücklich sagen.

Sie ist gleichzeitig die wissenschaftliche Vertreterin derjenigen Hypothese, die bei der DSGS eine zentrale Rolle spielt: dass chronischer, insbesondere gepulster Infraschall über Mechanotransduktion und PIEZO-Kanäle die Endothelfunktion und Mikrozirkulation beeinträchtigt.

Sie hat dazu mehrere Arbeiten veröffentlicht. Die DSGS führt diese selbst als wissenschaftliche Nachweise auf.

Aber auch hier gibt es einen wichtigen Punkt: Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat Bellut-Staecks Hypothese ausdrücklich bewertet. Ihre Schlussfolgerung lautet, dass es sich bei der behaupteten Wirkung im Wesentlichen um „spekulative Überlegungen“ zu möglichen Einflüssen von Schall auf die Mikrozirkulation handelt. Als möglicher Mechanismus wird auch dort PIEZO1 genannt.

Das ist meines Erachtens eine ziemlich wichtige Einordnung.

Man kann also durchaus sagen:

Bellut-Staeck ist eine reale Ärztin und veröffentlicht wissenschaftlich. Ihre zentrale Infraschall-Hypothese ist aber nicht mit einer etablierten wissenschaftlichen Tatsache gleichzusetzen.

6. Auch die Publikation selbst sollte man richtig einordnen

Bellut-Staeck hat beispielsweise 2023 einen Artikel zum Thema Endothel und Mikrozirkulation veröffentlicht. Die DSGS verwendet diesen als wissenschaftlichen Beleg.

Interessanterweise zitiert dieser Artikel selbst die gegenteilige wissenschaftliche Position. In einem Leserbrief von Bellut-Staeck in der Deutschen Medizinischen Wochenschrift wird beispielsweise ausdrücklich die Arbeit von Koch et al. genannt, deren Titel lautet:

„Windenergieanlagen und Infraschall: Keine Evidenz für gesundheitliche Beeinträchtigungen“.

Es gibt also tatsächlich eine wissenschaftliche Kontroverse.

Das Entscheidende ist aber:

Kontroverse ≠ gleichgewichteter Forschungsstand.

Dass eine Ärztin eine Hypothese publiziert, beweist noch nicht, dass diese Hypothese epidemiologisch bestätigt wurde.

7. Was ist mit der Behauptung „bis zu 15 km“?

Diese Angabe bedarf einer näheren Einordnung. Die DSGS behauptet aktuell, die Wissenschaft schätze einen schädlichen Radius von bis zu 15 km um Windkraftanlagen.

Das ist nicht dasselbe wie:

„Infraschall kann in 15 km Entfernung noch physikalisch nachgewiesen werden.“

Und es ist erst recht nicht dasselbe wie:

„In 15 km Entfernung verursacht dieser Infraschall gesundheitliche Schäden.“

Hier werden drei unterschiedliche Dinge vermischt:

  1. physikalische Ausbreitung,
  2. Messbarkeit,
  3. gesundheitliche Wirkung.

Dass sich tieffrequenter Schall über größere Entfernungen ausbreiten kann, ist unproblematisch. Daraus folgt aber nicht automatisch eine gesundheitlich relevante Exposition.

Genau diese Trennung ist bei der Bewertung der DSGS besonders wichtig.

8. Und was ist über den Vorstand bekannt?

Die DSGS nennt auf ihrer Website als Vorstand Peter P. Jaeger (1. Vorsitzender), Reinhard Hollenhorst (2. Vorsitzender), Isolde Reichert (Schatzmeisterin), Dipl.-Ing. Matthias Eck (Schriftführer) sowie Dr. Jörg Reichert und Dr. med. Ursula Bellut-Staeck als Beisitzer.

Zu Peter P. Jaeger finden sich öffentlich Angaben zu seiner Tätigkeit als Maler- und Lackierermeister sowie als Sachverständiger für das Maler- und Lackiererhandwerk.

