Rückenwind für Klimaschutz!

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Rede anlässlich der Demo von Fridays for Future am 27.2.2026 in Heidelberg

In meiner Jugend in den 80ern und 90ern lief eine Serie, die wahrscheinlich noch einige von euch kennen: Star Trek – The Next Generation. Dort wurde eine Vision gezeigt: Eine Gesellschaft ohne Armut, ohne Rassismus, ohne Gier. Eine Menschheit, die ihre Probleme nicht verdrängt, sondern löst.

Als der Kalte Krieg endete und Deutschland wiedervereinigt wurde, fühlte sich diese Vision plötzlich greifbar an. Die „Winds of Change“ wehten durch Europa. Und ich dachte: Vielleicht erleben wir es noch. Vielleicht schaffen wir es, weltweit
zusammenzuarbeiten und die erneuerbaren Energien groß zu machen – und damit einen Teil dieser Vision Wirklichkeit werden zu lassen.

Und ja: Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zur Jahrtausendwende legte Rot-Grün den Grundstein. Solar und Wind begannen zu wachsen. Es ging voran.

Doch von Anfang an gab es Widerstand. Unter CDU und FDP wurde die Solarbranche durch massive Kürzungen der Einspeisevergütung fast zum Stillstand gebracht – der sogenannte „Altmaier-Knick“ 2012. Tausende Arbeitsplätze verschwanden. Ein ganzer Industriezweig wurde ausgebremst.

Dann kam die Windkraft. Sie wuchs – und sie störte das fossile Geschäftsmodell. 2017 führte die Große Koalition Ausschreibungen ein, die den Ausbau faktisch deckelten. Wieder brach ein Aufbruch ein.

Und dann kam Fridays for Future.

2019 gingen weltweit Millionen auf die Straße. 1,4 Millionen allein in Deutschland. 10.000 hier in Heidelberg. Plötzlich war da wieder diese Energie. Diese Entschlossenheit. Diese Hoffnung.

In der Ampelkoalition wurden die Bremsen wieder gelöst. Der Ausbau von Solar und Wind zog wieder an. Das Wind-an-Land-Gesetz beschleunigt Genehmigungen und verpflichtet die Länder, Flächen bereitzustellen. Trotz Pandemie. Trotz Ukrainekrieg. Es ging wieder vorwärts.

Und wieder dachte ich: Jetzt kippt es endgültig. Jetzt ist das fossile Zeitalter Geschichte.

Aber wieder kam der Rückschlag.

Die Ampel zerbrach. Ministerin Reiche versucht, Gas zum wichtigsten Energieträger Deutschlands zu machen. Der Ausbau der Erneuerbaren soll vom schleppenden Netzausbau abhängig gemacht werden – statt endlich die Netze an die Realität der Energiewende anzupassen. Der Einbau fossiler Heizungen soll weiterhin möglich bleiben. Weltweit kehrt der Faschismus zurück, Trump stoppt den Klimaschutz in den USA und nur noch 30% der Bundesbürger halten Klimaschutz für wichtig.

Das ist das Muster unserer Zeit: Hoffnung. Fortschritt. Gegenwind. Rückschritt.

Aber das ist nicht die ganze Geschichte.

Der Same von 2019 ist aufgegangen. In Dossenheim. In Schriesheim. Bürgerentscheide pro Windkraft – direkt hier in unserer Region. Menschen übernehmen Verantwortung. Gemeinden entscheiden sich für Zukunft statt Stillstand. Die EU hat Reiches Gas-Pläne verhindert und ihre Netzpläne und die Heizungs-Pläne stoßen auf massive Kritik. Und auch in den USA stehen die Menschen auf.

Und genau darum geht es bei dieser Landtagswahl.

Sie wollen, dass wir müde werden.
Sie wollen, dass wir glauben, es bringe nichts.
Sie wollen, dass wir uns an Rückschläge gewöhnen.

