Leserbrief zum Energiepark Wiesenbach

Rückenwind für Klimaschutz!
Nun wird es also einen Bürgerentscheid zur Windkraft geben. Wir halten das bei diesem Thema nicht deshalb für schwierig, weil – wie es in der RNZ hieß – der Entscheid „zum falschen Zeitpunkt“ käme. Und ganz sicher nicht, weil wir die Bürger:innen für „zu dumm“ hielten, wie es uns von Seiten der AfD unterstellt wurde. Der eigentliche Grund ist ein anderer:
Es besteht die Gefahr, dass eine Entscheidung, bei der es um Fakten und sorgfältiges Abwägen geht, am Ende nur aus dem Bauch heraus getroffen wird – weil vielen Menschen die nötigen Informationen fehlen und gleichzeitig gezielt falsche Darstellungen verbreitet werden.
Deshalb sehen wir jetzt alle in der Verantwortung:
Denn es geht hier nicht nur um den Wald am Weißen Stein oder die Finanzen unserer Gemeinden. Es geht auch um unseren eigenen Beitrag – dafür, dass auch kommende Generationen auf dieser Welt noch gut leben können. Denn eines dürfen wir bei dieser Diskussion nie vergessen: Die Alternativen zur Windkraft – Öl, Gas und Kohle – haben erst zu der Klimakrise geführt, in der wir jetzt stecken.
Lassen Sie uns daher mit diesem Bürgerentscheid gemeinsam ein starkes Zeichen setzen:
Dass wir bereit sind, Verantwortung zu übernehmen – für unsere Umwelt, unsere Zukunft und die unserer Kinder.

Im letzten Beitrag von „Gegenwind Bergstraße“ im Mitteilungsblatt wird behauptet, dass bereits „Kahlschläge“ und „exzessive Forstwirtschaft“ im Dossenheimer Forst betrieben werde sowie Wege verbreitert werden und es wird angedeutet, dass dies eventuell im Zusammenhang mit dem geplanten Windpark stünde. Wir haben daraufhin bei dem zuständigen Fachbereich der Gemeinde und der Forstverwaltung Dossenheim angefragt und eine ausführliche Antwort erhalten, die wir unten abdrucken und die sich auch mit dem deckt, was bereits in der RNZ zu lesen war: Siehe den von uns gespeicherten Artikel.
Es bleibt zu hoffen, dass alle Schriesheimer und Dossenheimer Bürger:innen sich vor dem Bürgerentscheid ausgewogen informieren, um sich nicht von den zahlreichen und ständig wiederholten Gerüchten und Falschinformationen zum Thema Windenergie in die Irre führen zu lassen. Diese sind auch der Grund dafür, dass wir das Bürgerbegehren abgelehnt hatten. Wenn es aber nun zum Bürgerentscheid kommt, beteiligen Sie sich zahlreich und lassen ihn zu einem starken Signal für Klimaschutz und Windkraft werden!
Alle drei Flächen (Apfelskopf, Hoher Nistler und Wilhelmsfelder Eck) werden noch in diesem Jahr neu bepflanzt! Die Pflanzpläne liegen schon vor und die Pflanzen sind schon bestellt. Diese werden auch wieder mit Wuchshüllen bepflanzt. Im Spätjahr/Winter besteht zudem ein 80 % höherer Wuchserfolg als im Frühjahr/Sommer, da die Pflanzen bei kalter Feuchtigkeit besser Wurzeln schlagen können.
Zudem betrifft das haushalterische Defizit des Forstbetriebsplans 2025 281.885 €. Somit kann auch hier in keiner Weise von einer kommerziellen Forstwirtschaft ausgegangen werden. Dies wird u.a. auch damit begründet, dass in diesem Jahr die Ausgleichsmaßnahmen für das neue Gewerbegebiet anstehen.
Der Holzeinschlag für 2025 beträgt voraussichtlich 4.000 Fm. Im Jahr 2024 waren es ca. 4.150 Fm, in 2023 4.200 Fm und 2022 auch ca. 4.000 Fm; auch hier ist folglich keine Zunahme erkennbar.
Bei den neu zu bepflanzenden Flächen werden ca. 10.000 neue, klimaresistente Pflanzen gesetzt. Dies sind: Traubeneichen, Hainbuchen, Winterlinden und Ebereschen.
Leserbrief zum Windpark am Weißen Stein: Antwort auf den Leserbrief des ehemaligen AfD-Kreisrats Andreas Geisenheiner