Dipl.-Ing. Matthias Eck wird mit seinem akademischen Abschluss als Diplom-Ingenieur geführt. Weitere öffentlich zugängliche Angaben betreffen insbesondere seine Tätigkeit innerhalb der DSGS und sein Engagement im Zusammenhang mit dem Thema Windenergie und Schall.

Dr. med. Ursula Bellut-Staeck ist Ärztin und hat sich wissenschaftlich mit den möglichen biologischen Wirkungen tieffrequenter Schallimmissionen beschäftigt. Zu ihren Forschungsthemen gehören unter anderem die Mikrozirkulation, das Gefäßendothel und mögliche biologische Reaktionen auf mechanische Reize. Sie hat hierzu wissenschaftliche Veröffentlichungen vorgelegt und vertritt die Auffassung, dass insbesondere tieffrequenter bzw. gepulster Schall biologische Auswirkungen auf die Gefäßfunktion haben kann.

Zu Reinhard Hollenhorst, Isolde Reichert und Dr. Jörg Reichert sind auf der Website der DSGS und in öffentlich zugänglichen Quellen vor allem ihre Funktionen innerhalb des Vereins dokumentiert.

Die Zusammensetzung des Vorstands zeigt damit unterschiedliche berufliche Hintergründe. Eine ausführliche Darstellung der wissenschaftlichen Qualifikationen sämtlicher Vorstandsmitglieder findet sich in den öffentlich zugänglichen Informationen des Vereins nicht.

9. Ein interessanter Hinweis auf die politische Vernetzung

Es gibt außerdem öffentlich zugängliche Registerdaten, die frühere Vorstandsverbindungen dokumentieren. Danach gab es unter anderem Verbindungen zwischen der DSGS und dem Landesverband Vernunftkraft Hessen, einem Zusammenschluss von Windkraft-kritischen Bürgerinitiativen.

10. Wo die DSGS durchaus einen legitimen Punkt hat

Man sollte jetzt nicht in das andere Extrem fallen.

Es ist durchaus legitim, auf mögliche gesundheitliche Auswirkungen von Lärm und tieffrequentem Schall hinzuweisen. Lärm kann gesundheitlich relevant sein, insbesondere hinsichtlich Belästigung, Schlaf und kardiovaskulärer Risiken. Auch die WHO erkennt Umweltlärm als relevantes Gesundheitsproblem an und nennt Windenergieanlagen ausdrücklich als eine mögliche Lärmquelle.

Ebenso ist es völlig legitim, die Messmethodik, Grenzwerte oder die Berücksichtigung tieffrequenter Geräusche kritisch zu hinterfragen.

Auch die Frage, ob bestimmte besonders empfindliche Personen stärker reagieren, ist wissenschaftlich nicht völlig uninteressant.

Der Fehler besteht darin, von

„Hier gibt es noch Forschungsfragen und manche Menschen leiden unter Geräuschen“

zu

„Windkraft-Infraschall verursacht über Kilometer hinweg Herzschäden, Krebs, Fehlgeburten, Alzheimer usw.“

zu springen.

Für diesen zweiten Schritt fehlt die entsprechende Evidenz.

Meine Gesamtbewertung

Die DSGS ist ein realer, eingetragener Verein mit tatsächlich betroffenen Mitgliedern und einzelnen fachlich qualifizierten Personen. Sie ist aber keine neutrale wissenschaftliche Institution. Ihre öffentliche Kommunikation ist stark windkraftkritisch und stellt mögliche Wirkmechanismen und einzelne Forschungsergebnisse teilweise als Beleg für konkrete gesundheitliche Folgen dar, obwohl diese Schlussfolgerungen wissenschaftlich nicht allgemein etabliert sind. Deshalb ist sie als Interessenvertretung ernst zu nehmen, als wissenschaftliche Autorität zur Frage „Wie gefährlich ist Windkraft-Infraschall?“ jedoch mit erheblicher Vorsicht zu behandeln.

3, 4, 8 oder 9 Windräder am Weißen Stein?