Aber jedes Mal, wenn wir wieder aufstehen, verschiebt sich die Zukunft ein Stück.

Wir wissen, dass es ein Hin und Her ist.
Wir wissen, dass es Widerstände gibt.
Und wir wissen auch: Ohne uns bewegt sich nichts.

Mehr Hitzetage oder mehr Windräder.
Mehr fossile Abhängigkeit oder mehr Sonnenstrom.
Mehr Verzögerung oder mehr Tempo.

Darum geht es.

Wir wählen Menschlichkeit.
Wir wählen Klimaschutz.
Wir wählen die Zukunft.

Bericht der Rhein-Neckar-Zeitung zur Demo

Ein Sonderfall wird zur Drohkulisse – Beispiel Schallausbreitung

Im Gemeindeblatt hat der Verein „Gegenwind Bergstraße e.V.“ unter der Überschrift „EnergiewENDE gescheitert?“ über ihre Podiumsdiskussion zur Energieversorgung berichtet. Dabei wurde unter anderem behauptet, neue wissenschaftliche Untersuchungen zeigten, dass der Schall von Windkraftanlagen in mehreren Kilometern Entfernung teilweise stärker sein könne als in der Nähe der Anlagen. Als Beleg diente die Studie “Modeling wind farm noise emission and propagation: effects of flow and layout“, insbesondere eine Abbildung (Figure 7c), die ein entsprechendes Pegelbild aus einer Simulation zeigt.

Figure 7: ΔL bei fc=1kHz für eine Schallquelle auf Nabenhöhe der Windturbine (roter Punkt) für eine einzelne Turbine in der Ebene (a) z=2m, (b) y=0m (gestrichelte rote Linie), und (c) τ=20° (gestrichelte orange line). R^ ist der radiale Abstand von der Turbine.

Der Eindruck, der dabei vermittelt wurde, ist klar: Windkraftanlagen seien unberechenbar laut, und selbst in großer Entfernung könne der Schall unerwartet ansteigen. Um zu bewerten, was an dieser Darstellung zutrifft, lohnt ein nüchterner Blick auf die physikalischen Grundlagen und auf die tatsächlichen Aussagen der Studie.

Physikalische Grundlagen

Zunächst zur grundlegenden Physik: Schall breitet sich in der Luft aus und nimmt mit zunehmender Entfernung ab. Der Grund ist einfach: Die Schallenergie verteilt sich räumlich. Im Freifeld breitet sich Schall näherungsweise kugelförmig aus. Mit wachsender Entfernung verteilt sich die gleiche Energie auf eine immer größere Fläche – der Schalldruckpegel sinkt. Zusätzlich wirkt die Luftdämpfung. Der allgemeine Grundsatz lautet daher: Je mehr Luft zwischen Quelle und Empfänger liegt, desto geringer ist der Pegel.

Allerdings kennt die Akustik seit langem Sonderfälle. Unter bestimmten Bedingungen kann Schall lokal verstärkt oder weiter getragen werden. Beispiele sind:

  • Reflexionen an Gebäuden oder Geländestrukturen, die an einzelnen Punkten zu Überlagerungen führen.
  • Stehende Wellen zwischen Fassaden.
  • Fokussierungseffekte, wie sie früher mit großen Beton-Parabolspiegeln zur Ortung von Flugzeugen genutzt wurden.
  • Meteorologische Effekte wie Rückenwind oder Temperaturinversion (kalte Luftam Boden, wärmere darüber), die den Schall nach unten brechen und damit weiter tragen können.

Verlauf der Schallstrahlen ausgehend von einer bodennahen Quelle, abhängig von der Luftschichtung. Oben: Aufwärtsbrechung mit Bildung einer Schattenzone. Unten: Abwärtsbrechung.