Herr Geisenheiner hat auf diesen Leserbrief nochmal geantwortet
Fünfte Information der Dialoggruppe
Dieter Teufel hat in seinem UPI-Bericht 89 zur “Windkraft im Wald” die Volllaststunden und Ernteleistungen verschiedener Windkraftanlagen / Windparks im Wald und in der Ebene miteinander verglichen und kommt zu dem Schluss, dass diese weitgehend identisch seien. Er begründet damit seine Behauptung, dass der Windatlas Baden-Württemberg die Windleistungsdichte auf den Höhen der Mittelgebirge überschätzt bzw. jene in der Ebene unterschätzt.
In einer weiteren Stellungnahme stellt Teufel das Gutachten zur Windmessung an der Kirchheimer Mühle und dem Lammerskopf in Frage. Die Kritik bezieht sich im wesentlichen auf den relativ kurzen Meßzeitraum von ca. 3 Monaten und er wiederholt hier seine o.g. Untersuchungen im UPI-Bericht 89. Gegenwind Bergstraße folgt dieser Argumentation ebenfalls.
Ich möchte im folgenden erläutern, inwiefern die Schlüsse von Herrn Teufel zur Aussagekraft von Windatlas und Windmessungen falsch sind.
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Wo sollen in Zukunft Windräder in der Region Stuttgart gebaut werden? Darüber diskutiert an diesem Mittwoch die Regionalversammlung. Schon jetzt ist klar: Es gibt noch großen Gesprächsbedarf.
Leserbrief zur Windkraft im Wald
Unter dem Motto
„Energiewende konkret – informieren, profitieren“
am Samstag, den 17. Mai 2025,
auf dem Bürgermeister-Rufer- Platz (Schulgasse 5 / unter der Linde / Unterer Schulhof)
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laden die Energiewende Bergstraße e.V. und die Ökostromer Dossenheim Sie herzlich ein zum ersten Energiewende-Markt in Schriesheim!
Schirmherr Bürgermeister Christoph Oeldorf eröffnet um 10 Uhr die Veranstaltung, bis 16 Uhr erwarten Sie spannende Aussteller, interessante Vorträge und Mitmachaktionen.
Unser Ziel: Die Energiewende greifbar machen. Wir möchten informieren, inspirieren und zeigen, wie jede und jeder profitieren kann. Unterstützt werden wir dabei von zahlreichen Partnern und Initiativen, die aktiv an der Energiewende mitwirken.
WeiterlesenIn seiner Sitzung am 26.2.2025 hat der Regionalverand Rhein-Neckar die bisherigen Einschätzungen und Gutachten zu den Windvorranggebieten sowie nachgemeldete Flächen bekannt gegeben.

Das Vorranggebiet Weißer Stein ist gelb (wegen der Flugsicherung und der Nähe zum Vogelschutzgebiet) und grün; der Lammerskopf rot (die vom FFH-Gutachten ausgeschlossenen Flächen) und gelb. Außerdem haben Dossenheim und Neckargemünd weitere Flächen nachgemeldet (violett).
Die Karten für den gesamten Rhein-Neckar-Kreis für die Sachstände und die neu gemeldeten Flächen finden Sie hier.
Weiterer Zeitplan: Bis Anfang Mai 2025 müssen fehlende Gutachten eingereicht werden, die Gutachten werden bis spätestens 22. August 2025 bewertet und in die Beschlussvorlage eingearbeitet. Am 26. September 2025 wird die zweite Offenlage beschlossen. Die Festlegung der Vorranggebiete kann dann zum Jahreswechsel 2025/26 erfolgen.
Den zugehörigen Bericht der Rhein-Neckar-Zeitung finden Sie hier

Das Gutachten der IUS zum Lammerskopf finden Sie hier.
Die Stellungname des BUND zum Gutachten finden Sie hier.
Die Analyse der Kritik des BUND Steinachtal finden Sie hier.