Die Einigung der Gemeinden mit Pionext zum geplanten Windpark am Weißen Stein hat in den letzten Tagen für viel Verwirrung gesorgt. In der Informationsbroschüre zum Bürgerentscheid war zunächst von vier Windrädern die Rede, inzwischen ist von neun möglichen Standorten die Rede, was in Leserbriefen und auf sozialen Medien den Vorwurf einer „Salamitaktik” ausgelöst hat. Um diese Entwicklung zu verstehen, lohnt sich ein genauer Blick auf die planerischen Rahmenbedingungen, insbesondere auf die Rolle der sogenannten Hangkante und des Bauschutzbereichs des City Airport Mannheim.

Was vor dem Bürgerentscheid zugesagt war

In der Broschüre, die vor dem Bürgerentscheid verteilt wurde, wurde das Angebot von Pionext wie folgt beschrieben:

Zur Entwurfsfläche am Weißen Stein (siehe Karte) wurden zahlreiche Stellungnahmen abgegeben, u. a. zum Natur- und Artenschutz, Waldinanspruchnahme oder Landschaftsbild sowie zu einer möglichen Beeinträchtigung des Flugverkehrs des Mannheimer Flughafens durch Windenergieanlagen. Aktuell wird auf Grundlage verschiedener Stellungnahmen durch die zuständigen Behörden u. a. geprüft, inwieweit es Konflikte mit der Sicherheit des Flugverkehrs gibt. Aufgrund von Bedenken im westlichen Teil des derzeitigen Vorranggebiets (vor der Hangkante) wurden dort vorerst vier weitere von Pionext angebotene Windenergieanlagen aus dem Planungsprozess genommen. Zurzeit gehen die Kommunen davon aus, dass im Bereich hinter der Hangkante die Belange der Flugsicherheit berücksichtigt werden können.

Schon zu diesem Zeitpunkt war also klar, dass das Gesamtangebot von Pionext mehr als die zunächst stark kommunizierten vier Anlagen umfasste.

Was die „Hangkante” tatsächlich bedeutet

Der Begriff „Hangkante” spielt sowohl im Teilregionalplan Windenergie als auch in der öffentlichen Diskussion eine wichtige Rolle, wird aber oft missverständlich verwendet. Gemeint ist nicht nur der vorderste Rand des Höhenzugs zur Rheinebene, sondern fast der gesamte westliche Bereich inklusive der vordersten Kuppen. Die Bürgerinitiative Gegenwind Weinheim hat diese Hangkante in einem Beitrag auf ihrer Webseite grafisch dargestellt. Dort wird kritisiert, dass der Planungsverband den Bereich vor der Hangkante nicht aus dem Vorranggebiet herausgenommen, sondern weiterhin als Fläche für Windenergie ausgewiesen hat.

Wichtig ist die Abgrenzung zum Vogelschutzgebiet. Dieses erstreckt sich westlich des Vorranggebietes. Die Gemeinden hatten beschlossen, dass ein Sicherheitsstreifen zum Vogelschutzgebiet ausgespart wird. Die frühere Erwartung mancher Bürgerinnen und Bürger, der komplette Bereich der Hangkante werde aus Naturschutzgründen ausgespart, hat sich im Teilregionalplan nicht bestätigt. Damit ist planerisch weiterhin möglich, auch vor der Hangkante Standorte zu prüfen – vorausgesetzt, die übrigen Belange wie Artenschutz und Flugsicherheit stehen dem nicht entgegen.

Der Bauschutzbereich des City Airport Mannheim

Die entscheidende Einschränkung im westlichen Teil des Vorranggebiets ist die Flugsicherheit, genauer gesagt der gesetzlich geregelte Bauschutzbereich nach § 12 Luftverkehrsgesetz. Der City Airport Mannheim verfügt über Instrumentenflugverfahren (IFR), weshalb um den Flugplatz besondere Höhenbegrenzungen für Bauwerke gelten.