Solche Effekte sind nicht spezifisch für Windkraftanlagen. Sie gelten für jede Schallquelle – Autobahnen, Industrieanlagen oder Kläranlagen ebenso. In außergewöhnlichen Wetterlagen kann man deshalb Geräusche hören, die sonst kaum wahrnehmbar sind. Genau deshalb sind Grenzwerte im Immissionsschutz nicht so definiert, dass eine Anlage „unter keinen Umständen“ hörbar ist, sondern so, dass ein durchschnittlicher Mensch unter üblichen Bedingungen nicht erheblich gestört wird.

Inhalt der Studie

Was zeigt nun die zitierte Studie tatsächlich? Es handelt sich um eine numerische Simulation: Zunächst wird das Windfeld eines Windparks rechnerisch modelliert, anschließend die Schallabstrahlung der Anlagen unter diesen Bedingungen. Die in der Veranstaltung hervorgehobene Abbildung basiert auf einem sehr speziellen Szenario: eine bestimmte Windrichtung, stabile atmosphärische Schichtung und geringe Turbulenz – also ein Sonderfall. Solche stabilen Schichtungen begünstigen die Fernwirkung von Schall.

Figure 4: Strömungsfelder für ein gestaffeltes Windpark-Layout und stabile atmosphärische Bedingungen. (a) und (c) Windgeschwindigkeit in Strömungsrichtung u0, (b) und (d) Rate der Turbulenz-Zerstreuung ϵ0 für die Ebenen (a) und (b) bei z=90m (Nabenhöhe) bzw bei (c) und (d) auf der Schnittlinie y=720m. Die Rotorpositionen sind durch schwarze Linien gekennzeichnet.

Die Studie untersucht unter anderem, ob solche Effekte bei der Anordnung von Windrädern genutzt werden könnten, um bei gleicher Einhaltung der Schallgrenzwerte mehr Energie zu erzeugen. Es geht also um Optimierungsfragen in der Planung großer Windparks unter spezifischen meteorologischen Bedingungen – nicht um den Nachweis, dass Windkraftanlagen in vier Kilometern Entfernung „lauter“ seien als in der Nähe.

Hinzu kommt ein weiterer, in der Veranstaltung nicht betonter Aspekt: Im Windpark selbst ist die Windgeschwindigkeit reduziert, weil sich die Anlagen gegenseitig im sogenannten Nachlauf (Wake) beeinflussen. Geringere Windgeschwindigkeit bedeutet zunächst auch geringere Schallabstrahlung der Anlagen. Gleichzeitig kann der Schall im Nachlaufbereich gebrochen und lokal umverteilt werden. Dadurch können sich punktuell Verstärkungen ergeben. Das Standard-Ausbreitungsmodell (ISO 9613-2), das in Genehmigungsverfahren verwendet wird, bildet solche komplexen Effekte nur vereinfacht ab, berücksichtigt aber die verstärkte Schallausbreitung in Windrichtung.

Schlussfolgerung

Für den konkret geplanten Windpark am Weißen Stein ist die Übertragbarkeit äußerst gering. Dort ist die Turbulenz wegen des Waldes höher, die Anlagezahl klein, und die deutschen Vorschriften erlauben es sowieso nicht, derartige Spezialmodelle zur rechnerischen „Optimierung“ der Schallwerte heranzuziehen. Maßgeblich sind normierte Verfahren und konservative Annahmen. Einzelne meteorologische Ausnahmesituationen können zwar zu veränderter Wahrnehmung führen, gelten aber als Sonderfälle, die im Immissionsschutz nicht als Regelfall angesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund lässt sich festhalten: Die in der Veranstaltung gezeigte Abbildung illustriert ein bekanntes, spezielles Ausbreitungsphänomen unter bestimmten atmosphärischen Bedingungen. Daraus eine generelle Aussage abzuleiten, wonach Windkraftanlagen in größerer Entfernung häufig lauter seien als in der Nähe, ist fachlich nicht haltbar. Es handelt sich um eine Verkürzung und Verallgemeinerung eines Sonderfalls.