Werner Fischer (ehemaliger GVV Geschführer): Bericht: Gutachten des Konsortiums liegt vor („Windprojekt möglich!“), alle anderen Stellungnahmen (RP, Obere Naturschutzbehörde, Freiburger Inst für angw. Tierökologie, …) sehen ein Projekt dort kritisch. „Zustimmung wäre daher nicht nachvollziehbar!“. Er bedankt sich beim Konsortium, dass sie im Steinachtal das Gutachten auch bereits in Vorabversionen bekommen hatten.
Vortrag Jochen Schwarz, Edith Spielmann (BUND Steinachtal): Jochen Schwarz betont, sie seien pro Windenergie, Windenergie ist nötig. Aber nicht im FFH Gebiet. „Respekt für FFH Gebiete ist in BW weniger ausgeprägt als anderswo“. Es habe da für BW bereits Strafzahlungen gegeben.
Jochen Schwarz und Edith Spielmann kritisieren das Gutachten als unvollständig, fehlerhaft, nicht ergebnisoffen und daher als rechtlich angreifbar. Sie würden sich wüschen das Projekt wird insgesamt abgelehnt und der Lammerskopf würde stattdessen eine Landesartenhilfsprogram-Fläche. Es gebe zu viele Konflikte mit den Stellen wo Fledermäuse wohnen (Habitat) oder jagen (Kollision). Gutachten habe die Flächen, wo Fledermäuse nachgewiesen wurden, zu kleinräumig angelegt. Aber der Aktionsradius der Tiere sei halt größer als das Gutachten annehme.
Es wird die Frage in den Raum gestellt, ob denn die Windmessungen der Stadt Heidelberg durch ihre Lärmemissionen Fledermäuse erst vertrieben hätten, die man dann bei den Zählungen entsprechend auch nicht gefunden habe …
Jochen Schwarz beschreibt den „Geist“ der FFH-Regelungen: Es sei durchaus nicht jeder menschliche Eingriff verboten. Aber bei menschlichen Eingriffen hatte man an kleinere Eingriffe als das Errichten von 150-200m hohen WKA gedacht, das passe nicht zusammen.
Stimmung ruhig, kein Gepöbel, ca 150 Besucher. Vereinzelte pro-Energiewende Stellungnahmen aus dem Publikum. Fischer und Steinachtalbürgermeister kommunizieren ruhig, aber schon eindeutig mit der Richtung, man müsse halt jetzt schauen, wie man das Lammerskopf-Projekt noch verhindert bekommt.
Fischer verwahrt sich gegen den Vorwurf, man betreibe Sankt Florians Politik. Man stehe zur Notwendigkeit der Energiewende und jeder müsse seinen Beitrag leisten. „Unser Beitrag hier ist halt, dass wir dieses Gebiet schützen! Dazu stehen wir!“
Anschließend Wortmeldungen aus dem Publikum: „Versiegelung“, „Versteppung“, „Infraschall“, „WKA drehen sich ja oft gar nicht“, … Das volle Programm. Als Dangel (Bürgermeister Wilhelmsfeld) fragt woher denn die Gelder für die Gutachten kämen, ergreife ich das Wort und verteidige die Tatsache, dass am Lammerskopf regionale BEGs (und eben nicht ferne Konzerne) aktiv sind, deren Mitglieder da jetzt in der Tat ein stückweit ins Risiko gehen.
Der Streit um das FFH-Gutachten zum Lammerskopf bewegt sich auf einem sehr detaillierten Niveau, so dass eine fundierte Einschätzung selbst für Experten nur mit großem Zeitaufwand möglich ist, für Laien ist sie unmöglich. Sowohl der ausführende Gutachter Ness von IUS als auch Edith Spielmann und Jochen Schwarz vom BUND sind anerkannte Biologen und Naturschutz-Experten. Klar ist, dass die Untersuchungen zum Lammerskopf über alles hinausgehen, was üblicherweise in einem so frühen Projektstadium erfolgt. Es wurden z.B. weit mehr Fledermaus-Horchboxen installiert als gesetzlich gefordert (20 statt 3).
Die Kritik des BUND ist insoweit gerechtfertigt, als dass das Gutachten einen ausführlichen Methodenteil vermissen lässt, welcher für eine wissenschaftliche Studie notwendig wäre. Aus diesem Grund sind manche Schlüsse des Gutachtens nicht klar nachvollziehbar. Das veröffentlichte Gutachten umfasst 199 Seiten, eine vollständige wissenschaftliche Arbeit mit allen Details und Rohdaten wäre wahrscheinlich 1000 Seiten lang.
Umgekehrt genügt allerdings auch die Stellungnahme des BUND nicht diesen umfassenden Ansprüchen. Z.B. wird bei der Abschätzung des tolerierbaren Flächenverlusts von 1600 m2 auf einen Bericht eines FuE Projektes im Auftrag des BfN von Lambrecht und Trautner (2007) zurückgegriffen, der seinerseits diesen Wert von 1600 m2 nirgends begründet. Auch in der Stellungnahme werden die angegebenen eigenen Beobachtungen nicht hergeleitet sondern sind nur auf Karten eingetragen.
Dem Vorwurf des BUND, dass das Gutachten pauschal 15° Hangneigung fordert um so die flacheren Gipfel für Windräder freizuhalten, hat der Gutachter Ness in einem Artikel der RNZ inzwischen widersprochen.
Der Vorwurf des BUND, dass die Zuwegungen nicht berücksichtigt wurden ist insofern nicht gerechtfertigt, da diese erst im zweiten Schritt bei der konkreten Planung der Standorte einfließen. Dann ist auch vorgeschrieben, weitere Untersuchungen über die der erfolgten FFH-Verträglichkeitsprüfung hinaus durchzuführen (spezielle Artenschutzprüfung).
Das im Artikel genannte Gegengutachten des Freiburger Instituts für angewandte Tierökologie liegt aktuell nicht öffentlich vor, daher können wir dazu nicht Stellung nehmen.
Sowohl Gutachten der IUS als auch Stellungnahme des BUND und Gegengutachten des Freibuger Instituts werden nun bis September von den Experten der Naturschutzbehörde geprüft und dann dem Regionalverband zur Entscheidung vorgelegt. Dieser Prüfung sollte aufgrund der dargelegten Komplexität des Sachverhalts nicht vorgegriffen werden und daher enthalten wir uns einer Beurteilung, ob das Gebiet Lammerskopf für Windkraftanlagen geeignet ist oder nicht. In jedem Fall wünschen wir uns, dass die berechtigten Anliegen des Naturschutzes mit denen des Klimaschutzes in Einklang gebracht werden.
Rund 220 Menschen haben nach Angaben von Initiator Andreas Kostarellos die Bürgerinitiative «Mannheim gibt Gas» gegründet, um die Abschaltung des Gasnetzes durch die MVV zu verhindern.
Andreas Kostarellos ist außerdem Verantwortlicher für die Anti-Windkraft Bürgerinitiative “mannheim-windkraft” sowie des Anti-Windkraft-Vereins “Zauberhaftes Zellertal”
Lammerskopf-Gutachten im Klima-Ausschuss – Naturschützer kritisieren Vorgehensweise – Positionen der Fraktionen bleiben gleich
Leserbrief zu Windkraft und Atomkraft
Detlef Ahlborn ist Vizepräsident von Vernunftkraft, dem Dachverband von Anti-Windkraft-Initiativen und ihren Landesverbänden, der sich für die Abschaffung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und den Stopp des Ausbaus von Windkraft und Photovoltaik einsetzt und Verbindungen zu AfD hat. Darüber hinaus hat Ahlborn eine Stellungnahme für den Verein „Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit e.V.“ erarbeitet, deren Schirmherr Markus Krall ist, der Initiator der rechtslibertären Atlas-Initiative. Weitere Informationen zu Zielen und Verbindungen von Vernunftkraft zum deutschen Klimawandelleugner-Dachverband EIKE können Sie auch diesem Artikel entnehmen.

