Bürgerinitiative für Photovoltaik in Ladenburg kritisiert Energie-Sharing-Gesetz und hat dennoch 2026 viel vor – Mitstreiter gesucht

Das ab 2026 vorgesehene Energy-Sharing-Gesetz in Deutschland wird trotz der Ermöglichung gemeinschaftlicher Stromnutzung stark kritisiert, da es als zu bürokratisch und wirtschaftlich unattraktiv gilt. Wesentliche Kritikpunkte sind fehlende finanzielle Anreize wie reduzierte Netzentgelte, hoher technischer Aufwand durch Smart Meter und eine begrenzte Ausgestaltung. Es wird als „Papiertiger“ bezeichnet.
Hauptkritikpunkte am Energy-Sharing-Gesetz 2026:
- Fehlende finanzielle Anreize: Es fehlen signifikante Reduzierungen bei Netzentgelten, Umlagen und Abgaben, was das Modell für Teilnehmer ökonomisch kaum rentabel macht.
- Hoher bürokratischer & technischer Aufwand: Die Gründung und Verwaltung von Energiegemeinschaften ist komplex. Zudem ist die flächendeckende Installation von Smart Metern zwingend erforderlich.
- Begrenzte Reichweite: Das Teilen von Strom ist oft nur innerhalb eines lokalen Bilanzierungsgebiets sinnvoll möglich, was die Flexibilität einschränkt.
- Rechtsunsicherheit: Unklare Regelungen für Bürgerenergiegemeinschaften sorgen für Unsicherheit bei Investoren.
- Einschränkungen bei Betreibern: Kritisiert wird die Begrenzung auf Anlagen, deren Betrieb nicht überwiegend gewerblich ist.
Experten und Branchenverbände wie das BBEn (Bündnis Bürgerenergie) fordern Nachbesserungen, insbesondere bei der Netzentgeltstruktur, um Energy Sharing als wirksames Instrument der Energiewende zu etablieren.
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