Vereinfacht dargestellt gibt es um die Start- und Landebahn herum einen Anflugsektor, der sich in Form eines Keils in Verlängerung der Bahn erstreckt. Innerhalb dieses Sektors steigen die zulässigen Bauhöhen mit der Entfernung an. Vom Ende der Startbahn bis zu einer Entfernung von zehn Kilometern ist eine ansteigende Linie maßgeblich, die bei der Bahn bei null Metern beginnt und am äußeren Ende dieses Abschnitts bei 100 Metern über Bezugshöhe liegt. Zwischen zehn und fünfzehn Kilometern Entfernung gilt eine pauschale Grenze von 100 Metern Höhe.

Moderne Windenergieanlagen überschreiten diese 100 Meter deutlich und liegen mit Naben- und Rotorspitzenhöhen im Bereich von 200 Metern oder mehr. Sie fallen daher klar in den Prüfbereich. Nach § 12 LuftVG darf die zuständige Baugenehmigungsbehörde Bauwerke, die diese Grenzen überschreiten, nur mit Zustimmung der Luftfahrtbehörde genehmigen. Im Fall Mannheims sind das Verkehrsministerium Baden-Württemberg (Referat Luftverkehr bzw. Landesluftfahrtbehörde) und das Regierungspräsidium, das bei der Deutschen Flugsicherung DFS ein fachliches Gutachten zur Hindernisfreiheit einholt. Auf dieser Grundlage wird entschieden, ob die Baumaßnahme genehmigungsfähig ist oder nicht. Die DFS ist wiederum zuständig für die Entwicklung von Instrumentenanflugverfahren, während das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung BAF diese Verfahren genehmigt.

Der Flughafenbetreiber selbst hat damit keine Genehmigungshoheit über Windenergieanlagen im Umfeld. Er kann Bedenken äußern und Daten liefern, die Entscheidung liegt aber bei den Luftfahrtbehörden auf Grundlage der technischen Bewertungen der DFS.

Wie nah der Anflugkorridor am Weißen Stein vorbeiführt

Die Start- und Landebahn des City Airport Mannheim verläuft in Ost-West-Ausrichtung. Die gedachte Verlängerung nach Osten in Richtung Odenwald streift den nördlichen Rand des Vorranggebiets Weißer Stein. Die Karte zeigt anschaulich, dass diese Verlängerung knapp am Vorranggebiet vorbeigeht und sich bis auf Höhe des Fernsehturms in 15 Kilometern Entfernung erstreckt. Der Anflugsektor lässt sich dabei in den engeren Bereich bis 10 Kilometer und den daran anschließenden äußeren Bereich von weiteren 5 Kilometern unterteilen.

Erst im äußeren Abschnitt, also zwischen 10 und 15 Kilometern Entfernung von der Bahn, überlappt der Anflugkegel überhaupt mit dem Vorranggebiet – und dort auch nur im südlichen Teil. Genau dieser Überschneidungsbereich liegt im vorderen Abschnitt des Vorranggebiets, also der Hangkante. Der hintere Bereich, der im Bürgerentscheid ursprünglich als „sicherer” Teil für die vier zuerst kommunizierten Anlagen galt, liegt außerhalb dieses kritischen Sektors beziehungsweise in einem Bereich, in dem die Hindernisfreiheit besser gewährleistet werden kann.

Kann das Instrumentenanflugverfahren angepasst werden?

Die entscheidende Frage lautet, ob das bestehende Instrumentenanflugverfahren so angepasst werden kann, dass die geplanten Windräder keinen unzulässigen Eingriff in die Hindernisfreiheit darstellen. Technisch ist das in vielen Fällen möglich. Die DFS kann Anflugkurse seitlich verschieben, Mindestanflughöhen anheben oder bestimmte Sektoren für IFR-Anflüge einschränken, um neue Hindernisse zu berücksichtigen. Solche Änderungen sind jedoch kein Selbstläufer. Sie müssen fachlich begründet, flugsicherheitsrechtlich geprüft und vom BAF genehmigt werden.