Für das Maximalszenario von 10 Windkraftanlagen am Weißen Stein und 11 auf dem Lammerskopf, für welches wir zahlreiche Visualisierungen berechnet haben (inzwischen auch für das Steinachtal und Neckargemünd), hat Wolfgang Schlez, Direktor der Beratungsfirma ProPlanEn und Mitglied von Scientist for Future Heidelberg eine Schallsimulation erstellt.
Auch diese arbeitet mit konservativen Annahmen, d.h. Anlagen mit 105dB auf Nabenhöhe, schallhartem Untergrund (in Wirklichkeit wird der Wald die Ausbreitung stark dämpfen) und Verzicht auf die Simulation von Geländereflektion.
Trotz all dieser Maximal-Annahmen zeigt sich, dass die höchsten Schallpegel, die im Süden von Wilhelmsfeld sowie Altneudorf, Schönau und Ziegelhausen erreicht werden, nicht höher als 37 dBA sein werden (d.h. etwa so laut wie Blätterrascheln) bzw. 39 dBA (leises Gespräch) in Peterstal. In allen anderen Gemeinden sind maximal 32 dBA (Flüstern) zu erwarten.
Der Grenzwert der Technischen Anleitung Lärm für reine Wohngebiete Nachts beträgt 35 dBA. Der Tages-Grenzwert beträgt dagegen 50 dBA (leise Radiomusik), diese Werte werden nur in unmittelbarer Nähe (bis ca. 300m) der Anlagen erreicht.
Da die Einhaltung dieser Grenzwerte Vorraussetzung für die Genehmigung ist, kann man davon ausgehen, dass sie bei der Standortwahl berücksichtigt werden (dies haben wir für unsere Simulation nicht getan!), darüber hinaus können Leistungsregelungen nachts für eine weiter verminderte Lautstärke sorgen.
Sie können die Simulation hier auf einer interaktiven Karte anschauen.
Vierte Information der Dialoggruppe Windkraft Dossenheim und Schriesheim
Wie bei der Podiumsdiskussion besprochen, werden wir hier nach und nach alle eingegangenen Fragen beantworten
Leserbrief zum Artikel “Wir haben nichts anderes erwartet” vom 17.12.2024

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