Wissenschaftliche Studien liefern differenzierte Ergebnisse unter klar definierten Randbedingungen. Werden einzelne Grafiken aus diesem Kontext herausgelöst und als Beleg für eine allgemeine Gefährdung präsentiert, entsteht ein verzerrtes Bild. Eine sachliche Diskussion über Windenergie sollte physikalische Grundlagen, rechtliche Rahmenbedingungen und die konkreten Standortbedingungen berücksichtigen – nicht isolierte Simulationsergebnisse.

Für die Standorte Lammerskopf und Weißer Stein hatten wir schon vor längerem eine Lautstärkesimulation erstellen lassen, damals noch mit einer angenommenen Maximalzahl von zehn Anlagen am Weißen Stein – tatsächlich werden es ja nur vier.

FAQ zum Verfahren um den Lammerskopf

Hinweis: Die folgenden Informationen wurden mit Hilfe von ChatGPT zusammengestellt.

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Keine Falschinformationen

Der NABU wirft uns vor, “Falschinformationen” zu verbreiten. Dies ist nicht der Fall. Der Faktenstand ist wie folgt: Die Höhere Naturschutzbehörde hat die Standorte am Lammerskopf aufgrund des FFH-Gutachtens als plausibel eingeschätzt, hat aber erhebliche Bedenken bei der Zuwegung, weswegen nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Standort im Genehmigungsverfahren abgelehnt wird.

Basierend hierauf haben wir in Anlehnung an die Stellungnahme der Stadt Heidelberg argumentiert, dass Zweifel an der Zuwegung nicht zur Ablehnung von Vorrangflächen bereits bei der Regionalplanung führen dürfen. Es ist durchaus möglich und üblich, Zuwegungen erst im Genehmigungsverfahren zu verlegen, zu optimieren und Kompensationsmaßnahmen, Habitatanpassungen oder saisonale Sperrungen einzuführen. Der Regionalverband muss gerade nicht bereits nachweisen, dass die späteren Einzelstandorte 1:1 genehmigungsfähig sind. Die Ausweisung einer Fläche wäre nur dann nicht rechtssicher, wenn bereits jetzt eindeutig feststeht, dass egal wie die Planung optimiert wird, egal welche Kompensationen erfolgen, egal welche Führung der Wege gewählt wird eine signifikante Beeinträchtigung von FFH-Lebensräumen oder streng geschützten Arten nicht ausgeschlossen werden kann. Dieser Nachweis wäre eine sehr hohe Schwelle und er liegt unseres Wissens nach nicht vor.

Weiterhin haben wir darauf hingewiesen, dass ohne den Lammerskopf andere Flächen in der Planung enthalten sein müssen und diese Flächen größtenteils im Neckar-Odenwald-Kreis liegen. Der NABU sagt, dass auch ohne den Lammerskopf genug Flächen zur Verfügung stehen. Das ist korrekt – es sind eben jene Flächen im Neckar-Odenwald-Kreis. Es liegt hier also gar kein Widerspruch vor.

Der Regionalverband hat durchaus die Möglichkeit, sowohl diese Ersatzflächen als auch den Lammerskopf in die zweite Offenlage zu geben. Sollten sich danach tatsächlich unlösbare Konflikte für den Lammerskopf ergeben, kann dieser danach noch immer aus dem Plan entfernt werden und der übrige Plan ohne dritte Offenlage beschlossen werden.

Im übrigen gilt es folgendes zu Bedenken: Wir benötigen für die Klimaneutralität Deutschlands bundesweit ca. 33.000 moderne Windräder. Umgerechnet auf 2% der Fläche Deutschlands müsste innerhalb der Vorrangflächen also rechnerisch pro 21,5 Hektar ein Windrad stehen. Im Rhein-Neckar-Kreise müssten wir 98 Windräder errichten. Beides wird bei weitem nicht erreicht werden, auch für den Weißen Stein ist die Vorrangfläche für die Anzahl der dort geplanten Windräder viel zu groß. Es ist daher durchaus sinnvoll, die Flächenziele überzuerfüllen um mehr Flexibilität bei der Planung zu haben. Wir können es uns gar nicht leisten, gute Standorte voreilig auszuschließen.