In der konkreten Situation am Weißen Stein spricht die Geometrie dafür, dass eine Lösung prinzipiell denkbar ist: Der Hauptanflugkurs verläuft nördlich am Vorranggebiet vorbei, die Überschneidung mit dem südlichen Teil des äußeren Anflugkegels ist begrenzt. Ob die DFS tatsächlich ein angepasstes Verfahren entwickeln kann, das von der Luftfahrtbehörde akzeptiert wird, ist Teil des laufenden Gutachten- und Genehmigungsprozesses. Solange dieser Prozess nicht abgeschlossen ist, müssen Aussagen dazu vorläufig bleiben.

Warum heute neun mögliche Standorte diskutiert werden

In der aktuellen Berichterstattung ist von insgesamt neun möglichen Standorten die Rede. Zudem enthält der Vertrag eine Mindestbedingung: Der Windpark wird nur gebaut, wenn mindestens drei Anlagen genehmigt werden.

Die neun Standorte sind aber keine Festlegung im Sinne „es werden neun Windräder gebaut”, sondern eine Planungsreserve. Sowohl die flugsicherheitsrechtlichen Gutachten als auch die Artenschutzprüfungen können einzelne Standorte ausschließen. Beispielsweise können Fledermaus-Wochenstuben oder andere geschützte Arten Standorte unmöglich machen, ebenso wie eine ungünstige Lage im Bauschutzbereich. Wenn Planer nur vier potenzielle Standorte hätten und zwei davon aus fachlichen Gründen wegfielen, wäre ein wirtschaftlich tragfähiger Windpark nicht mehr darstellbar. Eine größere Zahl möglicher Standorte schafft dagegen Spielraum, damit nach Abschluss aller Prüfungen noch genügend geeignete Flächen übrig bleiben.

Der neunte Standort fungiert in diesem Bild als zusätzlicher Ausweichstandort, der vor allem dann wichtig wird, wenn aus Gründen der Flugsicherheit oder des Naturschutzes einzelne Standorte ausscheiden. Dass mehrere Standorte geprüft werden, bedeutet daher nicht automatisch, dass auch alle gebaut werden. Maßgeblich ist die Anzahl der Standorte, die das Genehmigungsverfahren am Ende tatsächlich bestehen.

Salamitaktik oder normaler Planungsprozess?

Der Eindruck einer „Salamitaktik” ergibt sich vor allem aus der Kommunikation: Zuerst wurden stark die vier „sicheren” Anlagen hinter der Hangkante betont, während die zusätzlichen Standorte eher als theoretische Option dargestellt wurden. Später wurde dann, im Zuge der weiteren Planung, mit der vollen Anzahl potenzieller Standorte operiert. Sachlich entspricht das einem üblichen Planungsprozess, in dem zunächst konservative Annahmen kommuniziert werden und später im Rahmen der förmlichen Verfahren mehr Varianten geprüft werden müssen, um alle fachlichen Anforderungen erfüllen zu können.

Gleichwohl ist nachvollziehbar, dass Bürgerinnen und Bürger sich eine klarere und frühere Kommunikation der maximal möglichen Anlagenzahl und der planerischen Reservestandorte gewünscht hätten. Zwischen „voraussichtlich vier” und „möglicherweise neun” liegt nicht nur eine Zahlendifferenz, sondern auch eine Frage des Vertrauens in den Prozess. Entscheidend ist jedoch, dass die endgültige Zahl der Anlagen nicht von politischen Versprechungen oder Projektinteressen abhängt, sondern von der Summe der fachlichen Gutachten und der rechtlichen Genehmigungsentscheidungen.

Am Ende werden Flugsicherheit, Artenschutz, Landschaftsbild, Forstwirtschaft und weitere Belange darüber entscheiden, wie viele der neun Standorte tatsächlich nutzbar sind. Die Kommunen und der Projektentwickler können dabei Schwerpunkte setzen, aber sie sind an die Ergebnisse dieser Verfahren gebunden. Genau diese Bindung macht es notwendig, mit einem größeren „Standort-Korridor” zu planen, selbst wenn die am Ende genehmigte Zahl deutlich darunter liegt.

