Rückenwind für Klimaschutz!

Kategorie: Windkraft (Seite 8 von 15)

Richtigstellung zu den Rodungen im Dossenheimer Wald

Im letzten Beitrag von „Gegenwind Bergstraße“ im Mitteilungsblatt wird behauptet, dass bereits „Kahlschläge“ und „exzessive Forstwirtschaft“ im Dossenheimer Forst betrieben werde sowie Wege verbreitert werden und es wird angedeutet, dass dies eventuell im Zusammenhang mit dem geplanten Windpark stünde. Wir haben daraufhin bei dem zuständigen Fachbereich der Gemeinde und der Forstverwaltung Dossenheim angefragt und eine ausführliche Antwort erhalten, die wir unten abdrucken und die sich auch mit dem deckt, was bereits in der RNZ zu lesen war: Siehe den von uns gespeicherten Artikel.

Es bleibt zu hoffen, dass alle Schriesheimer und Dossenheimer Bürger:innen sich vor dem Bürgerentscheid ausgewogen informieren, um sich nicht von den zahlreichen und ständig wiederholten Gerüchten und Falschinformationen zum Thema Windenergie in die Irre führen zu lassen. Diese sind auch der Grund dafür, dass wir das Bürgerbegehren abgelehnt hatten. Wenn es aber nun zum Bürgerentscheid kommt, beteiligen Sie sich zahlreich und lassen ihn zu einem starken Signal für Klimaschutz und Windkraft werden!


  • Die Rodung am Apfelskopf ist eine Ausgleichmaßnahme für das neue Gewerbegebiet in Dossenheim
  • am Wilhelmsfelder Eck und Hohen Nistler wurden die Rodungen aufgrund unterschiedlicher Beschlüsse des Gemeinderats durchgeführt, wonach dieses Gebiet sehr fichtenlastig ist und dieses durch Laubholz neu bepflanzt werden soll
  • die Rodungen am Hohen Nistler dienen zudem auch als Ausgleichsmaßnahme für das dringend benötigte Regenrückhaltebecken Mantelbach

Alle drei Flächen (Apfelskopf, Hoher Nistler und Wilhelmsfelder Eck) werden noch in diesem Jahr neu bepflanzt! Die Pflanzpläne liegen schon vor und die Pflanzen sind schon bestellt. Diese werden auch wieder mit Wuchshüllen bepflanzt. Im Spätjahr/Winter besteht zudem ein 80 % höherer Wuchserfolg als im Frühjahr/Sommer, da die Pflanzen bei kalter Feuchtigkeit besser Wurzeln schlagen können.

Zudem betrifft das haushalterische Defizit des Forstbetriebsplans 2025 281.885 €. Somit kann auch hier in keiner Weise von einer kommerziellen Forstwirtschaft ausgegangen werden. Dies wird u.a. auch damit begründet, dass in diesem Jahr die Ausgleichsmaßnahmen für das neue Gewerbegebiet anstehen.

Der Holzeinschlag für 2025 beträgt voraussichtlich 4.000 Fm. Im Jahr 2024 waren es ca. 4.150 Fm, in 2023 4.200 Fm und 2022 auch ca. 4.000 Fm; auch hier ist folglich keine Zunahme erkennbar. 

Bei den neu zu bepflanzenden Flächen werden ca. 10.000 neue, klimaresistente Pflanzen gesetzt. Dies sind: Traubeneichen, Hainbuchen, Winterlinden und Ebereschen.

Dieter Teufel vs. Windmessungen: Kritik unter der Lupe

Dieter Teufel hat in seinem UPI-Bericht 89 zur “Windkraft im Wald” die Volllaststunden und Ernteleistungen verschiedener Windkraftanlagen / Windparks im Wald und in der Ebene miteinander verglichen und kommt zu dem Schluss, dass diese weitgehend identisch seien. Er begründet damit seine Behauptung, dass der Windatlas Baden-Württemberg die Windleistungsdichte auf den Höhen der Mittelgebirge überschätzt bzw. jene in der Ebene unterschätzt.

In einer weiteren Stellungnahme stellt Teufel das Gutachten zur Windmessung an der Kirchheimer Mühle und dem Lammerskopf in Frage. Die Kritik bezieht sich im wesentlichen auf den relativ kurzen Meßzeitraum von ca. 3 Monaten und er wiederholt hier seine o.g. Untersuchungen im UPI-Bericht 89. Gegenwind Bergstraße folgt dieser Argumentation ebenfalls.

Ich möchte im folgenden erläutern, inwiefern die Schlüsse von Herrn Teufel zur Aussagekraft von Windatlas und Windmessungen falsch sind.

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Energiewende konkret!

Unter dem Motto

„Energiewende konkret – informieren, profitieren“

am Samstag, den 17. Mai 2025,

auf dem Bürgermeister-Rufer- Platz (Schulgasse 5 / unter der Linde / Unterer Schulhof)

laden die Energiewende Bergstraße e.V. und die Ökostromer Dossenheim Sie herzlich ein zum ersten Energiewende-Markt in Schriesheim!