Dieter Teufel vs. Windmessungen: Kritik unter der Lupe

Dieter Teufel hat in seinem UPI-Bericht 89 zur “Windkraft im Wald” die Volllaststunden und Ernteleistungen verschiedener Windkraftanlagen / Windparks im Wald und in der Ebene miteinander verglichen und kommt zu dem Schluss, dass diese weitgehend identisch seien. Er begründet damit seine Behauptung, dass der Windatlas Baden-Württemberg die Windleistungsdichte auf den Höhen der Mittelgebirge überschätzt bzw. jene in der Ebene unterschätzt.

In einer weiteren Stellungnahme stellt Teufel das Gutachten zur Windmessung an der Kirchheimer Mühle und dem Lammerskopf in Frage. Die Kritik bezieht sich im wesentlichen auf den relativ kurzen Meßzeitraum von ca. 3 Monaten und er wiederholt hier seine o.g. Untersuchungen im UPI-Bericht 89. Gegenwind Bergstraße folgt dieser Argumentation ebenfalls.

Ich möchte im folgenden erläutern, inwiefern die Schlüsse von Herrn Teufel zur Aussagekraft von Windatlas und Windmessungen falsch sind.

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Energiewende konkret!

Unter dem Motto

„Energiewende konkret – informieren, profitieren“

am Samstag, den 17. Mai 2025,

auf dem Bürgermeister-Rufer- Platz (Schulgasse 5 / unter der Linde / Unterer Schulhof)

laden die Energiewende Bergstraße e.V. und die Ökostromer Dossenheim Sie herzlich ein zum ersten Energiewende-Markt in Schriesheim!

Schirmherr Bürgermeister Christoph Oeldorf eröffnet um 10 Uhr die Veranstaltung, bis 16 Uhr erwarten Sie spannende Aussteller, interessante Vorträge und Mitmachaktionen.

Unser Ziel: Die Energiewende greifbar machen. Wir möchten informieren, inspirieren und zeigen, wie jede und jeder profitieren kann. Unterstützt werden wir dabei von zahlreichen Partnern und Initiativen, die aktiv an der Energiewende mitwirken.

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Informationsveranstaltung des GVV Schönau zum Windpark Lammerskopf

Gutachten

Das Gutachten der IUS zum Lammerskopf finden Sie hier.

Die Stellungname des BUND zum Gutachten finden Sie hier.

Die Analyse der Kritik des BUND Steinachtal finden Sie hier.