Europa in Flammen

Seit Anfang Juli brennen die Wälder Südeuropas und Nordafrikas in einem Ausmaß, das selbst erfahrene Einsatzkräfte an ihre Grenzen bringt. In Frankreich wurden bis Mitte Juli über 42.000 Hektar Wald vernichtet, in Spanien und Portugal gibt es Feuer, die jeweils mehr als 13.000 Hektar zerstört haben – Flächen größer als Sylt. EU-weit sind seit Jahresbeginn rund 155.000 Hektar verbrannt, etwa 16 Prozent mehr als im langjährigen Durchschnitt. Und das sind nur die europäischen Zahlen: In Tunesien, wo Temperaturen von fast 50 Grad herrschen, brachen innerhalb von 72 Stunden mindestens 900 Brände aus. Die tunesische Strom- und Gasgesellschaft führt unangekündigte Stromabschaltungen durch – Klimaanlagen, Wasserversorgung und Mobilfunknetze fallen aus.

Die Satellitenkarte des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) macht das Ausmaß sichtbar: Gelbe und orangefarbene Markierungen überziehen Spanien, Südfrankreich und Norditalien. Wer sich die interaktive Karte anschaut, erkennt eine zusammenhängende Landschaft aus Brandnarben, die sich vom Ebro-Delta bis in die Alpenausläufer zieht. Das ist kein „lokales Feuerchen”, sondern eine regionale Katastrophe.

Die Brände sind kein reines „Naturereignis”. Studien belegen klar: Der Klimawandel begünstigt das sogenannte Feuerwetter – heiß, trocken, windig. Verschärfend kommt hinzu, dass der feuchte Frühling ein starkes Wachstum von Gras und Büschen ermöglichte, das anschließend vertrocknete und als Zunder im Unterholz stand. Zudem dominieren in vielen Regionen Kiefern und Eukalyptus in Monokulturen – Baumarten, die leicht brennbare Terpene enthalten und statt natürlicher Eichen- und Kastanienwälder gepflanzt wurden.

Mindestens ebenso erschreckend sind die Opferzahlen abseits der Flammen. Das Robert Koch-Institut schätzt allein für Deutschland bis Mitte Juli fast 10.000 hitzebedingte Todesfälle. Europaweit gehen Schätzungen von über 20.000 zusätzlichen Toten aus – mehr als beim Kosovo-Krieg. Hitze tötet selten plötzlich; sie verschlimmert Herz-Kreislauf-Leiden, überlastet den Körper älterer und chronisch kranker Menschen, bis er nicht mehr kompensieren kann. Besonders gefährdet sind Menschen in schlecht gedämmten Wohnungen, die allein leben oder sich keine Kühlung leisten können.

Die WHO erinnert daran: In den vergangenen vier Jahren sind in Europa über 200.000 Menschen an Hitze gestorben – die meisten Todesfälle wären vermeidbar gewesen. Vermeidbar heißt: politisch entscheidbar. Hitzeaktionspläne, kühle öffentliche Räume, Entsiegelung, Grünflächen und angepasste Arbeitszeiten retten Leben. Und natürlich: der schnellstmögliche Ausstieg aus fossilen Energien, die diese Extreme anheizen. Wenn sich Politiker wie unser Bundeskanzler darauf beschränken, „die Situation zu beobachten”, während Zehntausende sterben und Hunderttausende Hektar verbrennen, dann ist das keine Besonnenheit – sondern Verweigerung.

Die DLR-Brandkarte ist unter https://services.zki.dlr.de/fire frei zugänglich. Man sollte sie sich anschauen. Und dann fragen: Worüber streiten wir eigentlich noch?

Negative Strompreise: Was wirklich hinter dem „Solarstrom-Rekord” steckt

Die BILD-Zeitung titelte: „Neuer, teurer Energie-Irrsinn: Wir zahlen dem Ausland jetzt dicke Strom-Prämien” Der Eindruck, den der Artikel erzeugen soll, ist klar: Deutschland produziert „zu viel Solarstrom”, verschenkt ihn ins Ausland, und die Steuerzahler tragen die Zeche. Diese Darstellung vertauscht Ursache und Wirkung. Um zu verstehen, was wirklich passiert, lohnt ein genauerer Blick auf die Zusammenhänge.