Schirmherr Bürgermeister Christoph Oeldorf eröffnet um 10 Uhr die Veranstaltung, bis 16 Uhr erwarten Sie spannende Aussteller, interessante Vorträge und Mitmachaktionen.

Unser Ziel: Die Energiewende greifbar machen. Wir möchten informieren, inspirieren und zeigen, wie jede und jeder profitieren kann. Unterstützt werden wir dabei von zahlreichen Partnern und Initiativen, die aktiv an der Energiewende mitwirken.

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Sachstand von Lammerskopf und Weißem Stein beim Regionalverband

In seiner Sitzung am 26.2.2025 hat der Regionalverand Rhein-Neckar die bisherigen Einschätzungen und Gutachten zu den Windvorranggebieten sowie nachgemeldete Flächen bekannt gegeben.

grün:
Fläche ist konfliktfrei und kann in die zweite Offenlage übernommen werden
gelb:
Sachverhaltsermittlung noch nicht abgeschlossen, d.h. hier stehen noch Gutachten aus, bzw. müssen Gutachten noch plausibilisiert werden, oder sind noch Sachverhalte durch die Verbandsverwaltung zu klären (z.B. militärische Belange oder die zivile Luftfahrt betreffende Belange).
rot:
Gebiete bzw. Flächenanteile sind nach Auswertung der Offenlage zur Weiterführung in die zweite Offenlage nicht geeignet. Hier stehen sachliche Gründen einer Weiterverfolgung entgegen. Betroffen sind hier zum Teil auch Gebietsverkleinerungen aufgrund der Vergrößerung des Mindestabstandes zur Wohnbebauung in Baden-Württemberg sowie Tauschflächen.
violett:
Neu gemeldete Flächen. Die Verbandsverwaltung befindet sich diesbezüglich noch in der verwaltungsinternen Prüfung und hat hierzu weitere bilaterale Gespräche geführt, bzw. wird diese noch führen müssen.

Das Vorranggebiet Weißer Stein ist gelb (wegen der Flugsicherung und der Nähe zum Vogelschutzgebiet) und grün; der Lammerskopf rot (die vom FFH-Gutachten ausgeschlossenen Flächen) und gelb. Außerdem haben Dossenheim und Neckargemünd weitere Flächen nachgemeldet (violett).

Die Karten für den gesamten Rhein-Neckar-Kreis für die Sachstände und die neu gemeldeten Flächen finden Sie hier.

Weiterer Zeitplan: Bis Anfang Mai 2025 müssen fehlende Gutachten eingereicht werden, die Gutachten werden bis spätestens 22. August 2025 bewertet und in die Beschlussvorlage eingearbeitet. Am 26. September 2025 wird die zweite Offenlage beschlossen. Die Festlegung der Vorranggebiete kann dann zum Jahreswechsel 2025/26 erfolgen.

Den zugehörigen Bericht der Rhein-Neckar-Zeitung finden Sie hier

Den Sachstand speziell zum Weißen Stein finden Sie hier

Informationsveranstaltung des GVV Schönau zum Windpark Lammerskopf

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Gutachten

Das Gutachten der IUS zum Lammerskopf finden Sie hier.

Die Stellungname des BUND zum Gutachten finden Sie hier.

Berichte der RNZ

Bericht der Veranstaltung von Stefan Geißler

Werner Fischer (ehemaliger GVV Geschführer): Bericht: Gutachten des Konsortiums liegt vor („Windprojekt möglich!“), alle anderen Stellungnahmen (RP, Obere Naturschutzbehörde, Freiburger Inst für angw. Tierökologie, …) sehen ein Projekt dort kritisch. „Zustimmung wäre daher nicht nachvollziehbar!“. Er bedankt sich beim Konsortium, dass sie im Steinachtal das Gutachten auch bereits in Vorabversionen bekommen hatten.
Vortrag Jochen Schwarz, Edith Spielmann (BUND Steinachtal): Jochen Schwarz betont, sie seien pro Windenergie, Windenergie ist nötig. Aber nicht im FFH Gebiet. „Respekt für FFH Gebiete ist in BW weniger ausgeprägt als anderswo“. Es habe da für BW bereits Strafzahlungen gegeben.
Jochen Schwarz und Edith Spielmann kritisieren das Gutachten als unvollständig, fehlerhaft, nicht ergebnisoffen und daher als rechtlich angreifbar. Sie würden sich wüschen das Projekt wird insgesamt abgelehnt und der Lammerskopf würde stattdessen eine Landesartenhilfsprogram-Fläche. Es gebe zu viele Konflikte mit den Stellen wo Fledermäuse wohnen (Habitat) oder jagen (Kollision). Gutachten habe die Flächen, wo Fledermäuse nachgewiesen wurden, zu kleinräumig angelegt. Aber der Aktionsradius der Tiere sei halt größer als das Gutachten annehme.
Es wird die Frage in den Raum gestellt, ob denn die Windmessungen der Stadt Heidelberg durch ihre Lärmemissionen Fledermäuse erst vertrieben hätten, die man dann bei den Zählungen entsprechend auch nicht gefunden habe …
Jochen Schwarz beschreibt den „Geist“ der FFH-Regelungen: Es sei durchaus nicht jeder menschliche Eingriff verboten. Aber bei menschlichen Eingriffen hatte man an kleinere Eingriffe als das Errichten von 150-200m hohen WKA gedacht, das passe nicht zusammen.
Stimmung ruhig, kein Gepöbel, ca 150 Besucher. Vereinzelte pro-Energiewende Stellungnahmen aus dem Publikum. Fischer und Steinachtalbürgermeister kommunizieren ruhig, aber schon eindeutig mit der Richtung, man müsse halt jetzt schauen, wie man das Lammerskopf-Projekt noch verhindert bekommt.
Fischer verwahrt sich gegen den Vorwurf, man betreibe Sankt Florians Politik. Man stehe zur Notwendigkeit der Energiewende und jeder müsse seinen Beitrag leisten. „Unser Beitrag hier ist halt, dass wir dieses Gebiet schützen! Dazu stehen wir!“
Anschließend Wortmeldungen aus dem Publikum: „Versiegelung“, „Versteppung“, „Infraschall“, „WKA drehen sich ja oft gar nicht“, … Das volle Programm. Als Dangel (Bürgermeister Wilhelmsfeld) fragt woher denn die Gelder für die Gutachten kämen, ergreife ich das Wort und verteidige die Tatsache, dass am Lammerskopf regionale BEGs (und eben nicht ferne Konzerne) aktiv sind, deren Mitglieder da jetzt in der Tat ein stückweit ins Risiko gehen.