Berichte der RNZ

Bericht der Veranstaltung von Stefan Geißler

Werner Fischer (ehemaliger GVV Geschführer): Bericht: Gutachten des Konsortiums liegt vor („Windprojekt möglich!“), alle anderen Stellungnahmen (RP, Obere Naturschutzbehörde, Freiburger Inst für angw. Tierökologie, …) sehen ein Projekt dort kritisch. „Zustimmung wäre daher nicht nachvollziehbar!“. Er bedankt sich beim Konsortium, dass sie im Steinachtal das Gutachten auch bereits in Vorabversionen bekommen hatten.
Vortrag Jochen Schwarz, Edith Spielmann (BUND Steinachtal): Jochen Schwarz betont, sie seien pro Windenergie, Windenergie ist nötig. Aber nicht im FFH Gebiet. „Respekt für FFH Gebiete ist in BW weniger ausgeprägt als anderswo“. Es habe da für BW bereits Strafzahlungen gegeben.
Jochen Schwarz und Edith Spielmann kritisieren das Gutachten als unvollständig, fehlerhaft, nicht ergebnisoffen und daher als rechtlich angreifbar. Sie würden sich wüschen das Projekt wird insgesamt abgelehnt und der Lammerskopf würde stattdessen eine Landesartenhilfsprogram-Fläche. Es gebe zu viele Konflikte mit den Stellen wo Fledermäuse wohnen (Habitat) oder jagen (Kollision). Gutachten habe die Flächen, wo Fledermäuse nachgewiesen wurden, zu kleinräumig angelegt. Aber der Aktionsradius der Tiere sei halt größer als das Gutachten annehme.
Es wird die Frage in den Raum gestellt, ob denn die Windmessungen der Stadt Heidelberg durch ihre Lärmemissionen Fledermäuse erst vertrieben hätten, die man dann bei den Zählungen entsprechend auch nicht gefunden habe …
Jochen Schwarz beschreibt den „Geist“ der FFH-Regelungen: Es sei durchaus nicht jeder menschliche Eingriff verboten. Aber bei menschlichen Eingriffen hatte man an kleinere Eingriffe als das Errichten von 150-200m hohen WKA gedacht, das passe nicht zusammen.
Stimmung ruhig, kein Gepöbel, ca 150 Besucher. Vereinzelte pro-Energiewende Stellungnahmen aus dem Publikum. Fischer und Steinachtalbürgermeister kommunizieren ruhig, aber schon eindeutig mit der Richtung, man müsse halt jetzt schauen, wie man das Lammerskopf-Projekt noch verhindert bekommt.
Fischer verwahrt sich gegen den Vorwurf, man betreibe Sankt Florians Politik. Man stehe zur Notwendigkeit der Energiewende und jeder müsse seinen Beitrag leisten. „Unser Beitrag hier ist halt, dass wir dieses Gebiet schützen! Dazu stehen wir!“
Anschließend Wortmeldungen aus dem Publikum: „Versiegelung“, „Versteppung“, „Infraschall“, „WKA drehen sich ja oft gar nicht“, … Das volle Programm. Als Dangel (Bürgermeister Wilhelmsfeld) fragt woher denn die Gelder für die Gutachten kämen, ergreife ich das Wort und verteidige die Tatsache, dass am Lammerskopf regionale BEGs (und eben nicht ferne Konzerne) aktiv sind, deren Mitglieder da jetzt in der Tat ein stückweit ins Risiko gehen.

Unser Standpunkt zum Lammerskopf

Der Streit um das FFH-Gutachten zum Lammerskopf bewegt sich auf einem sehr detaillierten Niveau, so dass eine fundierte Einschätzung selbst für Experten nur mit großem Zeitaufwand möglich ist, für Laien ist sie unmöglich. Sowohl der ausführende Gutachter Ness von IUS als auch Edith Spielmann und Jochen Schwarz vom BUND sind anerkannte Biologen und Naturschutz-Experten. Klar ist, dass die Untersuchungen zum Lammerskopf über alles hinausgehen, was üblicherweise in einem so frühen Projektstadium erfolgt. Es wurden z.B. weit mehr Fledermaus-Horchboxen installiert als gesetzlich gefordert (20 statt 3).

Die Kritik des BUND ist insoweit gerechtfertigt, als dass das Gutachten einen ausführlichen Methodenteil vermissen lässt, welcher für eine wissenschaftliche Studie notwendig wäre. Aus diesem Grund sind manche Schlüsse des Gutachtens nicht klar nachvollziehbar. Das veröffentlichte Gutachten umfasst 199 Seiten, eine vollständige wissenschaftliche Arbeit mit allen Details und Rohdaten wäre wahrscheinlich 1000 Seiten lang.