Strom wird in Europa viertelstündlich an Energiebörsen gehandelt. Anbieter und Nachfrager geben Gebote ab, daraus ergibt sich für jede Viertelstunde ein Preis. Steigt das Angebot stark an, während die Nachfrage gering bleibt – etwa an sonnigen Wochenenden oder Feiertagen –, kann der Preis ins Negative rutschen. Erzeuger müssen dann dafür zahlen, dass ihr Strom abgenommen wird. 2025 gab es rund 573 solcher Stunden, das klingt nach viel, entspricht aber nur etwa 6,5 Prozent aller Jahresstunden. Und in diesen Stunden wird deutlich weniger Strom erzeugt als im Jahresdurchschnitt, weil sie typischerweise in Schwachlastzeiten fallen. Die “verschenkten” Euro wiederum sind im Verhältnis zum Gesamtumsatz noch viel geringer.

Es ist kein Solarproblem – es ist ein Systemproblem

Bild verknüpft negative Preise direkt mit Solarstrom. Das greift zu kurz. Die eigentliche Ursache liegt in der mangelnden Flexibilität des restlichen Systems. Kohlekraftwerke können technisch nicht einfach für ein paar Stunden komplett heruntergefahren werden – das würde das Material durch thermische Belastung beschädigen. Also laufen sie auf Minimallast weiter und erzeugen genau den Überschuss, über den sich BILD dann empört. Bei Erdgas-BHKW verhält es sich ähnlich: Sie müssen oft weiterhin Wärme liefern oder haben feste Einspeisevergütungen für ihren Strom. Wer sich die Erzeugungsdaten auf Energy-Charts anschaut, erkennt das Muster sofort: Braunkohle, Gas und Biomasse laufen in den Überschussstunden weiter und produzieren ungefähr jene Strommenge, die den Überschuss ausmacht. Eine ehrlichere Bild-Schlagzeile wäre also: „Wahnsinn! Trotz Stromüberschuss laufen Kohle und Gas weiter!

Wer profitiert von niedrigen Preisen?

Was Bild konsequent verschweigt: Rund sieben Achtel des Stroms werden auch in Negativpreis-Stunden im Inland abgenommen. Niedrige und negative Großhandelspreise kommen also vor allem deutschen Betrieben und Verbrauchern zugute – denselben, über deren angeblich „teuerste Strompreise der Welt” dieselben Medien an anderen Tagen klagen. Der Zusammenhang ist in den Energy-Charts-Daten unmittelbar ablesbar: Je höher der Anteil erneuerbarer Energien im Netz, desto niedriger der Börsenpreis. Umgekehrt steigt der Preis mit jedem fossilen Kraftwerk, das den Strommix dominiert.

Der kleine Anteil, der ins Ausland fließt, ist ganz normaler europäischer Stromhandel. In einem gemeinsamen Strommarkt werden Überschüsse exportiert und Defizite importiert – Deutschland verkauft tagsüber bei Sonne und kauft nachts zurück. Das ist kein Skandal, sondern Grundfunktion des europäischen Verbundsystems. Dass der nächtliche Rückkauf teurer ist als der Tagesverkauf, ist dabei kein Argument gegen Solarstrom – sondern ein sehr deutliches Argument dafür, dass wir dringend mehr Speicherkapazität brauchen, um unseren eigenen Tagesüberschuss in die Nacht zu verschieben, statt ihn billig abzugeben und den Bedarf dann teuer fremd zu decken.

Zahlt der Steuerzahler „Prämien” ans Ausland?

Bild arbeitet mit dem Bild vom „armen deutschen Steuerzahler”, der ausländischen Versorgern Prämien finanziere. Auch das ist mindestens stark übertrieben. Seit dem Solarspitzengesetz von Februar 2025 gilt für neue Solaranlagen: Wenn der Börsenpreis über einen längeren Zeitraum negativ ist, wird keine Einspeisevergütung gezahlt. Betreiber erhalten also gerade dann kein Geld, wenn BILD von „Prämien” spricht. Die betroffenen Stunden werden am Ende der Förderlaufzeit angehängt. Von einem „Stromgeschenk plus Prämie” kann bei diesen Anlagen keine Rede sein.