Unser Standpunkt zum Lammerskopf

Der Streit um das FFH-Gutachten zum Lammerskopf bewegt sich auf einem sehr detaillierten Niveau, so dass eine fundierte Einschätzung selbst für Experten nur mit großem Zeitaufwand möglich ist, für Laien ist sie unmöglich. Sowohl der ausführende Gutachter Ness von IUS als auch Edith Spielmann und Jochen Schwarz vom BUND sind anerkannte Biologen und Naturschutz-Experten. Klar ist, dass die Untersuchungen zum Lammerskopf über alles hinausgehen, was üblicherweise in einem so frühen Projektstadium erfolgt. Es wurden z.B. weit mehr Fledermaus-Horchboxen installiert als gesetzlich gefordert (20 statt 3).

Die Kritik des BUND ist insoweit gerechtfertigt, als dass das Gutachten einen ausführlichen Methodenteil vermissen lässt, welcher für eine wissenschaftliche Studie notwendig wäre. Aus diesem Grund sind manche Schlüsse des Gutachtens nicht klar nachvollziehbar. Das veröffentlichte Gutachten umfasst 199 Seiten, eine vollständige wissenschaftliche Arbeit mit allen Details und Rohdaten wäre wahrscheinlich 1000 Seiten lang.

Umgekehrt genügt allerdings auch die Stellungnahme des BUND nicht diesen umfassenden Ansprüchen. Z.B. wird bei der Abschätzung des tolerierbaren Flächenverlusts von 1600 m2 auf einen Bericht eines FuE Projektes im Auftrag des BfN von Lambrecht und Trautner (2007) zurückgegriffen, der seinerseits diesen Wert von 1600 m2 nirgends begründet. Auch in der Stellungnahme werden die angegebenen eigenen Beobachtungen nicht hergeleitet sondern sind nur auf Karten eingetragen.

Dem Vorwurf des BUND, dass das Gutachten pauschal 15° Hangneigung fordert um so die flacheren Gipfel für Windräder freizuhalten, hat der Gutachter Ness in einem Artikel der RNZ inzwischen widersprochen.

Der Vorwurf des BUND, dass die Zuwegungen nicht berücksichtigt wurden ist insofern nicht gerechtfertigt, da diese erst im zweiten Schritt bei der konkreten Planung der Standorte einfließen. Dann ist auch vorgeschrieben, weitere Untersuchungen über die der erfolgten FFH-Verträglichkeitsprüfung hinaus durchzuführen (spezielle Artenschutzprüfung).

Das im Artikel genannte Gegengutachten des Freiburger Instituts für angewandte Tierökologie liegt aktuell nicht öffentlich vor, daher können wir dazu nicht Stellung nehmen.

Sowohl Gutachten der IUS als auch Stellungnahme des BUND und Gegengutachten des Freibuger Instituts werden nun bis September von den Experten der Naturschutzbehörde geprüft und dann dem Regionalverband zur Entscheidung vorgelegt. Dieser Prüfung sollte aufgrund der dargelegten Komplexität des Sachverhalts nicht vorgegriffen werden und daher enthalten wir uns einer Beurteilung, ob das Gebiet Lammerskopf für Windkraftanlagen geeignet ist oder nicht. In jedem Fall wünschen wir uns, dass die berechtigten Anliegen des Naturschutzes mit denen des Klimaschutzes in Einklang gebracht werden.

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