
Für das Maximalszenario von 10 Windkraftanlagen am Weißen Stein und 11 auf dem Lammerskopf, für welches wir zahlreiche Visualisierungen berechnet haben (inzwischen auch für das Steinachtal und Neckargemünd), hat Wolfgang Schlez, Direktor der Beratungsfirma ProPlanEn und Mitglied von Scientist for Future Heidelberg eine Schallsimulation erstellt.
Auch diese arbeitet mit konservativen Annahmen, d.h. Anlagen mit 105dB auf Nabenhöhe, schallhartem Untergrund (in Wirklichkeit wird der Wald die Ausbreitung stark dämpfen) und Verzicht auf die Simulation von Geländereflektion.
Trotz all dieser Maximal-Annahmen zeigt sich, dass die höchsten Schallpegel, die im Süden von Wilhelmsfeld sowie Altneudorf, Schönau und Ziegelhausen erreicht werden, nicht höher als 37 dBA sein werden (d.h. etwa so laut wie Blätterrascheln) bzw. 39 dBA (leises Gespräch) in Peterstal. In allen anderen Gemeinden sind maximal 32 dBA (Flüstern) zu erwarten.
Der Grenzwert der Technischen Anleitung Lärm für reine Wohngebiete Nachts beträgt 35 dBA. Der Tages-Grenzwert beträgt dagegen 50 dBA (leise Radiomusik), diese Werte werden nur in unmittelbarer Nähe (bis ca. 300m) der Anlagen erreicht.
Da die Einhaltung dieser Grenzwerte Vorraussetzung für die Genehmigung ist, kann man davon ausgehen, dass sie bei der Standortwahl berücksichtigt werden (dies haben wir für unsere Simulation nicht getan!), darüber hinaus können Leistungsregelungen nachts für eine weiter verminderte Lautstärke sorgen.
Sie können die Simulation hier auf einer interaktiven Karte anschauen.
Sehr geehrter Herr Rinneberg,
wenn diese Simulation mit den “richtigen” Daten errechnet wurde – davon gehe ich aus und Sie schreiben richtigerweise, dass gemäß TA Lärm der Immissionsrichtwert bei 35 dB (A) liegt, dann kann ich das Folgende nicht nachvollziehen:
– Weshalb werden Flächen ausgewiesen, bei denen von vorneweg der Immissionsrichtwert überschritten wäre? (das sind einige).
– Sie wissen, dass eine Schallimmissionsprognose tiefe Frequenzen und Infraschall (< der 63 Hz-Oktave) in ihrer Lautstärke und Wirkung nicht berücksichtigt?
– Wissen Sie auch, dass diese Art Schall nicht wie der normale Schall wirkt?
– Der Schall wird demnach nicht in einer Prognose erfasst, wie kann dennoch davon ausgegangen werden, dass eine Prognose für die Anwohner Sicherheit vor schädlichen Immissionen bedeutet?
– Was geschieht, wenn nach Inbetriebnahme Problem durch schädliche Schall-Immissionen entsteht, was in dieser Konstellation durchaus realistisch wäre?
Guten Tag,
die für die Simulation gewählten Anlagenstandorte und ihre Anzahl sind einigermaßen willkürlich auf den Höhenrücken ausgewählt und sind nicht schalloptimiert. Obwohl die hier angenommene Verteilung rechtlich genehmigungsfähig wäre, wird bei der konkreten Planung die Schallimmission berücksichtigt und es werden wahrscheinlich dementsprechend weniger Anlagen oder andere Standorte ausgewählt werden. Leider müssen wir hier abwarten, bis die Dialoggruppe den ausgewählten Betreiber und dessen Layoutvorschlag bekanntgibt – der sich aufgrund der noch ausstehenden speziellen Artenschutzprüfung sogar dann noch weiter verändern wird.
Für unsere vereinfachte Simulation wurde die Luftdämpfung mit 2 dB/km konservativ angesetzt, was in etwa einer Frequenz 500 Hz entspricht; Die direkte Schalldämpfung durch Vegetation wurde nicht berücksichtigt, diese spielt in der Betrachtung kaum eine Rolle da die Quellen hoch gelegen sind. Dass Infraschall bzw. tiefe Frequenzen sich anders ausbreiten ist nicht korrekt. Das frequenzabhängige Rechenverfahren nach ISO 9613 ist auch für Infraschall anwendbar. Bei tieferen Frequenzen wird nach dem in diesem Standard beschreibenen Verfahren keine Luftdämpfung mehr berücksichtigt und nur die Verminderung des Schalldruckpegels durch die geometrische Verteilung der Schallenergie über eine Halbsphäre vorrausgesetzt. Diese ist universelle Physik und nicht frequenzabhängig. Bei modernen Windenergieanlagen wird die Wahrnehmbarkeitsschwelle im niedrigfrequenten Bereich typischerweise weit unterschritten, da jedoch der Anlagentyp und das Spektrum der Schallemissionen in diesem Planungsstadium nicht bekannt ist, kann man dazu nichts weiter sagen.
Im einzelnen ist das Verhalten in unmittelbarer Nähe eines Hindernisses in der Tat frequenzabhängig. Auch nahe am Boden gibt es potentiell wieder frequenzabhänige Interferenzen zwischen reflektiertem und ankommendem Schall. Das wird dann in der Tat ziemlich kompliziert und wird normalerweise nicht berücksichtigt. Für die Berechnung des Schalldruckpegels durch Windenergieanlagen über große Entfernungen spielen Hindernisse allerdings kaum eine Rolle. Die Schallquelle liegt hoch und die Schall(druck)wellen breiten sich nicht geradlinig aus und umgehen fast alles was an Hindernissen so herumsteht. Die Hügel vom Odenwald sind wahrscheinlich nicht steil genug um irgendwas zu beeinflussen. Das einzig relevante sind Schallschutzwände, welche direkt bei der Quelle (bei WEA nicht möglich) oder beim Empfänger stehen.
Es geht bei den vorgeschriebenen Grenzwerten darum, Nachbarn vor einer unzumutbaren Beeinträchtigung zu schützen, nicht jedoch darum ob die Aktivität des Nachbarn wahrgenommen werden kann. Man kann natürlich, unabhängig von Windenergieanlagen, mit dem Gesetzgeber diskutieren, ob der Nachbarschaftsschutz durch die TA-Lärm allgemein und in besonderen Situationen ausreichend ist.