Altanlagen mit fester Vergütung können in Einzelfällen noch Zahlungen erhalten. Aber diese Förderung wurde politisch beschlossen, um den Aufbau erneuerbarer Energien zu ermöglichen – eine Investition, die sich durch niedrigere Großhandelspreise und geringere Abhängigkeit von Gasimporten längst auszahlt. Zudem importieren wir im Gegenzug nachts Strom, unter anderem aus französischen Kernkraftwerken, deren Betrieb seinerseits massiv staatlich subventioniert ist. Wer also eine ehrliche Bilanz ziehen will, muss beides betrachten.

Die Lösung: Speicher und Flexibilität statt Erzeugungsbremse

Die nächtlichen Importlücken entsprechen in ihrer Größenordnung ungefähr dem täglichen Überschuss. Batteriespeicher könnten diesen Überschuss aufnehmen und abends wieder abgeben – günstiger und klimafreundlicher als der Umweg über Export und Reimport. Das Umweltbundesamt beschreibt Stromspeicher als zentrales Instrument, um erneuerbare Energien besser ins System zu integrieren. Der BDEW bezeichnet sie als „Multitools der Energiewende”. Die EU hat kürzlich beschlossen, ihre Speicherkapazität bis 2030 zu verdreifachen, um genau dieses Problem zu lösen.

Daneben brauchen wir flexible Verbraucher, die ihren Bedarf in Zeiten hoher Erzeugung verlagern. Australien zeigt, wie das aussehen kann: Dort erhalten Haushalte drei Stunden kostenlosen Strom zur Mittagszeit. Das kommt bei den Leuten gut an, schafft Anreize zur zeitlichen Verlagerung und ist für das System billiger als negative Börsenpreise. Die Initiative „Ladefreunde” aus Viernheim schlägt Ähnliches für E-Autos vor. Weitere Optionen sind die Produktion von grünem Methan oder Ethanol aus Stromüberschüssen, intelligente Wärmepumpensteuerung und ein schnellerer Netzausbau.

Was wir hingegen nicht brauchen, ist eine Abregelung der erneuerbaren Erzeugung. Genau das aber passiert zunehmend durch die sogenannte „kommerzielle Abregelung”: Direktvermarkter nehmen ihre Anlagen bei den ersten Anzeichen negativer Preise vom Netz, um nicht für eingespeisten Strom zahlen zu müssen. Im Ergebnis wird sauberer Strom nicht erzeugt – obwohl er bei vorhandenen Speichern oder flexiblen Verbrauchern einen Wert hätte. Das ist keine Lösung, sondern Verschwendung von Infrastruktur.

Warum solche Artikel jetzt erscheinen

Es ist kein Zufall, dass Springer-Medien diese Geschichten gerade jetzt platzieren. In den Springer-Medien haben wir abwechselnd „zu viel” oder „zu wenig” Strom, und beides ist jeweils eine Katastrophe – natürlich immer die Schuld der Erneuerbaren. Das Muster dient einem politischen Zweck: Um die fossile Agenda von Frau Reiche zu stützen, braucht es öffentliche Empörung, und was wäre effektiver als die drohende „Verarmung des Steuerzahlers”?

Die Wahrheit ist: Es ist im Kern positiv, dass wir große Mengen regenerativen Strom erzeugen. Erneuerbare deckten im ersten Halbjahr 2026 über 60 Prozent unseres Bedarfs, Solar war 2025 erstmals stärker als Braunkohle. Negative Preise sind kein Beweis gegen die Energiewende, sondern ein Hinweis darauf, wo wir nachbessern müssen – bei Speichern, Netzen, Flexibilität und Marktdesign. Nicht weniger Erzeugung ist die Antwort, sondern ein System, das den Überfluss für uns alle nutzt.