Umgekehrt genügt allerdings auch die Stellungnahme des BUND nicht diesen umfassenden Ansprüchen. Z.B. wird bei der Abschätzung des tolerierbaren Flächenverlusts von 1600 m2 auf einen Bericht eines FuE Projektes im Auftrag des BfN von Lambrecht und Trautner (2007) zurückgegriffen, der seinerseits diesen Wert von 1600 m2 nirgends begründet. Auch in der Stellungnahme werden die angegebenen eigenen Beobachtungen nicht hergeleitet sondern sind nur auf Karten eingetragen.

Dem Vorwurf des BUND, dass das Gutachten pauschal 15° Hangneigung fordert um so die flacheren Gipfel für Windräder freizuhalten, hat der Gutachter Ness in einem Artikel der RNZ inzwischen widersprochen.

Der Vorwurf des BUND, dass die Zuwegungen nicht berücksichtigt wurden ist insofern nicht gerechtfertigt, da diese erst im zweiten Schritt bei der konkreten Planung der Standorte einfließen. Dann ist auch vorgeschrieben, weitere Untersuchungen über die der erfolgten FFH-Verträglichkeitsprüfung hinaus durchzuführen (spezielle Artenschutzprüfung).

Das im Artikel genannte Gegengutachten des Freiburger Instituts für angewandte Tierökologie liegt aktuell nicht öffentlich vor, daher können wir dazu nicht Stellung nehmen.

Sowohl Gutachten der IUS als auch Stellungnahme des BUND und Gegengutachten des Freibuger Instituts werden nun bis September von den Experten der Naturschutzbehörde geprüft und dann dem Regionalverband zur Entscheidung vorgelegt. Dieser Prüfung sollte aufgrund der dargelegten Komplexität des Sachverhalts nicht vorgegriffen werden und daher enthalten wir uns einer Beurteilung, ob das Gebiet Lammerskopf für Windkraftanlagen geeignet ist oder nicht. In jedem Fall wünschen wir uns, dass die berechtigten Anliegen des Naturschutzes mit denen des Klimaschutzes in Einklang gebracht werden.

Lautstärke-Simulation für Windparks Weißer Stein und Lammerskopf

Für das Maximalszenario von 10 Windkraftanlagen am Weißen Stein und 11 auf dem Lammerskopf, für welches wir zahlreiche Visualisierungen berechnet haben (inzwischen auch für das Steinachtal und Neckargemünd), hat Wolfgang Schlez, Direktor der Beratungsfirma ProPlanEn und Mitglied von Scientist for Future Heidelberg eine Schallsimulation erstellt.

Auch diese arbeitet mit konservativen Annahmen, d.h. Anlagen mit 105dB auf Nabenhöhe, schallhartem Untergrund (in Wirklichkeit wird der Wald die Ausbreitung stark dämpfen) und Verzicht auf die Simulation von Geländereflektion.

Trotz all dieser Maximal-Annahmen zeigt sich, dass die höchsten Schallpegel, die im Süden von Wilhelmsfeld sowie Altneudorf, Schönau und Ziegelhausen erreicht werden, nicht höher als 37 dBA sein werden (d.h. etwa so laut wie Blätterrascheln) bzw. 39 dBA (leises Gespräch) in Peterstal. In allen anderen Gemeinden sind maximal 32 dBA (Flüstern) zu erwarten.

Der Grenzwert der Technischen Anleitung Lärm für reine Wohngebiete Nachts beträgt 35 dBA. Der Tages-Grenzwert beträgt dagegen 50 dBA (leise Radiomusik), diese Werte werden nur in unmittelbarer Nähe (bis ca. 300m) der Anlagen erreicht.

Da die Einhaltung dieser Grenzwerte Vorraussetzung für die Genehmigung ist, kann man davon ausgehen, dass sie bei der Standortwahl berücksichtigt werden (dies haben wir für unsere Simulation nicht getan!), darüber hinaus können Leistungsregelungen nachts für eine weiter verminderte Lautstärke sorgen.

Sie können die Simulation hier auf einer interaktiven Karte anschauen.

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